Cemax
GmbH
Mannheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 10.03.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
| I.
Sachanlagen |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
29.497,30 |
| I.
Vorräte |
15.495,54 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.820,73 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
9.181,03 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
29.497,30 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
22.057,17 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
2.942,83 |
| B.
Rückstellungen |
991,43 |
| C.
Verbindlichkeiten |
6.448,70 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
6.288,70 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
29.497,30 |
Anhang zum 31. Dezember 2010
A.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbHG beachtet. Die
Firma Cemax GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne von § 267 HGB.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt.
B.
ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Bilanzierungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für
kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
GmbH-Gesetzes aufgestellt. Gemäß Art. 67 Abs. 8
EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und
Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von
Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist
(eine Vollständigkeitserklärung der
Geschäftsführung ist diesem Bericht
beigefügt). Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden.
Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle verhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
I.
ANLAGEVERMÖGEN
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden gemäß § 255 Abs. 2a HGB mit bei
dessen Entwicklung anfallenden Aufwendungen
(Entwicklungskosten) bewertet. Sofern die Entwicklung noch
nicht abgeschlossen ist, werden keine Abschreibungen
vorgenommen.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
werden mit den Anschaffungskosten vermindert um
planmäßige Abschreibungen bewertet. Als
Nutzungsdauer wird bei Software 3 Jahre unterstellt. Der
Geschäfts- oder Firmenwert wird innerhalb von 15
Jahren abgeschrieben. Der entsprechende Gegenwert wurde
bezahlt, weil sich der Aufbau einer entsprechenden
Organisation mit Produktionsverfahren und Vertriebsstruktur
frühestens in diesem Zeitraum amortisiert hätte.
Zudem richtet sich die Nutzungsdauer nach Lauf- und
Verfallzeiten wichtiger Wertreiber wie z.B. Technologie und
Mitarbeiter und der Einhaltung langfristiger Verträge.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibung bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die vorraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibung wurde beim beweglichen
Anlagevermögen sowohl degressiv als auch linear
vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur
linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen
dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
und Herstellungskosten bis € 410,00 wurden im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibung Rechnung
getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen werden
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen.
II.
UMLAUFVERMÖGEN
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips bewertet. Fertige und unfertige
Erzeugnisse werden zu durchschnittlichen Herstellungskosten
angesetzt. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den
Fertigungslöhnen und den Abschreibungen auch die
Material- und Fertigungsgemeinkosten.
Für Bestandsrisiken werden ausreichende
Abschläge gebildet. Die Bewertung der
Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
III.
RÜCKSTELLUNGEN
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
IV.
VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbetrag lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
C.
SONSTIGE ANGABEN
I.
ANGABEN ZU DEN ORGANEN DER GESELLSCHAFT
Zu Geschäftsführern waren während des
gesamten Geschäftsjahres bestellt:
Herr Ali Ihsan Cetin
Herr Ahmet Yilmaz
Jeder der Geschäftsführer ist befugt, die
Gesellschaft alleine zu vertreten. Beide
Geschäftsführer sind von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit. Gemäß
§ 286 Abs. 4 HGB unterbleibt die Angabe der
Gesamtbezüge der Geschäftsführer.
II.
HAFTUNGSVERHÄLTNISSE
Am Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB.
III.
SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz auszuweisen und auch keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB
sind, die für die Beurteilung der Lage des
Unternehmens von Bedeutung sind, bestanden am
Abschlussstichtag nicht.
Mannheim, den 13. Oktober 2011
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Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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