Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 510370
Eingetragen
21.11.1996
Branche
Großhandel mit TextilienGroßhandel mit industriellen Textil-, Näh- und StrickmaschinenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Bekleidung und Bekleidungszubehör
Gegenstand
Fabrikation von Strickwaren aller Art sowie der Groß- und Einzelhandel mit Textilien. Die Gesellschaft kann alle Maßnahmen treffen, die dem Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar dienen. Sie ist auch berechtigt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich daran zu beteiligen.

Historie

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Management

NameRolle
Gunter Kleemann
seit 26.6.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

73463 Westhausen, Rosenweg 8
60.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Helmut Kleemann GmbH

Westhausen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 34.181,00 24.980,00
I. Sachanlagen 32.581,00 23.380,00
II. Finanzanlagen 1.600,00 1.600,00
B. Umlaufvermögen 82.484,09 124.971,52
I. Vorräte 13.643,40 18.678,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 25.588,53 31.973,83
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 43.252,16 74.319,69
Bilanzsumme, Summe Aktiva 116.665,09 149.951,52

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 102.797,61 131.372,99
I. gezeichnetes Kapital 60.000,00 60.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -6.650,81 -6.650,81
2. eingefordertes Kapital 53.349,19 53.349,19
II. Gewinnvortrag 78.023,80 69.515,69
III. Jahresfehlbetrag 28.575,38 -8.508,11
B. Rückstellungen 2.600,00 5.532,00
C. Verbindlichkeiten 11.267,48 13.046,53
Bilanzsumme, Summe Passiva 116.665,09 149.951,52

Anhang


A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
  
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
  
I. Bilanzierungsmethoden
II. Bewertungsmethoden
  
C. Angaben zu Bilanzposten
  
I. Anlagevermögen (§ 268 Abs. 2 HGB)
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (§ 268 Abs. 4 HGB)
III. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 264c Abs. 1 HGB, § 42 Abs. 3 GmbHG)
IV. Gewinnvortrag (§ 268 Abs. 1 HGB)
V. Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 Abs. 5 HGB)
  
D. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
  
E. Sonstige Angaben
  

I. Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (§ 285 Nr. 9 und 10 HGB)
II. Ausschüttungssperre (§ 285 Nr. 28 HGB) und Gewinnverwendung



A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1. Dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 liegen die Vorschriften des
 Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung für alle Kaufleute, die ergänzenden
 Vorschriften für Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgeschaften i.S.v. § 264a HGB
 sowie die Regelungen des Gesellschaftsvertrages/der Satzung zugrunde. Ergänzend zu
 diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-/Aktiengesetzes beachtet.

2. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den
 Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und
 Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

3. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der
 entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

4. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und
 Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
 gegliedert.

5. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb
 dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

6. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der
 Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz unter der Position
 "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".

7. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten
 worden.

8. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
 Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss
 vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-
 und Ertragslage.

9. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Personenhandelsgesellschaft i.S.v. §
 264a HGB/Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB, da zum Abschlussstichtag
 31.12.2010 mindestens zwei Kriterien die Grenzen von § 267 Abs. 1 HGB in der Fassung
 des BilMoG nicht überschreiten.

Größenabhängige Erleichterungen (§§ 267, 274a, 276, 286, 288 HGB) werden grundsätzlich in Anspruch genommen.

10. Die Anwendung der geänderten Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
 (BilMoG) erfolgt ab dem 1. Januar 2010. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen wird nicht
 durchgeführt, da gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit
 und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten
 sind.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
 Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich
 nichts anderes bestimmt ist.

2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB wurden beachtet. Das Wahlrecht nach § 248 Abs.
 2 S. 1 HGB, selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
 zu aktivieren, wurde nicht ausgeübt.

3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
 Rückstellungen erfolgte nur soweit der Grund für die Rückstellungen entfallen ist. Eine
 Auflösung von Rückstellungen aufgrund der Änderungen des BilMoG war nicht
 vorzunehmen.

4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB
 gebildet.

5. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7
 HGB im Anhang angegeben.

6. Die Ansatzvorschriften wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.

II. Bewertungsmethoden

1. Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen
 Bestimmungen.

2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der
 Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem
 stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig
 bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
 Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
 Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
 sind.

5. Das Bewertungswahlrecht nach § 240 Abs. 3  HGB Vermögensgegenstände des
 Sachanlagevermögens sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe bei nachrangiger Bedeutung für
 das Unternehmen und geringen Veränderungen hinsichtlich Menge, Wert und
 Zusammensetzung mit einem Festwert anzusetzen wurde nicht ausgeübt.

6. Das Bewertungswahlrecht nach § 240 Abs. 4  HGB gleichartige Vermögensgegenstände
 des Vorratsvermögens sowie andere gleichartige oder annähernd gleichwertige bewegliche
 Vermögensgegenstände und Schulden zu einer Gruppe zusammenzufassen und mit dem
 gewogenen Durchschnittswert zu bewerten wurde nicht ausgeübt.

7. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren.
 Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
 Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

8. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

9. Die einzelnen Posten wurden wie folgt bewertet:

a. Sachanlagevermögen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Der Abschreibungszeitraum bei abnutzbaren Vermögensgegenständen entspricht der voraussichtlichen Nutzungsdauer gemäß § 253 Abs. 3 HGB. Abschreibungen werden grundsätzlich linear/degressiv vorgenommen. Der Übergang zur linearen Methode erfolgt in dem Jahr, für welches die lineare Methode erstmals zu höheren Jahresabschreibungsbeträgen führt. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 410,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Soweit der aufgrund dauerhafter Wertminderung beizulegende Wert von Vermögensgegenständen unter den fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten liegt, werden außerplanmäßige Abschreibungen auf diesen Wert durchgeführt. Die in Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen.

b. Finanzanlagen

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. zum Nennwert angesetzt. Soweit am Abschlussstichtag aufgrund einer dauerhaften Wertminderung der beizulegende Wert unter den Anschaffungskosten liegt, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Die in Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen.

c. Vorräte

Die Bewertung der Vorräte erfolgt nach dem Verbrauchsfolgeverfahren First-In-First-Out. Für Bestandsrisiken wie Lagerdauer, geminderte Verwertbarkeit und gesunkene Wiederbeschaffungskosten werden ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung erfolgt verlustfrei, das heißt es werden bei der retrograden Bewertung von den voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge für noch anfallende Kosten sowie einen angemessenen Gewinn vorgenommen.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren werden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.

Die fertigen und unfertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den Abschreibungen die aktivierungspflichtigen Material- und Fertigungsgemeinkosten. Kosten der allgemeinen Verwaltung, Sozialkosten und Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert.

d. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt. Neben Einzelwertberichtigungen auf ausfallgefährdete Forderungen wird dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen i. H. v. 1% ausreichend Rechnung getragen.

e. Gesellschafter-Forderungen und -Darlehen

Die Gesellschafter-Forderungen und -Darlehen sind grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

f. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert in Übereinstimmung mit dem Ausweis der Bank bzw. des Kassenbuchs zum Stichtag angesetzt.

g. Gezeichnete Kapital/Kapitalanteile

Das gezeichnete Kapital ist in Übereinstimmung mit den Angaben im Gesellschaftvertrag und der Eintragung im Handelsregister ausgewiesen. Der Ansatz erfolgt zum Nennwert.

h. Rückstellungen

Die Rückstellungen (Rückstellungen für Pensionen, Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen) sind mit dem nach kaufmännischer Beurteilung vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrag angesetzt; Kostensteigerungen bis zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme sind berücksichtigt. Alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen und bis zum Tag der Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ihrer Höhe nach ungewissen Verbindlichkeiten sowie drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sind berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.

i. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Anlagevermögen (§ 268 Abs. 2 HGB)

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres in der Bilanz dargestellt.
Eine Offenlegung des Anlagespiegels erfolgt nicht.

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (§ 268 Abs. 4 HGB)
  

 
 
davon mit einer Restlaufzeit
 
Gesamtbetrag
bis 1 Jahr
über 1 Jahr
 
EUR
EUR
EUR
Gesamt
25.588,53
21.668,40
3.920,13
(Vorjahr)
31.973,83
27.951,59
4.022,24


III. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 264c Abs. 1 HGB,
 § 42 Abs. 3 GmbHG)

Die Gesellschaft hat gegenüber den Gesellschaftern Forderungen in Höhe von EUR 2.482,28 (Vorjahr TEUR 2.386,53) und Verbindlichkeiten aus erhaltenen Darlehen in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr TEUR 0,0).

Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgt nicht. Die Forderungen sind in der Bilanz unter Aktiva B.II.2  enthalten.

  IV. Gewinnvortrag (§ 268 Abs. 1 HGB)

Der in den Bilanzgewinn/Bilanzverlust einbezogene Gewinnvortrag entwickelte sich wie folgt:
  

 
 
EUR
1. Januar 2009
 
69.515,69
Jahresüberschuss
2009
8.508,11
1. Januar 2010
 
78.023,80



  V. Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 Abs. 5 HGB)

Die Gliederung der Verbindlichkeiten nach deren Fälligkeit, Restlaufzeit und Sicherung ist in dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegelgesondert dargestellt.
  

 
 
davon mit einer Restlaufzeit von
davon gesichert
 
Gesamt- betrag
bis 1 Jahr
über 1 - 5 Jahre
über 5 Jahre
Betrag
Art und Form der Sicherheit
 
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
 
Gesamt
11.267,48
11.267,48
0,00
0,00
0,00
 
(Vorjahr)
13.046,53
13.046,53
0,00
0,00
0,00
 


D. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Sonstige Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Personalaufwendungen enthalten Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von EUR 1.752,00 (Vorjahr TEUR 1.752,00).

E. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (§ 285 Nr. 9 und 10 HGB)

Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Gunter Kleemann geführt. Der Geschäftsführer ist uneingeschränkt einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Angabe der Bezüge während des Geschäftsjahres erfolgt gem. § 288 Abs. 1 HGB nicht.

II. Ausschüttungssperre (§ 285 Nr. 28 HGB) und Gewinnverwendung

Die Geschäftsführung hat der Gesellschafterversammlung am 24.10.2011 vorgeschlagen, den zum 31. Dezember 2010 ausgewiesenen Fehlbetrag mit dem Jahresüberschuss  der vergangen Jahre zu verrechnen.

Westhausen, den 20.10.2011

       
gez. Gunter Kleemann 
(Geschäftsführer)
  

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.10.2011 festgestellt.

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