Refugio
Transfergesellschaft mbH
Plochingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
102.503,89 |
118.123,03 |
| I.
Sachanlagen |
2.510,03 |
18.123,03 |
| II.
Finanzanlagen |
99.993,86 |
100.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.248.486,80 |
2.189.797,32 |
| I.
Vorräte |
500.107,82 |
180.116,18 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
955.954,83 |
1.191.830,95 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
792.424,15 |
817.850,19 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
320,00 |
| Aktiva |
2.350.990,69 |
2.308.240,35 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
384.655,53 |
460.265,02 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
69.375,00 |
69.375,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
365.890,02 |
323.413,23 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
75.609,49 |
-42.476,79 |
| B.
Rückstellungen |
354.014,00 |
275.725,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.612.321,16 |
1.572.250,33 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.612.321,16 |
1.572.250,33 |
| Passiva |
2.350.990,69 |
2.308.240,35 |
Anhang
I. Gesetzliche Grundlagen
Die Refugio Transfergesellschaft mbH mit Sitz in
Plochingen (im Folgenden kurz "Refugio Transfer") ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer
HRB 214592 eingetragen.
Der vorliegende Jahresabschluss der Refugio
Transfergesellschaft mbH (im Folgenden kurz "Refugio
Transfer") wurde gemäß den §§ 242
ff. und §§ 264 ff. HGB in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) sowie den
einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Die Refugio Transfer ist eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.
Größenabhängige Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften wurden bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses teilweise und bei der Offenlegung
vollständig in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Ferner wurde auch das Gesetz zur Umsetzung der
Wohnimmobilienrichtlinie und zur Änderung
handelsrechtlicher Vorschriften beachtet. Die Änderung
des § 253 Abs. 2 HGB hat sich auf die Abzinsung
der Pensionsrückstellungen ausgewirkt. Wir verweisen
auf unsere Erläuterung zu diesem Bilanzposten.
Die Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem
Vorjahr grundsätzlich beibehalten.
II. Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend:
1. Anlagevermögen
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen und unter Beachtung der steuerlichen
Vorschriften, bewertet. Die Anlagegüter werden linear
mit einer Nutzungsdauer von 1 bis 6 Jahren abgeschrieben.
Die Abschreibungen auf Zugänge erfolgen ab dem
Aktivierungsmonat zeitanteilig [pro rata temporis].
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten
von bis zu EUR 800,00 wurden im Geschäftsjahr sofort
abgeschrieben. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten
bewertet.
2. Vorräte
Die unter den Vorräten ausgewiesenen Projekte in
Arbeit werden zu den Herstellungskosten ausgewiesen. Die
Herstellungskosten umfassen die Einzelkosten sowie
anteilige Gemeinkosten.
3. Eigenkapital
Das Gezeichnete Kapital in Höhe von EUR 25.000
ist voll einbezahlt. Die Gewinnrücklagen entfallen mit
EUR 5.402,00 auf den ausschüttungsgesperrten Betrag im
Zusammenhang mit der Bilanzierung der
Pensionsrückstellung, der Restbetrag steht zur freien
Verfügung.
4. Sonstige Passiva
Im Zusammenhang mit einer Pensionszusage wurde eine
Rückdeckungsversicherung abgeschlossen, die
gemäß § 246 Abs. 2 HGB mit der
Pensionsrückstellung verrechnet worden ist. Hieraus
hat sich ein Passivüberhang ergeben. Die Sonstigen
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die
Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
1. Bilanz
Anlagevermögen: Die Entwicklung der einzelnen
Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der
Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagespiegel
dargestellt (vgl. Anlage zum Anhang). Im Rahmen der
Offenlegung wird auf diese Anlage gemäß §
288 Abs. 1 i.V.m. § 284 Abs. 3 HGB verzichtet.
Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände:Die Forderungen und
Sonstigen Vermögensgegenstände haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
RückstellungenDie Rückstellungen
beinhalten in der Hauptsache ausstehende Gutschriften und
ausstehende Rechnungen, Ansprüche aus noch
ausstehenden Urlaubstagen, Steuerverpflichtungen für
das Geschäftsjahr 2023, Kosten im Zusammenhang mit dem
Jahresabschluss und der Aufbewahrung von Unterlagen.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen:
Der Rückstellungsbetrag setzt sich wie folgt
zusammen:
Die Pensionsrückstellung ist
versicherungsmathematisch errechnet und in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt worden. Die
Bewertung erfolgt nach dem versicherungsmathematischen
Anwartschaftsbarwertverfahren ("Projected Unit Credit
Method"). Für die Abzinsung wird erstmals nach §
253 Abs. 2 HGB der von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz aus
den vergangenen 10 Jahren (vormals: 7 Jahre)
berücksichtigt, der sich bei einer angenommenen
Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Die Veränderung
wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in den Zins- und
Personalaufwendungen differenziert ausgewiesen.
Der Bewertung lagen neben den Heubeck-Richttafeln
(2018G) die von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten Marktzinsen von 1,82% (VJ 1,78%)
sowie jährliche Lebenshaltungskostensteigerungen von
1,5% zugrunde. Künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen
sowie die Fluktuationsrate waren nicht zu
berücksichtigen.
Der Erfüllungsbetrag der
Pensionsrückstellungen in Höhe von EUR 384.341,00
(VJ EUR 357.204,00) wurde auf Basis des
Anwartschaftsbarwertverfahrens ermittelt. Durch die
Änderung des § 253 Abs. 2 HGB wurde bei der
Ermittlung des Abzinsungssatzes wie bereits in den
Vorjahren der von der Deutschen Bundesbank ermittelte
Zinssatz aus den vergangenen 10 Jahren (vormals: 7 Jahre)
zugrunde gelegt. Nach der bisherigen Rechtslage hätte
sich ein Abzinsungssatz von 1,74% anstelle der verwendeten
1,82% ergeben. Nach bisheriger Rechtslage hätte sich
für die Rückstellung ein Erfüllungsbetrag
von EUR 389.743,00 ergeben. Der Unterschiedsbetrag in
Höhe von EUR 5.402,00 unterliegt der
Ausschüttungssperre des § 253 Abs. 6 HGB.
Die Rückdeckungsversicherung valutiert zum
Bilanzstichtag mit EUR 271.127,00 (VJ EUR 250.859,00).
Die Rückdeckungsversicherung ist verpfändet.
Der Erfüllungsbetrag der
Pensionsrückstellungen wurde mit dem
Vermögensgegenstand Rückdeckungsversicherung
verrechnet. Der Zinsaufwand aus der Aufzinsung beträgt
in 2023 EUR 6.870,00 (VJ EUR 6.247,00). Dem stehen
Zinserträge aus der Rückdeckungsversicherung in
Höhe von EUR 5.572,68 (VJ EUR 4.308,68)
gegenüber. Der Saldo in Höhe von EUR 1.297,32
wird unter Zinsen und ähnlichen Aufwendungen
ausgewiesen.
Verbindlichkeiten:Die Verbindlichkeiten haben eine
Laufzeit von bis zu einem Jahr.
2. Erläuterungen der Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse werden ausschließlich im
Inland erzielt und betreffen Pauschalhonorare für
Mitarbeiter, die von anderen Unternehmen zur
Weiterqualifizierung übernommen wurden.
Die Sonstigen betrieblichen Erträge enthalten
u.a. Zuschüsse der Arbeitsagenturen für die
Durchführung von Maßnahmen.
Unter dem Posten Personalaufwand werden die
Aufwendungen für eigene Mitarbeiter ausgewiesen.
Auf die Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung wird bei der Veröffentlichung
gemäß § 326 Abs. 1 Satz 2 HGB verzichtet.
IV. Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse und sonstige finanziellen
Verpflichtungen
Haftungsverhältnisse i. S. v. § 251 HGB
bestehen keine. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen
betragen EUR 21.571,46 und betreffen
Leasingverpflichtungen.
Geschäftsführung
Geschäftsführerin der Refugio Transfer ist
Frau Manuela Eschenbächer. Sie ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Auf die
Angabe der Bezüge wird gemäß § 288 HGB
verzichtet.
Mitarbeiter und Transfer-Teilnehmer
Die Gesellschaft hat im Jahresdurchschnitt 9 eigene
fest angestellte Mitarbeiter beschäftigt. Der
Jahresdurchschnitt der Transfer-Teilnehmer beträgt
248.
Ergebnisverwendung
Der Jahresfehlbetrag wird zusammen mit dem
Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorgetragen.
Plochingen, den 30. September 2024
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Manuela Eschenbächer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.10.2024
festgestellt.
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