Delta Software Technology GmbH

Eichenweg 12, 57392 Schmallenberg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Arnsberg HRB 2296
Eingetragen
31.1.1986
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieUnternehmensberatungErbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Gegenstand
Beratung und Unterstützung bei Entwurf, Erstellung und Einsatz von EDV-Software sowie Management und Verwaltung von Unternehmen der EDV-Branche.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Daniela Dr. Schilling
seit 11.6.2013
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

33.30% identifiziert66.70% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
20.00%
B***** v** C********
13.30%

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
66.70%

Gesellschafter
Beta

2 von 3 Anteilseignern sichtbar

Name
Ort
Anteil
Delta Software Technology GmbH
Germany
66.70%
R****** S********
20.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Delta Software Technology GmbH

Schmallenberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 1.029.757,72 858.211,72
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 657.337,14 393.600,14
II. Sachanlagen 237.391,10 256.902,10
III. Finanzanlagen 135.029,48 207.709,48
B. Umlaufvermögen 183.835,35 463.182,46
I. Vorräte 800,00 800,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 55.091,39 144.122,08
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 127.943,96 318.260,38
C. Rechnungsabgrenzungsposten 13.605,62 14.915,41
D. Aktive latente Steuern 20.890,91 21.596,96
Aktiva 1.248.089,60 1.357.906,55

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 110.624,22 261.297,96
I. Gezeichnetes Kapital 76.693,78 76.693,78
II. Gewinnrücklagen 59.650,00 59.650,00
III. Gewinnvortrag 124.954,18 402.272,30
IV. Jahresfehlbetrag 150.673,74 277.318,12
B. Rückstellungen 459.853,85 469.159,99
C. Verbindlichkeiten 434.598,02 445.591,00
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 327.117,47 268.378,89
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 107.480,55 177.212,11
D. Rechnungsabgrenzungsposten 243.013,51 181.857,60
Passiva 1.248.089,60 1.357.906,55

Anhang

Allgemeine Angaben

Die Delta Software Technology GmbH hat ihren Sitz in Schmallenberg. Sie ist im Handelsregister der Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 2296 eingetragen.

Der Jah­res­ab­schluss der Delta Software Technology GmbH wur­de auf der Grund­lage der Bi­lan­zie­rungs- und Be­wer­tungs­vor­schrif­ten des Han­dels­ge­setz­bu­ches unter Beachtung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMog) sowie des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) auf­ge­stellt. Er­gän­zend zu die­sen Vor­schrif­ten wa­ren die Re­ge­lun­gen des GmbH-Ge­set­zes zu be­ach­ten.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten bzw. sich durch den Ansatz der neuen HGB Vorschriften nach BilRUG ergaben.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind entweder im Anhang oder in der Bilanz aufgeführt

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

An­ga­ben zur Bi­lan­zie­rung und Be­wer­tung

An­ga­ben zu Bi­lan­zie­rungs- und Be­wer­tungs­me­tho­den

Selbst geschaffene immaterielle Anlagewerte wurden mit ihren Herstellungskosten, also den Aufwendungen der Entwicklungsphase angesetzt. Die Abschreibung erfolgte über die voraussichtliche Nutzungsdauer von 5 Jahren.

Die immateriellen Wirtschaftsgüter und das Sach­an­la­ge­ver­mö­gen wur­den zu An­schaf­fungs- bzw. Her­stel­lungs­ko­sten an­ge­setzt und so­weit ab­nutz­bar, um plan­mä­ßi­ge Ab­schrei­bun­gen ver­min­dert. Die Ab­schrei­bun­gen wur­den nach der vor­aus­sicht­li­chen Nut­zungs­dau­er der Ver­mö­gens­ge­gen­stän­de und ent­spre­chend steu­er­li­chen Vor­schrif­ten li­ne­ar und de­gres­siv vor­ge­nom­men. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert von € 151,-- bis € 1.000,-- wurden als Geringwertige Wirtschaftsgüter Sammelposten auf 5 Jahre abgeschrieben.

Das Finanzanlagevermögen wurde mit den tatsächlichen Anschaffungskosten aktiviert, wobei ausstehende Einlagen als Verbindlichkeiten an verbundene Unternehmen ausgewiesen sind.

Die Vor­rä­te wur­den zu An­schaf­fungs- bzw. Her­stel­lungs­ko­sten ange­setzt, unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.

Die in Arbeit befindlichen Aufträge wurden mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich anteiliger Gemeinkosten bewertet.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen i.H.v. € 22.396,04 wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum Nennwert bewertet. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen verbundene Unternehmen betragen € 17.098,16.

Forderungen in ausländischer Währung wurden mit dem Devisenkassamittelkurs umgerechnet und sind am Abschlussstichtag ohne Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet worden.

Liquide Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Barkassen und die Bankbestände sind mit den Kassenberichten und den Kontoauszügen abgestimmt worden.

Das Eigenkapital wurde gem. § 272 Abs. 1 S. 2 HGB mit dem Nennwert angesetzt.

Für un­ge­wis­se Ver­bind­lich­kei­ten aus Pen­si­ons­ver­pflich­tun­gen wur­den Rück­stel­lun­gen auf der Basis ver­si­che­rungs­ma­the­ma­ti­scher Berechnungen nach dem Teilwertverfahren unter Zugrundelegung der Richttafel 2018G von Prof. Heubeck und dem durch die Deutsche Bundesbank bekannt gegebene Rechnungszinsfuß von 1,78 %, der dem durchschnittlichen Marktzins bei einer angenommenen Laufzeit von 10 Jahren entspricht, zugrunde gelegt.

Auf Grund der geänderten Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMog ergibt sich zum 1. Januar 2010 ein Zuführungsbetrag von 60.303,--€ der gem. Art. 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB bis spätestens 31.12.2024 zu mindestens 1/15 je Geschäftsjahr der Pensionsrückstellung zuzuführen ist. Im Geschäftsjahr wird ein Teilbetrag von 4.021,--€ zugeführt. Die nicht in der Bilanz ausgewiesenen Rückstellungen für Pensionen betragen zum Bilanzstichtag 4.009,--€.

Der Betrag unter den Pensionsrückstellungen ergibt sich nach Saldierung mit einer Rückdeckungsversicherung gem. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB. Die Anschaffungskosten und der
beizulegende Zeitwert des saldierten Vermögens betragen 760.297,03 €, der Erfüllungsbetrag der verrechneten Pensionsrückstellungen beträgt 1.183.066,--€.

Der Unterschiedsbetrag zwischen der Bewertung der Rückstellungen mit dem 10-Jahresdurchschnittszinssatz (1,82 %) und dem bisherigen 7-Jahresdurchschnittszinsatz
(1,74 %) beträgt zum 31.12.2023 EUR 2.754,00 (§ 253 Abs. 6 HGB).

Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt worden.

Die son­sti­gen Rück­stel­lun­gen wur­den für alle wei­te­ren un­ge­wis­sen Ver­bind­lich­kei­ten ge­bil­det. Da­bei wur­den alle er­kenn­ba­ren Ri­si­ken be­rück­sich­tigt.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit wurden die Angaben im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten in einem Verbindlichkeitsspiegel dargestellt.


Stand 31.12.2023
Restlaufzeit bis 1 Jahr
Restlaufzeit über 1 Jahr
Restlaufzeit über 5 Jahre
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
87.158,78 (VJ:102.378,50)
0,00 (VJ:0,00)
87.158,78 (VJ:102.378,50)
0,00 (VJ:0,00)

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
45.738,03  (VJ: 21.662,00)
45.738,03 (VJ: 21.662,00)
0,00 (VJ:0,00)
0,00 (VJ:0,00)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
65.311,27 (VJ:120.395,91)
44.989,50 (VJ:45.562,30)
0,00 (VJ:0,00
20.321,77 (VJ:74.833,61)
Sonstige Verbindlichkeiten
34.074,62  (VJ:18.865,80)
34.074,62  (VJ:18.865,80)
0,00 (VJ:0,00)
0,00 (VJ:0,00)
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
202.315,32 (VJ:182.288,79)
202.315,32 (VJ:182.288,79)
0,00 (VJ:0,00)
0,00 (VJ:0,00)
Gesamt
434.598,02 (VJ:445.591,00)
327.117,47 (VJ:268.378,89)
87.158,78 (VJ:102.378,50)
20.321,77 (VJ:74.833,61)



Von den Verbindlichkeiten sind insgesamt € 87.158,78 gegenüber Kreditinstituten durch Eintragung ins Grundbuch abgesichert.

Der Bilanzposten "Passive Rechnungsabgrenzung" von € 243.013,51 wurde gebildet, um bereits abgerechnete Erlöse für Wartungen und sonstige Leistungen, die über den Bilanzstichtag hinausgehen, abzugrenzen. Davon sind an verbundene Unternehmen ausgewiesen € 49.938,86.

An­ga­ben und Er­läu­te­run­gen zu ein­zel­nen Po­sten der Bi­lanz und Ge­winn- und Ver­lust­rech­nung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Sonstige Erträge

Die sonstigen Erträge beinhalten u.a. Erstattungen Krankenkasse aus Lohnfortzahlungen, Auszahlungen aus Versicherungsverträgen, Auflösung Rückstellung und verrechnete Sachbezüge.

Er­läu­te­rung der pe­rio­den­frem­den Er­trä­ge

Periodenfremde Er­trä­ge traten nicht auf.

Steu­ern vom Ein­kom­men und Er­trag

Die Ertragssteuern betreffen latente Steuern sowie die Ertragssteuern 2023.

Son­sti­ge Pflicht­an­ga­ben

An­ga­ben über die Mit­glie­der der Un­ter­neh­mens­or­ga­ne

Wäh­rend des ab­ge­lau­fe­nen Ge­schäfts­jah­res wur­den die Ge­schäf­te des Un­ter­neh­mens durch fol­gen­de Per­so­n ge­führt:

Er­ster Ge­schäfts­füh­rer             Dr. Daniela Schilling

Im Jahresdurchschnitt wurden 21,00 Mitarbeiter (ohne Geschäftsführer) beschäftigt.

Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

In der Bilanz sind selbstgeschaffene Anlagenwerte, sowie aktive latente Steuern ausgewiesen für die sich eine Ausschüttungssperre ergibt:
·  für selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände € 28.054,00
·  für aktive latente Steuern € 20.890,91

Weiterhin dürfen Ausschüttungen insoweit nur erfolgen, als die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags mindestens dem Unterschiedsbetrag nach Anwendung des Wahlrechts des Art. 75 Abs. 7 EGHGB entsprechen. Sonstige ausschüttungsgesperrte Beträge bleiben hiervon unberührt.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Schmallenberg, den 16.12.2024

gez. Dr. Daniela Schilling


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.12.2024 festgestellt.

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