Phalanx
Specialities GmbH
Bardowick
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
14.727,00 |
31.903,00 |
| I.
Sachanlagen |
14.727,00 |
31.903,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
378.806,11 |
690.345,64 |
| I.
Vorräte |
15.815,75 |
17.803,91 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
45.660,72 |
474.516,40 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
317.329,64 |
198.025,33 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
600,87 |
1.820,89 |
| Summe
Aktiva |
394.133,98 |
724.069,53 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
391.284,51 |
382.265,05 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
357.265,05 |
149.347,89 |
| III.
Jahresüberschuss |
9.019,46 |
207.917,16 |
| B.
Rückstellungen |
2.060,00 |
38.620,12 |
| C.
Verbindlichkeiten |
789,47 |
303.184,36 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
789,47 |
303.184,36 |
| Summe
Passiva |
394.133,98 |
724.069,53 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt, soweit dem steuerrechtliche Vorschriften nicht
entgegenstanden. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Besondere Umstände, durch die die tatsächlichen
Verhältnisse nicht wiedergegeben werden, liegen
nicht vor.
Der Anhang wurde unter Berücksichtigung der
größenabhängigen Erleichterungen
nach § 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften
erstellt.
1. Gliederung
Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den handelsrechtlichen Vorgaben
nach § 266 und § 275 HGB.
Die
Vorjahresbeträge der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sind mit denen des aktuellen
Wirtschaftsjahres
vergleichbar. Erläuternde Angaben sind nicht zu
machen.
2. Bilanzierung
Der Jahresabschluss beinhaltet
sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten,
Aufwendungen und Erträge, soweit dieses gesetzlich
vorgesehen ist. Gemäß § 246 Abs. 2 HGB sind
Posten der Bilanzseiten, Aufwendungen und Erträge,
sowie Grundstücksrechte mit Grundstückslasten
nicht verrechnet worden.
Die Bilanz ist vor Berücksichtigung der
Verwendung des vorläufigen Jahresergebnisses
aufgestellt worden. Eine
Gewinnausschüttung erfolgte für das Jahr
2016 bis zum Stichtag 16. März 2017 nicht.
In der Bilanz sind das Anlage- und das
Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie
die Rechnungsabgrenzungsposten gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Im
Anlagevermögen sind nur Gegenstände
ausgewiesen, welche dem Geschäftsbetrieb dauernd zu
dienen bestimmt sind.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
existieren nicht.
3. Bewertungsmethoden
Die Bewertung wurde unter Berücksichtigung
des Grundsatzes der
Unternehmensfortführung und der
Einzelbewertung vollzogen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung
war die voraussichtliche Nutzungsdauer unter
Berücksichtigung steuerrechtlicher Vorgaben durch
die amtlichen Abschreibungs-Tabellen. Steuerrechtlich
zulässige Sonderabschreibungen wurden nicht
vorgenommen.
Abschreibungen im Rahmen vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung nach § 253 Abs. 3 S. 3
und Abs. 4 HGB sind nicht erfolgt.
Die
Rückstellungen wurden nach kaufmännischer
Schätzung ermittelt.
Die Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt worden und unter
Berücksichtigung des § 253 Abs. 3 HGB ggf. mit
dem niedrigeren Börsen- und Marktpreis am
Abschlußstichtag bewertet worden.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit dem Betrag angesetzt,
mit dem die Schuld zu erfüllen ist
(Rückzahlungsbetrag).
II. Handelsrechtliche Erläuterungen zu den
Bilanzposten
1. Aktiva
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus
dem Anlagespiegel ersichtlich, ebenso wie die
Abschreibungen des Geschäftsjahres.
Es existiert kein Ansatz eines entgeltlich
erworbenen
Geschäfts- oder Firmenwerts. Eine Aktivierung
ist daher nicht erfolgt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr gem. § 268 Abs. 4 HGB
existieren nicht.
Die Einbeziehung eines
Disagios in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten
i.S. v. § 250 Abs. 3 HGB ist nicht erfolgt.
2. Passiva
Es existieren keine Verpflichtungen für
laufende
Pensionen, Anwartschaften, mittelbare Pensionen und
Ähnliches. Eine Rückstellung wurde daher nicht
gebildet.
Aufwandsrückstellungen i.S. v. § 249
Abs. 2 HGB wurden hinsichtlich zu erwartender Beiträge
für die Berufsgenossenschaft, sowie für
Abschlusskosten gebildet.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als 5 Jahren bestehen nicht. Die Restlaufzeit der
jeweiligen Verbindlichkeiten wurde in der Bilanz zu jedem
Verbindlichkeitsposten angegeben.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestanden im Geschäftsjahr nicht und gegenüber
Gesellschaftern nahestehenden Personen in Höhe von
0,00 Euro (Vorjahr: 300.000,00 Euro).
4. Weitere Informationen (Pflichtangaben)
Es wurde zum Bilanzstichtag 1 Mitarbeiter
beschäftigt.
- § 285 Nr. 10 i.V.m. § 288 HGB
Geschäftsführungsberechtigt ist der
Geschäftsführer Herr Eckhard Bauss
(alleinvertretungsberechtigt).
Herr Bauss ist von den Beschränkungen des § 181
BGB befreit.
- § 285 Nr. 14 i.V.m § 288 HGB
Ein Konzernabschluss existiert nicht.
Bardowick, den 07. April 2017
Geschäftsführer
- - Eckhard Bauss -
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