HCP IT Solutions GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Markus Oestreicher seit 20.4.2004 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
QualityHosting AktiengesellschaftGelnhausenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 02.01.2023 bis zum 01.01.2024Lagebericht1. Einleitung Die QualityHosting AG blickt auf 25 Jahre Erfahrung im Bereich Microsoft Cloud Services zurück und hat sich als verlässlicher Partner für Azure und Microsoft 365 etabliert. Neben der Bereitstellung von Public Cloud-Diensten betreibt QualityHosting eigene Microsoft-basierte Cloud-Services - insbesondere Hosted Exchange - im eigenen Rechenzentrum und ist in diesem Segment Marktführer in Deutschland. Der vorliegende Bericht fasst die aktuelle Lage des Unternehmens zusammen, analysiert Markt- und Wettbewerbssituation, beleuchtet wirtschaftliche und operative Entwicklungen und gibt einen Ausblick auf Chancen und Risiken für die Zukunft. 2. Marktüberblick Digitalisierung und Cloud-Trend: Die zunehmende Digitalisierung in allen Branchen treibt den Bedarf an skalierbaren, sicheren und flexiblen Cloud-Lösungen weiter an. Gerade mittelständische Unternehmen setzen verstärkt auf externe Cloud-Experten. Der Trend zur hybriden Arbeitswelt sowie neue Anforderungen an Verfügbarkeit, Effizienz und Compliance verstärken die Nachfrage zusätzlich. Wettbewerbsumfeld: Der Markt für Cloud-Dienste ist durch starke internationale Player und spezialisierte regionale Anbieter geprägt. QualityHosting differenziert sich durch konsequente Microsoft-Spezialisierung, technologische Nähe zum Kunden, individuelle Services sowie den Betrieb eigener Microsoft-basierter Cloud-Plattformen in deutschen Rechenzentren. Technologische Entwicklungen: Innovationen im Bereich künstliche Intelligenz und Automatisierung verändern die Anforderungen an moderne IT-Dienstleister. Die Integration von KI in Geschäftsprozesse eröffnet neue Chancen für anwendungsnahe Lösungen. QualityHosting investiert gezielt in diese Felder und positioniert sich als Enabler für den Mittelstand. 3. Wirtschaftliche Entwicklung Umsatz- und Gewinnentwicklung: Im Geschäftsjahr 2024 erzielte die QualityHosting AG einen Umsatz von 21,7 Mio. ?EUR (Vorjahr: 16,0 Mio. ?EUR), was einem Wachstum von rund 36 ?% entspricht. Der Jahresüberschuss stieg auf 2,66 Mio. ?EUR (Vorjahr: 1,13 Mio. ?EUR). Das Ergebnis wurde getragen durch die konsequente Weiterentwicklung des Portfolios, ein starkes Partnernetzwerk sowie Effizienzsteigerungen in der Leistungserbringung. Kundenzufriedenheit: Die hohe Zahl an wiederkehrenden Kunden sowie der geringe Churn belegen eine nachhaltige Kundenzufriedenheit. Erneut wurde QualityHosting mit dem Service Provider Award als bester Application Hoster ausgezeichnet, was die hohe Servicequalität und Kundennähe unterstreicht. 4. Finanz- und Vermögenslage Die Vermögenslage der QualityHosting AG ist solide. Die Bilanzsumme stieg auf 11,91 Mio. ?EUR (Vorjahr: 7,91 Mio. ?EUR). Die Gesellschaft verfügt über eine sehr hohe Liquiditätsausstattung. Die Guthaben bei Kreditinstituten betrugen zum Stichtag 10,39 Mio. ?EUR (Vorjahr: 6,84 Mio. ?EUR). Die Eigenkapitalquote liegt bei rund 57 ?% und bildet weiterhin eine stabile Basis für weiteres Wachstum. Die wesentlichen Aktivposten entfallen auf betriebliche Infrastruktur (0,58 Mio. ?EUR), Forderungen (0,46 Mio. ?EUR) sowie liquide Mittel. Auf der Passivseite spiegeln sich die Gewinne der letzten Jahre in den Gewinnrücklagen (4,15 Mio. ?EUR) und dem Jahresüberschuss (2,66 Mio. ?EUR) wider. Die Finanzlage der Gesellschaft ist geordnet. Sämtliche Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind fristgerecht bedient. Es bestehen keine wesentlichen Bankverbindlichkeiten. 5. Operative Entwicklungen Prozessoptimierung und Effizienz: QualityHosting hat in den letzten 12 Monaten mehrere interne Optimierungsprojekte umgesetzt. Automatisierungen im Bereich Auftragsabwicklung, Servicebereitstellung und Faktura haben die internen Durchlaufzeiten verkürzt und die Skalierbarkeit des Geschäftsmodells verbessert. Projektportfolio: Strategische Projekte wie die Einführung neuer AI-Features in Microsoft 365, die Weiterentwicklung der Managed Security Services sowie der Ausbau der eigenen Cloud-Plattformen bilden die Grundlage für zukünftiges Wachstum. Das Projektportfolio ist auf mittelfristige Skalierung und Differenzierung ausgerichtet. Mitarbeiterentwicklung: Durch die hohen Investitionen in Automatisierung und effiziente Prozesse konnte die Mitarbeiterzahl trotz hohem Umsatz- und Gewinnwachstum konstant gehalten werden. Diese strategischen Maßnahmen ermöglichten es QualityHosting, ihre betrieblichen Abläufe zu optimieren, ohne die Belegschaft erheblich erweitern zu müssen, was zur Stabilität und Effizienz des Unternehmens beigetragen hat. Zusätzlich wurde gezielt in die Weiterentwicklung der Mitarbeitenden investiert, um deren Kompetenzen zu stärken und die Qualität ihrer Arbeit weiter zu verbessern. 6. Risiken und Herausforderungen Marktdynamik und Wettbewerb: Die hohe Innovationsgeschwindigkeit sowie permanente Weiterentwicklungen seitens Microsoft und anderer Anbieter erfordern von QualityHosting ein hohes Maß an Agilität. Gleichzeitig steigt der Preis- und Leistungsdruck - insbesondere im Bereich Cloud-Lizenzen -, was zu sinkenden Margen im reinen Lizenzvertrieb führen kann. Nachfragerisiko bei Microsoft Cloud-Diensten: Zwar ist aktuell keine sinkende Nachfrage nach Microsoft Cloud Services erkennbar, ein Rückgang im Markt oder eine Verlagerung auf alternative Plattformen würde sich jedoch negativ auf Umsatz und Wachstumspotenzial auswirken. Aufgrund der klaren Fokussierung auf Microsoft-Produkte besteht hier ein - wenn auch derzeit geringes - Konzentrationsrisiko. Insolvenzrisiken von Kunden: Ein Ausfall größerer Kunden kann kurzfristig nicht durch entsprechende Kostenreduktionen kompensiert werden. Die fixen Einkaufs- und Infrastrukturkosten führen dazu, dass Zahlungsausfälle direkt auf Liquidität und Ergebnis durchschlagen. Stromkosten im Rechenzentrumsbetrieb: Der Betrieb der Rechenzentren verursacht hohe Energiekosten. QualityHosting ist direkt von geopolitischen und internationalen und nationalen regulatorischen Entwicklungen betroffen, die den Strompreis beeinflussen können. Internationale Spannungen, Änderungen in der Energieregulation und neue Vorgaben zu Umweltstandards können erhebliche finanzielle Risiken darstellen. Margendruck im Cloud-Lizenzhandel: Im klassischen Lizenzgeschäft mit Microsoft 365 und Azure verschärft sich der Wettbewerb zunehmend. Kunden fordern günstigere Preise bei gleichzeitig höherer Servicequalität. Ohne Differenzierung über Mehrwertdienste könnten sich die Margen weiter reduzieren. Abhängigkeit von Distributionsrechten: QualityHosting besitzt Vertriebs- und Distributionsrechte für wichtige Cloud-Produkte von Microsoft und anderen Drittanbietern. Ein Verlust dieser Rechte - etwa durch Änderungen in Partnerprogrammen - würde direkte Umsatzrisiken mit sich bringen und Teile des Geschäftsmodells infrage stellen. IT-Sicherheits- und Datenschutzrisiken: Die Bedrohungslage im Bereich IT-Sicherheit hat sich deutlich verschärft. Professionelle Hackergruppen zielen zunehmend auf mittelständische Unternehmen und deren Cloud-Dienste. Ein erfolgreicher Angriff oder ein Datenschutzvorfall könnte schwerwiegende Folgen haben - sowohl wirtschaftlich als auch reputativ. QualityHosting begegnet dieser Gefahr mit einem erfahrenen Sicherheitsteam, strengen Prozessen und dem Einsatz modernster Technologien. Fachkräftemangel: Insbesondere in den Bereichen Cloud-Infrastruktur, Security und AI ist der Arbeitsmarkt angespannt. Fehlende Kapazitäten können Innovationsprojekte verzögern oder die Servicequalität beeinträchtigen. Durch gezielte Weiterbildung und ein modernes Arbeitsumfeld wird gegengesteuert. 7. Nachtragsbericht Nach dem Bilanzstichtag am 1. Januar 2024 sind keine Ereignisse von wesentlicher Bedeutung für die wirtschaftliche Lage der QualityHosting AG eingetreten. 8. Prognose für das Geschäftsjahr 2024/2025 Für das laufende Geschäftsjahr 2024/2025 rechnet die QualityHosting AG mit einem moderaten Rückgang der Umsatzwachstumsdynamik im Vergleich zum Vorjahr. Dennoch wird weiterhin ein Wachstum von über 20 ?% erwartet. Die Entwicklung wird maßgeblich getragen von einer steigenden Nachfrage nach Microsoft 365 Copilot, AI-basierten Services und Managed Security. Die Prognose für das Ergebnis ist aufgrund erheblicher Unsicherheiten - insbesondere im Hinblick auf die Energiepreise sowie die allgemeine Kosteninflation - mit Vorsicht zu bewerten. Zudem ist davon auszugehen, dass die Bezugskosten für Microsoft Cloud-Lizenzen im eigenen Rechenzentrumsbetrieb im Jahresverlauf signifikant steigen werden. Ziel der Gesellschaft ist es, das aktuelle Gewinnniveau trotz dieser Herausforderungen zu halten. 9. Chancen und Zukunftsaussichten Mit der zunehmenden Integration von KI in Microsoft-Produkte ergeben sich neue Möglichkeiten für Add-on-Services, Beratung und Lizenzvertrieb. Auch die Nachfrage nach sicheren, standardisierten Managed Services wächst weiter. Die Spezialisierung auf Microsoft Cloud Services, der eigene Rechenzentrumsbetrieb mit Hosted Exchange sowie 25 Jahre Branchenerfahrung verschaffen QualityHosting eine ausgezeichnete Position - insbesondere im deutschen Mittelstand. Die Marke ist etabliert, das Vertrauen bei Kunden und Partnern hoch. Geplante Ausweitungen im Bereich Managed Services, Security und AI-Beratung bilden das Rückgrat des künftigen Portfoliowachstums. 10. Fazit und Ausblick Die QualityHosting AG ist wirtschaftlich solide aufgestellt, technologisch breit aufgestellt und operativ skalierfähig. Die Chancen, die sich aus dem zunehmenden Einsatz von Cloud- und AI-Technologien ergeben, will das Unternehmen gezielt nutzen. Mit Fokus auf nachhaltige Kundenbeziehungen, exzellente Servicequalität und technologische Innovation blickt QualityHosting optimistisch in die kommenden Jahre. BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme des Grundsatzes der Unternehmensfortführung (going-concern) aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde vor Berücksichtigung der Ergebnisverwendung aufgestellt. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen wurden offen von den Vorräten abgesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Der Kassenbestand sowie die Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nennbetrag am Bilanzstichtag bewertet. Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Angaben zur Bilanz Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird als Zugang und Abgang ausgewiesen. Die Geschäftsjahresabschreibung enthält damit diese Beträge nicht.
Sonstige Vermögensgegenstände In den Sonstigen Vermögensgegenständen sind größere Beträge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen. Dabei handelt es sich um Beträge, die erst nach dem Bilanzstichtag zu Einnahmen führen, aber zum Zweck der periodengerechten Gewinnermittlung bereits zum Bilanzstichtag als Einnahmen erfasst wurden. Im Einzelnen waren folgende antizipative Sachverhalte zu berücksichtigen: Zinserträge für das Kalenderjahr 01.01.2024 - 31.12.2024 in Höhe von netto 190.253,29 €. Angaben über die Gattung der Aktien Das Grundkapital von 50.000,- EUR ist eingeteilt in:
30.000 Aktien lauten auf den Inhaber, davon 5.000 Vorzugsaktien. Bei 20.000 Aktien handelt es sich um Namensaktien, davon 15.000 Vorzugsaktien. Zusätzliche Angaben zu den Gewinnrücklagen Entwicklung des Postens Gewinnrücklagen:
Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen Im Posten sonstige Rückstellungen sind die nachfolgenden nicht unerheblichen Rückstellungsarten enthalten: Gewährleistungsrückstellungen in Höhe von 865.000,00 €. Die Gesellschaft garantiert einen Zugang zum Internet für 24/7. Sollte dieser Zugang unterbrochen werden, kann es zu hohen Ausfällen seitens der Kunden kommen, für die die Gesellschaft haftbar gemacht werden kann. Latente Steuern Der Saldo der latenten Steuern am Ende des Geschäftsjahres beträgt 163.188,00 EUR. Im Laufe des Geschäftsjahres gab es folgende Änderungen am Saldo der latenten Steuern: 89.950,00 EUR. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:
Namen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs gehörten die folgenden Personen dem Vorstand an:
Der Vorsitzende des Aufsichtsrates war im Geschäftsjahr Corinna Kling. Vorschlag bzw. Beschluss zur ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung beschließt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung: Der Jahresüberschuss beträgt 2.664.910,69 EUR. In die Rücklagen werden 2.664.910,69 EUR eingestellt. Bericht des AufsichtsratsNiederschriftüber die konstituierende Sitzung des Aufsichtsrats der QualityHosting AG, Gelnhausen am 1. September 2025 Anwesende Aufsichtsratsmitglieder: Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: Frau StB Corinna Kling Herr WP Matthias Peil Frau lsabel Schubert 10:14 Uhr 10:23 Uhr Die laut Hauptversammlungsbeschluss vom 1. September 2025 bestellten Mitglieder des Aufsichtsrats Frau StB Corinna Kling, Herr WP Matthias Peil und Frau lsabel Schubert nehmen ihre Bestellung als Aufsichtsräte der QualityHosting AG an und treten nach Annahme ihrer Bestellung zur konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats zusammen. Der Aufsichtsrat fasst sodann den einstimmigen Beschluss, hinsichtlich der Einberufung der Aufsichtsratssitzung auf die Einhaltung der gesetzlichen und satzungsgemäßen Form- und Fristerfordernisse zu verzichten. Der Aufsichtsrat erledigte die Tagesordnung wie folgt: 1. Wahl der Vorsitzenden des Aufsichtsrates und des stellvertretenen Vorsitzenden des AufsichtsratesDie Mitglieder des Aufsichtsrates wählten Frau StB Corinna Kling, geboren am 17. Dezember 1973, zur Vorsitzenden des Aufsichtsrates und Herrn WP Matthias Peil, geboren am 5. Juli 1982, zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrates. Beide nahmen die Wahl an. 2. Bestätigung der Bestellung von Mitgliedern des VorstandsAlle Mitglieder des Aufsichtsrats fassen einstimmig den folgenden Beschluss: „Die erfolgte Bestellung der Mitglieder des Vorstands Christian Heit und Markus Oestreicher wird bestätigt und höchst vorsorglich wiederholt. Ebenso wird die Ernennung von Christian Heit zum Vorsitzenden des Vorstands bestätigt und höchst vorsorglich wiederholt. Zugleich wird die Dauer der Bestellung festgesetzt auf ein Jahr, gerechnet ab dem Tag dieser Beschlussfassung." 3. Änderung der Vertretungsberechtigung des Mitglieds des Vorstands Christian HeitAlle Mitglieder des Aufsichtsrats fassen einstimmig den folgenden weiteren Beschluss: „Die Vertretungsberechtigung des Mitglieds des Vorstands Christian Heit wird dergestalt geändert, dass das Mitglied des Vorstands Christian Heit mit sofortiger Wirkung nicht nur einzelvertretungsberechtigt ist, sondern auch von den Beschränkungen des§ 181, 2. Fall BGB- dem Verbot der Mehrfachvertretung - befreit ist. Der Vorstand wird ersucht und beauftragt, unverzüglich die Eintragung dieser Änderung der Vertretungsbefugnis des Mitglieds des Vorstands Christian Heit in das Handelsregister zu veranlassen." 4. Bestätigung von Verträgen, Zustimmung zum Abschluss von VerträgenDen Mitgliedern des Aufsichtsrats lagen folgende von der Gesellschaft abgeschlossene Verträge vor: Vorstands-Dienstvertrag zwischen der Gesellschaft und dem Vorsitzenden des Vorstands Christian Heit vom 1. Juli 2018, Vorstands-Dienstvertrag zwischen der Gesellschaft und dem Mitglied des Vorstands Markus Oestreicher vom 1. September 2019, Mietvertrag über Büroräume in der Oskar-von-Miller-Straße 18, Frankfurt am Main, zwischen der Gesellschaft als Mieter und dem Vorsitzenden des Vorstands Christian Heit als Vermieter vom 28. September 2010, Vertrag über Softwareentwicklung zwischen der Gesellschaft und der HCP IT Solutions GmbH vom 2. August 2010, Mietvertrag vom 20. Dezember 2011 und Verlängerung dieses Mietvertrags vom 21. Juni 2023 über Büroräume im Uferweg 40 bis 42, Gelnhausen, Erdgeschoss rechts, zwischen der Gesellschaft als Mieterin und der QualityProperties GmbH als Vermieterin, und Mietvertrag vom 5. Juli 2006 und nochmalige Verlängerung dieses Mietvertrags vom 21. Juni 2023 über Büroräume im Uferweg 40 bis 42, Gelnhausen, Dachgeschoss, zwischen der Gesellschaft als Mieterin und der QualityProperties GmbH als Vermieterin (zusammen die „Verträge mit nahestehenden Personen"). Alle Mitglieder des Aufsichtsrats fassen einstimmig den folgenden Beschluss: „Der Abschluss der vorstehend aufgeführten Verträge mit nahestehenden Personen wird bestätigt und höchst vorsorglich genehmigt." 5. Feststellung des Jahresabschlusses zum 1. Januar 2024 durch die HauptversammlungDie Vorsitzende des Aufsichtsrats informiert die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats darüber, dass der Vorstand am heutigen Tag beschlossen hat, die noch nicht durchgeführte Feststellung des geprüften und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschlusses der Gesellschaft zum 1. Januar 2024 der Hauptversammlung zu überlassen. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats fassen sodann einstimmig den folgenden weiteren Beschluss: „Die Feststellung des geprüften und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschlusses der Gesellschaft zum 1. Januar 2024 wird der Hauptversammlung überlassen." Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst. Die Vorsitzende des Aufsichtsrats schließt die Sitzung um 10:23 Uhr.
Gelnhause , den 1. September 2025 Einladung / TO HauptversammlungNiederschrift über die zweite außerordentliche Hauptversammlung der QualityHosting AG Am 1. September 2025 fand in den Büroräumen der QualityHosting AG (die „ Gesellschaft ") im Uferweg 40 bis 42, 63571 Gelnhausen, eine zweite außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft statt. Dieser waren eine erste außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft und die konstituierende Sitzung des Aufsichtsrats der Gesellschaft am selben Tag vorausgegangen. In den Büroräumen der Gesellschaft waren anwesend: - von den Mitgliederndes Vorstands Herr Christian Heit und Herr Markus Oestreicher, - von den Mitgliedern des Aufsichtsrats die Vorsitzende des Aufsichtsrats Frau StB Corinna Kling, der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats Herr WP Matthias Peil sowie Frau lsabel Schubert, sowie - die aus dem dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügten Teilnehmerverzeichnis ersichtlichen Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter. Frau Kling eröffnete um 10:31 Uhr die Versammlung und übernahm satzungsgemäß die Versammlungsleitung. Die Versammlungsleiterin begrüßte die Anwesenden und unterzeichnete das Teilnehmerverzeichnis. Das Teilnehmerverzeichnis wurde vor der ersten Abstimmung zur Einsichtnahme ausgelegt. Es blieb während der gesamten Dauer der Versammlung zur Einsichtnahme liegen. Die Versammlungsleiterin stellte fest, dass in der heutigen Hauptversammlung die Aktionäre mit 50.000 Aktien erschienen oder vertreten und damit 100% des Grundkapitals (= EUR 50.000,00) vertreten sind und es sich somit um eine Vollversammlung im Sinne von§ 121 Abs. 6 AktG handelt. Sämtliche Aktionäre und Aktionärsvertreter verzichteten auf die Einhaltung aller durch Gesetz oder Satzung für die Einberufung, Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung vorgesehenen Vorschriften über Formen, Fristen, Beschlussvorschläge, Berichte und Bekanntmachungen. Die Versammlungsleiterin gab die Tagesordnung der heutigen Hauptversammlung wie folgt bekannt: Tagesordnungspunkt 1: Feststellung des Jahresabschlusses derGesellschaft zum 1. Januar 2024 Tagesordnungspunkt 2: Beschlussfassung über die Gewinnverwendung Tagesordnungspunkt 3: Erteilung von Entlastung Die Versammlungsleiterin bestimmte, dass zu allen Tagesordnungspunkten durch Handaufheben abgestimmt werden soll. Das Abstimmungsergebnis werde nach dem Subtraktionsverfahren ermittelt, d. h. es werde nur nach den NEIN-Stimmen und Enthaltungen gefragt. Die JA-Stimmen würden durch Subtraktion der NEIN-Stimmen und der Enthaltungen von der Präsenz ermittelt. Die Stimmauszählung erfolge durch die Versammlungsleiterin. Gemäß der Satzung und § 140 AktG gewähre jede Aktie eine Stimme. Die Tagesordnung wurde sodann wie folgt erledigt: Tagesordnungspunkt 1 Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft haben beschlossen, die Feststellung des vorliegenden, in der Anlage 2 beigefügten, während der gesamten Dauer dieser Versammlung ausliegenden, allen Aktionären erklärtermaßen bekannten, vom Vorstand aufgestellten, geprüften und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschlusses der Gesellschaft zum 1. Januar 2024 der Hauptversammlung zu überlassen. Die Versammlungsleiterin gab den folgenden Beschlussvorschlag bekannt: Der in der Anlage 2 beigefügte, mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss der Gesellschaft zum 1. Januar 2024 wird festgestellt. Die Versammlungsleiterin stellte den vorstehend wiedergegebenen Vorschlag zur Abstimmung. Die Abstimmung wurde in der von der Versammlungsleiterin bestimmten, vorstehend aufgeführten Art vorgenommen und durchgeführt. Die Hauptversammlung stimmte dem vorstehend widergegebenen Beschlussvorschlag einstimmig mit 50.000 JA-Stimmen aus den Stammaktien und den gemäß § 140 AktG stimmberechtigten Vorzugsaktien bei 0 NEIN Stimmen und 0 Stimmenthaltungen bei unveränderter Präsenz zu. Der Beschluss wurde von der Versammlungsleiterin in seinem Inhalt und mit dem Abstimmungsergebnis nach der Beschlussfassung festgestellt und verkündet. Tagesordnungspunkt 2 Die Versammlungsleiterin schlug vor, den zur Verfügung stehenden Bilanzgewinn in Höhe von EUR 2.664.910,69 in voller Höhe in die Gewinnrücklage der Gesellschaft einzustellen. Die Versammlungsleiterin stellte den vorstehend wiedergegebenen Vorschlag zur Abstimmung. Die Abstimmung wurde in der von der Versammlungsleiterin bestimmten, vorstehend aufgeführten Art vorgenommen und durchgeführt. Die Hauptversammlung stimmte dem vorstehend widergegebenen Beschlussvorschlag einstimmig mit 50.000 JA-Stimmen aus den Stammaktien und den gemäß § 140 AktG stimmberechtigten Vorzugsaktien bei 0 NEIN Stimmen und 0 Stimmenthaltungen bei unveränderter Präsenz zu. Der Beschluss wurde von der Versammlungsleiterin in seinem Inhalt und mit dem Abstimmungsergebnis nach der Beschlussfassung festgestellt und verkündet. Tagesordnungspunkt 3 Die Versammlungsleiterin schlug vor, den Mitgliedern des Vorstands für deren Tätigkeit in dem am 1. Januar 2024 beendeten Geschäftsjahr der Gesellschaft Entlastung zu erteilen. Die Versammlungsleiterin stellte den vorstehend wiedergegebenen Vorschlag zur Abstimmung. Die Abstimmung wurde in der von der Versammlungsleiterin bestimmten, vorstehend aufgeführten Art vorgenommen und durchgeführt. Die Hauptversammlung stimmte dem vorstehend widergegebenen Beschlussvorschlag einstimmig mit 50.000 JA-Stimmen aus den Stammaktien und den gemäß § 140 AktG stimmberechtigten Vorzugsaktien bei 0 NEIN Stimmen und 0 Stimmenthaltungen bei unveränderter Präsenz zu. Der Beschluss wurde von der Versammlungsleiterin in seinem Inhalt und mit dem Abstimmungsergebnis nach der Beschlussfassung festgestellt und verkündet. Gegen die Beschlussfassungen erhob sich kein Widerspruch. Sämtliche erschienen Aktionäre und Aktionärsvertreter erklärten noch einmal vorsorglich, auf eine Anfechtung aller gefassten Beschlüsse zu verzichten. Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst. Die Versammlungsleiterin erklärte, dass die Tagesordnung damit erledigt sei. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, schloss die Versammlungsleiterin die außerordentliche Hauptversammlung um 10:38 Uhr. Die unterzeichnende Versammlungsleiterin stellt weiter fest: - Die Präsenz war während der gesamten Hauptversammlung unverändert. - Die Ergebnisse der Beschlüsse wurden von der Versammlungsleiterin jeweils sofort festgestellt und verkündet. - Zu keinem Beschluss wurde Widerspruch zur Niederschrift erhoben. Diese Niederschrift wurde von der Versammlungsleiterin aufgenommen und eigenhändig am 1. September 2025 unterschrieben wie folgt:
Gelnhausen 1. September 2025 Corinna Kling, Versammlungsleiterin sonstige Berichtsbestandteile
31.03.2025 gez. Christian Heit Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 01.09.2025 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die QualityHosting Aktiengesellschaft, Gelnhausen Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der QualityHosting Aktiengesellschaft, Gelnhausen, - bestehend aus der Bilanz zum 01.01.2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 02.01.2023 bis zum 01.01.2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der QualityHosting Aktiengesellschaft, Gelnhausen, für das Geschäftsjahr vom 02.01.2023 bis zum 01.01.2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 01.01.2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 02.01.2023 bis zum 01.01.2024 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtü- mern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Fulda, 31. Juli 2025 GFP GmbH Hanna Reitz, Wirtschaftsprüfer |
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Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Brennstoffen, Erzen, Metallen und technischen Chemikalien
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