Stammdaten

Register
Amtsgericht Fürth HRB 2242
Eingetragen
18.9.1981
Branche
Bauträger für WohngebäudeBauträger für andere Gebäude und BauwerkeRohrleitungstiefbau, Brunnenbau und Kläranlagenbau
Gegenstand
Die Bebauung von eigenen und fremden Grundstücken im eigenen oder fremden Namen, insbesondere die Tätigkeit als Bauträger und als Generalbauübernehmer; ferner die Ausführung von Bauarbeiten im Hoch-, Tief- und Stahlbetonbau.

Historie

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Management

NameRolle
Hans Rohr
seit 6.11.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Faber-Castell-Str. 23, 90522 Oberasbach
27.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Rohr Wohnbau GmbH

Oberasbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 7,00 1,00
II. Sachanlagen 84.834,00 109.114,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 36.000,00 5.731.521,54
II. Forderungen und sonstige Vermögens-
gegenstände 662.213,63 138.408,66
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben,
Guthaben bei Kreditinstituten und
Schecks 2.628.015,20 2.818.770,75
C. Rechnungsabgrenzungsposten 721,01 1.346,87
3.411.790,84 8.799.162,82

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 52.564,59 27.000,00
II. Kapitalrücklagen 18.223,00 18.223,00
III. Gewinnvortrag 1.496.592,64 1.221.260,71
IV. Jahresüberschuss (Vorjahr: Jahresfehlbetrag) 1.463.300,16 - 338.318,90
B. Rückstellungen 356.390,32 1.772.267,11
C. Verbindlichkeiten 24.720,13 6.098.730,90
3.411.790,84 8.799.162,82

Anhang

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Rohr Wohnbau GmbH, Faber-Castell-Straße 23, 90522 Oberasbach (Registergericht Fürth 2242), wurde unter Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Gesellschaft hat nach den Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs. 1 HGB Rechnung zu legen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertungs- und Bilanzierungsvorschriften wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.

Die Vermögensgegenstände der Gesellschaft wurden grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und planmäßig über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Soweit erforderlich, wurde ein am Bilanzstichtag niedrigerer beizulegender Wert angesetzt.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Bewegliche Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 250,00 € wurden sofort abgeschrieben, bewegliche Anlagegüter bis zu einem Wert von 800,00 € wurden mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten aktiviert und wurden in vollem Umfang abgeschrieben.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungskosten einschließlich der Anschaffungsnebenkosten bzw. zu Herstellungskosten.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert aktiviert. Zweifelhafte und uneinbringliche Posten wurden wertberichtigt bzw. abgeschrieben. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten mit dem Erfüllungsbetrag, welcher nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Auf den Ansatz latenter Steuern wurde nach § 274a Nr. 4 HGB verzichtet.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB und § 268 Abs. 7 HGB

Mit einer Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.

Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses

In der Gesellschafterversammlung vom 26.02.2021 wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung angenommen.

4. Sonstige Angaben

Durchschnittlich beschäftigte Arbeitnehmer:

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 2 Arbeitnehmer beschäftigt.

Angaben zu bilanziellen Beziehungen mit den Gesellschaftern

Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG):

Ausleihungen: 0,00 €

Forderungen: 476.091,29 €

Verbindlichkeiten: 0,00 €

Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3 HGB

Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde verzichtet, da diese Aufstellung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dem Unternehmen einen erheblichen Nachteil zufügen kann.

Oberasbach, 26.02.2021

gez. Hans Rohr

Rohr Wohnbau GmbH

Datum der Feststellung: 26.02.2021

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