Stammdaten

Register
Amtsgericht Recklinghausen HRB 9833
Eingetragen
21.4.2010
Branche
Großhandel mit industriellen Textil-, Näh- und StrickmaschinenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenGroßhandel mit Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Handel sowie lm- und Export von erlaubnisfreien Büromaschinen aller Art nebst entsprechender Ersatzteile und Zubehör, Durchführung von Kleintransporten mit Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen, Autovermietung, ferner Handel von Maschinen, Armaturen und Apparaten sowie Vermittlung von Kfz, An- und Verkauf von Kfz, Gleisbauarbeiten, Bauarbeiten, Kabelverlegung ohne Anschluss und Winterdienst, Garten- und Landschaftsbau, Eisenflechterarbeiten, Tiefbauarbeiten sowie Dienstleistungen, Sicherungsleistungen, Sicherheitsdienste, Servicekräfte, Gebäudereinigung jeglicher Art, Spedition, Helfertätigkeit, An- und Verkauf von nicht alkoholischen Getränken, Sanierungsarbeiten, Modernisierungsarbeiten, Glasfaserkabelverlegung, Logistik, Betonarbeiten, Estricharbeiten, Abriss- und Entkernungsarbeiten sowie Montage. Gegenstand ist ferner der Handel sowie Anund Verkauf von Textilien.

Historie

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Management

NameRolle
Henrik Dittrich
seit 20.11.2024
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Arzu Erdem
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Arzu Erdem
Bottrop
25.000 €
50.00%
Gelsenkirchen
25.000 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Cemax GmbH

Mannheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 10.03.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 0,00
I. Sachanlagen 0,00
B. Umlaufvermögen 29.497,30
I. Vorräte 15.495,54
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.820,73
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 9.181,03
Bilanzsumme, Summe Aktiva 29.497,30

Passiva

31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 22.057,17
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Jahresfehlbetrag 2.942,83
B. Rückstellungen 991,43
C. Verbindlichkeiten 6.448,70
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 6.288,70
Bilanzsumme, Summe Passiva 29.497,30

Anhang zum 31. Dezember 2010

A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbHG beachtet. Die Firma Cemax GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB.

Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt.

B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

  Bilanzierungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist (eine Vollständigkeitserklärung der Geschäftsführung ist diesem Bericht beigefügt). Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

  Bewertungsmethoden

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle verhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

 Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:

I. ANLAGEVERMÖGEN

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden gemäß § 255 Abs. 2a HGB mit bei dessen Entwicklung anfallenden Aufwendungen (Entwicklungskosten) bewertet. Sofern die Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist, werden keine Abschreibungen vorgenommen.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei Software 3 Jahre unterstellt. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird innerhalb von 15 Jahren abgeschrieben. Der entsprechende Gegenwert wurde bezahlt, weil sich der Aufbau einer entsprechenden Organisation mit Produktionsverfahren und Vertriebsstruktur frühestens in diesem Zeitraum amortisiert hätte. Zudem richtet sich die Nutzungsdauer nach Lauf- und Verfallzeiten wichtiger Wertreiber wie z.B. Technologie und Mitarbeiter und der Einhaltung langfristiger Verträge.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die vorraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibung wurde beim beweglichen Anlagevermögen sowohl degressiv als auch linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten bis € 410,00 wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibung Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen.

II. UMLAUFVERMÖGEN

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den Abschreibungen auch die Material- und Fertigungsgemeinkosten.

Für Bestandsrisiken werden ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung der Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

III. RÜCKSTELLUNGEN

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

IV. VERBINDLICHKEITEN

Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbetrag lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

C. SONSTIGE ANGABEN

I. ANGABEN ZU DEN ORGANEN DER GESELLSCHAFT

Zu Geschäftsführern waren während des gesamten Geschäftsjahres bestellt:

 Herr Ali Ihsan Cetin
 Herr Ahmet Yilmaz

Jeder der Geschäftsführer ist befugt, die Gesellschaft alleine zu vertreten. Beide Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterbleibt die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführer.

II. HAFTUNGSVERHÄLTNISSE

Am Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB.

III. SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB sind, die für die Beurteilung der Lage des Unternehmens von Bedeutung sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

Mannheim, den 13. Oktober 2011

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Geschäftsführung

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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