Multijet GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Beate Voglreiter seit 29.7.2019 | Prokura |
Renate Elisabeth Voglreiter seit 27.4.2016 | Prokura |
Stefan Voglreiter seit 15.12.2015 | Geschäftsführer |
Norbert Voglreiter seit 14.11.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Multisped Internationale Spedition GmbHEigenbeteiligung | 40.00% |
Multisped Internationale Spedition GmbHEigenbeteiligung | 20.00% |
Multisped Internationale Spedition GmbHEigenbeteiligung | 20.00% |
Multisped Internationale Spedition GmbHEigenbeteiligung | 11.50% |
Multisped Internationale Spedition GmbHEigenbeteiligung | 8.50% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 91.50% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Multisped Internationale Spedition GmbHSingen HohentwielJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2023A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Multisped Internationale Spedition GmbH hat ihren Sitz in Singen und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Amtsgericht Freiburg (Reg.Nr. 540993). Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches sowie unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang (einschließlich Anlagespiegel, Rücklagenspiegel, Verbindlichkeitenspiegel). Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angaben Erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich der Angaben in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung einerseits oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit grundsätzlich zu Gunsten der Angaben im Anhang ausgeübt. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich unverändert geblieben. Bilanzierungswahlrechte wurden teilweise in Anspruch genommen. Die sich aus Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen insgesamt ergebenden Steuerbelastung wurde als passive latente Steuern in der Bilanz angesetzt (§ 274 Abs. 1 Satz 2 HGB). Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zum Devisenkassamittelkurs am Transaktionstag erfasst. Am Bilanzstichtag ausgewiesene, auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit Laufzeiten von einem Jahr oder weniger werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet (§ 256a HGB). Bei Vermögensgegenständen mit Laufzeiten von mehr als einem Jahr nach Abschlussstichtag erfolgt die Bewertung mit dem niedrigeren Kurs am Abschlussstichtag sowie bei den Verbindlichkeiten mit dem höheren Kurs am Abschlussstichtag. Die größenabhängigen Erleichterungen nach § 288 Abs. 2 HGB für mittelgroße Kapitalgesellschaften wurden in Anspruch genommen. I. Anlagevermögen Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Bei Software wird eine Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren zugrunde gelegt. Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bewegliche Anlagegegenstände werden ab dem Zugangsjahr 2010 linear abgeschrieben, bis einschließlich Zugangsjahr 2009 wurden diese teilweise auch degressiv abgeschrieben. Bei Anlagengegenständen mit degressiver Abschreibung in den Vorjahren wurde diese teilweise auf die lineare Abschreibung umgestellt. Auf die lineare Methode wird übergegangen, sobald sie zu höheren Abschreibungsbeträgen im Geschäftsjahr führt. Soweit in Vorjahren Abschreibungen auf steuerrechtlich niedrigere Werte vorgenommen wurden, werden diese gemäß Art. 67 Abs. 4 EGHGB beibehalten. Auf Zugänge bei beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wird die Abschreibung zeitanteilig (pro rata temporis) verrechnet. Bei Vermögensgegenständen im Bereich Mietereinbauten und Betriebsvorrichtungen in Radolfzell wurde die betriebsgewöhnliche Restnutzungsdauer entsprechend der Verlängerung des Mietvertrages angepasst. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von 150,00 bis 1.000,00 EUR, die zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2022 angeschafft wurden, werden gem. § 6 Abs. 2a EStG in einen Sammelposten eingestellt und über 5 Jahre abgeschrieben. Finanzanlagen werden mit Anschaffungskosten bewertet. Bei den im Vorjahr und im laufenden Jahr unter Pensionsrückstellungen ausgewiesenen Rückdeckungsansprüchen aus Lebensversicherungen entspricht die Bewertung dem von der Versicherungsgesellschaft nachgewiesenen Deckungskapital. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibung Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen. Das Wahlrecht nach § 253 Abs. 3 Satz 4 HGB, Finanzanlagen auch bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung auf den beizulegenden Wert abzuschreiben, wurde nicht in Anspruch genommen. II. Umlaufvermögen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Für Bestandsrisiken werden ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung der Vorräte erfolgt verlustfrei. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken mit dem Nennbetrag oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Dem allgemeinen Kreditrisiko sowie dem internen Zinsverlust wird durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 0,1 % Rechnung getragen. Flüssige Mittel werden zum Nominalbetrag bewertet. III. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Bei den Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen sowie Unterschiedsbeträge zwischen den Erfüllungs- und Ausgabebeträgen von Verbindlichkeiten. Die Unterschiedsbeträge werden durch planmäßige Abschreibungen auf die Laufzeit der Verbindlichkeiten verteilt. IV. Rückstellungen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden für vertragliche Versorgungsansprüche nach versicherungsmathematischen Grundsätzen für die Handelsbilanz nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz bewertet. Als Bewertungsverfahren wurde die Teilwertmethode unter Verwendung der Richttafeln 2005G von Klaus Heubeck angewandt. Der Rechnungszins per 31.12.2023 beträgt 3,25%. Für sämtliche Pensionsverpflichtungen sind Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen, die an die Berechtigten verpfändet sind. Die Pensionsverpflichtungen wurden deshalb mit dem Deckungsvermögen gemäß § 246 Abs. 2 HGB verrechnet. Die folgende Tabelle zeigt die in der Bilanz verrechneten Beträge:
Die Rückstellung für Rückbauverpflichtung für die betrieblichen Räume von Radolfzell wurde entsprechend der Verlängerung des Mietverhältnisses per 31.12.2024 aufgebaut. Die Inflationsrate wurde sowohl bei der Rückstellung für Rückbauverpflichtung als auch bei der Rückstellung für Aufbewahrung mit 1,5% berechnet. Die Rückstellungen ( Steuerrückstellungen und Sonstige Rückstellungen) werden mit den Erfüllungsbeträgen so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB). V. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB) passiviert. VI. Passive Rechnungsabgrenzungsposten Bei den Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Ertrag für eine bestimmte Zeit danach darstellen. B. Angaben zu den Posten der Bilanz I. Angaben zur Passivseite 1. Verbindlichkeiten Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt 0,00 (Vj.0,00) Euro. 2. Gesamtbetrag der gesicherten Verbindlichkeiten Die Sicherungsrechte der in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten die ausschließlich der Finanzierung der eigenen technischen Anlagen dienen, sind wie folgt gesichert: - Sicherungsübereignung des Warentransportsystems / Kleiderförderanlage - selbstschuldnerische Bürgschaft von Norbert Voglreiter über TEUR 512,5 C. Sonstige Angaben I. Angaben zu den Organen der Gesellschaft Zum Geschäftsführer war während des gesamten Geschäftsjahres bestellt: Norbert Voglreiter, Speditionskaufmann, 78224 Singen Stefan Voglreiter, Volkswirt, 78224 Singen Auf die Angabe der Gesamtbezüge wird mit Verweis auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. II. Sonstige Pflichtangaben Die Gesellschaft tätigt ausschließlich Geschäfte zu marktüblichen Konditionen. III. Angaben über Beteiligungen an anderen Unternehmen Die Gesellschaft ist an folgenden Gesellschaften zu mindestens 20 % beteiligt:
*Es handelt sich bei den Werten um das Beteiligungskapital, da die GbR kein bilanzierendes Unternehmen ist.
Singen, 11.04.2024 gez.: Norbert Voglreiter Geschäftsführer gez.: Stefan Voglreiter Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 11.4.2023. |
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