Stammdaten

Register
Amtsgericht Wittlich HRB 4272
Vorher
fabri GmbHfabri GmbH Handwerk aus einer HandScholtes Projekt GmbH
Eingetragen
19.11.1999
Branche
UnternehmensberatungManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Die Organisation und die Durchführung von Maßnahmen innerhalb des Betrieblichen Gesundheitsmanagements in Unternehmen sowie die Beratung in betriebswirtschaftlichen Fragen und dem Marketing von Unternehmen.

Historie

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Management

NameRolle
Maren Rensch
seit 15.6.2020
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Konzern- und Jahresabschlüsse

Wolfgang Scholtes GmbH (vormals: Scholtes Projekt GmbH))

Trier

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 12.131,72 21.013,75
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 259,50 775,50
II. Sachanlagen 9.786,00 18.175,00
III. Finanzanlagen 2.086,22 2.063,25
B. Umlaufvermögen 1.856.712,16 992.411,64
I. Vorräte 1.693.898,06 694.903,33
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 162.798,45 296.817,47
davon gegen Gesellschafter 6.739,32 2.714,94
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 15,65 690,84
C. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 90.411,00 83.262,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.959.254,88 1.096.687,39

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 68.434,61 78.248,50
I. gezeichnetes Kapital 75.000,00 75.000,00
II. Bilanzverlust 6.565,39 -3.248,50
B. Rückstellungen 5.500,00 8.508,00
C. Verbindlichkeiten 1.885.320,27 1.009.930,89
davon gegenüber Gesellschaftern 0,00 35.350,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.959.254,88 1.096.687,39

Anhang für das Geschäftsjahr 2019

Scholtes Projekt GmbH , Trier

(1) Allgemein

Der Jahresabschluss der Wolfgang Scholtes GmbH, Trier, Amtsgericht Wittlich HR B 4272 wurde entsprechend den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Bei der Bilanzierung und Bewertung sind die Vorschriften des Handelsgesetzbuches für Kapitalgesellschaften im Sinne des § 264 HGB angewandt worden. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 Abs. 1 HGB.

Im Interesse einer größeren Klarheit und Übersichtlichkeit haben wir die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke, die wahlweise dort oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt im Anhang aufgeführt.

(2) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und linear über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei bis 10 Jahren abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer ergibt sich aus der wirtschaftlichen Nutzungsmöglichkeit für diese Rechte und Werte.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Die Sachanlagen werden linear unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.

Den Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:

Lizenzen
3 Jahre
Software
3 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
3 - 13 Jahre



Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von EUR 800 werden sofort aufwandswirksam erfasst.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.

Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren Marktwert bilanziert.

Bei der Bewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse wird das Niederstwertprinzip beachtet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten abzüglich Einzelwertberichtigungen für zweifelhafte Forderungen angesetzt. Für das allgemeine Kreditrisiko wird eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Langfristige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Barwert zum Bilanzstichtag bewertet.

Die Liquiden Mittel sind mit dem Nennwert angesetzt.

Bei sämtlichen Vermögensposten des Umlaufvermögens ist das strenge Niederstwertprinzip beachtet.

Die als aktive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesenen Posten stellen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag dar, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind.

Das Eigenkapital ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen waren Rückstellungen zu bilden. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen einschließlich der Abzinsung erfolgte nach den Vorschriften des § 253 HGB. Als Abzinsungsfaktor wurde der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre verwendet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnung nach der PUC-Methode vorgenommen. Dabei wurden als Rechnungszins 2,71 % gemäß RückAbzinsV, für künftige Gehaltssteigerungen und Rentenanpassungen 0 % bis 1,5 % p.a. sowie die Richttafeln "2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Der Ausweis der Verzinsung der Pensionsverpflichtungen erfolgt im Zinsergebnis.
Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt TEUR 27.
Von der Übergangsregelung gem. Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wurde seinerzeit Gebrauch gemacht.

Das verrechnete Deckungsvermögen wird gem. § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet.

Die Rückstellungen werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die Bewertung erfolgt dabei nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung.

Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert.

(3) Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt unverändert zum Vorjahr TEUR 75.

Sonstige Rückstellungen

Die Sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

 
      TEUR
Jahresabschlusskosten
5
Aufbewahrung Geschäftsunterlagen
1
 
6



(4) Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft unterliegt

Die Zahl der Arbeitnehmer betrug im Durchschnitt 8.

Haftungsverhältnisse gemäß § 251 i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Nachtragsbericht

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag mit Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben sich nicht ereignet.

Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor den Bilanzverlust 2019 auf neue Rechnung vorzutragen.

Trier, den 23. Februar 2021

Die Geschäftsführung

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.03.2021 festgestellt.

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