Stammdaten

Register
Amtsgericht Fulda HRB 8247
Eingetragen
15.3.2022
Branche
Krankenhäuser (ohne Hochschulkliniken, Vorsorge- und Rehabilitationskliniken)Erbringung von Dienstleistungen der diagnostischen BildgebungAmbulante Pflegedienste
Gegenstand
Betrieb eines Krankenhauses und die ambulante medizinische Betreuung von Patienten, sowie die Beteiligung an Unternehmen im In- und Ausland.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Gerald Dr. Loos
seit 15.3.2022
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Mehiläinen OyFIN
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Meliva GmbH
Germany
150.000 €
100.00%

Beteiligungen

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Dalberg Klinik GmbH

Fulda

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Inhaltsverzeichnis

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Rechnungslegung

Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt

Allgemeine Auftragsbedingungen

Hinweis:

Den nachfolgenden Bestätigungsvermerk haben wir, unter Beachtung der gesetzlichen und berufsständischen Bestimmungen, nach Maßgabe der in der Anlage "Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt" beschriebenen Bedingungen erteilt.

Falls das vorliegende Dokument in elektronischer Fassung für Zwecke der Offenlegung gemäß § 325 HGB verwendet wird, sind für diesen Zweck daraus nur die Dateien zur Rechnungslegung und im Falle gesetzlicher Prüfungspflicht der Bestätigungsvermerk resp. der diesbezüglich erteilte Vermerk bestimmt.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Dalberg Klinik GmbH

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Krankenhausträgergesellschaft Dalberg Klinik GmbH, Fulda, der zugleich Jahresabschluss des Krankenhauses Dalberg Klinik, Fulda, ist, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der Krankenhaus-Buchführungsverordnung (KHBV) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses zum 31. Dezember 2022 sowie jeweils deren Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf die Angaben im Abschnitt "Bestandsgefährdende Risiken" im Anhang, in denen die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft beschreiben, dass die Liquiditätsplanung der Gesellschaft im Prognosezeitraum negative operative Cashflows ausweist, die die Gesellschaft aus den ihr zum Aufstellungsdatum zur Verfügung stehenden liquiden Mitteln nicht decken kann. In diesem Zusammenhang hat die Mehiläinen Oy, Helsinki, Finnland (Patronin), mit Datum vom 14. August 2024 eine bis 31. Dezember 2025 befristete Patronatserklärung für die Gesellschaft abgegeben. Die Patronatserklärung ist begrenzt auf den dem Liquiditätsplan zugrunde liegenden Liquiditätsbedarf bis zum 31. Dezember 2025 inkl. Sicherheitsaufschlag. Die Haftung der Mehiläinen Oy, Helsinki, Finnland aus dieser Patronatserklärung ist begrenzt auf EUR 3.000.000,00. Die Mehiläinen Oy, Helsinki, Finnland, verpflichtet sich damit, die Gesellschaft jederzeit mit finanziellen Mitteln auszustatten, sodass sie ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen und eine Zahlungsunfähigkeit gemäß § 17 InsO nicht eintreten kann. Darüber hinaus verpflichtet sich die Mehiläinen Oy, Helsinki, Finnland, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit eine Überschuldung nach § 19 InsO nicht eintreten kann. Zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit im Prognosezeitraum und damit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit ist die Gesellschaft daher auf die Einhaltung beziehungsweise nicht wesentliche Unterschreitung der der Liquiditätsplanung zugrunde liegenden Prämissen sowie die finanzielle Unterstützung durch die Mehiläinen Oy, Helsinki, Finnland, angewiesen.

Ferner wird die Gesellschaft zur Fortführung ihrer Unternehmenstätigkeit voraussichtlich auch über den Prognosezeitraum hinaus von der weiteren finanziellen Unterstützung der Mehiläinen Oy, Helsinki, Finnland, abhängig sein.

Damit wird auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hingewiesen, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt.

Unser Prüfungsurteil ist bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter der Krankenhausträgergesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses zur Aufstellung des Jahresabschlusses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Krankenhausträgergesellschaft oder des Krankenhauses zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch

dazu führen, dass die Krankenhausträgergesellschaft oder das Krankenhaus ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen können;

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt;

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Berlin, 18. Oktober 2024

EY GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Denis Fleck, Wirtschaftsprüfer

Linda Lehmann, Wirtschaftsprüferin

Bilanz zum 31. Dezember 2022

Aktiva

31.12.2022 31.12.2021
EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3.398,00 6.101,00
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 831,00 1.247,00
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 422.759,25 160.390,00
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 132.705,88 24.833,29
556.296,13 186.470,29
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 29.438.824,17 25.000,00
2. Sonstige Finanzanlagen 8.000.000,00 0,00
37.438.824,17 25.000,00
37.998.518,30 217.571,29
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 54.534,95 43.938,40
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 148.771,55 617.459,10
2. Forderungen an den Krankenhausträger 25.156,76 0,00
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 294.105,24 250.000,00
4. Sonstige Vermögensgegenstände 3.680,77 6.697,01
471.714,32 874.156,11
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 80.255,64 582.002,57
606.504,91 1.500.097,08
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.802,26 6.349,49
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 17.881.726,44 0,00
56.490.551,91 1.724.017,86

Passiva

31.12.2022 31.12.2021
EUR EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 150.000,00 150.000,00
II. Kapitalrücklage 3.035.000,00 1.035.000,00
III. Bilanzverlust -21.066.726,44 -495.207,79
-17.881.726,44 689.792,21
davon nicht durch Eigenkapital gedeckt 17.881.726,44 0,00
0,00 689.792,21
B. Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens
Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand 33.240,00 44.643,00
C. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 101.660,86 500.220,94
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 57,07 0,00
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 209.190,90 92.735,09
3. Verbindlichkeiten gegenüber dem Krankenhausträger 675,75 0,00
4. Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht 110.656,93 318.316,02
5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 55.946.474,63 0,00
6. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 20.000,00
7. Sonstige Verbindlichkeiten 88.595,77 58.310,60
davon aus Steuern EUR 25.150,48 (Vj. EUR 17.028,99)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 1.835,66 (Vj. EUR 4.286,93)
56.355.651,05 489.361,71
56.490.551,91 1.724.017,86

Gewinn- und Verlustrechnung für 2022

2022 2021
EUR EUR EUR
1. Erlöse aus Krankenhausleistungen 960.518,69 1.667.275,09
2. Erlöse aus ambulanten Leistungen des Krankenhauses 38.384,64 73.171,32
3. Nutzungsentgelte der Ärzte 0,00 55.000,00
3a. Umsatzerlöse nach § 277 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs, soweit nicht in den Nummern 1 bis 3 enthalten 139.113,88 9.090,22
4. Sonstige betriebliche Erträge 75.445,93 435.645,90
1.213.463,14 2.240.182,53
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 1.353.639,60 1.038.439,58
b) Soziale Abgaben 226.933,75 241.815,36
1.580.573,35 1.280.254,94
6. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 231.333,92 421.938,47
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 2.983,57 14.045,90
234.317,49 435.984,37
Zwischenergebnis -601.427,70 523.943,22
7. Erträge aus Zuwendungen zur Finanzierung von Investitionen 80.282,76 77.792,34
8. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten/Verbindlichkeiten nach dem KHG und auf Grund sonstiger Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens 11.403,00 11.403,00
9. Aufwendungen für die nach dem KHG geförderte Nutzung von Anlagegegenständen 80.282,76 77.792,34
10. Abschreibungen
auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 64.048,11 69.603,85
11. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.365.366,70 722.040,49
-2.019.439,51 -256.298,12
12. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 820,74 172,17
13. Abschreibungen auf Finanzanlagen 16.700.000,00 0,00
14. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.852.842,88 3.420,25
davon für Betriebsmittelkredite EUR 1.319,94 (Vj. EUR 3.165,98)
davon an verbundene Unternehmen EUR 1.828.876,38 (Vj. EUR 0,00)
-18.552.022,14 -3.248,08
15. Ergebnis nach Steuern -20.571.461,65 -259.546,20
16. Sonstige Steuern 57,00 83,00
17. Verlustvortrag aus dem Vorjahr 495.207,79 235.578,59
18. Bilanzverlust -21.066.726,44 -495.207,79

Anhang 2022

Dalberg Klinik GmbH, bis zum 15.03.2022 Dalberg Klinik AG, Fulda

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Dalberg Klinik GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind in Ausübung des Wahlrechts gem. §1 Abs. 3 KHBV nach der KHBV gegliedert.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Erleichterungsvorschriften für die Aufstellung des Jahresabschlusses werden teilweise in Anspruch genommen.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: Dalberg Klinik GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Fulda
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Fulda
Register-Nr.: HRB 8247

Mit dem Gesellschaftsvertrag vom 13. Januar 2022 und dessen letzter Änderung vom 24. Februar 2022 wurde der Formwechsel durch Umwandlung der Dalberg Klinik AG mit Sitz in Fulda (HRB 5479) zur Dalberg Klinik GmbH mit Sitz in Fulda (HRB 8247) vollzogen. Die Eintragung ins Handelsregister erfolgte am 15.03.2022.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Nutzungsdauern wurden entsprechend der Empfehlungen der von der Finanzverwaltung veröffentlichten Tabellen gewählt.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 250,00 wurden im Jahre des Zugangs voll abgeschrieben.

Für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als EUR 250,00 aber nicht mehr als EUR 1.000,00 wurde ein Sammelposten gebildet, der linear über 5 Jahre abgeschrieben wird.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten, Abwertungen wurden nur bei dauernder Wertminderung vorgenommen.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Sonstige Vermögensgegenstände, Kassenbestand und Bankvermögen wurden mit den Nominalwerten bilanziert und bewertet.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, welche Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, wurden als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.

Liquide Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.

Der Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand wurde in Höhe des vereinnahmten Betrages, vermindert um die bestimmungsgemäß verwendeten Beträge, ersetzt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Bewertung der sonstigen Rückstellungen erfolgte in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Angaben zur Bilanz

Anlagevermögen

Das Anlagevermögen wird im Anlagenspiegel dargestellt.

Finanzanlagen

Die Gesellschaft ist zu 100 % am Stammkapital der Meliva MVZ Westpfalz GmbH beteiligt. Im Geschäftsjahr 2022 wurde die Beteiligung außerplanmäßig um Euro 12.200.000,00 abgeschrieben.

Die Gesellschaft ist zu 100 % am Stammkapital der MVZ International Rehab Westpfalz GmbH beteiligt. Im Geschäftsjahr 2022 wurde die Beteiligung außerplanmäßig um Euro 4.500.000,00 abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die Forderungen gegen Krankenhausträger und verbundenen Unternehmen sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Die sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr ebenso eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind wie im Vorjahr weder Forderungen gegen den Krankenhausträger noch Forderungen gegen andere verbundene Unternehmen enthalten. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen gegenüber dem Krankenhausträger resultieren wie im Vorjahr aus ausgegebenen Darlehen.

Eigenkapital

Die Gesellschafterversammlung vom 29.04.2022 hat die Erhöhung der Kapitalrücklage der Gesellschaft durch die Gesellschafterin Meliva GmbH um Euro 2.000.000,00 beschlossen.

Verbindlichkeiten

Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben EUR 1.146.474,63 (Vorjahr: EUR 0,00) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und EUR 54.800.000,00 (Vorjahr: EUR 0,00) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die restlichen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen wie im Vorjahr nicht. Der Gesamtbetrag der durch Pfandrechte gesicherten Verbindlichkeiten beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).

In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind weder Verbindlichkeiten gegenüber dem Krankenhausträger noch Verbindlichkeiten gegenüber anderen verbundenen Unternehmen enthalten. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren vollständig aus Darlehen. Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Krankenhausträger resultieren aus der Umsatzsteuer Organschaft.

Gewinn-/Verlustvortrag bei teilweiser Ergebnisverwendung

Bei Aufstellung der Bilanz unter Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung wurde im Bilanzverlust ein Verlustvortrag von Euro 495.207,79 einbezogen.

Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 30 (Vorjahr: 38)

Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Herr Dr. Gerald Loos ausgeübter Beruf: Managing Director Germany, Meliva
Herr Georg Kohl ausgeübter Beruf: Geschäftsführer
Herr Dr. Jürgen Vey (bis 27.02.2023) ausgeübter Beruf: Facharzt für Orthopädie

Dem Aufsichtsrat gehörten folgende Personen an:

Herr Dipl. Verwaltungswirt Berthold Jost ausgeübter Beruf: Freiberuflicher Berater
Herr Dr.rer.pol. Wolfgang Dippel ausgeübter Beruf: Direktor - Bildungsunternehmen
Herr August Reuter ausgeübter Beruf: Rentner/Pensionär
Herr Sami Koski ausgeübter Beruf: Head of Legal Mehilainen Group
Herr Oskari Eskola ausgeübter Beruf: Head of Global Expansion Mehilainen Group
Herr Anssi Hartiala ausgeübter Beruf: Head of private Healthcare Mehilainen Group
Herr Herkko Soininen ausgeübter Beruf: CFO Mehilainen Group

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Aus den Mietverträgen - ohne Nebenkosten aus Energielieferung u. ä. - bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen von derzeit rd. 175 T€ p. a.

Haftungsverhältnisse

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

Konzernzugehörigkeit

Die Dalberg Klinik GmbH wurde in den Konzernabschluss der Mehiläinen Konserni Oy, Pohjoinen Hesperiankatu 17 C, 00260 Helsinki, Finnland, einbezogen.

Der Konzernabschluss ist auf der Homepage Mehiläinen veröffentlicht.

Bestandsgefährdende Risiken

Der Jahresabschluss ist unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeiten aufgestellt worden. Die Liquiditätsplanung der Gesellschaft weist im Prognosezeitraum negative operative Cashflows aus, die die Gesellschaft aus den ihr zum Aufstellungsdatum zur Verfügung stehenden liquiden Mitteln nicht decken kann.

In diesem Zusammenhang hat die Mehiläinen Oy, Helsinki, Finnland, mit Datum vom 14. August 2024 eine bis 31. Dezember 2025 befristete Patronatserklärung für die Dalberg Klinik GmbH abgegeben. Die Patronatserklärung ist begrenzt auf den dem Liquiditätsplan zugrunde liegenden Liquiditätsbedarf bis zum 31. Dezember 2025 inkl. Sicherheitsaufschlag. Die Haftung der Mehiläinen Oy, Helsinki, Finnland aus dieser Patronatserklärung ist begrenzt auf EUR 3.000.000,00. Die Mehiläinen Oy, Helsinki, Finnland, verpflichtet sich damit, die Gesellschaft jederzeit mit finanziellen Mitteln auszustatten, sodass sie ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen und eine Zahlungsunfähigkeit gemäß § 17 InsO nicht eintreten kann. Darüber hinaus verpflichtet sich die Mehiläinen Oy, Helsinki, Finnland, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit eine Überschuldung nach § 19 InsO nicht eintreten kann. Zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit im Prognosezeitraum und damit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit ist die Gesellschaft daher auf die Einhaltung beziehungsweise nicht wesentliche Unterschreitung der der Liquiditätsplanung zugrunde liegenden Prämissen sowie die finanzielle Unterstützung durch die Mehiläinen Oy, Helsinki, Finnland, angewiesen.

Ferner wird die Gesellschaft zur Fortführung ihrer Unternehmenstätigkeit voraussichtlich auch über den Prognosezeitraum hinaus von der weiteren finanziellen Unterstützung der Mehiläinen Oy, Helsinki, Finnland, abhängig sein.

Unterschrift der Geschäftsführung

 

Fulda, 17. Oktober 2024

Dr. Gerald Loos, Geschäftsführer

Georg Kohl, Geschäftsführer

Entwicklung des Anlagevermögens 2022

Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2022 Zugänge Abgänge 31.12.2022
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 82.338,85 0,00 0,00 82.338,85
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 31.753,87 0,00 0,00 31.753,87
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.096.861,24 323.298,36 1.058,31 1.419.101,29
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 24.833,29 107.872,59 0,00 132.705,88
1.153.448,40 431.170,95 1.058,31 1.583.561,04
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 25.000,00 46.113.824,17 0,00 46.138.824,17
2. Sonstige Ausleihungen 0,00 8.000.000,00 0,00 8.000.000,00
25.000,00 54.113.824,17 0,00 54.138.824,17
1.260.787,25 54.544.995,12 1.058,31 55.804.724,06
Kumulierte Abschreibungen
01.01.2022 Zugänge Abgänge 31.12.2022
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 76.237,85 2.703,00 0,00 78.940,85
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 30.506,87 416,00 0,00 30.922,87
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 936.471,24 60.929,11 1.058,31 996.342,04
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00
966.978,11 61.345,11 1.058,31 1.027.264,91
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 16.700.000,00 * 0,00 16.700.000,00
2. Sonstige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 16.700.000,00 0,00 16.700.000,00
1.043.215,96 16.764.048,11 1.058,31 17.806.205,76
Buchwerte
31.12.2022 31.12.2021
EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3.398,00 6.101,00
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 831,00 1.247,00
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 422.759,25 160.390,00
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 132.705,88 24.833,29
556.296,13 186.470,29
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 29.438.824,17 25.000,00
2. Sonstige Ausleihungen 8.000.000,00 0,00
37.438.824,17 25.000,00
37.998.518,30 217.571,29

* Davon außerplanmäßige Abschreibungen EUR 16.700.000,00

Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt

Wir, die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, haben unsere Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung im Auftrag der Gesellschaft vorgenommen. Neben der gesetzlichen Funktion der Offenlegung (§ 325 HGB) in den Fällen gesetzlicher Abschlussprüfungen richtet sich der Bestätigungsvermerk ausschließlich an die Gesellschaft und wurde zu deren interner Verwendung erteilt, ohne dass er weiteren Zwecken Dritter oder diesen als Entscheidungsgrundlage dienen soll. Das in dem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis von freiwilligen Abschlussprüfungen ist somit nicht dazu bestimmt, Grundlage von Entscheidungen Dritter zu sein, und nicht für andere als bestimmungsgemäße Zwecke zu verwenden.

Unserer Tätigkeit liegt unser Auftragsbestätigungsschreiben zur Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung einschließlich der "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" in der vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Fassung vom 1. Januar 2017 zugrunde.

Klarstellend weisen wir darauf hin, dass wir Dritten gegenüber keine Verantwortung, Haftung oder anderweitige Pflichten übernehmen, es sei denn, dass wir mit dem Dritten eine anders lautende schriftliche Vereinbarung geschlossen hätten oder ein solcher Haftungsausschluss unwirksam wäre.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Aktualisierung des Bestätigungsvermerks hinsichtlich nach seiner Erteilung eintretender Ereignisse oder Umstände vornehmen, sofern hierzu keine rechtliche Verpflichtung besteht.

Wer auch immer das in vorstehendem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis unserer Tätigkeit zur Kenntnis nimmt, hat eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und in welcher Form er dieses Ergebnis für seine Zwecke nützlich und tauglich erachtet und durch eigene Untersuchungshandlungen erweitert, verifiziert oder aktualisiert.

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