immomondi
GmbH
Stuttgart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.678,00 |
5.953,00 |
| I.
Sachanlagen |
4.678,00 |
5.953,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
46.584,94 |
27.327,36 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
16.739,90 |
43,79 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
29.845,04 |
27.283,57 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
65,45 |
29,96 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
51.328,39 |
33.310,32 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
41.444,98 |
20.567,96 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
16.444,98 |
-4.432,04 |
| B.
Rückstellungen |
5.132,37 |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.751,04 |
11.742,36 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
4.751,04 |
11.742,36 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
51.328,39 |
33.310,32 |
Anhang zum 31. Dezember 2015
der
immomondi GmbH
Am Feldrand 44
70563 Stuttgart
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Anlagevermögen
II. Umlaufvermögen
III. Rückstellungen
IV. Verbindlichkeiten
C. Angaben zu Bilanzposten
Angaben zur Aktivseite
A. Anlagevermögen
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
II. Wertpapiere
III. Aktive Rechnungsabgrenzung
Angaben zur Passivseite
A. Eigenkapital
B. Rückstellungen
C. Verbindlichkeiten
D. Sonstige Angaben
I. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
II. Geschäftsführungsorgane
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft gilt
als kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1
HGB.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
Abs. 1 HGB gebildet.
Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251
HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7
HGB im Anhang angegeben.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den handelsrechtliche Bestimmungen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz
stimmen mit den Werten der Schlussbilanz des vorhergehenden
Wirtschaftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Von den Wahlrechten für kleine
Kapitalgesellschaften zur Fortführung der
Bilanzansätze im Rahmen der sog. BilMoG-Umstellungen
wurde Gebrauch gemacht.
I. Anlagevermögen
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
werden mit den Anschaffungskosten, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, vermindert um planmäßige
Abschreibungen bewertet.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wird von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.
Entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften wurde von
der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.
II. Umlaufvermögen
Die Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet. Forderungen und Wertpapiere
werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet. Soweit erforderlich, wird der am
Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Einzelwertberichtigungen sind nicht erfolgt.
Pauschalwertberichtigung erfolgten nicht. Die Forderungen
sind mit ihrem Nennwert angesetzt.
III. Rückstellungen
Rückstellungen für Pensionen sind nicht
vorhanden.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und
nach üblicher kaufmännischer Schätzung
ermittelt.
IV. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zu höheren Tageswerten
angesetzt. Auf den Ausweis eines Verbindlichkeiten-Spiegels
wird verzichtet.
C. Angaben zu Bilanzposten
Angaben zur Aktivseite
A. Anlagevermögen
Die Aufgliederung der Anlageposten können aus
der Entwicklung des Anlagevermögens entnommen werden.
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
1) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr bestanden nicht.
2) Sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42,
III GmbHG: Forderungen gegenüber der Gesellschafterin
lagen zum Ende des Geschäftsjahres nicht vor.
II. Wertpapiere
Wertpapiere des Umlaufvermögens sind nicht
vorhanden.
III. Aktive Rechnungsabgrenzung
Der Posten enthält keine Positionen.
Angaben zur Passivseite
A. Eigenkapital/Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, das
Ergebnis für das Geschäftsjahr 2015 in voller
Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
B. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Kosten
für die Aufbewahrung.
C. Verbindlichkeitenspiegel
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag keine.
Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten
Dritter sind nicht bestellt. Forderungen und
Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG: Die
Gesellschaft hatte gegen die Gesellschafterin
Darlehensverbindlichkeiten i.H.v. EUR 2.325,85. Ein
gesonderter Bilanzausweis dieses Postens erfolgte nicht.
D. Sonstige Angaben
Es bestehen keine Bürgschaften oder
ähnliche Haftungsverhältnisse nach § 251
HGB. Die Gesellschaft beschäftigt keine Arbeitnehmer.
Die Geschäftsführung besteht aus folgenden
Personen:
- Siglinde Wagner
Unterzeichnung gemäß § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht
ergibt, wird hiermit versichert.
Stuttgart
(Geschäftsführerin)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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