Malermeister Bierke GmbH

Ohmoorring 10, 22455 Hamburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 185931
Vorher
Maler-Meister Bierke & Göttsche GmbH
Eingetragen
18.8.2010
Branche
BeteiligungsgesellschaftenMalerei- und LackiergewerbeGroßhandel mit Anstrichmitteln
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist das Betreiben eines Malereibetriebes sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Geschäfte.

Historie

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Management

NameRolle
Patrick Bierke
seit 25.3.2024
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Hamburg
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Maler-Meister Bierke & Göttsche GmbH

Ellerbek (vormals: Hamburg)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 417,00 956,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 416,00 955,00
B. Umlaufvermögen 63.283,31 49.624,90
I. Vorräte 623,70 537,40
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 19.657,39 17.274,79
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 43.002,22 31.812,71
Summe Aktiva 63.700,31 50.580,90

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 21.686,26 18.671,90
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen 6.500,00 6.500,00
II. Gewinnvortrag 171,90 -4.526,69
III. Jahresüberschuss 3.014,36 4.698,59
B. Rückstellungen 13.390,69 8.456,90
C. Verbindlichkeiten 28.623,36 23.452,10
Summe Passiva 63.700,31 50.580,90

Anhang


Allgemeine Angaben
 
Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 der Maler-Meister Bierke & Göttsche GmbH mit Sitz in Ellerbek (Amtsgericht Ellerbek, HRB 15405 PI) wurde auf der Grundlage der Rechnungs­legungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff. HGB) unter Beachtung der er­gänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt. Ergänzend waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
 
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
 
Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung wurde gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unverändert beibehalten (§ 265 Abs. 1 Sätze 1 und 2 HGB).
 
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, wurden überwiegend im Anhang dargestellt.
 
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapital­gesellschaft.
 
Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.
 
Der Anhang bezieht sich auf die für Offenlegungszwecke vereinfachte Bilanz des Jahres­abschlusses für das Geschäftsjahr 2019.
 
 
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
 
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:
 
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten oder Her­stellungskosten (gem. § 255 Abs. 2 bis 3 HGB) bilanziert.
 
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden nicht aktiviert.
 
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
 
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen. Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig.
 
 
Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten 250,00 EUR aber nicht 800,00 EUR übersteigen, wurden im Jahr der Anschaffung gem. § 252 Abs. 2 HGB (Wesentlichkeit) voll abgeschrieben.
 
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden zu Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren bzw. zu Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Bildung von Wertberichtigungen berücksichtigt.
 
Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils zum Nennwert angesetzt.
 
Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem durchschnittlichen Marktzins der letzten sieben Jahre abgezinst.
 
Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert an­gesetzt.
 
Erläuterungen zu den Posten der Bilanz
 
Zum Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von 23.588,62 EUR. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betrugen 5.034,74EUR (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB).
 
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt 1.617,81 EUR (Vorjahr 2.542,01 EUR) (§285 Nr. 1 HGB).
 
Sonstige Pflichtangaben
 
Zum Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe
von EUR 5.782,60 (Vorjahr: EUR 6.494,05 EUR), über die gem. § 42 Abs. 3 GmbHG zu berichten ist. Dem standen keine Forderungen gegenüber.
 
Im Berichtsjahr beschäftigte das Unternehmen durchschnittlich einen Arbeitnehmer im Sinne des § 267 Abs. 5 HGB (§ 285 Nr. 7 HGB).
 
Der vorstehende Jahresabschluss wurde am 16. November 2020 von der Gesellschafter­versammlung festgestellt. Im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses wurde auch die Verwendung des Jahresergebnisses beschlossen.
 
Hamburg, den 16.11.2020
                                                                                              gez. Patrick Bierke
                                                                                            gez. Marco Göttsche
                                                                            Maler-Meister Bierke & Göttsche GmbH
            vertreten durch die Geschäftsführung

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 16.11.2020.

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