Maler-Meister Bierke & Göttsche GmbH
Ellerbek
(vormals: Hamburg)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
417,00 |
956,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
416,00 |
955,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
63.283,31 |
49.624,90 |
| I.
Vorräte |
623,70 |
537,40 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
19.657,39 |
17.274,79 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
43.002,22 |
31.812,71 |
| Summe
Aktiva |
63.700,31 |
50.580,90 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
21.686,26 |
18.671,90 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
6.500,00 |
6.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
171,90 |
-4.526,69 |
| III.
Jahresüberschuss |
3.014,36 |
4.698,59 |
| B.
Rückstellungen |
13.390,69 |
8.456,90 |
| C.
Verbindlichkeiten |
28.623,36 |
23.452,10 |
| Summe
Passiva |
63.700,31 |
50.580,90 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 der Maler-Meister
Bierke & Göttsche GmbH mit Sitz in Ellerbek
(Amtsgericht Ellerbek, HRB 15405 PI) wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff. HGB) unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB)
aufgestellt. Ergänzend waren die Regelungen des
GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung
wurde gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen
unverändert beibehalten (§ 265 Abs. 1 Sätze
1 und 2 HGB).
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, wurden überwiegend im Anhang dargestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft.
Der Anhang bezieht sich auf die für
Offenlegungszwecke vereinfachte Bilanz des
Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr
2019.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr
unveränderten, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend:
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
einschließlich Nebenkosten oder
Herstellungskosten (gem. § 255 Abs. 2 bis 3 HGB)
bilanziert.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Selbst erstellte immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden nicht aktiviert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen. Die
Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens
erfolgte zeitanteilig.
Bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten
250,00 EUR aber nicht 800,00 EUR
übersteigen, wurden im Jahr der Anschaffung gem.
§ 252 Abs. 2 HGB (Wesentlichkeit) voll
abgeschrieben.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden zu
Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren bzw. zu
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten
bewertet. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Bildung von
Wertberichtigungen berücksichtigt.
Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils
zum Nennwert angesetzt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem durchschnittlichen Marktzins der
letzten sieben Jahre abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert
angesetzt.
Erläuterungen zu den Posten der Bilanz
Zum Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von
23.588,62 EUR. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr betrugen 5.034,74EUR (§ 268
Abs. 5 Satz 1 HGB).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
beträgt 1.617,81 EUR (Vorjahr 2.542,01 EUR)
(§285 Nr. 1 HGB).
Sonstige Pflichtangaben
Zum Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe
von EUR 5.782,60 (Vorjahr: EUR 6.494,05 EUR),
über die gem. § 42 Abs. 3 GmbHG zu berichten ist.
Dem standen keine Forderungen gegenüber.
Im Berichtsjahr beschäftigte das Unternehmen
durchschnittlich einen Arbeitnehmer im Sinne des
§ 267 Abs. 5 HGB (§ 285
Nr. 7 HGB).
Der vorstehende Jahresabschluss wurde am 16. November
2020 von der Gesellschafterversammlung festgestellt.
Im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses wurde auch
die Verwendung des Jahresergebnisses beschlossen.
Hamburg, den 16.11.2020
gez. Patrick Bierke
gez. Marco Göttsche
Maler-Meister Bierke & Göttsche GmbH
vertreten durch die Geschäftsführung
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 16.11.2020.
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