MODEHAUS
BAUER GMBH
Karlstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
21.600,16 |
89.734,16 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
21.599,16 |
26.352,16 |
| III.
Finanzanlagen |
0,00 |
63.381,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
122.533,00 |
138.944,22 |
| I.
Vorräte |
120.476,00 |
125.291,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
82,49 |
8.973,80 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.974,51 |
4.679,42 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
247,00 |
0,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
88.796,67 |
42.395,60 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
233.176,83 |
271.073,98 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
14.316,17 |
14.316,17 |
| III.
Verlustvortrag |
82.276,36 |
39.958,64 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
46.401,07 |
42.317,72 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
88.796,67 |
42.395,60 |
| B.
Rückstellungen |
74.729,00 |
129.461,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
158.447,83 |
141.612,98 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
233.176,83 |
271.073,98 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der MODEHAUS BAUER GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die
bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit
angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit
nicht vor
(Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB).
Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB
nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert
angesetzt.
Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag
angesetzt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die
Pensionsrückstellungen betragen Euro 143.227,00.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Pensionsrückstellungen gemäß § 285
Nr. 24 HGB
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
das Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC-Methode) angewendet.
Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen
getroffen:
Zinssatz
|
5,15
|
%
|
erwartete Lohn- und
Gehaltssteigerungen
|
1,50
|
%
|
zugrunde gelegte
Sterbetafel
|
Richttafeln 2005 G
|
|
Angabe der nicht ausgewiesenen Rückstellung
gemäß Art. 67 Abs. 2 EGHGB
Ein aus der durch das BilMoG geänderte Bewertung
der Versorgungsverpflichtung resultierender
Unterdeckungsbetrag in Höhe von Euro 22.235,00 wurde
im laufenden Geschäftsjahr mit mindestestens einem
Fünfzehntel in Höhe von Euro 1.483,00
gemäß Art. 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB der
Rückstellung zugeführt. Gemäß Art. 67
Abs. 2 EGHGB resultiert ein zum 31. Dezember 2010
Unterdeckungsbetrag in Höhe von Euro 20.752,00.
Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Verrechnung von Vermögensgegenständen
und Schulden
|
Euro
|
Erfüllungsbetrag
der Pensionsrückstellung
|
143.227,00
|
Anschaffungskosten der
verrechneten Vermögenswerte
|
|
Zeitwert der
verrechneten Vermögenswerte
|
70.898,00
|
verrechnete Aufwendungen
|
8.023,00
|
verrechnete Erträge
|
7.597,00
|
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr, Angabe gemäß
§ 268 Abs. 5 S. 1 HGB
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt
Euro 49.993,64 (Vorjahr: Euro 51.865,89).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren, Angabe gemäß § 285 S. 1 Nr. 1a
HGB
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 108.454,19 (Vorjahr: Euro 89.747,09).
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei
der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:
Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet.
Zur Abwehr der bilanziellen Überschuldung wurden
folgende Maßnahmen getroffen:
Aufgrund der bilanziellen Überschuldung der
MODEHAUS BAUER GmbH haben die Gesellschafter im Rahmen
einer Rangrücktrittsvereinbarung erklärt mit
ihren Darlehensforderungen in Höhe von insgesamt Euro
108.454,19 hinter die Forderungen etwaiger anderer
Gläubiger zurückzutreten.
Namen der Geschäftsführer, Angabe
gemäß § 285 S. 1 Nr. 10 HGB
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Gerlinde Bauer
|
ausgeübter Beruf:
|
Geschäftsführerin
|
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42
Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
2010
|
2009
|
|
Betrag in Euro
|
Betrag in Euro
|
Verbindlichkeiten
|
108.454,19
|
89.747,09
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Die Angaben beinhalten nicht diejenigen Beträge,
die den Geschäftsführern zuzurechnen sind.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.08.2011 festgestellt.
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