DOMUS-SOFTWARE-AG
Hohenbrunn-Riemerling
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
43.853,00 |
384.229,81 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.872,00 |
10.782,00 |
| II.
Sachanlagen |
15.481,00 |
19.520,00 |
| III.
Finanzanlagen |
25.500,00 |
353.927,81 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.210.011,20 |
1.728.553,64 |
| I.
Vorräte |
127.993,94 |
123.586,67 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.767.513,87 |
1.570.551,64 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.425.762,79 |
1.263.480,96 |
| davon
gegen Gesellschafter |
0,00 |
25.260,52 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
314.503,39 |
34.415,33 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
26.133,02 |
20.523,46 |
| Aktiva |
2.279.997,22 |
2.133.306,91 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
292.598,42 |
812.032,40 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
51.129,18 |
51.129,18 |
| II.
Gewinnvortrag |
760.903,22 |
1.020.601,95 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
519.433,98 |
259.698,73 |
| B.
Rückstellungen |
84.040,63 |
120.967,29 |
| C.
Verbindlichkeiten |
602.865,23 |
569.652,07 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
602.865,23 |
569.652,07 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.300.492,94 |
630.655,15 |
| Summe
Passiva |
2.279.997,22 |
2.133.306,91 |
Anhang
für die Offenlegung einer kleinen AG nach BilMoG
A. Allgemeines
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Die DOMUS Software AG ist seit 01.01.2020
Organträger. Mit der Organgesellschaft Cloud Klabauter
GmbH besteht ein Verlust- und Gewinnabführungsvertrag.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbst erstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr liegen nicht vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden
zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag
umgerechnet.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
C . Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 51.129,18 Euro wurde mit
dem Nennbetrag angesetzt.
Gezeichnetes Kapital
|
51.129,18 Euro
|
|
Nicht eingeforderte
ausstehende Einlagen
|
0 Euro
|
|
Eingefordertes Kapital
|
|
51.129,18 Euro
|
Angabe zu Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit bis zu einem Jahr
|
602.865,23 Euro
|
Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
|
0,00 Euro
|
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (S 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber den Vorstandsmitgliedern
bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten:
Ausleihungen
|
0 Euro
|
Forderungen
|
1.418.365,01 Euro
|
Verbindlichkeiten
|
0 Euro
|
Gegenüber der Organgesellschaft
bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten:
Ausleihungen
|
0 Euro
|
Forderungen
|
0 Euro
|
Verbindlichkeiten
|
36.695,10 Euro
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Verlustübernahme
lt. Gewinnabführungsvertrag
|
762.964,97 Euro
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sonstige Berichtsbestandteile
E . Sonstige Angaben
Als Vorstände waren im Geschäftsjahr
bestellt:
Frau Dipl.-Ing. Angèle Baretzky-Fichtner und
Frau Stephanie Kreuzpaintner
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.11.2024
festgestellt.
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