Marcus Wendt Verwaltungsgesellschaft mbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Steffen Biallas seit 5.6.2023 | Prokura |
Marvin C. Diedrichs seit 1.3.2023 | Prokura |
Astrid Matzke seit 5.10.2021 | Prokura |
Michael Wendt seit 8.7.2016 | Geschäftsführer |
Marcus Wendt seit 8.7.2016 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Wentronic Solutions GmbHBraunschweigJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Passivseite
In der ordentlichen Gesellschafterversammlung am 16. Dezember 2024 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 festgestellt. Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben und Erläuterungen Die Wentronic Solutions GmbH mit Sitz in Braunschweig ist eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Braunschweig (Rg. Nr. HRB 205969). Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt nach den §§ 246 - 256a HGB und den für die Kapitalgesellschaften geltenden Regelungen in §§ 264 ff. HGB. Es ergeben sich keine zu berichtenden Umstände, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht vermittelt. Aufgrund des im Geschäftsjahr 2023 erzielten Jahresfehlbetrags in Höhe von 410 TEUR weist die Gesellschaft zum 31.12.2023 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von 440 TEUR aus. Das Stammkapital ist daher zum Bilanzstichtag voll aufgezehrt. Zur Vermeidung einer insolvenzrechtlichen Überschuldung hat die Gesellschafterin über einen Darlehensbetrag in Höhe von bis zu 1.000 TEUR einen Rangrücktritt erklärt. Diesen hat sie dergestalt erklärt, dass sie mit ihrem Anspruch aus dem Darlehen mit wechselndem Bestand in einem etwaigen Insolvenzverfahren im Rang hinter sämtliche gegenwärtige und zukünftige Verbindlichkeiten zurücktritt. Außerhalb des Insolvenzverfahrens kann sie die Rückzahlung des Darlehens aus sonstigem freiem Vermögen verlangen, soweit dadurch keine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ausgelöst wird. Der Rangrücktritt ist zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2025. Die Gesellschaft plant für 2024 einen Jahresüberschuss in Höhe von 369 TEUR und für das Geschäftsjahr 2025 einen Jahresüberschuss von 739 TEUR, der den nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag und folglich die bestehende bilanzielle Überschuldung beseitigt. Auf Basis der Unternehmensplanungen für 2024 und 2025 sowie unter der Annahme, dass die Gesellschafterin weiterhin finanzielle Mittel zur Verfügung stellt und die Gesellschaft jederzeit ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann, erfolgte die Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). 1. Darstellungs- und Bewertungsstetigkeit Der Grundsatz der Darstellungsstetigkeit gem. § 265 Abs. 1 HGB ist gegeben. Die Bewertungsmethoden wurden stetig beibehalten. Die Gesellschaft hat zum 1. Januar 2023 das operative Geschäft eines Tochterunternehmens übernommen. Die Vorjahreszahlen sind im Wesentlichen im Bereich der Umsatzerlöse, des Personalaufwands sowie der sonstigen betrieblichen Aufwendungen dahingehend nicht mit dem Vorjahr vergleichbar. 2. Mitzugehörigkeitsvermerke Die sich gemäß § 265 Abs. 3 HGB ergebenen Mitzugehörigkeitsvermerke werden soweit erforderlich zu den jeweiligen Bilanzpositionen (Forderungen bzw. Verbindlichkeiten) gemacht. II. Erläuterungen zur Bilanz Gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB werden die auf die Posten der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben. 1. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Als Nutzungsdauer wurden regelmäßig 1 bis 3 Jahre zugrunde gelegt, wenn sich nicht aufgrund einer Nutzungsdauervereinbarung ein abweichender Zeitraum ergibt. 2. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert. Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten wurden Anschaffungsnebenkosten, Anschaffungskostenminderungen sowie nachträgliche Anschaffungskosten berücksichtigt. 3. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten linear nach der jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Darüber hinaus sind technischer Fortschritt und wirtschaftliche Veralterung gebührend berücksichtigt. In Anlehnung an die steuerliche Gesetzgebung für geringwertige Wirtschaftsgüter werden abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände mit einem Wert bis zu 800 EUR im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben. Geringwertige Vermögensgegenstände mit einem Wert bis zu 250 EUR werden sofort in voller Höhe als Aufwand behandelt. Die Abschreibung auf abnutzbare Gegenstände des Anlagevermögens erfolgt nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Der Abschreibungssatz (p. a.) und die Abschreibungsmethode ergeben sich aus der nachfolgenden Aufstellung:
Für außerplanmäßige Ab- bzw. Zuschreibungen bestand keine Veranlassung. 4. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. 5. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden - soweit erforderlich - durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. 6. In dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur transitorische Abgrenzungen ausgewiesen. Es handelt sich um Ausgaben, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. 7. Das voll eingezahlte gezeichnete Kapital (Stammkapital) ist mit dem Nennbetrag angesetzt. 8. Die Rückstellungen wurden aufgrund von Erfahrungswerten oder tatsächlichen Werten mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. 9. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Bilanz1. Angaben zu Forderungen In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von 25.603,18 EUR (Vorjahr 241 TEUR) enthalten. 2. Angaben zu den Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten in Höhe von 586.107,35 EUR (Vorjahr 898 TEUR) haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und in Höhe von 1.912.499,97 EUR (Vorjahr 0 TEUR) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr und in Höhe von 241.071,33 EUR (Vorjahr 0 TEUR) eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Die Verbindlichkeiten enthalten in Höhe von 1.067.947,43 EUR (Vorjahr 425 TEUR) Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin. IV. Sonstige Angaben 1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den Verbindlichkeiten bestehen am Bilanzstichtag sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3 HGB zu folgenden Vorgängen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind: Zum 31. Dezember 2023 bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen für unbefristete Pacht-, Miet- und Dienstleistungsverträge in Höhe von rd. 3.114 TEUR, davon gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 2.716 TEUR. Ferner bestehen Altersvorsorgeverpflichtungen von jährlich 8 TEUR. Außerdem bestehen zum 31. Dezember 2023 finanzielle Verpflichtungen aus befristeten Leasingverträgen für Folgejahre in Höhe von 216 TEUR; davon sind 36 TEUR im Jahr 2024 fällig. Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt 3.338 TEUR. 2. Angabe der durchschnittlichen Arbeitnehmerzahl Die Gesellschaft hatte im Berichtszeitraum durchschnittlich 16 Arbeitnehmer gemäß § 285 Nr. 7 HGB beschäftigt.
Braunschweig, den 6. Dezember 2024 Wentronic Solutions GmbH Geschäftsführung |
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