BST
COMPLETE GmbH
Altdorf b.
Nürnberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
554.426,00 |
649.437,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
8.250,00 |
11.640,00 |
| II.
Sachanlagen |
545.676,00 |
637.297,00 |
| III.
Finanzanlagen |
500,00 |
500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.533.470,33 |
2.212.106,66 |
| I.
Vorräte |
1.182.134,78 |
725.195,24 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.330.420,10 |
1.398.000,79 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
202.197,31 |
219.752,75 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
20.915,45 |
88.910,63 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
22.444,15 |
11.548,15 |
| Aktiva |
3.110.340,48 |
2.873.091,81 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
771.837,27 |
649.654,30 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
624.654,30 |
558.688,13 |
| III.
Jahresüberschuss |
122.182,97 |
65.966,17 |
| B.
Rückstellungen |
223.817,73 |
193.460,59 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.089.721,94 |
1.996.837,56 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.688.016,97 |
1.499.754,92 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
281.675,98 |
351.680,48 |
| D.
Passive latente Steuern |
24.963,54 |
33.139,36 |
| Passiva |
3.110.340,48 |
2.873.091,81 |
Anhang
BST COMPLETE GmbH
Altdorf b. Nürnberg
Anhang
für das Geschäftsjahr vom
1. Januar 2022 bis
31. Dezember 2022
A.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN
Die Gesellschaft firmiert unter dem Namen BST
COMPLETE GmbH, Altdorf b. Nürnberg und ist beim
Amtsgericht Nürnberg unter HRB 24299 eingetragen.
B.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
1.
Grundsätzliche Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022
wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs
über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften,
den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend
die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den
Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
Die für den Jahresabschluss angewandten
Bilanzierungsgrundsätze blieben mit Ausnahme der
abgerechneten Teilleistungen gegenüber dem Vorjahr
unverändert.
Abgerechnete Teilleistungen werden in der Bilanz
unter den unfertigen Erzeugnissen ausgewiesen. Im Vorjahr
unter den erhaltenen Anzahlungen ausgewiesene abgerechnete
Teilleistungen wurden zur besseren Vergleichbarkeit in die
unfertigen Erzeugnisse umgegliedert und der
Vorjahresausweis entsprechend angepasst.
Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die
Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang
aufgeführt.
C.
ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEN
1.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.1
Bilanzierungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 264, 265-266, 268-274, 276-277 HGB
aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
1.2
Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a
HGB aufgestellt.
Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt:
ANLAGEVERMÖGEN
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und
Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
sind zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare
Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer (3 bis 5 Jahre), bewertet.
Sachanlagen
Technische Anlagen und Maschinen
sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich
Anschaffungsnebenkosten abzüglich
Anschaffungspreisminderungen oder mit den
Herstellungskosten bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen
unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer mit den steuerlich zulässigen
Höchstsätzen.
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich
Anschaffungsnebenkosten abzüglich
Anschaffungspreisminderungen oder mit den
Herstellungskosten bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen
unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer mit den steuerlich zulässigen
Höchstsätzen.
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert in
Höhe von EUR 800,00 wurden im Zugangsjahr
planmäßig abgeschrieben und als Abgang im
Anlagenspiegel gezeigt.
Finanzanlagen
Genossenschaftsanteile
sind mit den Anschaffungskosten angesetzt.
UMLAUFVERMÖGEN
Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelswaren
sind unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den
Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden
Werten angesetzt.
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
wurden entsprechend ihres Fertigungsgrades mit
anteiligen Herstellungskosten bewertet.
Geleistete Anzahlungen
sind zu ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sind mit ihrem Nominalwert angesetzt.
Sonstige Vermögensgegenstände
sind mit ihren Nominalwerten, Zahlungsbeträgen
oder Barwerten angesetzt. Abwertungen wegen niedrigerer
Verzinsung wurden vorgenommen.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nennwert bewertet.
RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
sind in der Höhe ausgewiesen, in der Ausgaben
vor dem Bilanzstichtag Aufwand für eine bestimmte Zeit
nach diesem Tag darstellen.
RÜCKSTELLUNGEN
Steuerrückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe des
voraussichtlichen Erfüllungsbetrages aufgrund des
steuerlichen Gewinns dotiert.
Sonstige Rückstellungen
wurden in Höhe der voraussichtlichen
Erfüllungsbeträge nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung dotiert und
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
VERBINDLICHKEITEN
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten,
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten
sind zu Erfüllungsbeträgen angesetzt.
PASSIVE LATENTE STEUERN
Passive Latente Steuern gemäß § 274
Abs. 1 HGB werden in Höhe der voraussichtlichen
Steuerbelastung nachfolgender Geschäftsjahre
angesetzt.
Der Berechnung wurde ein Steuersatz von 15 % für
die Körperschaftsteuer zuzüglich
Solidaritätszuschlag und 15,54 % für die
Gewerbesteuer zugrunde gelegt. Passive latente Steuern auf
Anlagevermögen wurden in Höhe von EUR 24.963,54
(Veränderung zum Vorjahr: EUR -8.175,82) gebildet.
Aktive latente Steuern lagen nicht vor.
D.
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
1.
Anlagevermögen
Die Entwicklung der Bilanzposten immaterielle
Vermögensgegenstände, Sachanlagen und
Finanzanlagen im Geschäftsjahr ist im nachfolgenden
Anlagenspiegel dargestellt.
2.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen gegenüber Personal
Die Forderungen gegenüber Personal betragen
insgesamt EUR 481,49. und sind länger als ein Jahr.
Diese sind unter dem Posten Sonstige
Vermögensgegenstände ausgewiesen.
3.
Eigenkapital
Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt gem. §
272 HGB unter Berücksichtigung des
Gesellschaftsvertrages.
4.
Verbindlichkeiten
Art der Verbindlichkeit zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
31.12.2022
|
|
kleiner 1 J.
|
größer 1 Jahr
|
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
774,3
|
424,3
|
350,0
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
605,3
|
605,3
|
0,0
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
710,2
|
658,4
|
51,8
|
Summe
|
2.089,8
|
1.688,0
|
401,8
|
E.
SONSTIGE ANGABEN
1.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in
Höhe von EUR 906.231,40 aus Mietverträgen mit
einer festen Laufzeit bis Ende Mai 2026 und Dezember 2029
(davon bis 1 Jahr: EUR 139.384,80; 1-5 Jahre: EUR
646.846,60; >5 Jahre: EUR 120.000,00).
Es besteht eine weitere Verpflichtung aus 6
Leasingverträgen für Dienst-Kfz in Höhe von
EUR 166.452,29 (davon bis 1 Jahr: EUR 81.705,29; 1-5 Jahre:
EUR 84.747,00; >5 Jahre: EUR 0,00).
2.
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 36.
sonstige Berichtsbestandteile
Altdorf b. Nürnberg,
26.04.2024
gez.
Tanja Brauner
gez.
Olaf Fröhlich
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.07.2023
festgestellt.
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