Stammdaten

Register
Amtsgericht Fürth HRB 21864
Vorher
Der Kinderkoch UG (haftungsbeschränkt)
Eingetragen
19.12.2014
Branche
Sonstige Caterer und Erbringung sonstiger VerpflegungsdienstleistungenAußerunterrichtliche Betreuung für Schulkinder (ohne Jugendarbeit)Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
Gegenstand
Der Betrieb einer Kantine im Ämtergebäude Roonstraße 20, 90429 Nürnberg, sowie die Erbringung von Cateringleistungen, insbesondere für Kinderbetreuungseinrichtungen, und alle Hilfs- und Nebengeschäfte, die geeignet sind, die Zwecke der Gesellschaft und von deren Unternehmungen unmittelbar zu fördern.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
, Petra Lukacinová
seit 16.6.2025
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Fürth
2.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Der Kinderkoch UG (haftungsbeschränkt)

Nürnberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

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EUR

31.12.2023
EUR


EUR

31.12.2022
EUR

A. Anlagevermögen

113.421,10

143.050,39

Sachanlagen

113.421,10

143.050,39

B. Umlaufvermögen

436.743,92

223.383,32

I. Vorräte

3.915,22

15.132,79

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

164.979,04

141.738,57

IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

267.849,66

66.511,96

C. Rechnungsabgrenzungsposten

2.057,17

704,60

SUMME AKTIVA

552.222,19

367.138,31



PASSIVA

scroll

EUR

31.12.2023
EUR


EUR

31.12.2022
EUR

A. Eigenkapital

62.590,27

37.490,46

I. Gezeichnetes Kapital

2.000,00

2.000,00

II. Gewinnrücklagen

0,00

0,00

III. Bilanzgewinn

60.590,27

35.490,46

- davon Gewinnvortrag: 35.490,46 € (67.980,86 €)

B. Rückstellungen

448.650,31

156.417,39

C. Verbindlichkeiten

40.981,61

173.230,46

- davon aus Steuern: 6 T€ (Vorjahr: 5 T€)

- davon mit einer Restlaufzeit bis 1 Jahr: 41 T€ (Vorjahr: 173 T€)

SUMME PASSIVA

552.222,19

367.138,31

ANHANG

A. ALLGEMEINE ANGABEN

Generalnorm

Dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 liegen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften sowie bestimmten Personenhandelsgesellschaften in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 17. Mai 2015 (BilRUG), die ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie die Regelungen des Gesellschaftsvertrages zugrunde.

B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

1. Bilanzierungsmethoden

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt.

Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB Anwendung. Die der Größenklasse entsprechenden Aufstellungserleichterungen gemäß § 288 HGB wurden teilweise in Anspruch genommen.

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 – 251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 268 – 274a, 276 – 278 HGB aufgestellt.

Gliederung

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.

2. Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Bewertungsvorschriften der §§ 252 – 256a HGB aufgestellt.

Die Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.

Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt:

Sachanlagen

Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken,

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung,

sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Skonti bewertet.

Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Vermögensgegenstände werden linear abgeschrieben.

Anlagegüter, deren Anschaffungskosten zwischen 250 € und 1.000 € betragen, werden gemäß den steuerlichen Bestimmungen in einem Sammelposten erfasst und über 5 Jahre abgeschrieben.

Vorräte

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert waren keine erforderlich.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Sonstige Vermögensgegenstände

sind mit ihrem Nominalwert angesetzt.

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

sind mit ihrem Nominalwert angesetzt.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

sind mit dem vorausgeleisteten Betrag, soweit er auf nachfolgende Geschäftsjahre entfällt, angesetzt.

Rückstellungen

Steuerrückstellungen, Sonstige Rückstellungen

sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt und berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbaren Risiken.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Sonstige Verbindlichkeiten

sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände besitzen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Verbindlichkeiten

Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten besitzen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

D. SONSTIGE ANGABEN

Beschäftigtenzahl

Der Personalstand (ausschließlich Angestellte) betrug im Jahresdurchschnitt 14 Arbeitnehmer.

Organmitglieder

Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführerin war im Geschäftsjahr 2023

Petra Lukacinová, Fürth

Eine Änderung in der Besetzung der Geschäftsführung ist seit dem Bilanzstichtag nicht eingetreten.

Vorschüsse und Kredite an Organmitglieder

Zum Bilanzstichtag besteht eine Forderung gegen die Geschäftsführerin der Gesellschaft in Höhe von 11.616,81 €.
Die Forderung ergibt sich als Saldo aus einem in laufender Rechnung geführten Verrechnungskonto.
Die Fälligkeit der Forderung ist vertraglich nicht geregelt, sie wird nicht verzinst und ist nicht besichert.

Rückzahlungen im Geschäftsjahr 2023:
Rückzahlungen sind im Geschäftsjahr 2023 keine erfolgt (saldierter Wert).

 

Nürnberg, den 30. Dezember 2024

gez. Petra Lukacinová

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 17. April 2025

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