GymnaUniphy GmbH
Selbe AdresseErbringung von physiotherapeutischen Dienstleistungen (ohne Ergotherapie)
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jacob Starzner seit 5.3.2025 | Geschäftsführer |
Arno Brackmann seit 19.11.2001 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Treumedizin Gesellschaft für Praxisplanung und Einrichtung mit beschränkter HaftungPlaneggJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Anhang 2023Identifikation der Gesellschaft
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Der Jahresabschluss der Treumedizin Gesellschaft für Praxisplanung und Einrichtung mit beschränkter Haftung, Planegg wurde nach den Vorschriften des 3. Buches des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff. HGB) aufgestellt. Insbesondere waren die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) und die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB. Die Gesellschaft zählt gemäß den gesetzlich definierten Merkmalen i.S. von § 267 Abs. 1 HGB zu den kleinen Kapitalgesellschaften. Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 wurden die größenabhängigen Erleichterungen des § 274a HGB in Anspruch genommen. Der Anhang wurde teilweise unter Berücksichtigung von größenabhängigen Erleichterungsvorschriften (§ 288 HGB) für kleine Kapitalgesellschaften erstellt. Im Einzelnen wurden folgende Grundsätze und Methoden angewendet: Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten erfasst. Die abnutzbaren Vermögensgegenstände werden linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer beträgt drei Jahre. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die abnutzbaren Vermögensgegenstände werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer beträgt 3-6 Jahre. Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens deren Anschaffungskosten für das einzelne Wirtschaftsgut über EUR 250 liegt, jedoch nicht EUR 800 übersteigt (GWG), wurden im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bilanziert. Bei den Vorräten erfolgte die Aktivierung der Waren zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren Teilwert. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Erkennbare Risiken werden durch entsprechende Wertberichtigungen berücksichtigt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden für Ausgaben vor dem Abschlussstichtag gebildet, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet, dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen für Pensionen werden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung der "PUC-Methode" ermittelt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Heubeck-Richttafeln 2018 G" zugrunde gelegt. Für die Abzinsung wurde pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt. Als Abzinsungsfaktor wurde der von der Deutschen Bundesbank für diese Restlaufzeit ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre verwendet. Der technische Zinsfuß betrug zum Bilanzstichtag 1,82% (im Vorjahr 1,78%). Die Bewertung der Rückstellung für Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen erfolgte unter Berücksichtigung der erwarteten künftigen Kostenverhältnisse (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB) sowie der Abzinsung nach § 253 Abs. 2 S. 1 HGB. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre, wie sie von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht werden, angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden für Einnahmen vor dem Abschlussstichtag gebildet, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Erläuterungen zur BilanzAus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 2.355. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt. Eine Übersicht der Verbindlichkeiten nach § 266 Abs. 3 HGB mit Angabe der Restlaufzeiten ist nachfolgend (Verbindlichkeitsspiegel) dargestellt. Art der Verbindlichkeit:
Sonstige AngabenWährung und Betrag des Stammkapitals, das am Abschlussstichtag im Handelsregister eingetragen ist - Art. 42 Abs. 3 EGHGB Das Stammkapital beträgt DEM 800.000,00. Arbeitnehmer § 285 Nr. 7 HGB Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer:
Angabe über die Mitglieder der Unternehmensorgane § 285 Nr. 10 HGB Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Gesellschaft durch folgende Geschäftsführer vertreten: Arno Brackmann, Geschäftsführer, Andechs Einzelprokura wurde erteilt: Jacob Starzner, Prokurist, Ebersberg ab 05.09.2023 (HR-Eintrag 06.09.2023)
Planegg, den 02.08.2024 Treumedizin Gesellschaft für Praxisplanung und Einrichtung mit beschränkter Haftung gez. Arno Brackmann, Geschäftsführer Hinweis § 328 Abs. 1a Satz 1 HGB: Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 09.08.2024 festgestellt. |
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