VR-Beteiligungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Sendlinger seit 7.10.2016 | Vorstandsmitglied |
Christian Forstner seit 7.10.2016 | Vorstandsmitglied |
Alois Zisler seit 18.10.2007 | Vorstandsmitglied |
Albert Griebl seit 8.1.2007 | Vorstandsmitglied |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
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| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
VR-Bank Rottal-Inn eGEggenfelden und PfarrkirchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023I. Grundlagen der GeschäftstätigkeitDie VR-Bank Rottal-Inn eG ist eine eingetragene Genossenschaft, die der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen ist. Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder. Wir betreiben grundsätzlich alle banküblichen Geschäfte. Darin gründet auch die regionale Bindung an das Geschäftsgebiet. Zentrale Geschäftsfelder bilden das Privat- und das Firmenkundengeschäft sowie als Ergänzung zum Kundengeschäft und zur Liquiditäts-, Ertrags- und Risikosteuerung das Eigengeschäft sowie das Eingehen von Beteiligungen. Das Institut nutzt darüber hinaus das Leistungsangebot innerhalb der genossenschaftlichen Finanzgruppe. Unser Kerngeschäftsgebiet erstreckt sich über den Landkreis Rottal-Inn sowie Teile der angrenzenden Landkreise Mühldorf am Inn, Dingolfing-Landau und Passau. In diesem Gebiet sind wir mit insgesamt 22 Geschäftsstellen vertreten. Weiterhin haben wir den südostbayerischen Raum, begrenzt durch die Städte München und Regensburg, als regionales Geschäftsgebiet definiert, das wir nicht proaktiv bearbeiten. Organe sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Vertreterversammlung. Die Zahl der im Jahr 2023 durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug 563. II. WirtschaftsberichtII. 1 Entwicklung der Gesamtwirtschaft und der bayerischen Kreditgenossenschaften (Quellen: Rundschreiben "Hintergrundmaterial zur Erstellung der Geschäftsberichte der Volksbanken und Raiffeisenbanken" des Bundesverbandes der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) vom 4. März 2024; Mitgliederinformationen des Genossenschaftsverbandes Bayern e. V. vom 22. Januar 2024 und 19. Februar 2024) Die für das Verständnis der Analyse unseres Geschäftsverlaufs und unserer wirtschaftlichen Lage maßgeblichen gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen im Geschäftsjahr haben sich wiefolgt entwickelt: Kräftige Leitzinsanhebungen in Reaktion auf einen ausgesprochen hohen Preisauftrieb sowie Spätfolgen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine und der Coronapandemie beeinträchtigten im Jahr 2023 die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands. Wegen dieser Belastungen sank das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt gegenüber dem Vorjahr leicht um 0,3 %, nachdem es 2022 noch spürbar zugelegt hatte (+1,8 %). Eine bereits Ende des Jahres 2022 eingetretene wirtschaftliche Schwächephase dauerte im Wesentlichen das gesamte Jahr 2023 an. Bestehende Hoffnungen auf eine konjunkturelle Erholung erfüllten sich nicht. Nur langsam schwindende Belastungen einer hohen Inflation, Materialengpässe und teilweise noch bestehende Coronaschutzmaßnahmen wirkten zu Beginn des Jahres dämpfend auf die Konjunktur. Im weiteren Jahresverlauf belasteten dann verstärkt Unsicherheiten infolge deutlicher Leitzinserhöhungen der westlichen Notenbanken und eines eskalierenden Nahostkonflikts die wirtschaftliche Situation in Deutschland. Negativen Einfluss nimmt weiterhin auch der hierzulande anhaltende Arbeits- und Fachkräftemangel. Nach einem kräftigen vor allem durch die Erholung von der Coronakrise getriebenen Zuwachs der privaten Konsumausgaben im Vorjahr, gingen diese 2023 preisbereinigt um 0,7 % zurück. Kräftig steigende Verbraucherpreise, welche die Kaufkraft vieler Haushalte spürbar dämpfte, sind als Hauptgrund für den Rückgang anzuführen. Trotz vielfach deutlicher Lohn- und Gehaltssteigerungen, wurde insbesondere für Einrichtungsgegenstände, Haushaltsgeräte sowie auch Nahrungsmittel und Getränke weniger ausgegeben. Mit dem Wegfall pandemiebedingter Sonderausgaben sanken die staatlichen Konsumausgaben um deutliche 1,5 %. Die Investitionskonjunktur zeigte sich auch 2023 gespalten. Während für Ausrüstung wie Fahrzeuge und Maschinen ein Zuwachs von 3,0 % zu verzeichnen war, gaben die Bauinvestitionen um spürbare 2,7 % nach. Neben dem zinsbedingten Nachfragerückgang, von dem der Wohnungsbau noch stärker als der Gewerbebau betroffen war, belastete die nur langsam nachlassende Baupreisdynamik das Investitionsgeschehen. Alles in allem gingen von den Bruttoanlageinvestitionen kaum Impulse für das preisbereinigte Wirtschaftswachstum aus. Hohe inländische Energiekosten und eine schwächer werdende weltwirtschaftliche Gangart belasteten den Außenhandel. Sowohl die Exporte als auch die Importe sanken um 2,2 % bzw. 3,4 % nachdem sie im Vorjahr noch um 3,3 % bzw. 6,6 % gestiegen waren. Da die Importe jedoch etwas stärker als die Exporte zurückgingen, wirkte der Außenhandel per Saldo mit einem Wachstumsbeitrag von 0,6 Prozentpunkten. Einen leichten Rückgang vollzog die Veränderungsrate des Verbraucherpreisindex. Nachdem die Inflationsrate 2022 mit 6,9 % noch den höchsten Stand seit der Wiedervereinigung erreicht hatte, lag sie im Jahresdurchschnitt 2023 bei 5,9 %. Hauptverantwortlich für diese Entwicklung zeigte sich in erster Linie der nachlassende Preisanstieg bei Energie. Nach einem enormen Anstieg von 29,7 % im Vorjahr, sorgten unter anderem staatliche Entlastungsmaßnahmen für eine unterdurchschnittliche Verteuerung von Energieprodukten von 5,3 %. Die Nahrungsmittel hingegen setzten den hohen Preisauftrieb beinahe ungebremst fort. Nach 13,4 % im Vorjahr verteuerten sie sich im laufenden Jahr um 12,4 %. Der Arbeitsmarkt zeigte sich trotz der allgemeinen Konjunkturschwäche in einer soliden Grundverfassung. Zwar stieg die Arbeitslosenzahl in der Statistik, auch wegen der verstärkten Erfassung Geflüchteter, leicht an. Die Arbeitslosenquote befand sich mit 5,7 % aber nach wie vor auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau. Nachdem die Europäische Zentralbank ihre Leitzinsen 2022 um 250 Basispunkte erhöht hatte, vollzog sie 2023 sechs weitere Zinserhöhungen um 200 Basispunkte. Am 20. September 2023 erreichten die Leitzinsen ihren vorläufigen Höhepunkt mit 4,0 % für die Einlagefazilität und 4,5 % für die Hauptrefinanzierungsfazilität sowie 4,75 % für die Spitzenrefinanzierungsfazilität. Damit überschritt die EZB erstmals ihr vor der Finanzkrise erreichtes Leitzinsniveau, als die Einlagefazilität im Maximum bei 3,25 % gelegen hatte. Auf den nachfolgenden Sitzungen bis zum Jahresende bestätigte die EZB dieses Zinsniveau und kündigte an, es so lange aufrecht halten zu wollen, bis die Inflation das mittelfristige EZB-Ziel von 2 % wieder erreiche. Eine hohe Volatilität prägte die Anleihemärkte im Jahr 2023. Nach starken Verlusten im Vorjahr begann das Jahr mit einer deutlichen Erholung. Aufgrund der weiterhin restriktiven Geldpolitik der Notenbanken stiegen die Renditen danach jedoch wieder an. Zum Jahresende erholten sich die Kurse der Anleihen wiederum deutlich. Die Anleihen folgten hierbei den Hoffnungen der Märkte auf eine rückläufige Inflation und damit einhergehender Leitzinssenkungen im Jahr 2024. Die europäische Gemeinschaftswährung wertete im Verlauf des Jahres 2023 leicht von 1,07 US-Dollar auf 1,10 US-Dollar auf. Dabei profitierte die Gemeinschaftswährung von der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank, die ihre Leitzinsen um 200 Basispunkte erhöhte, während die US-Notenbank Fed ihre Leitzinsen um niedrigere 100 Basispunkte anhob. Der Deutsche Aktienindex DAX beschließt das Jahr 2023 nahe seines Rekordhochs. Bereits zum Jahresauftakt setzten die Aktienmärkte die Erholung vom Ende des Vorjahres fort. Anschließend erschütterte jedoch die Krise der US-Regionalbanken die Finanzmärkte, was zu einer deutlichen Korrektur der Aktienkurse führte. Der Einbruch erwies sich allerdings nur von kurzer Dauer und bis zum Sommer hin erholten sich die Märkte. Nach einem Aufflammen des Nahostkonflikts im Herbst verlor der DAX abermals kräftig an Boden. Bereits im November setzte aber bereits eine neuerliche Erholung ein und verstärkte sich bis zum Jahresende in Hoffnung auf sinkende Leitzinsen im Jahr 2024. Dadurch schloss der DAX auf Jahressicht mit einem Plus von 20,3 %. Das Geschäftsvolumen der Kreditgenossenschaften in Bayern entwickelte sich gegenüber dem Vorjahr zwar leicht rückläufig, aber das Jahresergebnis nach Bewertung zeigte sich wesentlich verbessert. Die 184 Volksbanken und Raiffeisenbanken in Bayern erzielten 2023 eine Bilanzsumme von 207,6 Mrd. EUR, das entspricht einem Rückgang von 0,5 % gegenüber 2022. Dabei stiegen die Kundengelder marginal um 0,4 % auf 158,5 Mrd. EUR. Gegenüber den Vorjahren entwickelte sich der Anteil der Sichteinlagen und der Spareinlagen an den Kundengeldern spürbar rückläufig. Termineinlagen hingegen waren aufgrund der attraktiveren Verzinsung stark nachgefragt. Das hohe Kreditwachstum der Vorjahre konnte nicht mehr erreicht werden, was auf ein deutlich gestiegenes Zinsniveau zurückzuführen ist. Mit 2,7 % Wachstum auf nunmehr 140,5 Mrd. EUR stiegen die Ausleihungen moderat an. Das Betriebsergebnis verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr (0,88 %) auf 1,01 % der jährlichen Durchschnittsbilanzsumme. Ein deutlicher Anstieg der Zinsspanne überwog dabei steigende Kosten, was zu einer merklichen Ergebnisverbesserung führte. Die Risikovorsorge im Kreditgeschäft nahm per Saldo spürbar zu. Von Seiten des Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft kam hingegen ein positiver Beitrag. Letztlich führte dies zu einem sehr deutlich verbesserten positiven Ergebnis vor Steuern. Die Entwicklung des erwirtschafteten versteuerten Eigenkapitals war in der Folge positiv. II. 2 Leistungsindikatoren Definition unserer bedeutsamsten Leistungsindikatoren Über unsere strategische Eckwert- und Kapitalplanung steuern und planen wir die Entwicklung unseres Instituts auf Grundlage von Kennzahlen und Limiten. Dabei verwenden wir die folgenden bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren, die sich auch aus unserer Geschäfts- und Risikostrategie ableiten lassen und die wir mithilfe unseres internen Berichtswesens regelmäßig überwachen: Als bedeutsamster Leistungsindikator für die Rentabilität der Bank wird die Relation des bereinigten Ergebnisses vor Ertragssteuern zur durchschnittlichen Bilanzsumme (nachfolgend: "BE vor Steuern/dBS") festgelegt. Die Kennzahl BE vor Steuern/dBS misst die Ertragskraft der Bank in Relation zum Geschäftsvolumen, gemessen als durchschnittliche Bilanzsumme. Die finanzielle Leistungskennzahl unterscheidet sich vom in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Betrag und wird folgendermaßen berechnet: Jahresüberschuss zzgl. Bildung von Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB und Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB sowie Ertragssteuern abzgl. Dividende. Als Leistungsindikator für die Wirtschaftlichkeit/Effizienz unseres Instituts wurde die Cost Income Ratio (nachfolgend: "CIR") bestimmt. Sie stellt das Verhältnis der Verwaltungsaufwendungen zum Zins- und Provisionsergebnis (inkl. laufender Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren) sowie dem Saldo der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen dar; betriebswirtschaftlich neutrale Erfolgsfaktoren bleiben unberücksichtigt. Zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Bank durch nachhaltiges Wachstum werden im Kontext steigender Kapitalanforderungen angemessene Eigenmittel benötigt. Als bedeutsamster Leistungsindikator für die Kapitalausstattung dient das Verhältnis des erwirtschafteten versteuerten Eigenkapitals zur Durchschnittsbilanzsumme. Das erwirtschaftete versteuerte Eigenkapital enthält Rücklagen, Vorsorgereserven nach § 340f HGB, den Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB und die Gewinnzuweisung. Bedeutsamste nichtfinanzielle Leistungsindikatoren, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs und der Lage der Bank von Bedeutung sind, verwenden wir derzeit noch nicht. Entwicklung unserer bedeutsamsten Leistungsindikatoren im Geschäftsjahr 2023 Die Entwicklung der von uns definierten bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren im Geschäftsjahr 2023 stellt sich wie folgt dar: Unser bereinigtes Ergebnis vor Ertragssteuern erhöhte sich von 0,86 % auf 1,01 % der durchschnittlichen Bilanzsumme. Die CIR lag im Geschäftsjahr 2023 bei 52,0 % (Vorjahr: 54,1 %). Das erwirtschaftete versteuerte Eigenkapital im Verhältnis zur Durchschnittsbilanzsumme stieg von 10,65 % auf 11,11 %. Beim Ergebnis vor Ertragssteuern und dem Zuwachs des erwirtschafteten versteuerten Eigenkapitals konnten wir die im Vorjahr getroffenen Prognosen deutlich bzw. leicht übertreffen. Die CIR entwickelte sich wie geplant. Im Einzelnen stellt sich der Geschäftsverlauf wie folgt dar: II. 3 Geschäftsverlauf der VR-Bank Rottal-Inn eG
Die Bilanzsumme erhöhte sich um 1,8 %. Maßgeblich hierfür war insbesondere das Wachstum der Kundengelder von 2,0 %. Die außerbilanziellen Geschäfte, die sich aus Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 197.946 TEUR und anderen Verpflichtungen in Höhe von 166.193 TEUR zusammensetzen, liegen unter Vorjahresniveau. Sie entwickelten sich infolge einer nachlassenden Kreditnachfrage spürbar rückläufig.
Die Entwicklung des Kundenkreditgeschäftes blieb erheblich hinter der in der Vorperiode berichteten Prognose zurück. Infolge einer verhaltenen Kreditnachfrage, konnten die Kundenforderungen nur marginal erhöht werden. Der Schwerpunkt unseres Kreditgeschäftes liegt weiterhin im Bereich der gewerblichen Kunden. Der Bestand der eigenen Wertpapiere wurde in einem Umfeld gestiegener Zinsen am Geld- und Kapitalmarkt durch die Nutzung von Renditechancen gezielt ausgebaut. Die Forderungen an Kreditinstitute haben sich aufgrund der Zuflüsse von Kundengeldern spürbar erhöht.
Die Entwicklung der Kundeneinlagen verfehlte die in der Vorperiode berichtete Prognose. Ursächlich hierfür zeigt ein wieder aufkommender Wettbewerb um Kundeneinlagen infolge des höheren Zinsniveaus am Geld- und Kapitalmarkt. Die Kundengelder setzen sich im Wesentlichen aus Sicht- und Termineinlagen zusammen und erhöhten sich im Berichtsjahr um 2,0 %. Der Anteil der Spareinlagen nahm weiter ab. Eine rege Entwicklung nahm infolge einer attraktiveren Verzinsung die Nachfrage nach Termineinlagen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erfuhren einen Rückgang von 2,6 %. Ein allgemein schwächeres Kreditgeschäft ließ auch die Nachfrage nach Förderkrediten sinken. Enthalten sind in den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten primär Refinanzierungen von Programmkrediten und Globaldarlehen unserer Zentralbank.
Die Erträge im Dienstleistungsgeschäft sind gegenüber dem Vorjahr deutlich zurückgegangen. Auch die Provisionsspanne erfuhr mit 0,64 % der durchschnittlichen Bilanzsumme einen erheblichen Abschwung. Der Rückgang der Erträge erstreckte sich dabei beinahe auf sämtliche Vermittlungstätigkeiten. Einzig das Wertpapiergeschäft und die Erträge aus dem Zahlungsverkehr entwickelten sich positiv. Diese negative Entwicklung des Dienstleistungsgeschäftes entsprach allerdings der in der Vorperiode berichteten Prognose und war von uns aufgrund der schwierigen Marktbedingungen erwartet worden. Beteiligungen Im Bestand der Beteiligungen ergaben sich im laufenden Berichtsjahr nur wenige Veränderungen. Die genossenschaftliche Waren-GmbH führte eine Kapitalerhöhung durch. Hieran beteiligten wir uns im Verhältnis unseres Anteils. Weiterhin wurde eine Tochtergesellschaft, tätig im Immobilienmanagement, veräußert. Investitionen Im Berichtsjahr 2023 betrugen die Gesamtinvestitionen 4.094 TEUR. Davon entfallen 2.818 TEUR auf Grundstücke und Gebäude sowie 597 TEUR auf IT-Ausstattung. An den Standorten Simbach bei Landau und Arnstorf konnten im Laufe des Jahres neue Geschäftsräume bezogen werden. Der Neubau des Marktbereichszentrums Bad Birnbach liegt hinter dem ursprünglichen Zeitplan zurück. Nach erfolgtem Abriss des Bestandsgebäudes kam es zu Verzögerungen mit der wasserrechtlichen Erlaubnis. Mittlerweile liegen allerdings alle Genehmigungen vor und die Bauarbeiten werden zügig beginnen. Am Standort Simbach am Inn soll ebenfalls ein neues Marktbereichszentrum entstehen. Hier wurde inzwischen ein Vorentwurf entwickelt und das Bebauungsplanverfahren gestartet. In den nächsten Jahren sind hier entsprechende Investitionskosten zu erwarten. Auch die Sanierung der Tiefgarage unserer Hauptgeschäftsstelle in Pfarrkirchen zieht sich länger hin, als ursprünglich erwartet. Ein Mehraufwand an Planung und Maßnahmen verlängert die Instandsetzung bis ins Jahr 2024. Weiter vorangetrieben wurde die Errichtung eines PV-Parks in der Nähe von Pfarrkirchen. Bei plangemäßem Fortschritt wäre eine Realisierung des Projekts im zweiten Halbjahr 2024 möglich. Mittelfristig ist angedacht mehrere PV-Parks im Geschäftsgebiet zu erbauen, hierzu wurden bereits passende Grundstücke erworben. Seit einigen Jahren etablieren wir unseren Videoservice VRoni. Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte dabei ein Ausbau um zwei weitere Standorte. Insgesamt steht der Videoservice mittlerweile in elf Geschäftsstellen zur Verfügung. Eine künftige Erweiterung ist bereits geplant. Sonstige wichtige Vorgänge im Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr war durch keine außergewöhnlichen Vorgänge gekennzeichnet. II. 4 Lage der VR-Bank Rottal-Inn eG II. 4.1 Ertragslage Die wesentlichen Erfolgskomponenten unserer Bank haben sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt entwickelt:
1) GuV-Posten 1 abzüglich GuV - Posten 2.
Die Entwicklung der Ertragslage hat unsere in der Vorperiode berichtete Prognose deutlich übertroffen. Der Zinsüberschuss übertraf dabei das Ergebnis des Vorjahres und unsere Planung in erheblichem Ausmaß. Dabei konnten wir überproportional von dem höheren Zinsniveau am Geld- und Kapitalmarkt profitieren. Nach einem strategischen Abbau des Anlagevolumens in Investmentfonds fielen folglich die Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren. Der Rückgang des Provisionsüberschusses vollzog sich beinahe über das gesamte Vermittlungsgeschäft. Einzig in der Wertpapiervermittlung und im Zahlungsverkehr konnten die Erlöse gesteigert werden. Das sonstige betriebliche Ergebnis zeigt sich gegenüber dem Vorjahr nur wenig verändert. Entgegen den Erwartungen stieg der Personalaufwand stark an. Ursächlich hierfür war die Erhöhung von Trendannahmen für Personalrückstellungen infolge der hohen Inflation sowie die Auszahlung einer Inflationsprämie an die Mitarbeiter. Die anderen Verwaltungsaufwendungen verharren, getrieben durch zunehmende Belastungen aus Bankenabgabe und Garantiefondsbeiträgen sowie steigende IT-Kosten, auf hohem Niveau. Im Vorjahr noch getrieben durch hohe Abschreibungen auf den Wertpapierbestand, verbesserte sich das Bewertungsergebnis in 2023. Belastend wirkte im Geschäftsjahr die Erhöhung der Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft. Die Aufwands-/Ertragsrelation (Cost-Income-Ratio - CIR) / (vgl. Definition im Abschnitt II.2) konnte gegenüber dem Vorjahr (54,1 %) auf 52,0 % leicht verbessert werden. Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit hat sich im Vorjahresvergleich deutlich verbessert. Dies ist vor allem auf den höheren Zinsüberschuss zurückzuführen. Stark gestiegen gegenüber dem Vorjahr ist der Steueraufwand. Der Jahresüberschuss fiel insgesamt leicht höher aus als in der Vorperiode. Vom Jahresüberschuss wurden 6.000 TEUR vorweg den Rücklagen zugeführt. Der Vorstand schlägt vor, vom Bilanzgewinn in Höhe von 3.931 TEUR weitere 3.305 TEUR den Rücklagen zuzuweisen. II. 4.2 Finanz- und Liquiditätslage Die vorhandenen liquiden Mittel reichten im Geschäftsjahr aus, um die aufsichtsrechtlichen Anforderungen (Mindestreservebestimmungen und Bestimmungen der CRR) zu erfüllen. Den Zahlungsverpflichtungen nach Art, Höhe und Fristigkeit konnte im Berichtsjahr stets nachgekommen werden. Die monatlichen Meldungen der Liquidity Coverage Ratio (LCR) wiesen im Berichtszeitraum 2023 einen Wert von mindestens 141 aus. Zum Bilanzstichtag lag die Stresskennzahl bei 172. Liquide Mittel wurden in einem Umfeld gestiegener Zinsen am Geld- und Kapitalmarkt gezielt in höher rentierliche Wertpapieranlagen umgeschichtet. Ein großer Teil der Wertpapiere - mit Ausnahme der strukturierten Anleihen und Investmentfonds - ist notenbankfähig und kann somit bei der Bundesbank zum Erhalt liquider Mittel hinterlegt werden. Von den Wertpapieren wird ein Bestand in Höhe von 279.261 TEUR im Anlagevermögen gehalten, dies schränkt die Finanz- und Liquiditätslage unserer Bank nicht ein. Neben den dargestellten liquiden Mitteln stehen uns kurzfristig verfügbare Kreditlinien bei unserer genossenschaftlichen Zentralbank (DZ BANK AG) und die Refinanzierungsfazilitäten der EZB zur Verfügung. Das Angebot der Deutschen Bundesbank, Refinanzierungsgeschäfte in Form von Offenmarktgeschäften (Hauptrefinanzierungsgeschäfte) abzuschließen, wurde im Geschäftsjahr nicht genutzt. Übernachtkredite (Spitzenrefinanzierungsfazilität) wurden nicht in Anspruch genommen. Auch die eingeräumten Kreditlinien der DZ BANK AG haben wir im Jahresverlauf nicht in Anspruch genommen. Unsere Refinanzierungsstruktur ist weitgehend unabhängig von den Interbanken- und Kapitalmärkten und überwiegend durch Geschäftsbeziehungen mit den Privat- und Firmenkunden geprägt. Besondere Liquiditätsbelastungen aus außerbilanziellen Verpflichtungen haben sich nicht ergeben. Mit einer Beeinträchtigung der Liquiditätslage ist auch in den folgenden Jahren aufgrund der vorhandenen Liquiditätsreserven sowie der Einbindung in den genossenschaftlichen Liquiditätsverbund nicht zu rechnen. Bei Liquiditätsschwankungen kann die Bank auf hochliquide Aktiva sowie ausreichende Liquiditätsreserven auch in Form von Bankguthaben zurückgreifen. Bis zur Erstellung des Lageberichts liegen keine Anhaltspunkte für Umstände vor, welche die Liquiditätslage der Bank nachteilig verändern könnten. Weitere Ausführungen finden sich unter IV.4 Liquiditätsrisiken. II. 4.3 Vermögenslage Die Entwicklung der Vermögenslage gemessen am erwirtschafteten versteuerten Eigenkapital zur durchschnittlichen Bilanzsumme hat unsere in der Vorperiode berichtete Prognose übertroffen. Eigenkapital Das bilanzielle Eigenkapital stellt sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt dar:
Das Eigenkapital konnte durch Gewinnthesaurierung weiter gestärkt werden. Daneben besteht ein Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB in Höhe von 232.000 TEUR. Die Geschäftguthaben der Mitglieder hingegen entwickelten sich leicht rückläufig. Der Anteil der bilanziellen Eigenmittel (Passiva 9 bis 12) an der Bilanzsumme stieg - aufgrund der Thesaurierung - gegenüber dem Vorjahr (10,87 %) auf 11,26 %. Die Kernkapitalquote beläuft sich auf 13,30 % und ist gegenüber dem Vorjahr (12,81 %) gestiegen. Auch die Gesamtkapitalquote (im Vorjahr 14,93 %) konnte gesteigert werden und zwar auf 15,41 %. Ursächlich hierfür waren der dargestellte Aufbau des Eigenkapitals und das unter den Erwartungen liegende Kreditwachstum. Die aufsichtsrechtlich geforderte Mindestgröße wurde jederzeit eingehalten. Eine weitere Stärkung der Eigenmittelausstattung ist weiterhin vorrangiges Ziel der Geschäftspolitik. Die Kapitalrendite gemäß § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG (Quotient aus Nettogewinn und Bilanzsumme; Nettogewinn = Jahresüberschuss nach Steuern) beläuft sich auf 0,24 %. Unter Berücksichtigung der Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken würde sich eine Kapitalrendite von 0,59 % ergeben. Kundenforderungen Der Anteil der Kundenforderungen an der Bilanzsumme beträgt 77,2 %. Der Schwerpunkt im Kreditbestand liegt dabei mit einer Quote von 69 % im Firmenkundengeschäft. Die Branchen "Grundstücks- und Wohnungswesen" und "Baugewerbe" haben einen hohen Anteil am Kreditportfolio. Akute Risiken im Kreditgeschäft sind in voller Höhe durch Einzelwertberichtigungen und Einzelrückstellungen für Kreditrisiken abgedeckt. Darüber hinaus bestehen Pauschalwertberichtigungen, Pauschalrückstellungen und Vorsorgereserven. Die Ermittlung der pauschalen Kreditrisikovorsorge erfolgte nach den Vorgaben des IDW RS BFA 7 auf Basis eines Berechnungsverfahrens, das den auf der Grundlage unserer internen Risikosteuerung ermittelten erwarteten Verlust schätzt. Den gestiegenen Risiken im Kreditportfolio als Folge der Inflations- und Energiekrise sowie den damit einhergehenden steigenden Zinsen, trugen wir mit einer Ausweitung der Risikovorsorge entsprechend Rechnung. Die aufsichtsrechtlichen Kreditgrenzen sowie die festgelegten Kreditbeschränkungen nach § 49 GenG wurden im Berichtszeitraum stets eingehalten. Wertpapiere Die Wertpapieranlagen unserer Bank setzen sich wie folgt zusammen:
Die eigenen Wertpapieranlagen haben insgesamt einen Anteil von 14,3 % an der Bilanzsumme. Hiervon entfällt ein Anteil von 12,2 %-Punkten auf Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten 5) bzw. von 2,1 %- Punkten auf Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten 6). Bei den anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren handelt es sich um Investmentfondsanteile. Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden vollständig nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Dadurch wurden Abschreibungen in Höhe von 15.338 TEUR vermieden. Strukturierte Finanzinstrumente wurden als einheitlicher Vermögensgegenstand nach den allgemeinen Grundsätzen bilanziert und bewertet, soweit aus dem eingebetteten Derivat im Vergleich zum Basisinstrument keine wesentlich erhöhten oder zusätzlichen Risiken bzw. Chancen resultieren und diese an einer Börse gehandelt werden. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um sogenannte Credit Linked Notes über nom. 73,5 Mio. EUR (Schuldverschreibungen mit impliziten Credit Default Swaps) und Aktienanleihen über nom. 2 Mio. EUR. Weitere wesentliche Aktiv- und Passivstrukturen Derivategeschäfte Die abgeschlossenen Derivategeschäfte sind von untergeordneter Bedeutung und wurden nur in Form von gedeckten Positionen getätigt, so dass hieraus keine nennenswerten Risiken erwachsen können. II. 5 Zusammenfassende Beurteilung des Geschäftsverlaufs und der Lage Vor dem Hintergrund der schwierigen Marktbedingungen ist die Geschäftsentwicklung insgesamt befriedigend. Das Wachstum verfehlte jedoch im Kreditgeschäft als auch im Einlagengeschäft die Erwartungen aus der Planung. Die Ertragslage der Bank hat sich deutlich verbessert und ist als gut zu bezeichnen. Die in der Vorperiode berichteten Prognosen wurden teilweise übertroffen aber auch teils verfehlt. Deutlich besser als geplant entwickelte sich vor allem das Zinsergebnis und auch das Bewertungsergebnis der Wertpapiere. Schlechter als prognostiziert zeigten sich das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft sowie die Personal- und die Sachaufwendungen. Die Vermögenslage ist gut, weil die Bank durch eine angemessene Eigenkapitalausstattung die aufsichtsrechtlichen Anforderungen sowohl im Vorjahr als auch im Geschäftsjahr eingehalten hat. Die Risikoaktiva haben sich durch den Ausbau des Kreditvolumens und der Wertpapieranlagen weiter leicht erhöht. Für erkennbare und latente Risiken in den Kundenforderungen sind Wertberichtigungen bzw. Rückstellungen gebildet. Dem allgemeinen Kreditrisiko ist durch Abzug von Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen worden. Finanzlage und Liquiditätsausstattung sind angemessen. Sie entsprechen den aufsichtsrechtlichen und betrieblichen Erfordernissen. Daher beurteilen wir die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftliche Lage unseres Hauses im Vergleich zur ursprünglichen Planung und unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung insgesamt als befriedigend. III. Erklärung zur Unternehmensführung- ungeprüft - Die VR-Bank Rottal-Inn eG fördert im Rahmen der regional bestehenden Möglichkeiten den Einsatz von qualifizierten Frauen in Führungspositionen der Bank. Der Vorstand hat gemäß § 9 Abs. 3 GenG für die Besetzung der ersten Führungsebene mit Frauen Zielgrößen von 0,0 % festgelegt. Der Aufsichtsrat hat gemäß § 9 Abs. 4 GenG für die Besetzung des Vorstands mit Frauen aufgrund bestehender Vorstandsverträge für die kommenden Jahre eine Zielgröße von 0,0 % festgelegt. Der Aufsichtsrat hat gemäß § 9 Abs. 4 GenG für die Besetzung des Aufsichtsrats mit Frauen eine Zielgröße von 8,3 % festgelegt. Die festgelegten Zielgrößen entsprechen dem Status quo. Eine Steigerung kommt nicht in Betracht, da nach derzeitigem Stand im Bezugszeitraum voraussichtlich weder Stellen frei werden noch zusätzliche Stellen geplant sind. Die für den Bezugszeitraum festgelegten Zielgrößen des Frauenanteils für den Aufsichtsrat, den Vorstand und die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands wurden planmäßig erreicht. IV. Risiken der künftigen Entwicklung (Risikobericht)IV. 1 Risikomanagementsystem Die Ausgestaltung unseres Risikomanagements ist bestimmt durch unsere Geschäfts- und Risikostrategie, die hieraus abgeleiteten operativen Zielgrößen und Plandaten sowie die Risikotragfähigkeit der Bank. Im Rahmen der jährlichen Risikoinventur identifizieren, quantifizieren, beurteilen und dokumentieren wir unsere Risiken. Wir legen die für uns wesentlichen Risiken fest und entwickeln entsprechende Risikostrategien. Unsere zur Risikotragfähigkeitssteuerung eingesetzten Methoden und Verfahren berücksichtigen das Ziel der Fortführung unseres Instituts (normative Perspektive), als auch den Schutz unserer Gläubiger vor Verlusten aus ökonomischer Sicht (ökonomische Perspektive). Die Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive, die einen periodischen Steuerungskreis darstellt, zielt auf die Fortführung der operativen Geschäftstätigkeit. In der normativen Perspektive betrachten wir die Einhaltung regulatorischer Anforderungen. Diese umfassen insbesondere die Kapitalgrößen wie Kapitalanforderungen und Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals wie beispielsweise die Höchstverschuldungsquote und die Großkreditgrenzen. Die Risikotragfähigkeit ist demnach gegeben, sofern der ermittelte Kapitalbedarf die Einhaltung der Kapitalquoten bewirkt und sämtliche Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals erfüllt werden. Die normative Perspektive bilden wir ausgehend von der Gesamtbankplanung über einen Zeithorizont von 5 Jahren ab. In dieser wird die Entwicklung des regulatorischen Kapitalbedarfs im Rahmen einer mehrjährigen Kapitalplanung bestimmt. Neben einem Planszenario werden mögliche abweichende Entwicklungen wie Bonitätsverschlechterungen im Kundenkreditgeschäft in einem adversen Szenario berücksichtigt. Die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive zielt auf den Schutz der Gläubiger ab. In der ökonomischen Perspektive, die in unserem Institut barwertig ermittelt wird, werden das Risikodeckungspotenzial und die konsistent dazu ökonomisch ermittelten Risiken gegenübergestellt. Die ökonomische Risikotragfähigkeit ist demnach gegeben, wenn die barwertigen Risiken durch das Risikodeckungspotenzial laufend gedeckt sind. Die Bewertung des Risikodeckungspotenzials erfolgt unabhängig von Rechnungslegungskonventionen und aufsichtlichen Eigenmittelanforderungen. Auf Basis des ermittelten Risikodeckungspotenzials legen wir im Rahmen unseres Strategie- und Limitierungsprozesses einmal im Jahr unser Gesamtbankrisikolimit fest, welches wir in festgelegte Teilrisikolimite für die wesentlichen Risiken untergliedern. Wir stellen dabei sicher, dass genügend freies Risikodeckungspotenzial zur Verfügung steht, um zukünftige Wertschwankungen aufzufangen. Im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung bzw. Ad-hoc-Berichterstattung werden Vorstand und Aufsichtsrat informiert. Die Funktionsfähigkeit und Angemessenheit aller Risikocontrolling- und Risikomanagement-Aktivitäten werden durch die Interne Revision geprüft. Unser Stresstestkonzept umfasst die beiden Steuerungsperspektiven der Bank (ökonomische und normative Perspektive) und fokussiert hierbei jeweils die Adäquanz der Kapital- und Liquiditätsausstattung der Bank. Im Rahmen des Stresstestkonzepts ermitteln wir regelmäßig und anlassbezogen die Auswirkungen von Stresstests, adversen Szenarien und Sensitivitätsanalysen. Die Reflexion und kritische Würdigung dieser Auswirkungen ist ein zentrales Element unseres Risikomanagements. Nachfolgend stellen wir die Risikotragfähigkeit zum Bilanzstichtag dar:
Im Folgenden erläutern wir das Risikomanagement unserer wesentlichen Risiken. IV. 2 Marktpreisrisiken Zinsänderungsrisiken Die Zinsrisiken messen wir mit dem Software Modul VR Control Zinsmanagement, wobei ein Konfidenzniveau von 99,9 % zur Anwendung kommt. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Teilrisikolimit gegenübergestellt, dessen Überschreiten die Anwendung bestimmter Maßnahmen auslöst. Im Geschäftsjahr bewegte sich das Zinsrisiko innerhalb des vom Vorstand vorgegebenen Teilrisikolimits. Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen hat die Bank für die wesentlichen variablen Positionen Ablauffiktionen auf der Grundlage gleitender Durchschnitte und Elastizitäten ermittelt. Neben der Risikoermittlung im Rahmen der Risikotragfähigkeit werden die Zinsrisiken auch im Kontext des Zinsrisikokoeffizienten sowie des barwertigen Ausreißertests ermittelt. Aufgrund des von uns eingegangenen Zinsänderungsrisikos ist ein Rückgang des Zinsbuchbarwertes nur bei steigenden Zinssätzen zu erwarten. Sonstige Marktpreisrisiken Daneben bestehen Aktienrisiken, welche in Direkt- und Fondsanlagen sowie Aktienanleihen beinhaltet sind. Die Berechnung der Aktienrisiken erfolgt mittels Value-at-Risk-Ansatz mit einem Konfidenzniveau von 99,9 %. Zur Ermittlung der Aktienrisiken aus Fondsanlagen verwenden wir die von den Kapitalanlagegesellschaften bereitgestellten Value-at-Risk-Kennzahlen. Das ermittelte Aktienrisiko wird auf das Teilrisikolimit angerechnet. Im Geschäftsjahr wurde das vom Vorstand vorgegebene Limit eingehalten. IV. 3 Adressenausfallrisiken Forderungen an Kunden Das Adressenausfallrisiko im Kundengeschäft messen wir mittels des Kreditportfoliomodells Kundengeschäft aus dem Software-Modul VR-Control KRM mit einem Konfidenzniveau von 99,9 %. Der Risikoausweis umfasst den unerwarteten Verlust, welcher als barwertig ermittelter Credit Value at Risk (CVaR) ermittelt wird. Die Überwachung und Steuerung des Kreditgeschäfts erfolgt auf der Basis von Limitierungen sowie Steuerungsvorgaben für das Neugeschäft. Unsere Auswertungen geben Auskunft über die Verteilung des Kreditvolumens nach Branchen, Größenklassen, Sicherheiten und Risikoklassen. Risikokonzentrationen bestehen im Anteil des gewerblichen Kreditgeschäfts, des Blankoanteils sowie in den Branchen "Grundstücks- und Wohnungswesen" und "Baugewerbe". Risikovorsorge wird auf Basis der handelsrechtlichen Vorschriften gebildet. Das ermittelte Adressenausfallrisiko wird auf das Teilrisikolimit angerechnet. Im Geschäftsjahr wurde das vom Vorstand vorgegebene Limit eingehalten. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Ausführungen im Rahmen der Darstellung von Geschäftsverlauf und Lage. Eigenanlagen Die Messung der Adressrisiken bei den Eigenanlagen erfolgt durch das Kreditportfoliomodell für Eigengeschäfte indem das zukünftige Verhalten definierter Risikoparameter auf Basis von Zufallszahlen in einer Monte-Carlo-Simulation abgebildet wird (Konfidenzniveau 99,9 %). Der Risikoausweis umfasst den unerwarteten Verlust, welcher als barwertig ermittelter Credit Value at Risk (CVaR) ermittelt wird. Für die Identifizierung, Beurteilung und Überwachung der Risiken greifen wir überwiegend auf die Ratingergebnisse von Ratingagenturen, Veröffentlichungen der DZ BANK AG und Beobachtungen der Spreadentwicklungen der Emittenten zurück. Diesen Risiken begegnen wir dadurch, dass wir keine Wertpapiere von Emittenten bzw. aus Emissionen erwerben, deren Rating von einer anerkannten Ratingagentur mit schlechter als "Investment Grade" beurteilt wurde. Das Ausfallrisiko begrenzen wir durch ein System interner Strukturlimite, die eine hinreichende Streuung des Eigenanlagenbestandes gewährleisten. Eine Risikokonzentration besteht im Anteil der fünf größten Emittenten am Eigenanlagevolumen. Das ermittelte Adressenausfallrisiko wird auf das Teilrisikolimit angerechnet. Im Geschäftsjahr wurde das vom Vorstand vorgegebene Limit eingehalten. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Ausführungen im Rahmen der Darstellung von Geschäftsverlauf und Lage. Länderrisiken Nennenswerte Länderrisiken bestehen nur im Bereich der Eigengeschäfte und werden im Rahmen der internen Berichterstattung berücksichtigt. IV. 4 Liquiditätsrisiken Da das Zahlungsunfähigkeitsrisiko aufgrund seiner Eigenart nicht sinnvoll mit Risikodeckungspotenzial begrenzt und somit nicht in die klassische Risikotragfähigkeit integriert werden kann, haben wir diesbezüglich einen weiteren Prozess (Liquiditätstragfähigkeit) in die Risikosteuerungs- und Controllingprozesse aufgenommen. Die Überwachung der Liquiditätstragfähigkeit bzw. die Steuerung des Zahlungsunfähigkeitsrisikos erfolgt mit Hilfe entsprechender Liquiditätsablaufbilanzen (LAB), in welchen wir die szenariospezifischen Zahlungsmittelabflüsse den szenariospezifischen Zahlungsmittelzuflüssen an den jeweiligen Zahlungsmittelzeitpunkten gegenüberstellen. Sofern sich hieraus im Zeitverlauf ein kumulierter Zahlungsmittelbedarf entwickelt, prüfen wir, ob dieser mit dem jeweilig definierten Liquiditätsdeckungspotenzial (LDP) für einen zuvor definierten Zeitraum (Liquiditätshorizont bzw. Überlebenshorizont) im jeweiligen betrachteten Szenario abgedeckt werden kann. Der Überlebenshorizont von 3 Monaten wurde im Berichtszeitraum nicht unterschritten. Bezüglich des Zahlungsunfähigkeitsrisikos besteht eine Risikokonzentration im Anteil der zehn größten Emittenten am Liquiditätsdeckungspotenzial. Weiter wird zur frühzeitigen Erkennung eines Liquiditätsengpasses die LCR-Kennziffer gemessen und gesteuert. Zum Bilanzstichtag belief sich die Kennziffer auf 172 %. Im Geschäftsjahr bewegte sie sich zwischen 141 % und 173 % und lag somit stets über dem geforderten Mindestwert von 100 %. Zusätzlich haben wir eine Beobachtungsgrenze von 115 % definiert. Im Zuge der Eckwertplanung erstellt die Bank einen Refinanzierungsplan für den jeweiligen Planungshorizont. Darüber hinaus wird die Liquidität durch Fälligkeitslisten überwacht. Zur Sicherstellung der mittel- bis langfristigen strukturellen Liquidität beobachten wir regelmäßig die NSFR (Net Stable Funding Ratio). Damit beurteilen wir insbesondere die Abhängigkeit von kurzfristigen Refinanzierungen sowie unsere Stressresistenz insgesamt. Zum Bilanzstichtag lag die NSFR bei 116 % und damit über der Mindestanforderung von 100 %. Zusätzlich haben wir eine Beobachtungsgrenze in Höhe von 110 % definiert. In Hinblick auf unsere Refinanzierungsquellen verweisen wir auf Abschnitt II.4.2 Finanz- und Liquiditätslage. Das Refinanzierungskostenrisiko wurde im Rahmen der Risikoinventur als wesentlich eingestuft. Das Refinanzierungskostenrisiko berechnen wir regelmäßig auf Basis einer historischen Analyse der Veränderungen des Liquiditätsspreads unseres maßgeblichen Refinanzierungssatzes. Dabei kommt das 99,9 % Quantil der Stützstelle der Refinanzierungskurve zur Anwendung, welches der Duration unseres Zinsbuchs entspricht. Das ermittelte Refinanzierungskostenrisiko wird auf das Teilrisikolimit angerechnet. Im Geschäftsjahr wurde das vom Vorstand vorgegebene Limit eingehalten. In liquiditätsmäßig engen Märkten sind wir nicht engagiert. Die Gefahr, dass mangels ausreichender Marktliquidität Verkäufe erschwert werden, schätzen wir als gering ein. Eine Liquiditätsmanagementfunktion wurde mit dem Ziel der Liquiditätssteuerung eingerichtet, um in Phasen eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses einschließlich eines Stressfalls die Zahlungsfähigkeit zu sichern und eine Unterschreitung der bankaufsichtlichen LCR-Mindestquote zu verhindern. Zudem wurde für den Fall eines Liquiditätsengpasses ein Notfallplan festgelegt. Im Rahmen der Eigenanlagen- und Liquiditätsstrategie streuten wir die Positionen der Liquiditätsreserve über Laufzeiten und Emittenten, um ein hohes Maß an Liquidierbarkeit zu erreichen, damit wir jederzeit kurzfristig auf unerwartete Zahlungsstromschwankungen reagieren können. IV. 5 Operationelle Risiken Wesentliche identifizierte operationelle Risiken werden in einer Schadensfalldatenbank erfasst, analysiert und überwacht. Die operationellen Risiken werden in ihrer Höhe im Rahmen eines Self-Assessments abgeleitet und einem definierten Limit gegenübergestellt. Zudem werden auch Worst-Case-Annahmen im Rahmen von regelmäßigen Stresstests berücksichtigt. Den operationellen Risiken begegnen wir mit unterschiedlichen Maßnahmen. Dazu zählen insbesondere Arbeitsanweisungen, die Einhaltung einer ausreichenden Funktionstrennung, die laufende Optimierung der Arbeitsabläufe, Mitarbeiterschulungen, der Einsatz von Sicherheits-, Compliance-, Datenschutz- und Geldwäschebeauftragten, laufende Investitionen in neue DV-Systeme über die von uns beauftragte Rechenzentrale, Backup-Einrichtungen, Prüfung der Verfahren und Systeme durch die Interne Revision und Versicherungen (von z.B. Diebstahl- und Betrugsrisiken). Zusätzlich hat unser Haus eine Notfallplanung erstellt. Dem Rechtsrisiko begegnen wir durch die Verwendung der im Verbund entwickelten Formulare und von rechtlich geprüften Vertragsvordrucken. Bei Rechtsstreitigkeiten nehmen wir Rechtsberatung in Anspruch. Im Geschäftsjahr sind operationelle Risiken eingetreten. Eine spürbare Ergebnisbelastung ergab sich aus einem schlagend gewordenen Investitionsstau bei einer Immobilie. Die weiteren entstandenen Schäden wurden durch Versicherungen erstattet. Das ermittelte operationelle Risiko wird auf das Teilrisikolimit angerechnet. Im Geschäftsjahr wurde das vom Vorstand vorgegebene Limit eingehalten. IV. 6 Weitere Risiken Beteiligungsrisiken Neben strategischen Beteiligungen und Funktionsbeteiligungen bestehen seit einigen Jahren Investitionsbeteiligungsverhältnisse. Wir beurteilen das Beteiligungsrisiko als wesentlich. Die Risikomessung des Beteiligungsrisikos erfolgt mittels der von der parcIT GmbH ermittelten Value-at-Risk-Kennzahlen. Das ermittelte Beteiligungsrisiko wird auf das Teilrisikolimit angerechnet. Im Geschäftsjahr wurde das vom Vorstand vorgegebene Limit eingehalten. Immobilienrisiken Immobilien sind aus unserer Sicht aufgrund ihrer im Vergleich zu anderen Assetklassen grundsätzlich geringeren Wertschwankungsanfälligkeit eine attraktive Anlageklasse. Neben den betriebsnotwendigen und nicht betriebsnotwendigen Immobilien im Direktbestand investiert die Bank daher auch in Immobilien zum Zweck einer stetigen Ertragserwirtschaftung zum einen über Immobilienfonds von Kapitalanlagegesellschaften und zum anderen über Beteiligungen. Wir beurteilen das Immobilienrisiko als wesentlich und achten auf eine Methodenkonsistenz in der Risikomessung von Immobilien - unabhängig davon, in welchen Anlageformen sie gehalten werden, bzw. unabhängig davon, ob sie betriebsnotwendig sind oder nicht. Die Risiken aus dem Immobilienportfolio messen wir mittels des Immobilienrechners (IRIS) der parcIT GmbH. Das ermittelte Immobilienrisiko wird auf das Teilrisikolimit angerechnet. Im Geschäftsjahr wurde das vom Vorstand vorgegebene Limit eingehalten. IV. 7 Gesamtbild der Risikolage Zusammenfassend ist die Risikolage trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage infolge der Inflations- und Energiepreisentwicklung bedingt auch durch die Spätfolgen des Ukrainekrieges sowie der auslaufenden Corona-Krise als geordnet einzustufen, da die Risikotragfähigkeit im Geschäftsjahr 2023 unter den definierten Risikoberechnungen gegeben war. Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen haben wir im Jahr 2023 jederzeit eingehalten. Die zu ihrer Deckung vorhandenen Eigenmittel belaufen sich auf 469,7 Mio. EUR. Wir verweisen hierzu ergänzend auf unsere Ausführungen zur Vermögenslage (Abschnitt II.4.3). Die künftig einzuhaltenden höheren Kapitalanforderungen aus der Basel-III-Finalisierung werden mit den vorhandenen Eigenmitteln erfüllt. Der Ausblick auf das Jahr 2024 ist aufgrund der oben beschriebenen schwierigen wirtschaftlichen Lage von Unsicherheit geprägt. Die anhaltenden geopolitischen Spannungen und Unruhen wirken weiterhin weltweit auf die Volkswirtschaften. Ein Ende dieser Situation ist derzeit nicht absehbar. Wir beobachten und analysieren Risikofaktoren bzw. -treiber laufend auf eine etwaige Beeinflussung unserer Risikolage. Der kontinuierliche, eng verzahnte Strategie- und Planungsprozess stellt sicher, dass auf unerwartete Risiken entsprechend reagiert werden kann. Nach derzeitigem Planungsstand ist die Risikotragfähigkeit im Berichtszeitraum 2024 angesichts der laufenden Ertragskraft und der Vermögenssituation der Bank sowohl in der ökonomischen als auch in der normativen Perspektive gegeben. Die dargestellten Risiken werden die künftige Entwicklung unserer Bank nicht wesentlich beeinträchtigen. Bestandsgefährdende Risiken sind nicht erkennbar. V. Voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken (Prognosebericht)Die Prognosen, die sich auf die voraussichtliche Entwicklung der VR-Bank Rottal-Inn eG für das nächste Geschäftsjahr 2024 beziehen, stellen Einschätzungen dar, die wir auf Basis der zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen und Planungsrechnungen getroffen haben. Wir weisen darauf hin, dass sich die Prognosen durch die Veränderungen der zugrunde liegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können. Ein Ausblick auf das Jahr 2024 ist infolge andauernder geopolitischer Risiken und der Unwägbarkeiten der Inflationsentwicklung mit hoher Unsicherheit behaftet. Insgesamt ist mit wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen zu rechnen, die weiterhin nur schwer abschätzbar sind. Entwicklung der Gesamtwirtschaft und der bayerischen Kreditgenossenschaften Die Prognosen für das Abschneiden der deutschen Wirtschaft im Jahr 2024 gehen nur von einem sehr schwachen Wachstum aus. Der Bundesregierung zufolge, wird das Bruttoinlandsprodukt (BIP) voraussichtlich um 0,2 Prozent zulegen. Damit fällt der aktuelle Ausblick deutlich schlechter aus, als noch im Herbst vorhergesagt. Die Prognose wurde deutlich um 1,1 Prozentpunkte nach unten korrigiert. Die Auswirkungen der ansteigenden Preise im Energiesegment und der allgemein hohen Inflation sowie die allgemeine weltwirtschaftliche Schwäche, unter anderem bedingt durch die Folgen des Krieges in der Ukraine, belasten die deutsche Wirtschaft deutlich stärker als noch vor sechs Monaten angenommen. Nach unserer Einschätzung wird die Entwicklung der bayerischen Kreditgenossenschaften in diesem Zusammenhang auch im kommenden Geschäftsjahr von den Folgen des Inflations- und Energiepreisanstiegs sowie den Auswirkungen geopolitischer Krisen geprägt sein. Weiterhin müssen sich die Kreditgenossenschaften mit wachsenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen und sich generell veränderten Rahmenbedinungen im Bankgeschäft auseinandersetzen. Voraussichtlicher Geschäftsverlauf und voraussichtliche Lage Trotz der erwarteten schwachen Wirtschaftsentwicklung planen wir für das nächste Geschäftsjahr mit einem Wachstum von ca. 4,6 % für das bilanzielle Kundenkreditgeschäft inklusive des Avalgeschäfts. Diese Prognose basiert grundsätzlich auf der Prämisse eines konstanten Zinsniveaus. Im bilanziellen Einlagengeschäft gehen wir von einem Wachstum von 4,0 % aus. Im Dienstleistungsgeschäft erwarten wir nach einem Rückgang 2023 wieder ein leicht verbessertes Ergebnis. Folglich sollte auch der Provisionsüberschuss leicht steigen. Wesentliche Investitionen haben wir für die Modernisierung unseres Geschäftsstellennetzes, die Neubauten unserer Marktbereichszentren in Bad Birnbach und Simbach am Inn sowie den Erwerb bzw. die Erstellung von PV-Parks vorgesehen. Für die Ertragslage ist auch im kommenden Jahr die Entwicklung der Zinsspanne von entscheidender Bedeutung. Wir rechnen auf der Grundlage unserer Zinsprognose, die von einem nahezu unverändertem Zinsniveau ausgeht, mit einem leicht fallenden Zinsüberschuss. Nach dem Ergebnis unserer Berechnungen kann unter der Annahme konstanter Zinsen ein Verlustüberhang in Verbindung mit der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs (Gegenüberstellung der zinsinduzierten Barwerte mit den Buchwerten unter Berücksichtigung der Risiko- und Bestandsverwaltungskosten) ausgeschlossen werden. Die Personalaufwendungen werden nach einem deutlichen Anstieg bedingt durch Sonderfaktoren 2023 nach unseren Planungen im nächsten Geschäftsjahr erheblich sinken. Die Sachaufwendungen werden sich marginal rückläufig entwickeln. Die Risikovorsorge im Kreditgeschäft wird voraussichtlich weiterhin durch die Auswirkungen der geopolitischen Spannungen und das erhöhte Zinsniveau negativ beeinflusst. Gegenüber 2023 rechnen wir allerdings mit einem leichten Rückgang der Bewertungsaufwendungen. Aus der Bewertung der Eigenanlagen erwarten wir ein annähernd ausgeglichenes Ergebnis. Erwartete Auswirkungen auf unsere bedeutsamsten Leistungsindikatoren Vor dem Hintergrund der geschilderten Entwicklungen und Annahmen erwarten wir für das nächste Geschäftsjahr die nachfolgend dargestellten Auswirkungen auf unsere bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren (vgl. Definition Abschnitt II.2): Das bereinigte Ergebnis vor Ertragssteuern zur durchschnittlichen Bilanzsumme wird aufgrund der erwarteten Geschäftsentwicklung steigen und sich auf 1,13 % belaufen. Die Cost Income Ratio prognostizieren wir mit etwa 48 % leicht sinkend. Nach unseren Planungsrechnungen erwarten wir eine weitere Stärkung unseres Eigenkapitals durch die voraussichtliche Dotierung der Rücklagen und des Sonderpostens für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB. Das erwirtschaftete versteuerte Eigenkapital wird leicht steigen und im Bereich zwischen 11,50 % und 11,75 % der durchschnittlichen Bilanzsumme liegen. Gesamtaussage Unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung erwarten wir, dass sich Geschäftsverlauf und Lage der VR-Bank Rottal-Inn eG günstig entwickeln und die Anforderungen an das Eigenkapital und die Liquidität jederzeit eingehalten werden. Mit einer Beeinträchtigung der Liquiditätslage ist aufgrund einer planvollen Liquiditätsvorsorge sowie ausreichend zur Verfügung stehenden Refinanzierungsmöglichkeiten auch im nächsten Geschäftsjahr nicht zu rechnen. Insgesamt erwarten wir für das nächste Geschäftsjahr ein leicht steigendes Ergebnis. Risiken Negative Folgen aus der geopolitisch angespannten Lage auf die Konjunktur sehen wir als Risiko für einen erhöhten Wertberichtigungsbedarf im Kundenkreditgeschäft. Sollte sich der Konditionenwettbewerb am Markt verschärfen, besteht das Risiko, dass unsere erwarteten Wachstumsraten im Kredit- und Einlagengeschäft nicht zu halten sind. Chancen Wesentliche Chancen für die Vermögens- und Finanzlage sowie die Ertragslage und den voraussichtlichen Geschäftsverlauf bestehen im nächsten Geschäftsjahr insbesondere bei einer deutlich besseren Konjunkturentwicklung als prognostiziert, was zu einer positiveren Geschäftsentwicklung führen könnte. VI. ZweigniederlassungenEs bestehen keine Zweigniederlassungen.
Eggenfelden - Pfarrkirchen, den 25.03.2024 VR-Bank Rottal-Inn eG Der Vorstand gez. Albert Griebl gez. Christian Forstner gez. Stefan Sendlinger gez. Alois Zisler Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben erfüllt. Er nahm seine Überwachungsfunktion wahr und fasste die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Beschlüsse. Dies beinhaltet auch die Befassung mit der Prüfung nach § 53 GenG. Weiter hat der Aufsichtsrat den gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 289b HGB geprüft. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers überwacht. Insbesondere beinhaltete die Überprüfung, dass keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen von Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, erbracht wurden. Bei zulässigen Nichtprüfungsleistungen lagen die erforderlichen Genehmigungen vor. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat und die Ausschüsse des Aufsichtsrats in regelmäßig stattfindenden Sitzungen über die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie über besondere Ereignisse. Darüber hinaus stand der Aufsichtsratsvorsitzende in einem engen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand. Der vorliegende Jahresabschluss 2023 mit Lagebericht wurde im Auftrag des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V. durch den Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband e.V. geprüft. Über das Prüfungsergebnis wird in der Vertreterversammlung berichtet. Den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses hat der Aufsichtsrat geprüft und in Ordnung befunden. Der Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses entspricht den Vorschriften der Satzung. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Vertreterversammlung, den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2023 festzustellen und die vorgeschlagene Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen.
Eggenfelden - Pfarrkirchen, 03.06.2024 gez. Alois Konrad, Vorsitzender des Aufsichtsrates Jahresabschluss der Kreditinstitute in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft Bestandteile Jahresabschluss 1. Jahresabschluss (Formblatt 1) 2. Gewinn- und Verlustrechnung (Formblatt 3 - Staffelform) 3. Anhang 1. Jahresbilanz zum 31.12.2023Aktivseite
2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis 31.12.2023
3. AnhangA. Allgemeine AngabenDie VR-Bank Rottal-Inn eG, Eggenfelden und Pfarrkirchen, ist beim Amtsgericht Landshut unter der Genossenschaftsregister-Nummer 217 eingetragen. Der Jahresabschluss wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den vorgeschriebenen Formblättern. Gleichzeitig erfüllt der Jahresabschluss die Anforderungen des Genossenschaftsgesetzes (GenG) und der Satzung der Bank. Der Jahresabschluss wurde unter teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB). Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden im Einzelnen folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Barreserve Die auf EUR lautende Barreserve wurde mit dem Nennwert angesetzt. Forderungen an Kreditinstitute und Kunden Forderungen an Kreditinstitute und Kunden wurden mit den Anschaffungskosten oder mit dem Nennwert ausgewiesen. Unterschiedsbeträge zwischen Auszahlungsbetrag und höherem Nennwert wurden - sofern Zinscharakter vorliegt - in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig aufgelöst. Anteilige Zinsen, deren Fälligkeit nach dem Bilanzstichtag liegt, die aber am Bilanzstichtag bereits den Charakter von bankgeschäftlichen Forderungen oder Verbindlichkeiten haben, sind dem zugehörigen Aktiv- oder Passivposten der Bilanz zugeordnet. Die in den Forderungen an Kunden erkennbaren Bonitätsrisiken haben wir durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen in ausreichender Höhe abgedeckt. Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft werden Pauschalwertberichtigungen gemäß IDW RS BFA 7 gebildet. Dies betrifft alle nicht akut ausfallgefährdeten Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden sowie die nach §§ 26, 27 RechKredV unter der Bilanz auszuweisenden Eventualverbindlichkeiten und anderen Verpflichtungen (einschließlich widerruflicher und unwiderruflicher Kreditzusagen). Die ermittelten Teilbeträge für die Pauschalwertberichtigung werden von den Aktivposten Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden abgesetzt. Die Teilbeträge für das außerbilanzielle Geschäft werden unter den anderen Rückstellungen passiviert und entsprechend von den Eventualverbindlichkeiten aus Bürgschaften sowie den unwiderruflichen Kreditzusagen abgesetzt. Die Berechnung der Pauschalwertberichtigung erfolgt auf Grundlage des im Rahmen des internen Risikomanagements ermittelten erwarteten Verlusts über einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten ohne Anrechnung von Bonitätsprämien (Bewertungsvereinfachungsverfahren). Der erwartete Verlust wird unter Berücksichtigung der Ausfallwahrscheinlichkeit, der Verlustquote bei Ausfall sowie der erwarteten Kredithöhe zum Ausfallzeitpunkt ermittelt. Im Geschäftsjahr 2023 waren im Bereich der Bauträgerfinanzierungen höhere Ausfallraten zu beobachten, als modellkonform zu erwarten waren. Diesem Umstand haben wir durch Parameteranpassungen außerhalb der Regelprozesse Rechnung getragen. Die Pauschalwertberichtigungen haben sich dadurch unwesentlich erhöht. Zur Sicherung gegen die besonderen Risiken des Geschäftszweiges haben wir ferner Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB gebildet. Wertpapiere Die wie Umlaufvermögen behandelten Wertpapiere (Liquiditätsreserve) wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren Börsen- oder Marktpreis oder dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert bewertet. Der Bestand an Wertpapieren des Anlagevermögens wurde nach dem gemilderten Niederstwertprinzip mit Anschaffungskosten bzw. dem Buchwert des Vorjahres bewertet. Voraussichtlich dauernde Wertminderungen lagen nicht vor. Bei den wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren wurden Anschaffungskosten über pari durch anteilige Abschreibungen des Agios an den niedrigeren Einlösungskurs angepasst. Der Ansatz der Wertpapiere erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten. Als Wertmaßstab im Rahmen der Folgebewertung wird auf den Börsenpreis oder einen ggf. bestehenden Marktpreis zurückgegriffen. Besteht kein aktiver (liquider) Markt oder kann ein Börsen- oder Marktpreis aus anderen Gründen nicht festgestellt werden, wird der beizulegende Zeitwert mittels Barwertberechnung (Discounted Cashflow-Verfahren) ermittelt. Strukturierte Finanzinstrumente Strukturierte Finanzinstrumente, die keine wesentlich erhöhten oder zusätzlichen (andersartigen) Risiken oder Chancen aufweisen, wurden als einheitlicher Vermögensgegenstand nach den allgemeinen Grundsätzen bilanziert und bewertet. Soweit die strukturierten Finanzinstrumente aufgrund des eingebetteten derivativen Finanzinstruments wesentlich erhöhte oder zusätzliche (andersartige) Chancen und Risiken im Vergleich zum Basisinstrument aufweisen, konnte auf eine getrennte Bilanzierung verzichtet werden, weil gemäß § 253 Abs. 3 oder 4 HGB am Abschlussstichtag eine Bewertung zum niedrigeren aus beizulegendem Wert und fortgeführten Anschaffungskosten erfolgt und die Bewertung auf einer Notierung des strukturierten Finanzinstruments auf einem aktiven Markt basiert. So werden Credit Linked Notes und Aktienanleihen als einheitliche Vermögensgegenstände bilanziert. Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften sowie Anteile an verbundenen Unternehmen Die Beteiligungen und die Geschäftsguthaben bei Genossenschaften sowie die Anteile an verbundenen Unternehmen wurden entsprechend den für das Anlagevermögen geltenden Regelungen zu Anschaffungskosten bewertet. Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung wurden Abschreibungen vorgenommen. Treuhandvermögen Die Bewertung des Treuhandvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. zum Nennwert. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Die Bewertung der entgeltlich erworbenen immateriellen Anlagewerte und Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten und soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige, grundsätzlich lineare aber auch degressive Abschreibungen. Den planmäßigen Abschreibungen liegen die der geschätzten wirtschaftlichen Nutzungsdauer entsprechenden Abschreibungssätze zugrunde, die sich grundsätzlich an den von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen orientieren. Soweit hierbei Bandbreiten bestehen, wählen wir in der Regel die kürzest zulässige Nutzungsdauer. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. In früheren Jahren zulässigerweise in die Handelsbilanz übernommene Sonderabschreibungen nach dem Steuerrecht wurden beibehalten. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Netto-Einzelwert von 250 EUR wurden als andere Verwaltungsaufwendungen erfasst. Sie wurden in voller Höhe abgeschrieben, sofern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut über 250 EUR, aber nicht über 800 EUR lagen. Sonstige Vermögensgegenstände Sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert oder zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Latente Steuern Zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen bestehen zeitliche oder quasi-permanente Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Passive Steuerlatenzen bestehen in den Positionen Forderungen an Kunden, Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, Beteiligungen und immaterielle Anlagewerte sowie Sachanlagen, denen aktive Steuerlatenzen in den Positionen Forderungen an Kunden, Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, Anteile an verbundenen Unternehmen, Sachanlagen und Rückstellungen gegenüberstehen. Bei einer Gesamtdifferenzbetrachtung errechnet sich ein aktiver Überhang von latenten Steuern, der in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt wurde. Der Berechnung der Steuerlatenzen wurde ein Steuersatz von 30 % zugrunde gelegt. Verbindlichkeiten Die Passivierung der Verbindlichkeiten erfolgte zum jeweiligen Erfüllungsbetrag. Treuhandverbindlichkeiten Die Bewertung der Treuhandverbindlichkeiten erfolgte zum Erfüllungsbetrag, der mit dem Nennwert der Verpflichtung übereinstimmt. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind im Wesentlichen Disagiobeträge enthalten, die bei Ausreichung von Forderungen in Abzug gebracht wurden. Die Unterschiedsbeträge werden planmäßig auf die Laufzeit der Forderungen verteilt. Rückstellungen Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen bzw. drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Den Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Berechnungen auf Basis der "Richttafeln 2018 G" (Prof. Dr. Klaus Heubeck) zugrunde. Die Verpflichtungen aus Anwartschaften auf Pensionen werden mittels Anwartschaftsbarwertverfahren angesetzt. Laufende Rentenverpflichtungen und Altersversorgungsverpflichtungen gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitern sind mit dem Barwert bilanziert. Es wurden langfristige Lohn- und Gehaltssteigerungen in Höhe von 2,5 % und zusätzlich eine Rentendynamik in Höhe von 2,5 % zugrunde gelegt. Die Abzinsung der Pensionsrückstellungen erfolgte unter Annahme einer Restlaufzeit von 15 Jahren (Vereinfachungsregel) auf Basis einer Prognose des durchschnittlichen Zinssatzes der vergangenen 10 Jahre per Dezember 2023 entsprechend des für die Ermittlung des Rechnungszinses vorgeschriebenen Verfahrens mit 1,83 %. Im Vergleich zu einer Abzinsung mit einem entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von 408.761 EUR. Erfolgswirkungen aus einer Änderung des Diskontierungssatzes im Zusammenhang mit den Pensionsrückstellungen werden analog zum Ab-/Aufzinsungseffekt im sonstigen betrieblichen Ergebnis ausgewiesen. Bei Altersversorgungsverpflichtungen und vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen, die die Voraussetzungen des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB erfüllen, haben wir die Verpflichtungen mit den ihnen zuzurechnenden Vermögensgegenständen verrechnet. Die historischen Anschaffungskosten der zu verrechnenden Vermögensgegenstände betrugen 100.000 EUR. Der beizulegende Zeitwert der zu verrechnenden Vermögensgegenstände betrug 115.334 EUR. Der beizulegende Zeitwert entspricht den von der Versicherungsgesellschaft mitgeteilten Aktivierungswerten. Der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden betrug 115.334 EUR. Aufzinsungsaufwendungen für Pensionsverpflichtungen wurden mit den aus dem Deckungsvermögen resultierenden Erträgen (Wertsteigerungen, Zinsen, Dividenden) in Höhe von 2.279 EUR verrechnet. Die Berechnung der Rückstellungen aus Altersteilzeit erfolgte nach dem Barwertverfahren. Der Belastung aus Einlagen mit steigender Verzinsung und für Zuschläge sowie sonstige, über den Basiszins hinausgehende Vorteile für Einlagen, wurde durch Rückstellungsbildung in angemessenem Umfang Rechnung getragen. Die Bank hat ein Lebensarbeitszeitmodell für die Mitarbeitenden der Bank in Form eines versicherungsgebundenen Zeitwertkontos eingeführt. Die Einbringungen in das Wertguthaben werden in eine Rückdeckungsversicherung eingezahlt. Entnahmen aus dem Wertguthaben werden durch Rückkäufe der Rückdeckungsversicherung finanziert. Das verpfändete Vermögen wird dabei als Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB qualifiziert und mit den entsprechenden Verpflichtungen verrechnet. Die Anschaffungskosten belaufen sich auf 26.880 EUR, der beizulegende Wert auf 27.225 EUR sowie der Erfüllungsbetrag zum 31. Dezember 2023 auf 27.225 EUR. Die unter Beachtung des Niederstwertprinzips fortgeführten Anschaffungskosten entsprechen dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des Versicherungsvertrages. Im übrigen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten Rückstellungen in angemessener Höhe gebildet. Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs Die zinsbezogenen Finanzinstrumente des Bankbuchs werden im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller Geschäfte nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 verlustfrei bewertet. Hierzu werden die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten gegenübergestellt. Der sich daraus ergebende positive Differenzbetrag wird anschließend um den Barwert der direkt aus den Zinsprodukten des Bankbuchs resultierenden Gebühren- und Provisionserträge erhöht und um den Risikokostenbarwert im Kundenkreditgeschäft sowie Eigengeschäft und den Bestandsverwaltungskostenbarwert vermindert. Bei den zurechenbaren Gebühren- und Provisionserträgen werden im Wesentlichen Kontoführungsgebühren und Postenentgelte angesetzt. Gemäß einer internen Erhebung bzw. Schätzung wird der Anteil der Verwaltungskosten für die Bestandsführung der zinsbezogenen Geschäfte an den gesamten Verwaltungsaufwendungen ermittelt. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt. Bei der Bemessung der voraussichtlich noch anfallenden Verwaltungskosten für die Bestandsführung der zinsbezogenen Geschäfte werden Overheadkosten anteilig berücksichtigt. Individuelle Refinanzierungsmöglichkeiten werden bei dieser barwertigen Betrachtung berücksichtigt. Für einen danach eventuell verbleibenden Verlustüberhang wird eine Drohverlustrückstellung gebildet, die unter den anderen Rückstellungen ausgewiesen wird. Nach dem Ergebnis der Berechnungen zum 31. Dezember 2023 war keine Rückstellung zu bilden. Vermerke unter dem Bilanzstrich Im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit übernehmen wir regelmäßig Bürgschaften und Gewährleistungen. Dabei ist es für uns erforderlich, Zahlungen an den Begünstigten zu leisten, wenn ein anderer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt oder Leistungen nicht vertragsgemäß erfüllt. Der Umfang der übernommenen Verpflichtungen ist aus den Angaben unter dem Bilanzstrich ersichtlich. Die dargestellten Beträge zeigen nicht die künftig aus diesen Verträgen zu erwartenden Zahlungsströme, da die Mehrzahl der Eventualverbindlichkeiten nach unserer Einschätzung ohne Inanspruchnahme ausläuft. Die unwiderruflichen Kreditzusagen zum 31. Dezember 2023 in Höhe von 166.193.451 EUR betreffen ausschließlich Zusagen von Buchkrediten an Nichtbanken. Wir gewähren unwiderrufliche Kreditzusagen, um den Finanzierungsbedürfnissen unserer Kunden zu entsprechen. Unwiderrufliche Kreditzusagen umfassen die nicht in Anspruch genommenen Anteile der gewährten Zusagen, welche nicht durch uns widerrufen werden können. Die Kreditzusagen werden mit dem Nominalbetrag gezeigt. Im Falle der Passivierung einer Rückstellung für noch nicht in Anspruch genommene unwiderrufliche Kreditzusagen oder Eventualverbindlichkeiten wird der jeweilige Posten unter dem Strich in Höhe des zurückgestellten Betrags gekürzt. Die widerruflichen und unwiderruflichen Kreditzusagen werden bei der Überwachung der Kreditrisiken berücksichtigt. Im Rahmen des Risikomanagementprozesses wird vor dem verbindlichen Eingehen sowie während der Laufzeit einer Verpflichtung das Risiko aus der Inanspruchnahme für Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen eingeschätzt. Dabei ist im Wesentlichen die Bonität des Auftraggebers bzw. Kreditnehmers ausschlaggebend. Im Falle der Verschlechterung der Bonität, die den Ausgleich der Inanspruchnahme ganz oder teilweise nicht mehr erwarten lässt, werden Rückstellungen gebildet. Die Bildung von Rückstellungen war aufgrund der guten Bonität der Kreditnehmer oder der Sicherheitenstellung nicht erforderlich. Den latenten Risiken der Positionen unter dem Bilanzstrich wurde durch die Bildung von Pauschalrückstellungen gemäß IDW RS BFA 7 Rechnung getragen. Zinserträge/Zinsaufwendungen Negative Zinsen aus Passivgeschäften werden im Zinsaufwand erfasst (Reduktion des Zinsaufwands). Währungsumrechnung Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden mit dem Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtages umgerechnet. Für die Umrechnung noch nicht abgewickelter Termingeschäfte wurde der Terminkurs des Bilanzstichtages zugrunde gelegt. Als besonders gedeckt wurden gegenläufige Fremdwährungspositionen angesehen, soweit sie sich betragsmäßig und hinsichtlich ihrer Fristigkeit entsprechen. Bei sämtlichen Währungsguthaben und Währungsverbindlichkeiten lagen die Anforderungen an eine besondere Deckung vor. Deshalb wurden die Erträge aus der Währungsumrechnung in der Gewinn- und Verlustrechnung vereinnahmt und gegebenenfalls mit Aufwendungen verrechnet. C. Entwicklung des Anlagevermögens(volle EUR)
D. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und VerlustrechnungI. Bilanz In den Forderungen an Kreditinstitute sind 213.810.969 EUR Forderungen an die zuständige genossenschaftliche Zentralbank enthalten. Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen haben folgende Restlaufzeiten:
In den Forderungen an Kunden sind 128.703.026 EUR Forderungen mit unbestimmter Laufzeit enthalten. Die Zinsabgrenzung wurde aus Vereinfachungsgründen dem ersten Restlaufzeitenband zugeordnet. Von den in der Bilanz ausgewiesenen Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren werden im auf den Bilanzstichtag folgenden Geschäftsjahr 36.353.700 EUR fällig. In den Forderungen und Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sind folgende Beträge enthalten, die auch Forderungen an verbundene Unternehmen oder Beteiligungsunternehmen sind:
Wir halten Anteile an Sondervermögen (§ 1 Abs. 10 KAGB) von Investmentgesellschaften von mehr als 10 % (Bilanzposten A6).
Die Genossenschaft besitzt folgende Beteiligungen an anderen Unternehmen, mit denen ein Konzernverhältnis besteht:
Ein Konzernabschluss wurde nicht aufgestellt, weil aufgrund untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 290 Abs. 5 HGB i.V.m. § 296 Abs. 2 HGB) auf die Aufstellung verzichtet werden konnte. Daneben besitzt die Genossenschaft folgende Beteiligungen an anderen Unternehmen, die nicht von untergeordneter Bedeutung sind:
Weitere Beteiligungen wurden aufgrund der insgesamt untergeordneten Bedeutung gem. § 286 Abs. 3 HGB nicht angegeben. Beteiligungen an großen Kapitalgesellschaften, die 5% der Stimmrechte überschreiten, bestehen zum 31. Dezember 2023 wie folgt: Raiffeisen-Handels-GmbH Ostbayern, Rotthalmünster In folgenden Posten sind enthalten:
In der Wertpapieraufstellung sind die nicht mit dem Niederstwert bewerteten börsenfähigen Wertpapiere gesondert gekennzeichnet. Die Abgrenzung erfolgte nach Emittentengruppen. Zu den Finanzanlagen gehörende Finanzinstrumente, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, bestehen in folgendem Umfang (der Buchwert wird im Folgenden ohne Stückzinsen dargestellt): Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere mit einem Buchwert von 195.872.248 EUR haben einen niedrigeren beizulegenden Zeitwert von 180.534.239 EUR. Außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB sind deshalb unterblieben, da für die in Aktivposten 5 enthaltenen festverzinslichen Werte eine Durchhalteabsicht besteht und die Rückzahlung zum Nennwert erfolgt. Die vorliegenden marktpreisbezogenen Wertminderungen werden von uns als voraussichtlich nicht dauerhaft beurteilt. Störungen der Zins- und Tilgungsleistung bei den betreffenden Wertpapieren sind nach unserer derzeitigen Einschätzung nicht zu erwarten. Im Bilanzposten 'Treuhandvermögen' (A9) sind ausschließlich Kredite ausgewiesen, die im eigenen Namen und für fremde Rechnung gehalten werden. Bei diesen handelt es sich um Forderungen an Kunden.
Im Posten Sonstige Vermögensgegenstände sind folgende wesentliche Einzelbeträge enthalten:
In folgenden Posten und Unterposten der Aktivseite sind Vermögensgegenstände, für die eine Nachrangklausel besteht, enthalten:
In den Vermögensgegenständen sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von 8.964.998 EUR enthalten. In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind 636.711.983 EUR Verbindlichkeiten gegenüber der zuständigen genossenschaftlichen Zentralbank enthalten. Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten weisen folgende Restlaufzeiten auf:
Die Zinsabgrenzung wurde aus Vereinfachungsgründen dem ersten Restlaufzeitenband zugeordnet. Von den begebenen Schuldverschreibungen werden im auf den Bilanzstichtag folgenden Jahr 145.338 EUR fällig. Im Bilanzposten 'Treuhandverbindlichkeiten' (P4) sind ausschließlich Refinanzierungsmittel ausgewiesen, die wir im eigenen Namen für fremde Rechnung halten. Bei diesen handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Im Posten Sonstige Verbindlichkeiten sind folgende wesentliche Einzelbeträge enthalten:
Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Disagiobeträge, die bei der Ausreichung von Forderungen in Abzug gebracht wurden, im Gesamtbetrag von 6.012.981 EUR (Vorjahr: 4.315.336 EUR) enthalten. Angaben zum Posten Nachrangige Verbindlichkeiten: Im Geschäftsjahr fielen Aufwendungen in Höhe von 620.388 EUR an. Mittelaufnahmen, die 10 % des Gesamtbetrages der nachrangigen Verbindlichkeiten übersteigen, erfolgten zu folgenden Bedingungen:
Eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung ist ausgeschlossen. Die Nachrangigkeit der Verbindlichkeit ist wie folgt geregelt: Die aufgeführten Verbindlichkeiten sind im Falle der Insolvenz oder der Liquidation der Bank erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückzuzahlen. Eine Umwandlung in andere Eigenkapitalformen ist nicht möglich. Für die nachrangigen Verbindlichkeiten gelten die folgenden wesentlichen Bedingungen: Die mit den Gläubigern der nachrangigen Verbindlichkeiten getroffenen Nachrangabreden erfüllen die Voraussetzungen für die Anerkennung als Eigenmittel gemäß Art. 63 CRR. Ein Teil der nachrangigen Verbindlichkeiten kann nach einer Laufzeit von 10 Jahren vom Emittenten mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden. Die Restlaufzeit der nachrangigen Verbindlichkeiten liegt zwischen 7 und 12 Jahren. Die nachrangigen Verbindlichkeiten sind mit Zinssätzen von 1,25 % bis 2,32 % ausgestattet. In den nachstehenden Verbindlichkeiten sind folgende Beträge enthalten, die auch Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen oder Beteiligungsunternehmen sind:
Die unter dem Passivposten Gezeichnetes Kapital ausgewiesenen Geschäftsguthaben gliedern sich wie folgt:
Die Ergebnisrücklagen haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Der Vorstand schlägt im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat vor, den Jahresüberschuss unter Einbezug der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vorwegzuweisungen in die gesetzlichen Rücklagen (2.000.000,00 EUR) und die anderen Ergebnisrücklagen (4.000.000,00 EUR) wie folgt zu verwenden:
In Bezug auf die Gesamttätigkeit der Bank - sind die folgenden Eventualverbindlichkeiten (Vermerkposten 1 unter dem Bilanzstrich) von wesentlicher Bedeutung:
- sind die folgenden Anderen Verpflichtungen (Vermerkposten 2 unter dem Bilanzstrich) von wesentlicher Bedeutung:
In den Schulden und Eventualverbindlichkeiten sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von 19.990.540 EUR enthalten. Der aus der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen nach § 253 Abs. 6 HGB ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag liegt bei 408.761 EUR. Termingeschäfte und derivative Finanzinstrumente Nichthandelsbestand Zum Bilanzstichtag bestanden noch nicht abgewickelte Devisentermingeschäfte des Nichthandelsbestands. Sämtliche Geschäfte wurden im Kundenauftrag bzw. als Deckungsgeschäft abgeschlossen. Offene Eigenhandelspositionen, mit denen ein Preisänderungsrisiko verbunden ist, bestanden nicht. In der nachfolgenden Tabelle sind die nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Derivategeschäfte des Nichthandelsbestands, die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelt waren, zusammengefasst (§ 36 RechKredV bzw. § 285 Nr. 19 HGB). Neben der Gliederung nach Produktgruppen wird die Fälligkeitsstruktur auf Basis der Nominalbeträge dargestellt. Die beizulegenden Zeitwerte werden ohne rechnerisch angefallene Zinsen angegeben ('clean prices').
Bei den Devisentermingeschäften wurde der Marktpreis herangezogen. Bei der Ermittlung des Marktpreises wurden Optionspreismodelle sowie sonstige Bewertungsmodelle und -methoden mit aktuellen Marktpreisparametern zugrunde gelegt. Von den Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten sind durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesichert:
II. Gewinn- und Verlustrechnung Im Zinsaufwand sind 46.616 EUR (Vorjahr: 60.056 EUR) positive Zinsen aus Refinanzierungen bei der genossenschaftlichen Zentralbank enthalten. Positive Zinsen aus Kundeneinlagen haben wir in geringem Umfang generiert. Die Provisionserträge aus für Dritte erbrachte Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung die für die Gesamttätigkeit von wesentlicher Bedeutung sind, resultieren insbesondere aus der Immobilienvermittlung, der Vermittlung von Bauspar- und Versicherungsverträgen sowie von Krediten und Wertpapieren. Wichtige Einzelbeträge, die für die Beurteilung des Jahresabschlusses bzw. der Ertragslage nicht unwesentlich sind, sind enthalten in den Posten:
E. Sonstige AngabenAn die Mitglieder des Vorstands wurden Gesamtbezüge gewährt in Höhe von 2.343.547 EUR. Die früheren Mitglieder des Vorstands bzw. deren Hinterbliebene erhielten 1.498.756 EUR. Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen 146.230 EUR. Für frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene bestehen zum 31.12.2023 Pensionsrückstellungen in Höhe von 23.257.886 EUR. Am Bilanzstichtag betrugen die gewährten Vorschüsse und Kredite sowie die eingegangenen Haftungsverhältnisse für
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten und nicht als Haftungsverhältnisse anzugeben, jedoch für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind bestehen in Form von Garantieverpflichtungen gegenüber der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (Garantieverbund) in Höhe von 11.114.584 EUR. Ferner besteht eine Beitragsgarantie gegenüber dem institutsbezogenen Sicherungssystem der BVR Institutssicherung GmbH. Diese betrifft Jahresbeiträge zum Erreichen der Zielausstattung bzw. Zahlungsverpflichtungen, Sonderbeiträge und Sonderzahlungen falls die verfügbaren Finanzmittel nicht ausreichen, um die Einleger eines dem institutsbezogenen Sicherungssystem angehörigen CRR-Kreditinstituts im Entschädigungsfall zu entschädigen, sowie Auffüllungspflichten nach Deckungsmaßnahmen. Die Zahl der im Jahr 2023 durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug:
Außerdem wurden durchschnittlich 36,00 Auszubildende beschäftigt.
Name und Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes: Genossenschaftsverband Bayern e.V. Türkenstraße 22 - 24 80333 München Mit der Durchführung der Prüfung gemäß § 55 Abs. 3 GenG beauftragt: Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. Am Rüppurrer Schloss 40 76199 Karlsruhe Von den gesetzlichen Vertretern und anderen Mitarbeitern werden folgende Mandate in Aufsichtsgremien großer Kapitalgesellschaften wahrgenommen:
Mitglieder des Vorstands: Albert Griebl, Geschäftsleiter (Vorstandssprecher, Retailgeschäft, Gewerbekundenkreditgeschäft) Christian Forstner, Geschäftsleiter (Überwachungsvorstand, Betriebsbereich) Stefan Sendlinger, Geschäftsleiter (Handelsvorstand, Firmenkundenkreditgeschäft, Private Banking, Beteiligungen) Alois Zisler, Geschäftsleiter (Kreditservice, Kreditmanagement) Mitglieder des Aufsichtsrats: Alois Konrad (Vorsitzender), Geschäftsführer der Firma Wolf System GmbH Gunter Mooser (Vorsitzender), selbst. Kaufmann (bis 16.05.2023) Thomas Brandstetter (stv. Vorsitzender), selbst. Rechtsanwalt Wilhelm Fischer, Landwirt (bis 16.05.2023) Walter Regirt, Geschäftsführer der Firma ESN Bauprofile GmbH und Regirt Metall GmbH Peter Stöger, leitender Bilanz- und Steuersachbearbeiter bei der Buchstelle des Bayerischen Bauernverbandes GmbH Alexandra Wachtveitl-Bruckner, selbst. Rechtsanwältin Martin Wagle, Diplom-Kaufmann, selbst. Gärtnermeister und Abgeordneter im Bayerischen Landtag Jürgen Werrenrath, Bauunternehmer Maximilian Wohlmannstetter, Rentner Konrad Aigner, Bankkaufmann bei der VR-Bank Rottal-Inn eG (bis 16.05.2023) Klaus Ammer, Bankkaufmann bei der VR-Bank Rottal-Inn eG (seit 16.05.2023) Rudolf Attenberger, Bankkaufmann bei der VR-Bank Rottal-Inn eG Steffen Laatz, Bankkaufmann bei der VR-Bank Rottal-Inn eG Bernd Liebig, Bankkaufmann bei der VR-Bank Rottal-Inn eG (bis 16.05.2023) Helmut Maier, Bankkaufmann bei der VR-Bank Rottal-Inn eG (bis 16.05.2023) Josef Obereisenbuchner, Bankkaufmann bei der VR-Bank Rottal-Inn eG (seit 16.05.2023)
Eggenfelden - Pfarrkirchen, 25. März 2024 VR-Bank Rottal-Inn eG Der Vorstand gez. Albert Griebl gez. Christian Forstner gez. Stefan Sendlinger gez. Alois Zisler BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die VR-Bank Rottal-Inn eG, Eggenfelden - Pfarrkirchen VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der VR-Bank Rottal-Inn eG (im Folgenden "Genossenschaft") - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Genossenschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Genossenschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Genossenschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. §§ 55 Abs. 2, 38 Abs. 1a GenG, dass alle bei uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: a) Sachverhalt und Problemstellung Die Forderungen an Kunden, saldiert mit den gebildeten Risikovorsorgen, belaufen sich auf 3.152,0 Mio. EUR. Dies entspricht 77,2 % der Bilanzsumme. Zudem bestehen unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von 166,2 Mio. EUR sowie Eventualverbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen in Höhe von 197,9 Mio. EUR. Innerhalb des Postens nehmen die gewerblichen Kredite einen bedeutenden Anteil an. Schwerpunkte bilden die Branchen "Grundstücks- und Wohnungswesen" und "Baugewerbe", die von den veränderten Rahmenbedingungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft betroffen sind. Die Identifizierung von Wertminderungen und die Ermittlung von Einzelwertberichtigungen sowie die Bemessung von Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und unwiderruflichen Kreditzusagen unterliegen wesentlichen Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräumen. Das Risiko für den Jahresabschluss liegt darin, dass Wertberichtigungsbedarf nicht rechtzeitig identifiziert wird bzw. die Höhe der Wertberichtigung von der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung der jeweiligen Kreditnehmer sowie von der Bewertung der Kreditsicherheiten beeinflusst wird. Daher ist die zutreffende Bewertung der Kundenforderungen für den Jahresabschluss und insbesondere die Ertragslage von entscheidender Bedeutung und stellt nach unserer Einschätzung einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar. b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Wir haben zunächst beurteilt, ob die für die Bewertung der Kundenforderungen relevanten Prozesse der Genossenschaft derart ausgestaltet sind, dass akute Risiken mit hinreichender Sicherheit rechtzeitig erkannt werden und gegebenenfalls eine Risikovorsorge in ausreichendem Umfang gebildet wird. In Folge haben wir uns von der Funktionsfähigkeit der Regelungen bzw. Prozesse überzeugt. Hierbei stellen wir auf die eingerichteten relevanten Kontrollen der Genossenschaft ab. Des Weiteren haben wir analytische Prüfungshandlungen durchgeführt. Dabei wurde der Datenbestand der Genossenschaft in Hinblick auf vordefinierte Prüfkriterien ausgewertet. In diesem Zuge wurden wurden neben den Ratingeinstufungen insbesondere die Höhe der ungesicherten Kreditteile, die Zugehörigkeit zu bestimmten Branchen bzw. von den wirtschaftlichen Entwicklungen des Geschäftsjahres stark betroffenen Branchen berücksichtigt. Aufbauend auf den vorstehend genannten verschiedenen Prüfungshandlungen haben wir bewusst ausgewählte Kreditengagements hinsichtlich der Notwendigkeit und - soweit erforderlich - der Angemessenheit einer Risikovorsorge einer Einzelfallprüfung unterzogen. Bei der Auswahl haben wir insbesondere Kreditengagements berücksichtigt, die von den von der Zinsentwicklung und der Veränderungen der Rahmenbedingungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft betroffen sind. c) Verweis auf weitergehende Informationen Weitere Angaben der Genossenschaft zur Bilanzierung und Bewertung von Forderungen im Kreditgeschäft sind im Anhang im Abschnitt Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden enthalten. Darüber hinaus enthält der Lagebericht Ausführungen zu den Kreditstrukturen und den Verfahren der Risikoerkennung. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des Lageberichts: die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) Die sonstigen Informationen umfassen zudem den gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 289b bis 289e HGB die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitere Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks Davon werden uns voraussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt: der gesonderte nichtfinanzielle Bericht nach § 289b bis 289e HGB Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter der Genossenschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Genossenschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Genossenschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Genossenschaft. führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit dem Aufsichtsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Aufsichtsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden vom zuständigen gesetzlichen Prüfungsverband nach § 55 Abs. 3 GenG am 07. März 2023 beauftragt, die Jahresabschlussprüfung bei der VR-Bank Rottal-Inn eG, Eggenfelden und Pfarrkirchen per 31. Dezember 2023 durchzuführen und den Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 zu prüfen. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit unserer Berichterstattung an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO i. V. m. § 58 Abs. 3 GenG (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Bei uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht der geprüften Genossenschaft angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die geprüfte Genossenschaft bzw. für die von dieser beherrschten Unternehmen erbracht: sonstige separate Bestätigungsleistungen gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sonstige separate Bestätigungsleistungen im genossenschaftlichen Finanzverbund VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Markus Israel.
Stuttgart, 3. Juni 2024 Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e.V. gez. Markus Israel, Wirtschaftsprüfer Dieser Jahresabschluss wurde gemäß § 48 GenG in der Vertreterversammlung am 11. Juni 2024 festgestellt und die Ergebnisverwendung wie vorgeschlagen beschlossen. BaFin - Instituts - Nummer: 102436 Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023("Länderspezifische Berichterstattung")Die VR-Bank Rottal-Inn eG hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgenden Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Kreditgenossenschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der VR-Bank Rottal-Inn eG besteht darin, Einlagen und andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die VR-Bank Rottal-Inn eG definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 112.437 TEUR. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten zum Jahresende beträgt 464. Der Gewinn vor Steuern beträgt 42.155 TEUR. Die Steuern auf Gewinn betragen 17.839 TEUR und betreffen laufende Steuern. Die VR-Bank Rottal-Inn eG hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. |
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