GPM Consult GmbH
Mühlgarten 4, 70794 Filderstadt, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ralf Köhler seit 15.9.2005 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
R*** K***** | 11.00% |
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 89.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
GPM Consult GmbHFilderstadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017BilanzAktiva
AnhangA. Angaben zur Form der Darstellung der Bilanz 1. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses: 1.1 Gliederung: Die Gliederung erfolgte nach den Vorschriften des § 266 HGB und des § 275 II HGB. 2. Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung: 2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2.1.1 Bilanzierungsmethoden: 1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 2. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. 3. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. 4. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. 5. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. 6. Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet worden. 2.1.2 Bewertungsmethoden: 1. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. 2. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen. 3. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. 4. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren. Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden: Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden unverändert zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen sind die Anschaffungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird. Die Vorräte wurden gem. § 255 HGB zu Anschaffungskosten bewertet. Das Prinzip der verlustfreien Bewertung wurde beachtet. Die Forderungenund sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. 5. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres wurden unabhängig von den Zeitpunkten der Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. 6. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. 7. Abschreibungen im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Schätzung sind nicht vorgenommen worden. B. Erläuterungen zu einzelnen Positionen der Bilanz 1. Anlagenspiegel: - entfällt (§ 274 a Nr. 1 HGB) - 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände - Sämtliche Forderungen sind innerhalb eines Jahres fällig. - Aktive latente Steuern: Von dem Ansatzwahlrecht nach § 274 Abs. 1 HGB Wird grundsätzlich kein Gebrauch gemacht. 3. Verbindlichkeiten:
4. Rückstellungen: Hinsichtlich der Erläuterung der Rückstellungen nach § 285 HGB wird auf § 327 Nr. 2 HGB verwiesen. C. Sonstige Angaben 1. Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl:
2. Organe: Geschäftsführer: Ralf Köhler vom 01.01.- 31.12.2017 3. Ergebnisverwendung: Gem. § 10 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages wurden vom Jahresüberschuss EURO 14.028,00,00 in andere Gewinnrücklagen eingestellt. Auf Grund des Vorschlags über die Verwendung des Ergebnisses wird der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von EURO 220.389,33 auf neue Rechnung vorgetragen. 4. Lagebericht: Von der Befreiungsvorschrift des § 264 I, S.3 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Filderstadt, den 15. März 2018 sonstige Berichtsbestandteile
gez. Ralf Köhler Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 23.03.2018 festgestellt. |
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