FUCHS Wohnbau Beteiligung GmbH
Wegscheid 1A, 92334 Berching, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Conrad, genannt Cony Fuchs seit 22.7.2024 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FUCHS Bau Süd GmbH (vormals: FS Fuchs Systembau GmbH)BerchingJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 20231. Darstellung der Geschäftstätigkeit Die FS Fuchs Systembau GmbH mit Sitz in Berching wurde im Jahr 2000 gegründet, ihre Wurzeln reichen jedoch bis in das Jahr 1949 zurück. Die Gesellschaft ist auf den Wohnungs- sowie Gewerbe- und Industriebau spezialisiert und im gesamten süddeutschen Raum tätig. Die Marktbearbeitung erfolgt über öffentliche und private Auftraggeber mit den klassischen Wettbewerbsmethoden. Mit eigenen Produkten und mittels Systembauweise bieten wir dem Kunden maßgeschneiderte Gebäude an. In der Regel zum Festpreis, in der definierten Qualität und insbesondere in der vorgegebenen Bauzeit. In den letzten Jahren konnten schon diverse Projekte im Wohnungsbau erfolgreich abgeschlossen werden. Die Erhaltung und Neugewinnung von Fachkräften bildet die Grundlage für unseren langfristigen Unternehmenserfolg, denn nur so kann eine hohe Wertschöpfung aufrechterhalten werden. Der Fokus liegt daher auf der bestmöglichen Qualifizierung der eigenen Mitarbeiter. 2. Wirtschaftsbericht a. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland kam in 2023 in einem nach wie vor krisengeprägten Umfeld ins Stocken, was insbesondere auf die weiterhin hohen Preise und die ungünstigen Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen und eine geringe Nachfrage aus dem In- und Ausland zurückzuführen ist. Damit setzte sich die Erholung der deutschen Wirtschaft vom tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020 nicht weiter fort. Durch die hohen Verbraucherpreise sank der private Konsum im Jahr 2023 preisbereinigt um 0,8 % gegenüber dem Vorjahr und entfernte sich damit wieder vom Vorkrisenniveau des Jahres 2019. Von Rückgängen waren vor allem die Bereiche betroffen, in denen die Preise im Jahresverlauf entweder auf dem hohen Niveau des Vorjahres verharrten oder sogar noch weiter anstiegen. Auch der Staat reduzierte im Jahr 2023 seine preisbereinigten Konsumausgaben (- 1,7 %), was vor allem am Wegfall staatlich finanzierter Corona-Maßnahmen wie Impfungen und Ausgleichszahlungen für freie Bettenkapazitäten lag. Im Jahr 2023 wurde die Wirtschaftsleistung von 333 000 Personen mehr als im Jahr zuvor und somit von durchschnittlich 45,9 Millionen Erwerbstätigen mit Arbeitsort in Deutschland erbracht. Die Beschäftigung nahm durch die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte sowie einer steigenden Erwerbsbeteiligung der inländischen Bevölkerung zu. 1 Für das Jahr 2023 wurde der Rückgang der Wirtschaftsleistung um 0,3 % im Vergleich zum Vorjahr (kalenderbereinigt -0,1 %) bestätigt. Im Vorjahresvergleich war das BIP im 4. Quartal 2023 preisbereinigt 0,4 % niedriger als im 4. Quartal 2022. Preis- und kalenderbereinigt war der Rückgang mit -0,2 % niedriger, da ein Arbeitstag weniger zur Verfügung stand als ein Jahr zuvor. Im Vergleich zur EU liegt Deutschland im Vorjahresvergleich preis-, saison- und kalenderbereinigt mit -0,2 % deutlich unterhalb der Entwicklung. Allerdings hat sich die Wirtschaft im 4. Quartal auch in den anderen EU-Ländern abgekühlt. Während Spanien und Italien noch einen Anstieg von 0,6 % beziehungsweise 0,2 % im Vergleich zum 3. Quartal 2023 verzeichneten, stagnierte das preis-, saison- und kalenderbereinigte BIP in Frankreich und auch im Euroraum. Die Wirtschaftsleistung der Vereinigten Staaten (USA) nahm mit +0,8 % im Vergleich zum Vorquartal und +3,1 % gegenüber dem 4. Quartal 2022 stärker zu als die der meisten europäischen Staaten. 2 Laut Prognose der deutschen Bundesbank dürfte sich ab Beginn des Jahres 2024 die deutsche Wirtschaft wieder auf einen Expansionspfad einschwenken und nach und nach Fahrt aufnehmen. Auch die Inflation in Deutschland ist auf dem Rückzug. Die Teuerungsrate betrug in 2023 noch 6,1 %. Diese wird sich 2024 im Vergleich zum Vorjahr mehr als halbieren und auf 2,7 % fallen. 3 b. Bauspezifische Rahmenbedingungen In den einzelnen Wirtschaftsbereichen verlief die Bruttowertschöpfung in 2023 unterschiedlich. Das Baugewerbe erreichte preisbereinigt ein kleines Plus von 0,2 %. Vor allem im Hochbau machten sich neben hohen Baukosten und dem Fachkräftemangel insbesondere die schlechten Finanzierungsbedingungen bemerkbar. 4 Im Geschäftsjahr 2023 wurde im Wohnungsbau ein deutlicher Einbruch verzeichnet. Die Wohnungsbauunternehmen klagen über Behinderungen in ihrer Bautätigkeit aufgrund von Auftragsmangel. Die Unsicherheiten hinsichtlich politischer Entscheidungen sowie die hohen Bau- und Zinskosten ließen private und gewerbliche Hausbauer deutlich weniger investieren. Für das Jahr 2024 wird ein reales Umsatzminus von 12 % (Vj.: 11,5 %) erwartet. Demgegenüber wird im Wirtschaftsbau in 2024 eine leicht positive Entwicklung mit einem realen Umsatzplus von 2 % (Vj.: -1 %) erwartet. Insgesamt hat sich der Wirtschaftsbau 2023 positiv entwickelt. Im Tiefbausektor konnte der Auftragseingang um 17 % zulegen. Für den Hochbau wurde dagegen ein Minus von 8 % verzeichnet. Auch der öffentliche Bau hat im Jahr 2023 besser abgeschnitten als prognostiziert. Die überdurchschnittlichen Baumaterial- und somit Baupreissteigerungen führten allerdings dazu, dass der reale Umsatz für alle Betriebe immer noch um 1,5 % unter dem Vorjahresniveau lag. Für das laufende Geschäftsjahr wird im öffentlichen Bau ein leichtes reales Umsatzplus von 1 % erwartet, was nicht reichen wird, um den Investitionsrückstand bei der öffentlichen Infrastruktur zu schließen. Die Zahl der Beschäftigten im Bauhauptgewerbe wird, nach einer Stagnation im Vorjahr um 10.000 auf 918.000 Beschäftigte zurückgehen. Viele Bauunternehmen planen, trotz des weiterhin bestehenden Fachkräftemangels, Personal abzubauen. Um den Abgang in die Rente auszugleichen, müssen trotz des geschätzten Beschäftigungsrückgangs immer noch neue Mitarbeiter eingestellt werden. Die Abschwächung der Baukonjunktur und die Preisberuhigung einzelner Baumaterialien seit Mitte 2022 haben die starken Preissteigerungen deutlich gedämpft. Von August bis November 2023 haben die Preise für Bauleistungen im Durchschnitt nur noch leicht zugelegt (+0,5%). Für das Jahr 2024 wird ein Preisrückgang von 1% prognostiziert.5 c. Geschäftsverlauf der FS - Fuchs Systembau GmbH im Geschäftsjahr 2023 Die FS Fuchs Systembau konnte das Geschäftsjahr 2023 auch unter den gesamtwirtschaftlichen Krisenbedingungen solide abschließen. Die Geschäftstätigkeit führte in 2023 zu Umsatzerlösen von 87,8 Mio. EUR (Vorjahr: 49,0 Mio. EUR) bei einer Bestandsveränderung von in Ausführung befindlichen Bauaufträgen von insgesamt 29,9 Mio. EUR. Die Gesamtleistung für 2023 liegt bei 57,9 Mio. EUR und somit um 13,0 Mio. EUR unter dem geplanten Wert in Höhe von 70,9 Mio. EUR. Ursächlich hierfür ist der Wegfall geplanter Wohnungsbauaufträge sowie Leistungsverschiebungen in das Jahr 2024. Dennoch konnte in 2023 das größte Einzelprojekt, das die FS Fuchs Systembau bisher als Auftrag akquirieren konnte, erfolgreich abgeschlossen werden. Im Zusammenwirken mit der FUCHS Systemgebäude GmbH erforderte das Projekt alle Leistungen des Bauens, vom ersten Planungsgedanken bis hin zur Schlüsselübergabe. Mit diesem Projekt wurden nicht zuletzt umfangreiche Erfahrungen in der Abwicklung großer schlüsselfertiger Bauvorhaben gewonnen. Bei einer Gesamtleistung von 57,9 Mio. EUR konnte ein Gewinn vor Steuern in 640 TEUR erzielt werden. d. Analysierende Darstellung der Vermögens-, Finanz und Ertragslage Im Berichtszeitraum erzielte die FS Fuchs Systembau GmbH einen Jahresüberschuss von 465 TEUR. Das Ergebnis wurde mit einer Gesamtleistung von 57.910 TEUR erzielt. Die Gesamtleistung ist damit gegenüber dem Vorjahr um 9.942 TEUR gesunken. Der Jahresüberschuss stieg um 308 TEUR. Zum Stichtag 31.12.2023 liegt das Ergebnis vor Steuern (EBT) mit rund 640 TEUR deutlich unter dem Planwert in Höhe von 2,0 Mio. EUR. Die Ergebnisunterschreitung resultiert aus der fehlenden Leistung sowie aus der vorsichtigen Bewertung einiger Problembaustellen. Im Jahr 2023 betrugen die Abschreibungen 996 TEUR, was im Vergleich zum Vorjahr eine Minderung von 12 TEUR darstellt. In 2023 wurden Investitionen in Höhe von 473 TEUR vorgenommen. Die Bilanzsumme ist im Vergleich zum Vorjahr um 2.407,0 TEUR auf 16.296,2 TEUR gesunken. Die Eigenkapitalquote beträgt 16,0 % (Vorjahr: 11,5 %). Der Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit beläuft sich im Geschäftsjahr auf -4.745 TEUR (Vorjahr: 8.038 TEUR). Das Unternehmen war aufgrund eines im Jahr 2023 soliden Liquiditätsniveaus jederzeit in der Lage, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Dabei ist auch die gute Abdeckung der unfertigen Leistungen durch erhaltene Anzahlungen zu erwähnen. 3. Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung und Ausblick 2024 a. Risiken Die Herausforderungen für das nächste Jahr liegen in den steigenden Zinsen, den stark gestiegenen Bau- und Materialpreisen und der hohen Inflation. Die höheren Zinsen treffen insbesondere den Wohnungsbau. Zusammen mit den gestiegenen Bau- und Materialpreisen stellt dies das größte Risiko dar. Die mittlerweile großen Bauprojekte erfordern daher eine veränderte und intensive Baustellenorganisation und ein Baustellencontrolling. Dies kann durch die vorhandene Unternehmensstruktur und die eingesetzte Software durchaus gewährleistet werden. Eine sorgfältige technische und kaufmännische Risikobewertung von Großaufträgen ist in der heutigen Zeit umso mehr erforderlich. Nur so können negative Auswirkungen auf die Liquidität und das Unternehmensergebnis vermieden werden. Aus diesem Grund wird zukünftig jedes Projekt von einem Baukaufmann / einer Baukauffrau betreut. Die Koordination der Baukaufleute erfolgt durch die kaufmännische Standortleitung, die zudem im regelmäßigen Austausch mit den Bereichsleitern steht. Der Standort ist insbesondere für die Leistungsmeldung verantwortlich und plausibilisiert die Prognose zum Bauende. Dies setzt voraus, dass alle dafür notwendigen Daten in bestmöglicher Qualität im System gepflegt sind. Des Weiteren existiert eine kurz- und mittelfristige Finanz- und Liquiditätsplanung. Die Notwendigkeit einer gemeinsamen IT-Struktur mit einem bauspezifischen ERP-System wurde erkannt, und dieses in 2022 eingeführt. In 2023 lag der Fokus auf der Weiterentwicklung des ERP-Systems an die Anforderungen der Baugesellschaften in der FUCHS Firmenfamilie. Die Zentralisierung von Teilbereichen wird in der FUCHS & Söhne Service GmbH am Standort Wegscheid gebündelt. In Arbeitsgruppen und Workshops arbeiten wir kontinuierlich an der Weiterentwicklung bzw. dem Go-Live weiterer Funktionen sowie an der Verbesserung technischer und kaufmännischer Prozesse. Unsere übergeordneten Ziele, die vor dem Hintergrund der Implementierung von RIB iTWO verfolgt werden, sind: Harmonisierung von und Transparenz in unseren Prozessen. Außerdem versuchen wir oben genannten Schwierigkeiten vorzubeugen, indem die Materialpreise unserer Baustellen durch Rahmenverträge und individuelle Preisvereinbarungen abgesichert werden. Die Materialen werden von uns abgerufen und direkt auf die Baustelle geliefert. Eine Lagerhaltung ist daher nicht erforderlich. Die eigenen Lohnkosten werden durch Vorgabelisten der Kalkulation und durch die Bauleitung kontrolliert. Bei den Kosten im Verwaltungsbereich liegen wir ebenfalls mit den Planwerten gleich. Daneben besteht grundsätzlich ein Forderungsausfallrisiko, welchem wir durch Bonitätsbeurteilungen unserer Vertragspartner entgegenwirken. Ebenso sichern wir unsere Leistungsansprüche durch Sicherheiten oder Zahlungsbürgschaften, sowie umfangreiche Anzahlungen ab. Risiken könnten sich auch aus Gewährleistungsverpflichtungen ergeben, welche wir jedoch entsprechend in der Bilanz berücksichtigt haben. b. Chancen und Prognosebericht Der anhaltende Auftragsrückgang im Wohnungsbau sowie im gewerblichen Hochbau führen tendenziell zu einer Unterauslastung der in den letzten Jahren geschaffenen Kapazitäten. Dieser Produktivitätsverlust stellt die Unternehmen vor enorme betriebswirtschaftliche Herausforderungen, da der weiterhin hohe Kostendruck sowie der anziehende Wettbewerb um Aufträge drückt massiv auf die erzielbaren Baupreise drückt. 6 Baustoffmangel, hohe Baustoffpreise, steigende Zinsen, die damit einhergehende geringere Nachfrage von Bauleistungen und vieles mehr werden sich negativ auf die Baukonjunktur 2024 in Deutschland auswirken. Insbesondere im Wohnungsbau sind trotz ambitionierter Ziele der Bundesregierung die Prognosen für das kommende Jahr nicht rosig. Zudem wird ein deutlicher Rückgang der Beschäftigten erwartet. Der nominale Umsatz von 162,5 Milliarden Euro im Jahr 2023 soll im Jahr 2024 auf 154,0 Milliarden Euro fallen, was einem realen Umsatzrückgang von 3 % entspricht. Außerdem wird mit einem Rückgang der Beschäftigten um 30.000 auf unter 900.000 im Bauhauptgewerbe gerechnet. 7 c. Aussichten für die FS - Fuchs Systembau GmbH 2024 Durch die in der Firmenfamilie geschaffenen Synergien streben wir eine Standardisierung, Systematisierung, Automatisierung und Digitalisierung im Kernsegment Bau an. Diese bilden unser gemeinsames Fundament, um dauerhaft wettbewerbsfähig zu bleiben und in unseren Produktbereichen eine Marktführerschaft zu erreichen. Wir positionieren uns als diversifiziertes Bauunternehmen, um unseren Kunden ein individuelles Gesamtpaket im Sinne eines Baukastenprinzips anzubieten. Im Wohnungsbau fokussieren wir uns auf diverse Arten von Mehrfamilienhäusern und im Gewerbebau auf Büros, Hallen und Logistikimmobilien. Aufgrund des guten Auftragsbestandes zum Jahresende wird für 2024 die Planleistung mit 55,8 Mio. EUR angesetzt. Das erwartete Ergebnis vor Steuern bei annähernd gleichem Kostenniveau in Höhe von 1.236,6 TEUR ist realistisch. Insgesamt planen wir eine diversifizierte Gesamtleistung aus Systembau sowie Fertigteil-Rohbau. Dies gibt uns die Möglichkeit, flexibel am Markt zu agieren. Wir halten die Umsatzerwartungen für gerechtfertigt und bauen hier auf unseren guten Namen, den wir uns in den letzten Jahren in unserer Branche erarbeitet haben. Durch unsere Struktur und dem Knowhow in der FS Fuchs Systembau und allen anderen Baugesellschaften sehen wir uns in der Lage, auch größere Baustellen selbst abzuwickeln. 4. Berichterstattung über das Risikomanagement betreffend Finanzinstrumente Die Gesellschaft betreibt Risikovorsorge hinsichtlich der Vermeidung des Ausfalls von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Gesellschaft schließt Bauverträge erst nach Einholung einer positiven Auskunft über die Bonität des Auftraggebers ab. Die Bauverträge mit den jeweiligen Auftraggebern beinhalten Regelungen über feste Zahlungstermine. Die nachfolgenden Fälligkeitstermine gestalten sich entsprechend dem Baufortschritt.
Berching, den 22. April 2024 Elfriede Fuchs, Geschäftsführerin Oswald Hirsch, Geschäftsführer 1 Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 019 vom 15.01.2024 2 Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 066 vom 23.02.2024 3 Quelle: Deutsche Bundesbank, Pressenotiz vom 15.12.2023 4 Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 019 vom 15.01.2024 5 Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V., Bau-Telegramm Konjunktur Ausgabe 16 vom 27.02.2024 6 Konjunkturprognose 2024 - Zentralverband des Deutschen Baugewerbes 7 Baukonjunktur 2023/2024 - Zentralverband des Deutschen Baugewerbes BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Ergebnisverwendung
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I) Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften nach Maßgabe des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) und nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt worden. Die FS Fuchs Systembau GmbH ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB. Damit unterliegt die Gesellschaft der Prüfungspflicht gemäß § 316 HGB. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
II) Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden In Aufbau und Gliederung folgen Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung den gesetzlichen Vorschriften der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB. Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen unter Beachtung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer angesetzt. Die Abschreibung erfolgte monatsgenau. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen unter Beachtung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer angesetzt. Die Abschreibung erfolgte monatsgenau. Die geringwertigen Anlagegüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellkosten bis zu 800,00 EUR wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Die Ermittlung der Anschaffungskosten erfolgte grundsätzlich zu Einkaufspreisen. Die unfertigen Leistungen wurden zu Herstellungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die Herstellungskosten enthalten neben den Einzelkosten auch angemessene Zuschläge für Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie darauf entfallende Kosten für die allgemeine Verwaltung, freiwillige soziale Leistungen und betriebliche Altersvorsorge. Fremdkapitalzinsen werden in die Ermittlung der Herstellungskosten nicht einbezogen. Soweit die Herstellungskosten nicht durch die vereinbarten Auftragswerte gedeckt sind, wurden besondere Abschläge zur verlustfreien Bewertung vorgenommen. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen werden gemäß § 268 Abs. 5 HGB aktivisch von den unfertigen Leistungen sowie den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen abgesetzt und sind zu Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% auf die Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen. Der Ansatz der sonstigen Wertpapiere des Umlaufvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren Kurswert am Stichtag. Die liquiden Mittel wurden zum Nennbetrag angesetzt. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurde zu Nennwerten unter Berücksichtigung planmäßiger Auflösungen bewertet. Die Rückstellung für Pensionen werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung folgender Bewertungsprämissen gebildet und mit dem saldierungsfähigen Vermögen in Höhe von TEUR 79 verrechnet:
Das saldierungsfähige Vermögen besteht aus verpfändeten Rückdeckungsversicherungen, deren Anschaffungskosten den Zeitwerten entsprechen, da nur festverzinsliche Anlagen erfolgen. Der Zinsanteil der Zuführung für das Jahr 2023 beträgt TEUR 10 (Vj. TEUR 10). Der Unterschiedsbetrag zur Ermittlung des Erfüllungsbetrages der sich unter Anwendung des Marktzinses der vergangenen sieben Geschäftsjahre (1,76%) ergibt, beträgt TEUR 4 und ist ausschüttungsgesperrt im Sinne des § 268 Abs. 8 HGB. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung und sind mit dem voraussichtlich künftigen Erfüllungsbetrag dotiert. Die Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen bewertet. Die aktiven latenten Steuern betreffen Bewertungsunterschiede zwischen den handels- und steuerbilanziellen Ansätzen. Aktive latente Steuern ergeben sich aus dem Bewertungsunterschied der Pensionsrückstellungen und passive aus den unterschiedlichen Abschreibungsmethoden im Anlagevermögen. Nach Saldierung ergibt sich ein Passivüberhang gemäß § 274 Abs. 1 Satz 1 HGB. Bei der Berechnung der latenten Steuern wurden dabei unternehmensindividuelle Steuersätze herangezogen. Für Körperschaftsteuer inklusive Solidaritätszuschlag werden 15,83%, für Gewerbesteuer 10,85% angesetzt. III) Angaben zur Bilanz Die Aufgliederung und Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahres sind aus dem beigefügten Anlagenspiegel (Anlage 1 zum Anhang) ersichtlich. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Rückstellungen betreffen ausstehende Rechnungen von Nachunternehmern (TEUR 4.621), Personalkosten (Urlaubs- und Urlaubsgeldansprüche, Geschäftsführertantieme TEUR 679), Gewährleistung (TEUR 690), Rechtsanwaltskosten (TEUR 112), Archivierungskosten (TEUR 7) und Jahresabschlusskosten (TEUR 28). Die Laufzeit und Besicherung der Verbindlichkeiten ist im beigefügten Verbindlichkeitenspiegel (Anlage 2 zum Anhang) dargestellt. Zum Abschlussstichtag bestanden folgende Haftungsverhältnisse und finanzielle Verpflichtungen:
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen überwiegend die Anmietung des Firmengebäudes, und weisen die entsprechend dargestellte Restlaufzeit auf. Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB bestehen nicht. Eventualverbindlichkeiten und aus der Bilanz nicht ersichtliche Haftungsverhältnisse sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen lagen am Bilanzstichtag nicht vor. Unternehmensverbindungen An folgenden Unternehmen besteht ein Anteilsbesitz von 20 % und mehr:
* vorläufig Die Gesellschaft ist Komplementärin bei der Firma F+H Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG mit Sitz in Berching ohne Beteiligung am Kapital. IV) Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge In den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen sind Zinserträge von verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 22 (Vorjahr TEUR 1) enthalten. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Unter dem Posten werden Aufwendungen aus der Aufzinsung von langfristigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 10 (Vorjahr TEUR 10) ausgewiesen. V) Sonstige Angaben Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die Geschäftsführung der Gesellschaft durch die nachfolgenden Geschäftsführer: - Frau Elfriede Fuchs, Kauffrau, Berching, einzelvertretungsberechtigt - Herrn Oswald Hirsch, Maurermeister, Postbauer-Heng, einzelvertretungsberechtigt Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Bezüglich der Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführer wird von der Schutzvorschrift der § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Durchschnittlich waren im Jahr 2023 111 Mitarbeiter beschäftigt, davon 30 Angestellte sowie 81 gewerbliche Arbeitnehmer. VI) Nachtragsbericht Bei den laufenden Bauvorhaben sind aktuell keine wesentlichen Negativ-Baustellen erkennbar. Das eigene Personal und die eigenen Geräte sind durch den aktuellen Auftragsbestand ausgelastet. VII) Ergebnisverwendung Der Bilanzgewinn in Höhe von TEUR 2.508 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Unterzeichnung durch die Geschäftsführer
Berching, den 22. April 2024 Elfriede Fuchs Oswald Hirsch AnlagespiegelAnlage 1 zum Anhang: Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2023:
Anlage 2 zum Anhang: Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2023:
* davon aus Steuern Euro 910.746,36 (Vj.: Euro 1.829.275,00) * davon im Rahmen der sozialen Sicherheit Euro 0,00 (Vj.: Euro 1.791,30) sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 25.04.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersBei dem vorstehenden Jahresabschluss handelt es sich um die nach § 327 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde folgender Bestätigungsvermerk erteilt: BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die FS Fuchs Systembau GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der FS Fuchs Systembau GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der FS Fuchs Systembau GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Regensburg, den 22. April 2024 SLP
Treuhand GmbH
Schmid, Wirtschaftsprüfer |
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