Coyle
GmbH
Bocholt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
446.024,00 |
434.097,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
0,50 |
| II.
Sachanlagen |
444.523,50 |
432.596,50 |
| III.
Finanzanlagen |
1.500,00 |
1.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
568.492,86 |
646.323,12 |
| I.
Vorräte |
321.736,71 |
327.089,11 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
50.480,78 |
105.196,15 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
3.600,00 |
6.000,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
196.275,37 |
214.037,86 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.832,16 |
4.617,90 |
| D.
Aktive latente Steuern |
50.772,00 |
50.227,00 |
| Aktiva |
1.068.121,02 |
1.135.265,02 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
702.036,15 |
746.161,38 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
56.242,11 |
56.242,11 |
| II.
Gewinnvortrag |
689.919,27 |
609.226,22 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
44.125,23 |
-80.693,05 |
| B.
Rückstellungen |
287.412,00 |
305.195,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
76.786,08 |
83.908,64 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.886,79 |
|
| Passiva |
1.068.121,02 |
1.135.265,02 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zum
Jahresabschluss
Die Coyle GmbH, Bocholt, wird im Handelsregister des
Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 7875 geführt.
Der Jahresabschluss wurde nach den
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine
Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 Abs. 1 HGB. Bei der
Erstellung des Anhangs wurde von den
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften (§ 288 Abs. 1 HGB)
Gebrauch gemacht.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des
Vorjahres sind beibehalten worden.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten vermindert um die steuerlich
zulässigen Abschreibungen angesetzt. Geringwertige
Wirtschaftsgüter werden im Jahresabschluss
gemäß den Regelungen des § 6 Abs. 2 EStG
und § 6 Abs. 2 a EStG berücksichtigt.
Der Bestand an Waren ist mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Vermögens-gegenstände werden zum
Nennwert vermindert um Wertberichtigungen angesetzt.
Der Ansatz der liquiden Mittel erfolgt zum
Nominalwert.
Rechnungsabgrenzungsposten werden nach den
allgemeinen Vorschriften gebildet.
Die Rückstellungen enthalten alle bekannten
Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten. Die Bewertung erfolgte
mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag im Rahmen
einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung.
Die latenten Steuern werden auf temporäre
Differenzen zwischen den Handels- und Steuerbilanzwerten
von Vermögensgegenständen und Schulden gebildet.
Es wird ein Steuersatz von 32 % zu Grunde gelegt.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert. Sie sind nicht besichert.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Innerhalb der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen sind in Höhe von T€ 0 (Vorjahr:
T€ 32) Forderungen gegen verbundene Unternehmen aus
laufenden Leistungsverrechnungen ausgewiesen. Innerhalb der
sonstigen Vermögensgegenstände sind Forderungen
gegen verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 0
(Vorjahr: T€ 2) ausgewiesen.
Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu
einem Jahr und sind nicht besichert.
4. Sonstige Angaben
Im Berichtsjahr wurden durchschnittlich 9 Mitarbeiter
beschäftigt.
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus
einem Pachtvertrag. Der hieraus zu erwartende Aufwand
beträgt ca. T€ 78 p.a..
Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr
2023:
Herr George Coyle sen., Bocholt,
Herr George Coyle jun., Bocholt.
Bocholt, den 24. September
2024
sonstige Berichtsbestandteile
Bocholt, den 24. September
2024
gez.
George Coyle sen.
gez.
George Coyle jun.
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.09.2024
festgestellt.
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