Buhrow Kapitalanlage eGbR
Selbe AdresseWagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Werner Hans Walter Buhrow seit 11.2.2003 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
W. Buhrow GmbHBergisch GladbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
AnhangBesonderheiten der Form des Jahresabschlusses Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft aus, § 267 Abs. 1 HGB. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Einzelne Sachverhalte können im vorliegenden Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden. Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit sind diese in der Bilanz gesondert angegeben. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss der Firma W. Buhrow GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte nach folgenden Grundsätzen und Methoden: Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend der steuerlichen Vorschriften vorgenommen. Entsprechend der steuerlichen Vorschriften wurde für Neuzugänge beweglicher Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 410,-- € die Sofortabschreibung gewählt. Es wurde kein neuer Sammelposten mehr gebildet. Vorräte waren nicht vorhanden. In Arbeit befindliche Aufträge waren ebenfalls nicht zu verzeichnen. Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen Rechnung getragen. Sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bewertet. Dabei wurde bei un- bzw. niedrigverzinslichen sonstigen Vermögensgegenständen auf den Ansatz zum niedrigeren Barwert wegen Geringfügigkeit verzichtet. Dies gilt jedoch nicht für das Körperschaftsteuerguthaben. Hier wurde eine Abzinsung unter Berücksichtigung eines Zinssatzes von 4 % vorgenommen. Die Bewertung der Zahlungsmittel erfolgte zum Nennwert. Steuerrückstellungen waren nicht zu bilden. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Bilanzierung erfolgte vor Verwendung des Jahresüberschusses. Abschreibungen des Geschäftsjahres nach allein steuerrechtlichen Vorschriften Allein nach steuerrechtlichen Vorschriften gebildete Abschreibungen wurden nicht in Anspruch genommen. Von der größenabhängigen Erleichterung hinsichtlich der Angaben nach § 285 Nr. 5 HGB wurde Gebrauch gemacht (§ 288 HGB). Die Verbindlichkeiten sind wie folgt strukturiert: Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sind nicht zu verzeichnen. Sonstige Angaben Sicherung der Verbindlichkeiten Die nachfolgenden Sicherungsarten und Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden: 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten: - nicht gesichert 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen: - mit Ausnahme des Eigentumsvorbehalts nicht gesichert. 3. Sonstige Verbindlichkeiten: - nicht gesichert. Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane Herr Dipl.-Ing. Werner Buhrow ist zum Geschäftsführer bestellt. Ihm ist die Alleinvertretungsberechtigung eingeräumt. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Zum Bilanzstichtag bestehen gegenüber dem Gesellschafter folgende Forderungen bzw. Verbindlichkeiten (§ 42 Abs. 3 GmbHG): Werner Buhrow: Forderungen: - aus Geldvorlagen u. Kostenverrechnungen (saldiert) 15.931,98 Verbindlichkeiten: - aus Geldausleihungen und Kostenverrechnungen (saldiert) 0,00 - aus Gehalt 0,00 Ein Tantiemeanspruch des Gesellschafter-Geschäftsführers bestand für das Geschäftsjahr nicht. Bergisch Gladbach, den 25. Mai 2012 ......................................................... gez. Werner Buhrow, W. Buhrow GmbH Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 25.5.2012. |
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