Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 749158
Vorher
Alpha Play Spielbetriebe GmbH
Eingetragen
29.8.2006
Branche
Spielhallen und Betrieb von GlücksspielautomatenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenBetrieb von Sportanlagen
Gegenstand
Das Betreiben von Spielotheken, die Aufstellung von Geldspielautomaten und Geldgewinnspiel- und Unterhaltungsgeräten und der Betrieb von Gaststätten aller Art, insbesondere von Bistros sowie der Erwerb, die Veräußerung, die Anmietung, Vermietung, Verwaltung und Nutzung von Grundstücken und lmmobilien und der Handel von und mit Geldspielautomaten, Unterhaltungsspielgeräten und sonstigen Gegenständen des Anlagevermögens.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Boris Kuzenko
seit 8.1.2025
Geschäftsführer
Prokura
Daniel Kramer
seit 8.1.2025
Prokura
Holger Nepomuck
seit 8.1.2025
Prokura
Geschäftsführer
Geschäftsführer
Martin Moßbrucker
seit 8.1.2025
Geschäftsführer
Claudia Trappmann
seit 8.1.2025
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
NOVOMATIC AGAUT
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

ADMIRAL Entertainment Holding Germany GmbH
Germany
3.000.000 €
100.00%

Beteiligungen

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Admiral Play GmbH

Düsseldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

LAGEBERICHT für das Geschäftsjahr 2023

1 Geschäftsmodell

Die Admiral Play GmbH (im Weiteren „AP“) gehört als 100-%-Tochtergesellschaft der Admiral Entertainment Holding GmbH, Pfullendorf (im Weiteren Holding) zum NOVOMATIC Konzern, Gumpoldskirchen, Österreich, (im Weiteren „NAG“) einem international führenden, integrierten Glücksspielkonzern, der als Produzent und Betreiber in allen Segmenten der Glücksspielindustrie tätig ist. Die NAG erstellt in ihrer Eigenschaft als deutsche Konzernleitung zum 31. Dezember 2023 einen Konzernabschluss und Konzernlagebericht mit befreiender Wirkung für die AP.

Die AP ist ausschließlich im Bereich der Aufstellung von Geldgewinnspiel- und Unterhaltungsgeräten (im Weiteren „GGSGs“) auf dem deutschen Markt, überwiegend in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz tätig. Die Hauptgeschäftstätigkeit besteht im Betrieb von Spielhallen in gemieteten Räumlichkeiten mit Ausrichtung auf den Endverbrauchermarkt. Die Geschäftstätigkeit baut auf staatlich erteilten Konzessionserlaubnissen auf.

Die AP hält 100 % der Anteile an Admiral Gastronomieaufstellung GmbH, die ihrerseits als Aufsteller der GGSGs bei insgesamt 102 Spielstätten im Bundesgebiet tätig ist. Der Hauptsitz der AP befindet sich in Pfullendorf. Die Gesellschaft betreibt zum Stichtag 34 Standorte mit 70 Konzessionen und 799 GGSGs.

2 Konjunkturelle und regulatorische Rahmenbedingungen

2.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland war im Jahr 2023 nach wie vor von den Folgen des Ukraine-Krieges und den Erhöhungen der Energiepreise geprägt. Hinzu kamen steigende Preise, beispielsweise für Nahrungsmittel sowie der Fachkräftemangel. Aus der Pressemitteilung vom 15. Januar 2024 lässt sich folgendes zusammenfassen: Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2023 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 0,3 % niedriger als im Vorjahr. Kalenderbereinigt betrug der Rückgang der Wirtschaftsleistung 0,1 %. "Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland kam im Jahr 2023 im nach wie vor krisengeprägten Umfeld ins Stocken", sagte Ruth Brand bei der Pressekonferenz "Bruttoinlandsprodukt 2023 für Deutschland" in Berlin. "Die trotz der jüngsten Rückgänge nach wie vor hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen dämpften die Konjunktur. Hinzu kamen ungünstige Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. Damit setzte sich die Erholung der deutschen Wirtschaft vom tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020 nicht weiter fort", so Brand weiter. (Quelle Pressemitteilung Nr. 019 vom 15. Januar 2024). Die Konsumlaune der Konsumenten war deutlich schlechter mit der Folge, dass insbesondere das Dienstleistungsgewerbe Rückgänge zu verzeichnen hatte. Lag in 2022 der Anstieg bei Sonstigen Dienstleistungen bei 6,0% betrug diese Veränderung in 2023 lediglich noch 1,8%. Die Inflation des Geschäftsjahres lag bei 5,9 % und ist um 2 % im Vergleich zum Vorjahr gesunken

Zur Entlastung der Binnenwirtschaft und des Privatsektors wurden in 2022 staatliche Maßnahmen und Entlastungspakete im Umfang von mehr als EUR 95 Mrd. verabschiedet, die zur Abfederung der gestiegenen Energiepreise und zur Stärkung der Einkommen privater Haushalte und Unternehmen im Jahr 2023 dienten. Diese Entlastungen haben die Lage im Jahr 2023 zumindest abgemildert.

Dennoch bestehen nach wie vor hohe Unsicherheiten für die deutsche Wirtschaft - der Krieg in der Ukraine und dessen wirtschaftliche Folgen, die schwache Entwicklung der Weltwirtschaft, die anhaltend hohen Energie- und Verbraucherpreise sowie die Sicherstellung der zukünftigen Gasversorgung. Nach bisherigen Erkenntnissen ging das BIP im 4. Quartal 2023 preis-, saison- und kalenderbereinigt um 0,3 % gegenüber dem Vorquartal zurück, nachdem es im 3. Quartal stagnierte.

Der Arbeitsmarkt zeigte sich weiterhin robust. Die Wirtschaftsleistung wurde im Jahr 2023 von durchschnittlich 45,9 Millionen Erwerbstätigen mit Arbeitsort in Deutschland erbracht. Das waren 0,7 % oder 333 000 Personen mehr als im Jahr zuvor und so viele wie noch nie in Deutschland. Die Beschäftigung nahm im Jahr 2023 unter anderem durch die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte zu. Hinzu kam eine steigende Erwerbsbeteiligung der inländischen Bevölkerung. Diese positiven Effekte überwogen die dämpfenden Effekte des demografischen Wandels. Der Beschäftigungsaufbau fand 2023 fast ausschließlich in den Dienstleistungsbereichen statt.

Zusammenfassend ist das Gesamtbild der Wirtschaftsentwicklung des Jahres 2023 in Deutschland, für die Glücksspielbranche und auch für die AP als gemischt zu bewerten.

Die Angaben zu der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung erfolgten auf Basis der Veröffentlichungen des statistischen Bundesamtes und Berichten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

2.2 Allgemeine Markt- und Branchenentwicklung

Der regulierte Glücksspielmarkt in Deutschland gliedert sich in die Segmente gewerbliches Geldgewinnspiel (in Spielhallen und Gaststätten), Casino (Spielbanken bzw. Großes und Kleines Spiel), staatliche Lotterien, Sportwetten und Online-Spiel (seit Juli 2021).

Laut letzten Branchenberichten hatte im Jahr 2021 der gesamte deutsche Glückspielmarkt ein Volumen von EUR 10,1 Mrd., gemessen an Bruttospielerträgen. Davon besaß der erlaubte Markt einen Anteil von 93 %. Davon fallen 25,6 % mit rund EUR 2,4 Mrd. auf Automatenaufsteller, erwirtschaftet von ca. 5.000 bis 6.000 Unternehmen.

Die Branche beschäftigt in Deutschland rund 70.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hinzu kommen weitere indirekte Arbeitsplätze. Der Gesamtmarkt der GGSGs liegt auf Basis unterschiedlicher Quellen (IFH Studie, LÖWEN (LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH) - interne Erhebungen, Jahresreport der Bundesländer) zwischen rund 165.000 und 204.500 Einheiten. Hierbei ist die Spanne für den Spielhallenbereich - auch aufgrund eigener Erfassungen und dem Jahresreport der Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder - mit rund 120.000 bis 134.500 Geräten wesentlich klarer und nachvollziehbarer als im sonstigen Nicht-Spielhallenbereich (überwiegend Gastronomie, aber z. B. auch Autobahnraststätten), bei dem die Herleitung der Zahlen nur unter Hinzuziehung von weitgefassten Schätzvolumina bzw. Hochrechnungen erreicht wird.

Der Markt für GGSGs in Spielhallen und Gaststätten ist in den letzten Jahren stark geschrumpft. Nach Angaben des jährlichen Reports der Bundesländer hat sich der Marktanteil der Branche um 41 % verringert. Hintergrund dieser Entwicklung sind zum einen die regulatorischen Beschränkungen durch den am 1. Juli 2021 in Kraft getretenen neuen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021, siehe hierzu weiter Kapitel 2 ff.), deren Auswirkungen bereits in Form einer spürbaren Reduktion des Angebotes an GGSGs in Spielhallen bzw. Schließungen der Spielhallen eingetreten sind. Zum anderen sind es die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie, die zu einer weiteren wirtschaftlich bedingten Marktkontraktion geführt haben. Veranstalter von Glücksspielen mit stationärem Vertrieb, insbesondere Spielbankgesellschaften, gewerbliche Automatenaufsteller in Spielhallen und Gaststätten, Vermittler von Sportwetten in Wettvermittlungsstellen, Rennvereine mit Totalisator und Buchmacher mussten je nach landesrechtlichen Bestimmungen, die Örtlichkeit auch im Jahr 2021 für einen bestimmten Zeitraum (insbesondere im Frühjahr 2021) schließen bzw. durften den Betrieb danach nur unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln weiterführen. Beides stellte ebenfalls einen Wegfall bzw. eine zwischenzeitliche Einbuße der Geschäftsgrundlage dar.

Die Entlastung durch die aufgehobenen Pandemie-Einschränkungen führte zwar zu einer allmählichen Erholung der Branche und auch der AP, ist aber mit einer Belastung aufgrund gestiegener Personalkosten durch die Mindestlohnerhöhung sowie steigender operativer Kosten, verursacht durch eine flächendeckend steigende Inflation, und die aktuelle Energie-Krise aufgrund des Ukraine-Kriegs, überlagert worden. Dieser Trend wird sich potenziell im Jahr 2023 weiter in Analogie zu der Konjunktur in Deutschland fortsetzen.

2.3 Regulatorische Rahmenbedingungen und deren Auswirkungen

Das regulatorische Umfeld der Branche wird weitestgehend durch den Glücksspielstaatsvertrag („GlüStV“), sowie dessen Umsetzung auf der Länderebene (Ausführungsgesetze der einzelnen Länder) bestimmt und ist durch massive Einschränkungen zu Ungunsten des regulierten Glückspielangebotes geprägt. Außerdem stellen die Gewerbeordnung sowie die gemäß § 33f GewO erlassene Spielverordnung, die die Entwicklung, Herstellung und Aufstellung von GGSGs und Unterhaltungsgeräte mit Gewinnmöglichkeiten regelt, eine wesentliche Grundlage der regulatorischen Rahmenbedingungen des Wirtschaftszweigs dar. Im Spielbetrieb des Geldspielgeräts sind danach beispielsweise der maximale Verlust pro Stunde herabzusetzen und der maximale Gewinn pro Stunde zu reduzieren. Darüber hinaus haben in Ländern wie Niedersachsen sowohl die Einführung des Nichtraucherschutzgesetzes als auch die Anpassung der gesetzlichen Schließungszeit (von 03:00 Uhr auf 00:00 Uhr) eine Auswirkung auf die Tageskassen der Spielhallen. Im Bundesland Bremen besteht beispielsweise seit Verabschiedung des GlüStV ein Ausschank- und Verzehrverbot in allen Spielhallen mit entsprechend negativer Auswirkung auf die Kassen.

Weitere wesentliche Rahmenbedingungen sind beispielsweise das Verbot der Mehrfachkonzessionen, wonach eine Spielhalle nicht mit weiteren Spielhallen in einem gemeinsamen Gebäude oder Gebäudekomplex betrieben werden darf, und ein Abstandsgebot, wonach zwischen Spielhallen ein gewisser Mindestabstand einzuhalten ist. Die Landesspielhallengesetze bzw. Landesglücksspielgesetze beinhalten unterschiedliche Abstandsregelungen zwischen Spielhallen, die von 100 bis 500 Metern reichen, Sperrzeiten von 3 bis 8 Stunden, Verbote von Geldautomaten (EC-Cash-Terminals) bis hin zu einer Reduzierung der Maximalanzahl von den in der Spielverordnung erlaubten 12 GGSGs. Einzelne Bundesländer sehen unter anderem Abstandsregelungen zu Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie zu Sucht- und Beratungsstellen vor.

Im Hinblick auf das Verbot von Mehrfachkonzessionen wurde den Bundesländern allerdings mit § 29 Abs. 4 GlüStV 2021 (aktuelle Neufassung des GlüStV ist am 01.07.2021 in Kraft getreten) optional die Möglichkeit eingeräumt, eine befristete und auf bis zu drei am 1. Januar 2020 bestehende Spielhallen begrenzte Ausnahme von diesem Verbot zuzulassen, sofern gewisse qualitative Voraussetzungen, wozu u. a. die Zertifizierung (siehe hierzu im Weiteren Kapitel 3.5.1) durch eine akkreditierte Prüforganisation gehört, erfüllt werden. Erfreulicherweise hat ein Großteil der Bundesländer im Zuge der Umsetzung des GlüStV 2021 die Option des § 29 Abs. 4 GlüStV 2021 genutzt. In Nordrhein-Westfalen soll beispielsweise nach dem Gesetz zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages 2021 (AG GlüStV 2021 NRW) das Mehrfachkonzessionsverbot für Spielhallen vorübergehend nicht gelten, wenn sowohl für die primär bestimmte Spielhalle als auch für alle mitantragstellenden Spielhallen gewisse qualitative Voraussetzungen erfüllt werden. Im Zuge der Umsetzung des GlüStV 2021 hat man sich in Nordrhein-Westfalen sogar dazu entschlossen, eine Ausnahme vom grundsätzlich bestehenden Mindestabstand zwischen Spielhallen (350 Meter Luftlinie) zu implementieren. Es soll nunmehr ein abweichender geringerer Mindestabstand von 100 Metern Anwendung finden, wenn sowohl die Spielhalle, für die die Erlaubnis beantragt wird, als auch alle genehmigten Spielhallen, die sich innerhalb des grundsätzlichen Mindestabstands zu ihr befinden, zusätzliche qualitative Voraussetzungen erfüllen. Bei dieser Ausnahme vom Abstandsgebot handelt es sich nicht um eine vorübergehende Regelung, wie etwa bei der Ausnahme vom Verbot der Mehrfachkonzessionen, die in Nordrhein-Westfalen längstens bis zum 31. Dezember 2028 möglich sein soll. Die Regelung verhinderte weitere Verkleinerungen und Schließungen von Spielhallen in der mittelfristigen Perspektive. Eine unbefristete Beibehaltung der Ausnahmeregelungen geknüpft an Qualitätskriterien sowie eine weitere Liberalisierung dieser Regelungen würde sich für den Spielhallenzweig als positiv erweisen und dazu beitragen den Zielen des GlüStV 2021 nachzukommen.

Der GlüStV 2021 hat im Weiteren die jahrelang diskutierte Legalisierung des Online-Glückspiel-Segments zum Gegenstand. Durch die Legalisierung ergibt sich ein weiterer potentieller Treiber für den Verlust der Marktanteile stationärer Automatenaufsteller. Allerdings ist der Online-Markt durch ein teilweise anders orientiertes Klientel geprägt. Man geht demnach nicht von einer massiven Abwanderung der Kundschaft aus. Diese Tendenz bestätigen die Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder in Ihrem Jahresreport zur Marktlage in der Glückspielbranche.

Zum Schutz der Spieler und zur Bekämpfung der Glücksspielsucht wurde im Weiteren ein zentrales, spielformübergreifendes Sperrsystem eingeführt. Daraus folgt insbesondere, dass auch Spielhallen an das bundesweit geltende Spielersperrsystem OASIS angeschlossen sein müssen. Die Spielhallen der AP sind durch den Anschluss zum CASINONET (Vernetzungssoftware) sowie durch den Einsatz der digital betriebenen myNOVO-Terminals und die darin integrierten automatisierten Sperrabfragen optimal ausgestattet.

Zusammenfassend wird zur Branchenlage und den regulatorischen Rahmenbedingungen festgestellt, dass Spieler aufgrund einer kurzfristigen massiven Verknappung des Angebotes und auch der im Zuge der Novellierung der Spielverordnung erfolgten Eingriffe in wichtige Spielparameter der GGSGs in unregulierte Märkte und illegale Angebote ausweichen, wie z. B. unerlaubte Spielhallenbetreiber im terrestrischen Bereich. Dort befinden sie sich in einem ungeschützten Raum, in dem alle für das terrestrische Spiel geltenden Bestimmungen fehlen, die Spieler vor übermäßigem Spielen schützen sollen. Die Abwanderungsbewegung in den illegalen Markt wurde zudem durch die COVID-19 Pandemie, in dessen Rahmen Spielhallen aufgrund staatlicher Anordnung insgesamt über mehrere Monate gänzlich nicht betrieben werden durften, verstärkt.

Vor allem der in den letzten Jahren rasant geschrumpfte legale Markt und somit auch das Angebotsvolumen der erlaubten und regulierten Spielhallenbetreiber stellen die Branche vor die Unsicherheit, dass die bestehende Nachfrage bei der Knappheit des regulierten Glückspielangebots in großem Umfang durch den Schwarzmarkt bedient wird.

Die Reduzierung von Konzessionen oder schließende Spielhallen wirkten sich in den letzten Jahren nun zwangsläufig negativ auf die Marktanteile, die Umsatzerlöse und somit auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aller legalen Anbieter der Branche sowie auch der AP aus.

2.4 Vergnügungssteuer

Vergnügungssteuern sind ausschließlich kommunale Steuern, die nach sehr unterschiedlichen Kriterien erhoben werden. So orientiert sich die Höhe der Steuer im Regelfall quotal an der Kasse selbst oder aber auch quotal am Spieleeinsatz. Teilweise wird die Vergnügungssteuer als fixer monatlicher Betrag pro aufgestelltes Gerät erhoben. Diese kommunale Steuer wird im verstärkten Maße als Gewinnabschöpfung zugunsten der Kommunen oder auch als Steuerungsinstrument verstanden. Die Vergnügungssteuer ist von den Spielhallenbetreibern zu entrichten, so dass sich die Anhebung dieser Steuer direkt auf deren Renditen auswirkt. Aufgrund einer hohen Heterogenität der kommunalen Regelungen bezüglich der Vergnügungssteuer ist eine Tendenz zur Erhöhung oder Beibehaltung der Vergnügungssteuersätze nicht erkennbar. Wenn während und nach der Pandemie-Zeit die Kommunen mit den Anpassungen der Vergnügungssteuersätze zurückhaltend waren, um die ohnehin angeschlagenen Branchen nicht zu belasten, kann inzwischen aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung eine leichte Anhebung der Vergnügungssteuersätze erwartet werden.

3 Allgemeine Unternehmensentwicklung und Geschäftsverlauf der Admiral Play GmbH

Angefangen im Jahr 2022 wurden umfangreiche Restrukturierungsmaßnahmen für das gesamte operative Geschäft in Deutschland eingeleitet. Alle Verwaltungsmitarbeiter wurden im Zuge einer parallel eingeleiteten Umstrukturierung in die ADMIRAL Entertainment Holding Germany GmbH überführt. Defizitäre Standorte wurden geschlossen und vor der Überführung der Mitarbeiter wurden in der Verwaltung Stellen abgebaut. Die Restrukturierung war Teil einer gesamtheitlichen Umstrukturierung der ADMIRAL Spielhallengesellschaften in Deutschland. Das Ziel war die nachhaltige Einsparung von Kosten in den Filialen und der Verwaltungsapparate sowie die engere Zusammenführung der operativen Berichtslinien des Novomatic Konzerns. Die Maßnahmen sowie auch die Nachlaufeffekte aus Kosteneinsparungen waren sowohl für die Ertragslage als auch für die Vermögens- und Finanzlage der AP dieses Geschäftsjahres prägend.

Die allgemeine konjunkturelle Lage sowie die Effekte aus der Mindestlohnerhöhung sowie der geforderten Personalschlüssel für Mehrfachkonzessionen in Nordrhein-Westfalen führten zu einem angestiegenen Kostendruck. Dementsprechend lag das Hauptaugenmerk sowohl in der Konzentration und Optimierung des Kerngeschäfts als auch in der Implementierung der Profitabilitätssteigerungs- bzw. Kosteneinsparungsmaßnahmen.

Im laufenden Geschäftsjahr waren keine Erweiterungsinvestitionen bei der AP geplant. Die Ersatzinvestitionen wurden im Wesentlichen zur Erhaltung des Bestands getätigt.

3.1 Übersicht finanzielle Leistungsindikatoren

Nachfolgend sind Informationen zu den wesentlichen finanziellen Leistungs- uns Steuerungsindikatoren und zur Ertragslage des Geschäftsjahres 2023 dem Vergleichszeitraum 2022 gegenübergestellt, wobei Umsatzerlöse und EBITDA sowie die Anzahl der im Umlauf befindlicher GGSGs, Anzahl der Konzessionen und die Mitarbeiteranzahl für das Unternehmen ebenfalls von größerem Belang sind.

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2023 Vorjahr Veränderung
EUR EUR EUR In %
Umsatzerlöse aus Spielhallenbetrieb 23.638.690 23.677.017 -38.327 0%
Vergnügungssteuer -5.056.631 -4.715.753 -340.878 7%
Umsatzerlöse nach Spielhallenbetrieb aus Vergnügungssteuer 18.582.059 18.961.264 -379.205 -2%
Personalaufwand -9.939.444 -8.518.528 -1.420.916 17%
Sonst. betrieb. Aufwendungen -12.664.470 -13.523.869 859.400 -6%
Beteiligungsergebnis -324.991 -44.157 -280.834 636%
EBITDA* -2.718.156 -1.404.905 -1.313.251 93%
Abschreibungen und Wertaufholungen -15.387.599 -20.458.058 5.070.459 -25%
Anzahl der SH 34 36 -2 -6%
Anzahl der Konzessionen 70 77 -7 -9%
Anzahl der Geräte 799 875 -76 -9%
Anzahl der Mitarbeiter zum Stichtag 233 286 -53 -19%
Anzahl der Mitarbeiter im Durchschnitt 259 255 4 2%

* EBITDA - Earnings before interest, taxes, depreciation and amortization

(= Jahresergebnis vor Zinsergebnis, Steuern und Abschreibungen auf Anlagevermögen)

3.2 Umsatz- und Ergebnisentwicklung

Im Jahr 2023 hat die AP Umsatzerlöse aus dem Betrieb der Spielhallen in Höhe von EUR 23,6 Mio. (Vorjahr: EUR 23,7 Mio.) vor Vergnügungssteuer erwirtschaftet. Bei einer um 2 Spielhallen verringerte Anzahl der aktiv betriebenen Spielhallen sowie auch trotz einer aufgrund der Reduzierungen geringerer Anzahl der GGSGs konnte ein im Vergleich zum Vorjahr stabiles Umsatzniveau verzeichnet werden. Mit der Umsetzung der Restrukturierung wurde auch die Spielphilosophie in den GGSG angepasst. Die Auslastung ist gestiegen und der durchschnittliche Saldo 1 pro Gerät pro Tag konnte gesteigert werden. Die Spielphilosophie sowie die Auslastungssteigerung haben zu stabilen Umsatzerlösen bei geringerer Geräteanzahl geführt, welche allerdings unter dem Planwert von EUR 25,4 Mio. um EUR 1,8 Mio. geringer als erwartet ausgefallen sind, da ein stärkerer Effektaus den Optimierungsmaßnahmen schon in 2023 erhofft wurde

Die übrigen Erlöse in Höhe von EUR 0,1 Mio. (Vorjahr: EUR 0,1 Mio.) sind ebenfalls auf einem konstanten Niveau geblieben.

In den Umsatzerlösen sind Aufwendungen aus Vergnügungssteuer von EUR 5,1 Mio. (Vorjahr: EUR 4,7 Mio.) enthalten. Aufgrund der kaum veränderten Steuersätze ist die Vergnügungssteuer in Relation zu den Umsatzerlösen im Wesentlichen unverändert geblieben.

Die Personalaufwendungen sind im Vorjahresvergleich um EUR 1,4 Mio. gestiegen. Dabei ist die Anzahl der Beschäftigten mit durchschnittlich 259 (Vorjahr: 255) Mitarbeitern leicht gestiegen. Die Branche und die AP hatten die gesetzlichen Mindestlohnanpassungen per Oktober 2022 umgesetzt. Gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit wurde der Mindestlohn auf 13,50 Euro bei AP angepasst. Dabei ist ein Preiseffekt als auch ein Mengeneffekt für den Anstieg der Personalkosten ausschlaggebend. Die Mindestlohnanpassung als Preiseffekt sowie ein höheres Volumen an geleisteten Stunden und die aufgrund besserer Kapazitätsauslastung höhere Anzahl der eingesetzten Servicekräfte als Mengeneffekt führten zu einer deutlichen Steigerung der Personalkosten pro Mitarbeiter im Servicekräftebereich der Spielhallen sowie auch insgesamt zu höheren Personalkosten. Die Stichtagsbetrachtung der Anzahl der Mitarbeiter zeigt eine Reduzierung der Mitarbeiteranzahl, die jedoch auf die Überführung der Angestellten Verwaltungsmitarbeiter in die ADMIRAL Entertainment Holding Germany GmbH im Rahmen der Umstrukturierung mit Stichtag 1. November des Jahres zurückzuführen ist, sodass im Durchschnitt insgesamt ein leichter Anstieg zu verzeichnen ist.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind mit EUR 12,7 Mio. (Vorjahr: EUR 13,5 Mio.) ausgewiesen. Die Veränderungen im Vorjahresvergleich sind im Wesentlichen auf die um EUR 1,1 Mio. niedrigere Mietaufwendungen in Höhe von EUR 2,98 Mio. (Vorjahr EUR 3,4 Mio.) sowie auf das um EUR 0,5 Mio. geringe Volumen der Aufwendungen aus konzerninternen Leistungsverrechnungen in Höhe von EUR 3,4 Mio. (Vorjahr EUR 3,9 Mio.) und auf Vorjahreseffekte aus der Ausgliederung der Gastrostandorte auf die Tochtergesellschaft in Höhe von EUR 0,3 Mio. zurückzuführen. Gegenläufige Effekte sind mit EUR 0,3 Mio. aufgrund von höheren Aufwendungen für Strom sowie mit EUR 0,2 Mio. EUR aufgrund von gestiegenen Aufwendungen für GGSGs - Miete zu verzeichnen. Sämtliche Veränderungen stehen damit in Verbindung mit den Restrukturierungsmaßnahmen.

Das Beteiligungsergebnis aus Verlustübernahmen der AP-Tochtergesellschaft belastete das Ergebnis mit EUR 0,3 Mio., sodass das EBITDA EUR -2,7 Mio. erreichte und damit zurückführend auf die obenstehend genannten Gründe um EUR 1,3 Mio. geringer als im Vorjahr ausfiel. Das Ergebnis ist weiterhin durch die noch nicht vollständig entfalteten Effekte der Restrukturierungsmaßnahmen belastet.

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und auf Sachanlagen haben sich mit EUR 0,3 Mio. gegenüber dem Vorjahr kaum verändert. Dabei sind diese alle planmäßig verlaufen. Weitere Veränderungen sind vorwiegend auf Wertminderungen und Wertaufholungen des Finanzanlagevermögens zurückzuführen. (Siehe hierzu im Weiteren die Ausführungen unter Kapitel 3.3 zur Vermögenslage in Bezug auf Finanzanlagevermögen.)

3.3 Vermögenslage

Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2023 beläuft sich auf EUR 14,2 Mio. (Vorjahr: EUR 13,5 Mio.).

Im Geschäftsjahr 2023 wurden insgesamt 2 Schließungen durchgeführt und die Anzahl der betriebenen Konzessionen ist insgesamt durch Schließungen und Reduzierungen um 7 Stück zurückgegangen. Die Schließungen und Reduzierungen sind überwiegend im Rahmen der Restrukturierungsmaßnahmen erfolgt. Ursächlich für die allfälligen Schließungen sind einerseits die behördlichen Anordnungen, die zusätzliche Servicekräfte pro Konzession vorschreiben, sowie die Mindestlohnanpassung die unmittelbar das Ergebnis der Spielhallen beeinflussen sowie andererseits die hinausgeschobenen Schließungsentscheidungen der Vorjahre, um die Marktentwicklung nach Durchgriff aller Landesspielhallengesetze abzuwarten. Bei Spielhallen, für die eine Verlängerung der Erlaubnisse als unwahrscheinlich eingeschätzt wird oder ein Weiterbetrieb aus wirtschaftlichen Gründen nicht tragfähig ist und deren Mietvertrag über 2023 hinausläuft, sind Drohverlustrückstellungen für Mieten ab 01. Januar 2024 oder je nach Fall ab dem voraussichtlichen Schließungsdatum bis zum regulären Mietvertragsende gebildet.

Insgesamt sind noch 4 geduldete Konzessionen im Bestand, welche verloren gehen könnten. 2 Standorte haben Mehrfachkonzessionen. Diese sind von der vorübergehenden Aufschiebungsregelung entlastet worden, die den Betrieb der Verbundspielhallen bis zum 30. Juni 2028 erlaubt, solange die notwendigen Zertifizierungen im Hinblick auf Qualitätskriterien erfüllt sind. Diese Kriterien werden von den Spielhallen der AP erfüllt. (Siehe hierzu weiter Kapitel 3.5.1).

Die Vermögensgegenstände der geschlossenen Spielhallen sind entweder vollständig planmäßig abgeschrieben oder konnten konzernintern veräußert oder umdisponiert werden.

Die Abschreibungen der Anteile an Admiral Gastronomieaufstellung GmbH weisen eine dauerhafte Wertminderung in Höhe von EUR 0,1 Mio. zusätzlich zu der im Vorjahr vorgenommenen Wertminderung in Höhe von EUR 1,8 Mio. auf. Aufgrund der reduzierten Anzahl der betriebenen Gastrostandorte von 120 auf 102 wird eine Wiederherstellung des ursprünglichen Geschäftsumfangs der Tochtergesellschaft als weniger wahrscheinlich eingeschätzt. Die Schließungen sind in der Regel endgültig, da bei Wegfall der Erlaubnis die Übergangsregelungen erlöschen und ein Neuerlaubnisantrag an den neuen landesgesetzlichen Rahmenbedingungen scheitern würde.

Das Umlaufvermögen in Höhe von EUR 12 Mio. (Vorjahr: EUR 11,3 Mio.) entfällt im Wesentlichen mit EUR 3,8 Mio. (Vorjahr: EUR 3,6 Mio.) auf liquide Mittel sowie mit EUR 8,1 Mio. (Vorjahr EUR 7,3 Mio.) auf Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen. Der Bestand an liquiden Mitteln ist im Wesentlichen betriebsnotwendig. Der höhere Forderungsbestand insbesondere im Verbundbereich hängt zum einen mit der konzerninternen Anlage der überschüssigen Finanzmittel zusammen, zum anderen mit den Forderungen aus Verlustübernahmeverträgen innerhalb des Konzerns.

Die Entwicklung sonstiger Rückstellungen von EUR 0,8 Mio. auf EUR 0,7 Mio. ist vor allem durch einen leichten Rückgang der Drohverluste um EUR 0,1 Mio., gesamthafte Reduzierung der Personalrückstellungen um EUR 0,1 Mio. sowie durch einen gegenläufigen Anstieg der Rückbauverpflichtungen um EUR 0,1 Mio. geprägt.

Der Anstieg der Verbindlichkeiten ist im Wesentlichen auf Erhöhung Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 3,1 Mio. auf EUR 3,8 Mio. zurückzuführen und resultiert hauptsächlich aus Verbindlichkeiten aus Cash Pooling in Höhe von EUR 0,3 Mio. (Siehe hierzu im Weiteren, Kapitel 3.4 zur Finanzlage.) sowie aus einer höheren Verlustübernahme gegenüber der Tochtergesellschaft in Höhe von EUR 0,3 Mio..

Die restlichen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Konzernumlagen.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Vergnügungssteuer enthalten.

3.4 Finanzlage

Die Eigenkapitalquote der AP (= Eigenkapital im Verhältnis zur Bilanzsumme) hat sich um 3 % - Punkte auf 68 % von 71 % reduziert, welche im Wesentlichen aus der Entwicklung der bereits beschriebenen Entwicklung der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultiert. Das Fremdkapital setzt sich aus sonstigen Rückstellungen sowie vor allem kurzfristigen Verbindlichkeiten zusammen. Das Fremdkapital ist im hohen Maße durch den Bestand der Forderungen und Finanzmittel gedeckt.

Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit belief sich auf EUR 2,1 Mio. und spiegelt im Wesentlichen das EBITDA vor Verlustübernahme der Tochtergesellschaft wider.

Der negative Cashflow aus der Investitionstätigkeit von EUR -2,7 Mio. resultiert vor allem aus der Zunahme der Finanzmittelanlagen aufgrund der Veranlagung der überschüssigen Finanzmittel (stammend aus der Verlustübernahme des Jahresfehlbetrags des Vorjahres durch LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH) innerhalb des Konzerns in Höhe von ca. EUR 4,8 Mio. EUR, erhaltenen Zinsen in Höhe von ca. EUR 0,1 Mio., aus Zu- und Abnahme des Anlagevermögens in Höhe von EUR 0,2 Mio. sowie gegenläufig aus dem Rückgang des Cash-Pools von EUR 2,3 Mio. und Mehr- und Mindererlösen aus Abgängen des Anlagevermögens in Höhe von EUR 0,1 Mio.

Der positive Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit EUR 5,1 Mio. resultiert hauptsächlich aus den Zahlungen aus der Verlustübernahme der AP aus dem Jahr 2022 in Höhe von EUR 4,8 Mio. sowie aus der Finanzierung aus dem Cash Pool in Höhe von EUR 0,3 Mio..

Die liquiden Mittel betrugen zum 31. Dezember 2023 EUR 3,8 Mio. (Vorjahr: EUR 3,6 Mio.).

Insgesamt ist die Liquiditätslage der AP als hinreichend gestützt einzuschätzen, um alle laufenden finanziellen Verpflichtungen fristgerecht zu erfüllen.

3.5 Entwicklung nicht finanzieller Indikatoren

3.5.1 Prävention und Zertifizierung

Die AP als Teil des NAG Konzernverbunds unternimmt erhebliche Anstrengungen, um bei gleichzeitiger Entsprechung der Vorgaben einzelner Landesspielhallengesetze den Spieler- und Jugendschutz signifikant weiter zu optimieren. Es handelt sich dabei um Sozial- und Präventionskonzepte, Zutrittskontrollen und Sperrsysteme, die den gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechen oder diese übertreffen.

In diesem Zusammenhang wurden in den vergangenen Jahren von vielen Spielhallenbetreibern, unter anderem von der AP, Anstrengungen unternommen freiwillige Zertifizierungen zu erlangen. Durch den GlüStV 2021 und den dadurch resultierenden neuen Landesgesetzgebungen insbesondere im Zusammenhang mit der Optionsziehung gemäß § 29 Abs. 4 GlüStV 2021 ist die ursprünglich freiwillige Zertifizierung zum Zweck der Qualitätserhöhung bzw. Transparenz der Qualitätsmessung in einigen Bundesländern zur gesetzlichen Vorgabe geworden.

Für eine Zertifizierung der Spielhallen gibt es drei Voraussetzungen. Zum einen darf die Zertifizierung ein Prüfinstitut nur durchführen, wenn es gemäß DIN EN ISO/IEC 17065:2013-01 akkreditiert ist, wie bspw. TÜV-Rheinland Cert GmbH und InterCert GmbH für die AP. Im Weiteren soll die Zertifizierung nach akkreditierten Standards erfolgen. Hierfür wurde im Kern, der durch die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. erarbeitete Standard „Geprüfte Qualität in Spielhallen - Jugendschutz, Spielerschutz, Betriebsmanagement“, bei der DAkkS für die Akkreditierung eingereicht und zwischenzeitlich auch akkreditiert. Das Prüfinstitut, das die Zertifizierung durchführt, muss auf den bereits beschriebenen, akkreditierten Standard, akkreditiert werden.

Die AP hat ihre Spielhallen im Jahr 2023 durch TÜV-Rheinland Cert GmbH und einige durch InterCert GmbH zertifizieren lassen. Diese Zertifizierung war erstmalig durchzuführen von einem nach DAKS akkreditierten Unternehmen. Die Zertifizierung wurde nun Teil der Unterlagen zur Beantragung einer Glückspielerlaubnis und wird zukünftig unerlässlich für den Fortbestand der Spielhalle sein. Dabei unterliegen nach wie vor alle Spielhallen der AP den gleichen Qualitätsstandards, die bereits eingehalten wurden.

Durch die zunehmende Zertifizierung der AP-Spielhallen wird zum einen der Erreichung der Zielsetzungen des GlüStV beigetragen, zum anderen wird die Qualität der verantwortungsbewusst anzubietenden Dienstleistungen gesteigert.

Zu Zwecken des Jugend- und Spielerschutzes liegt derzeit für alle Standorte der AP und ihrer Tochterunternehmen ein Sozialkonzept der Gesellschaft für Spielerschutz und Prävention m.b.H (GSP), ein Leitfaden für alle in diesen Prozessen beteiligten Personen, insbesondere natürlich für die Servicemitarbeitenden in den Spielhallen vor. Das Sozialkonzept der GSP stellt diese Prozesse, wissenschaftlich fundiert und der ständigen Evaluierung und Fortschreibung an aktuelle Entwicklungen unterworfen leicht verständlich dar. In Schwerpunkten werden die folgenden Themenbereiche aufgegriffen: gesetzliche Vorgaben zum Spieler- und Jugendschutz, Ausschluss vom Spiel (Fremd- und Selbstsperre), Sicherstellung der Zutrittskontrollen, Entstehung und Verlauf von Glücksspielsucht, Interventionsmöglichkeiten sowie die Vermittlung von Betroffenen zu anbieterunabhängigen Hilfsangeboten und die Schulung von Mitarbeitern.

3.5.2 Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr waren in der AP durchschnittlich 239 (Vorjahr: 229) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Servicebereich sowie durchschnittlich 20 (Vorjahr 25) Angestellte beschäftigt. Die Stichtagsbetrachtung der Anzahl der Mitarbeiter zeigt eine Reduzierung der Mitarbeiteranzahl, die jedoch auf die Überführung der Angestellten Verwaltungsmitarbeiter in die ADMIRAL Entertainment Holding Germany GmbH im Rahmen der Umstrukturierung mit Stichtag 1. November des Jahres zurückzuführen ist.

Eine permanente Optimierung der Unternehmensstruktur und der Geschäftsprozesse auch im Hinblick auf den Personalbereich, ein weiterhin soziales Engagement für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie gezielte Schulungen, Entwicklungs- und Weiterbildungsprogramme stehen als wesentliche Erfolgsfaktoren der Mitarbeiterbindung im Fokus. Bei den Mitarbeitern der AP-Gesellschaften wurden im aktuellen Jahr über 2.160 Teilnahmen (Vorjahr: 2.392) an Schulungen registriert. Somit konnte weiterhin eine hohe Quote an Schulungsmaßnahmen beibehalten werden.

Ferner konnte ein hoher Anteil der Vollzeitkräfte beibehalten werden und ist ein Indikator für die erfolgreiche Mitarbeiterbindung.

4 Chancen- und Risikobericht

4.1 Risikomanagement

Die AP ist im Risikomanagement-System der der NAG eingebunden.

Das Risikomanagement-System ist Teil der Risikofrüherkennung. Mit dem Risikomanagement-System sollen materielle und bestandsgefährdende Risiken systematisch identifiziert, analysiert, gesteuert, überwacht und dokumentiert werden, um die Erreichung der Unternehmensziele sicherzustellen und das Risikobewusstsein zu erhöhen. Alle systematisch erhobenen und analysierten Risiken sind in einem IT-gestützten Risikomanagementsystem erfasst. Zur Beobachtung der Risikosituation und zur aktiven Steuerung werden die Risiken den jeweils Verantwortlichen der Geschäftsbereiche zugeordnet. Aufgabe der Risikoverantwortlichen ist es, neu auftretende Risiken zu identifizieren und zu dokumentieren sowie zu bewerten und Maßnahmen zur Bewältigung der einzelnen Risiken zu definieren und deren Umsetzung voranzutreiben. Darüber hinaus wird in definierten und regelmäßigen Abständen eine Neubewertung der identifizierten Risiken vorgenommen. Das zentrale Risikomanagement steht den Bereichen beratend zur Seite und sorgt für die laufende Aktualisierung und Weiterentwicklung des Risikomanagement-Systems. Als Teil des Risikomanagements im Unternehmen soll das interne Kontrollsystem (IKS) die Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung sowie die Einhaltung von gesetzlichen und unternehmensinternen Vorgaben sicherstellen.

Interne Regelwerke und Verfahrensanweisungen stellen ebenfalls einen wesentlichen Bestandteil des Kontrollumfeldes dar. Zur Vermeidung von wesentlichen Fehldarstellungen bei der Abbildung von Transaktionen werden identifizierte Risiken analysiert und bewertet, um sinnvolle und effektive Kontrollmechanismen einzuführen, welche die Korrektheit im laufenden Rechnungslegungsprozess sicherstellen sollen. Die verschiedenen Kontrollen unterschiedlicher Ausprägung und Periodizität umfassen einerseits automatisierte Kontrollen in der Rechnungswesen Software und andererseits manuelle Kontrollen der Mitarbeiter im Rechnungswesen und den für den Rechnungslegungsprozess vorgelagerten Abteilungen. Das Rechnungswesen führt u. a. umfangreiche Plausibilitäts- und Datenqualitätschecks durch, die eine korrekte Datenerfassung für den Jahresabschluss gewährleisten sollen. Zusätzlich bedient sich das Rechnungswesen bei einigen Themen, die Spezialkenntnisse erfordern, der Unterstützung externer Dienstleister. Für das rechnungslegungsbezogene IT-System sind Zugriffsberechtigungen definiert, um zu gewährleisten, dass sensible Daten vor nicht genehmigtem Zugriff, nicht genehmigter Verwendung und Veränderung geschützt sind. Die Geschäftsführung lässt sich durch ein regelmäßiges Reporting des Finanzwesens über die relevanten Entwicklungen des Unternehmens informieren. Dieses beinhaltet vor allem die laufende Ertragsentwicklung und die dabei ermittelten wesentlichen Abweichungen vom genehmigten Jahresbudget, die Berechnung des Cashflows sowie die Kalkulation von ergebnis- und wertorientierten Kennzahlen.

4.2 Finanzielle und wirtschaftliche Risiken

Verstärkt durch sich anhäufende Unsicherheiten auf den europäischen Finanzmärkten, ist das Gesamtbild der wirtschaftlichen Lage in Deutschland, durch ein rückläufiges Wachstum und hohe Inflation sowie steigenden Zinsen geprägt. Die damit verbundenen Trends der steigenden Personalkosten, überwiegend durch höhere Mindestlöhne und gesetzliche Personalschlüssel, steigende Energiekosten, genereller Preisanstieg sowie auf dieser Basis potenziell rückläufige Kaufkraft und zurückhaltendes Konsumverhalten bergen wesentliche Umsatz- und Kostenrisiken für die AP.

Für die Spielhallenbranche werden die Inflationsrisiken zusätzlich dadurch verschärft, dass eine Weitergabe der Kostensteigerungen an die Kundenseite aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen erschwert ist, da der maximal erzielbare Umsatz je Geldspielgerät pro Stunde regulatorisch limitiert ist.

Diesen Risiken wird deutschlandweit teilweise durch diverse beschlossene und noch diskutierte Entlastungspakete der Bundesregierung begegnet, deren Wirkung den Konsum stützen und die hohen Verbraucher-, und vor allem Energiepreise sowie daraus folgende Teuerungseffekte im kommenden Jahr bezwingen soll.

Seitens der AP sind Verbesserungen auf der Umsatzseite durch die Prüfung und Effizienzsteigerung der angebotenen Leistungen je Spielhallenstandort und Ausschöpfung bestehender Kapazitäten möglich. Attraktivitätsaspekte in den Spielhallen sollen perspektivisch strukturiert identifiziert, ausgebaut und beworben werden.

Kostenseitigen Risiken kann durch Optimierung der Einkäufe und der Kostenstruktur sowie Streuung der Preisrisiken und optimierte Nutzung der Synergieeffekte innerhalb des Konzernverbunds bspw. durch Abschluss effizienter Verträge, begegnet werden.

Die Überprüfung der Organisationsstruktur und potenziell optimalen Betriebsgröße bietet die Möglichkeit, das bestehende Spielhallenportfolio zu konsolidieren und hierdurch die Profitabilität zu gewährleisten. In manchen Fällen führen beispielsweise regulatorische Auflagen, die eine höhere Anzahl an Servicekräften je Konzession verlangen, zu einer nachhaltigen Unwirtschaftlichkeit der Standorte und einer anschließenden Schließung oder einer Reduzierung der Anzahl der betriebenen Konzessionen bei Verbundspielhallen. Diese Effekte werden teilweise durch eine bessere Auslastung der bestehenden Kapazitäten kompensiert.

Die Schließungen wirtschaftlich unrentabler Standorte können sich jedoch aufgrund vertraglicher Mietvereinbarungen von Spielhallenstandorten nur verzögert positiv auf das Gesamtergebnis auswirken. Die Mietaufwendungen fallen teilweise nach Schließung einer Spielhalle für einige Jahre weiter an, falls keine Einigung mit dem Vermieter erzielt werden kann. Dem Risiko wird durch eine schnellere Vermarktung der geschlossenen Standorte gegengesteuert, was dadurch ebenfalls der Liquiditätsentlastung beiträgt.

Das Risiko von Liquiditätsengpässen, die potenziell durch einen negativen Cashflow aus laufender Tätigkeit resultieren können, ist durch den Einbezug in eine Gesamtliquiditätsbetrachtung der deutschen operativen Gesellschaften abgedeckt. Des Weiteren besteht eine Cash Pool-Vereinbarung zwischen der ADMIRAL Entertainment Holding Germany GmbH (Cash Pool-Führerin) und der AP, welche die kurzfristigen Liquiditätsüberbrückungen sicherstellen soll.

Finanzwirtschaftlichen Risiken in Bezug auf Unternehmensbeteiligungen und Forderungen gegen verbundene Unternehmen werden wie folgt adressiert: Die Tochtergesellschaften berichten monatlich Ergebnis- und Kennzahlen, die von der AP analysiert und kritisch hinterfragt werden. Bei identifizierten Risiken werden Gegenmaßnahmen ergriffen.

Die Anteile an den Tochtergesellschaften werden jährlich auf mögliche Wertminderungen hin untersucht. Hierzu werden vereinfachte Unternehmensbewertungen erstellt. Den dabei identifizierten dauerhaften Wertminderungen oder Wertsteigerungen wird durch Ab- bzw. Zuschreibungen Rechnung getragen.

4.3 Regulatorische Risiken

Aufgrund der heterogenen und überregulierten Ausgestaltung ist der Spielhallenmarkt, gemessen an legal betriebenen GGSGs, rückläufig. Zunehmende gesetzliche Anforderungen und Auflagen könnten die Attraktivität des gewerblichen Geldgewinnspiels in Spielhallen beeinträchtigen und sich negativ auf Spielgastfrequenz, Aufenthaltsdauer und Umsätze auswirken.

Aufgrund der eingeführten Personalschlüsseln, insbesondere bei den Verbundspielhallen ist mit weiteren Reduzierungen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen zu rechnen, die in weiteren gesetzlich bedingten Spielhallenschließungen der AP resultieren könnten.

Als Chance wird in diesem Zusammenhang die von vielen Ländern gezogene Option gemäß § 29 Abs. 4 des GlüStV 2021 gesehen, die zu einer allgemeinen Qualitätssteigerung im gesamten Marktsegment führt und den Erhalt der Verbundspielhallen ermöglicht. Die AP-Standorte erfüllen alle dafür notwendigen Voraussetzungen.

Die aktuelle Gesetzgebung und etwaige Vollzugsdefizite von Behörden sowie eine rasche Schrumpfung des regulierten Marktes können als förderlich für ein wachsendes illegales Glückspielangebot Dritter und deren Marktanteile am Gesamtmarkt angesehen werden, das mit dem von der AP angebotenen legalen, regulierten, qualitätsgeprüften und besteuerten Glückspiel divergiert. Die AP kann dadurch Wettbewerbsverzerrungen unterliegen, wenn insbesondere direkte Konkurrenzspielhallen gesetzliche Vorgaben, z. B. zum Sperrdatenabgleich, zum Personalschlüssel, zum Verbot der Mehrfachbespielung an GGSGs, oder zu Rauchverboten oder Öffnungszeiten in Spielhallen nicht einhalten. Dem Risiko wird insoweit entgegengewirkt, dass die Branche in Zusammenarbeit mit den Verbänden im permanenten Dialog mit Entscheidern von Bund und Land ist, um Aufklärung zu leisten. Des Weiteren wird für das erlaubte Glückspiel geworben, das die Spieler vor betrügerischen Machenschaften schützt und für eine wirksame Suchtbekämpfung unter anderem durch bessere Kontrollierbarkeit sorgt.

Durch das mit dem GlüStV 2021 legalisierte und wachsende Online Gaming-Angebot besteht eine potentielle Möglichkeit der teilweisen Abwanderung von Spielhallen-Gästen zu alternativen Glückspielformen. Allerdings ist der Trend nach Angaben des Landesreports zur Glückspielbranche nicht beobachtbar und ist somit als risikoarm einzustufen.

Durch den enorm gestiegenen Kostendruck stellt die derzeitige Zunahme des illegalen Geldgewinnspiels die größte Gefahr dar. Dort gelten keine Spielregeln und für die Kunden sind die Gewinnmöglichkeiten dem ersten Anschein nach besser.

Grundsätzlich sind alle Risiken für die AP von wesentlicher Bedeutung, die sich aus Veränderungen in der Automatenbranche in Deutschland ergeben. Dabei handelt es sich vor allem um die einschneidenden Auswirkungen der länderbezogenen Ausführungsgesetze des GlüStV.

4.4 Personalrisiken

Risiken können sich hingegen dadurch ergeben, dass die wirtschaftlichen Aussichten der Branche infolge der verschärften Gesetzgebung und der Imageprägung durch die Medienberichterstattung einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Schlüsselpositionen Anlass geben, sich einen Arbeitsplatz außerhalb der Branche und damit des Unternehmens zu suchen. Der Betrieb der Spielhallen kann ebenfalls einem Personalmangel unterliegen, da aktuell ein Wandel zum Arbeitnehmermarkt festgestellt werden kann. Ein Personalmangel kann in Einzelfällen dazu führen, dass eine Spielhalle temporär nicht oder nicht optimal betrieben werden kann.

Die Prüfung von Motivations-, Bindungs- und Qualifikationsmaßnahmen von Servicepersonal für alle Spielhallenstandorte ist geeignet, die Arbeitgeberattraktivität zu erhöhen und die ungewollte Fluktuation zu senken. Geplant sind beispielsweise angepassten Schichtplanungen, notwendige beschleunigte Mitarbeiterschulungen und einheitliche Lohnabrechnungen.

4.5 Betriebsrisiken

Die Beeinträchtigung der Energieversorgung, der IT-Infrastruktur und wesentlicher Dienstleister, wie beispielsweise Geldtransportunternehmen, könnte geeignet sein, den Betrieb der Spielhallen, zumindest temporär, teilweise zu beeinträchtigen. Diese sind aktuell in geringem Maße ausgeprägt.

Die Risiken einer Betriebsunterbrechung sowie von Vermögensschäden sind grundsätzlich durch entsprechende Versicherungen gedeckt.

Bestandsgefährdende Risiken liegen unseres Erachtens zum aktuellen Zeitpunkt nicht vor.

5 Prognosebericht und Ausblick für das Jahr 2024

Im Jahr 2024 wird das BIP-Wachstum nach diversen Angaben stagnieren oder gar rückläufig sein. Ferner wird schon im Jahr 2024 nach unterschiedlichen Angaben ein deutlicher Rückgang der Inflation bis auf 2,2 bis 4,1 % erwartet. Zusätzlich wird mit generell steigenden Löhnen in der Bevölkerung gerechnet. In diesem Zusammenhang wird davon ausgegangen, dass die Anspannung der Konjunktur noch spürbar bleiben wird, und die Konsumausgaben und Kaufkraft der Bevölkerung stagnieren werden. Vieles hängt allerdings davon ab, wie sich die Zinsen im europäischen Raum verändern werden. Erste Zinssenkungen sind mit Blick auf die Zinsentwicklung in den USA bereits im 1. Quartal 2024 möglich.

Im regulatorischen Umfeld sind keine wesentlichen Neuerungen zu erwarten. Die Branche wird weiterhin mit den Folgen der Marktschrumpfung und damit verbundener Abwanderung der Kunden konfrontiert. Inwiefern sich in diesem Zusammenhang die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen verändern, lässt sich nicht voraussagen. Diese Entwicklungslinie verbirgt jedoch das Risiko für spürbare Einschnitte, denen die Branche ausgesetzt ist. Chancen werden darin gesehen, dass durch die hohe Qualität des kundenfreundlichen Angebots der AP und der Vereinbarkeit mit den Zielen des GlüStV die Tendenz zu einem steigenden Anteil des regulierten Glücksspiels am Markt hin umkehren wird.

Wir verfolgen sehr genau die gesetzlichen Weiterentwicklungen in der Automatenbranche und arbeiten im Konzernverbund auch aktiv zusammen mit den Spitzenverbänden unserer Branche und in politischen Gesprächen daran, die Zukunft der Automatenbranche und damit auch der AP langfristig zu sichern.

In Abhängigkeit von der konjunkturellen Entwicklung und der Entwicklung der branchenbezogenen Rahmenbedingungen erwartet die AP für das Jahr 2024 einen Umsatz in Höhe von EUR 25,4 Mio., dessen Volumen sich über dem Vorjahresniveau bewegen wird. Nach Vergnügungssteuer erwarten wir einen Umsatz in Höhe von EUR 20,1 Mio.. Die Gründe für eine zu erwartende Umsatzsteigerung sind überwiegend eine bessere Auslastung der bestehenden Kapazitäten, die im Rahmen der Restrukturierung angestoßen wurde, deren Effekte allerdings noch nicht voll zur Geltung kamen. Der positive Effekt wird vor allem durch die um EUR 1,0 Mio. höheren sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von EUR 13,7 Mio. geschmälert, was in Gesamtbetrachtung vorrangig durch weiterhin hohe Personalkosten in Verwaltung und Energiekosten zur Geltung kommt.

Aufgrund der Überführung der angestellten Mitarbeiter auf die Holding kommt es durch Konzernumlagen zusätzlich zu einer Verschiebung der Kosten von Personalaufwendungen in die sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Gleichzeitig wird sich die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl aus dem gleichen Grund reduzieren. Im Weiteren sollen sich die Personalaufwendungen leicht über dem Vorjahresniveau bewegen.

Das Beteiligungsergebnis wird sich mit EUR -0,4 Mio. leicht unter dem aktuellen Ergebnis von ca. EUR -0,3 Mio. bewegen.

Insgesamt rechnen wir für AP nach vorsichtiger Schätzung mit einem EBITDA von EUR -2,4 Mio. für das Geschäftsjahr 2024.

Die Abschreibungen des immateriellen Anlagevermögens und des Sachanlagevermögens werden sich mit EUR 0,2 Mio. linear fortentwickeln und um ca. EUR 0,1 Mio. geringer als im aktuellen Jahr ausfallen. Es werden aktuell keine Veränderungen des Finanzanlagevermögens im Hinblick auf Wertminderungsbedarf erwartet.

Die erwarteten positiven Effekte aus der Restrukturierung werden die Ergebnissituation im Jahr 2024 verbessern. Die Schließung der defizitären Standorte trägt ein weiteres zur Verbesserung bei. Es sind noch nicht alle angedachten Maßnahmen zur Optimierung der Personaleinsatzplanung, an denen aktuell noch gearbeitet wird, in der Prognose berücksichtigt, da die Effekte daraus nicht verlässlich abschätzbar sind. Eine weitere Kostenentlastung kann in diesem Zusammenhang noch bevorstehen. Insbesondere die optimierte Personaleinsatzplanung soll wesentliche Entlastungen bei den Personalkosten bringen.

Die AP plant im kommenden Jahr weitere Schließungen von Standorten im einstelligen Bereich ausschließlich aus wirtschaftlichen Gründen durchzuführen, welche die Gesamtrentabilität der Gesellschaft stärken sollen, aber auch zur Reduzierung der Konzessionsanzahl im einstelligen Bereich sowie die damit verbundene Reduzierung der betriebenen GGSG- sowie der entsprechenden Mitarbeiteranzahl im Servicebereich führen werden. Daher kann es potenziell zu außerplanmäßigen Abschreibungen des Anlagevermögens in unerheblichem Maß kommen. Aktuell sind jedoch die Effekte nicht verlässlich bezifferbar.

Trotz den bevorstehenden Herausforderungen in Krisenzeiten ist es für die ADMIRAL-Gruppe und die Gesellschaft ein vorrangiges Ziel, den Marktanteil der ADMIRAL-Gruppe möglichst auf dem derzeitigen regional hohen Niveau aufrecht zu erhalten und das vorhandene Potential auszuschöpfen.

 

Pfullendorf, den 18. März 2024

Admiral Play GmbH, Düsseldorf 7000

Die Geschäftsführung

Martin Restle

Boris Kuzenko

Martin Moßbrucker

Jakob Rothwangl

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Registergericht: Amtsgericht Düsseldorf ALPDE
Handelsregisternummer: HRB 54628 NAG / AGI

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

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31.12.2023
EUR
Vorjahr
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 117.115,00 108.951,00
117.115,00 108.951,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 219.480,00 346.392,00
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 300.375,00 319.631,00
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 18.264,69 0,00
538.119,69 666.023,00
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.466.605,53 1.467.605,28
1.466.605,53 1.467.605,28
2.121.840,22 2.242.579,28
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 51.501,05 77.255,24
51.501,05 77.255,24
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 8.077.213,24 7.310.735,28
2. Sonstige Vermögensgegenstände 56.618,17 322.252,37
8.133.831,41 7.632.987,65
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 3.845.130,10 3.583.723,69
12.030.462,56 11.293.966,58
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.111,00 8.755,30
14.155.413,78 13.545.301,16

Passiva

31.12.2023
EUR
Vorjahr
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 3.000.000,00 3.000.000,00
II. Kapitalrücklage 1.000.000,00 1.000.000,00
III. Bilanzgewinn 5.577.203,07 5.577.203,07
9.577.203,07 9.577.203,07
B. Rückstellungen
1. Sonstige Rückstellungen 729.863,12 829.591,36
729.863,12 829.591,36
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 38.317,57 73.314,59
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.357.107,48 1.572.499,25
3. Sonstige Verbindlichkeiten 1.452.922,54 1.492.692,89
3.848.347,59 3.138.506,73
14.155.413,78 13.545.301,16

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

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2023
EUR
Vorjahr
EUR
1. Bruttoumsatzerlöse 23.759.759,98 23.730.075,11
Aufwand aus Vergnügungssteuer -5.056.630,55 -4.715.752,52
Umsatzerlöse 18.703.129,43 19.014.322,59
2. Sonstige betriebliche Erträge 2.238.695,63 2.239.015,71
3. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe -731.075,96 -571.689,43
4. Personalaufwand -9.939.444,12 -8.518.527,65
a) Löhne und Gehälter -8.248.667,52 -7.063.228,98
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung -1.690.776,60 -1.455.298,67
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -279.856,95 -283.762,51
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -12.664.469,75 -13.523.869,36
Beteiligungsergebnis -324.991,32 -44.156,95
7. Aufwand aus Verlustübernahmen -324.991,32 -44.156,95
Finanzergebnis 7.304,74 -1.771.719,94
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 93.588,76 15.773,06
9. Abschreibungen auf Finanzanlagen -77.605,00 -1.787.243,00
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -8.679,02 -250,00
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 -1.343.471,35
12. Ergebnis nach Steuern -2.990.708,30 -4.803.858,89
13. Sonstige Steuern -3.467,00 34.659,40
14. Ertrag aus Verlustübernahme 2.994.175,30 4.769.199,49
15. Jahresfehlbetrag 0,00 0,00

ANHANG für das Geschäftsjahr 2023

1. Allgemeine Angaben

Die Admiral Play GmbH ist eine beim Amtsgericht Düsseldorf unter der Registernummer HRB 54628 eingetragene GmbH mit Sitz in Erkrather Straße 372, 40231 Düsseldorf. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 der Admiral Play GmbH ist nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches für mittelgroße Kapitalgesellschaften gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den ergänzenden Vorschriften des GmbHG aufgestellt worden. Abweichend zum Vorjahr werden die Erleichterungsvorschriften gemäß § 264 Abs. 3 HGB nicht in Anspruch genommen und es erfolgt keine Befreiung von den Vorschriften der §§ 284 -288HGB, 289 HGB sowie §§ 325 - 329 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Die entgeltlich erworbenen immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert und nach Maßgabe von § 253 Abs. 3 sowie Abs. 5 HGB in Verbindung mit § 255 Abs. 4 HGB bewertet. Die immateriellen Vermögensgegenstände werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode vermindert. Konzessionen und Mietrechte werden entsprechend der Laufzeit der Spielhallenerlaubnis gemäß § 33i Gewerbeordnung i. V. m. § 24 Glücksspielstaatsvertrag nach der linearen Methode abgeschrieben.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert und nach Maßgabe vom § 253 Abs. 3 sowie Abs. 5 HGB in Verbindung mit § 255 Abs. 4 HGB bewertet. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen, betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu EUR 800 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert wird auf Basis eines Discounted-Cash-Flow-Verfahrens IDW S1 Verbindung i. V. m. IDW RS HFA 10 durch Diskontierung von geplanten zukünftigen finanziellen Überschüssen mit einem gewogenen durchschnittlichen Kapitalkostensatz ermittelt. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert erfolgen nur bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung. Bei einer voraussichtlich nur vorübergehenden Wertminderung wird, in Nichtausübung des Wahlrechts gem. § 253 Abs. 3 HGB, der Beteiligungsbuchwert beibehalten. Ein niedrigerer Wertansatz wird nicht beibehalten, wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe des Vorratsvermögens werden zu Anschaffungskosten oder, soweit erforderlich, mit dem niedrigeren, am Bilanzstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Bestandsrisiken wurde ausreichend Rechnung getragen. Abwertungen für Bestandsrisiken der Vorräte, die sich aus der Lagerdauer, niedriger Wiederbeschaffungskosten oder geminderter Verwertbarkeit ergeben, werden in angemessenem und ausreichendem Umfang vorgenommen.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Spezifischen Risiken werden durch entsprechende Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.

Die flüssigen Mittel und aktiven Rechnungsabgrenzungen sind zum Nennwert bilanziert. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder ggf. quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Das Wahlrecht i.S.v. § 274 Abs. 1 S. 2 HGB zur Aktivierung eines Überhangs latenter Steuern wird soweit zutreffend in Anspruch genommen. Die ausgewiesenen Posten werden i.S.v. § 274 Abs.2 S. 2 HGB aufgelöst, sobald die Steuerbe- oder -entlastung eintritt oder mit ihr nicht mehr zu rechnen ist.

Die Steuerrückstellungen für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer werden auf Grundlage des erwarteten steuerlichen Einkommens und des Gewerbeertrages ermittelt.

Sonstige Rückstellungen werden für alle ungewissen Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften mit ihrem Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung von allen erkennbaren Risiken und erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen gebildet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem i.S.v. § 253 Abs.2 S.2 HGB pauschalen durchschnittlichen Marktzinssatz bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der Bruttobuchwerte und Abschreibungen der einzelnen Posten der immateriellen Vermögensgegenstände, des Sachanlagenvermögens sowie des Finanzanlagevermögens ist im Anlagespiegel dargestellt, der dem Anhang als Anlage beigefügt ist.

Anteilsbesitz

Die Zusammensetzung des Anteilbesitzes ist der folgenden Übersicht zu entnehmen:

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Name der Gesellschaft Sitz Anteil* Eigenkapital 2023 Jahresergebnis 2023 Eigenkapital Vj. Jahresergebnis Vj.
Inland in % in EUR
Admiral Gastronomieaufstellung GmbH* Pfullendorf, Deutschland 100% 1.466.605,09 0,00 1.466.605,09 00,00

* Es besteht eine freiwillige Verlustübernahme im Sinne von § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Alle bis zum Stichtag erfassten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Forderungen gegenüber den verbundenen Unternehmen haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen:

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In EUR 31.12.2023 Vorjahr
aus Lieferungen und Leistungen 43.042,10 148.936,95
gegen Gesellschafter 213,41 7.164.923,33
ADMIRAL Entertainment Holding Germany GmbH LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH (ehem.) 213,41 7.164.923,33

Unter sonstigen Vermögensgegenständen sind geleistete Kautionen in Höhe von EUR 750,00 (Vorjahr EUR 8.467,15) mit einer Laufzeit von länger als ein Jahr erfasst.

Latente Steuern

Die im Geschäftsjahr und im Vorjahr ermittelten aktiven latenten Steuern aus körperschaft- und gewerbesteuerlichen Verlustvorträgen, sowie aus aktiven temporären Bilanzdifferenzen vor allem aus sonstigen Rückstellungen saldiert mit passiven temporären Differenzen aus dem Anlagevermögen wurden mangels Werthaltigkeit noch im Vorjahr vollständig wertberichtigt. Die latenten Steuern sind mit einem Steuersatz von 31,60 % (Vorjahr 29,06 %) berechnet.

Eigenkapital

Die Anteile am Eigenkapital werden zu 100 % von der ADMIRAL Entertainment Holding Germany GmbH mit Sitz in Pfullendorf/Deutschland gehalten. Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von EUR 5.577.203,07 wie im Vorjahr enthalten. Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2023 wird aufgrund einer freiwilligen Verlustübernahme von der LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH übernommen.

Verbindlichkeiten

Zum Stichtag gibt es keine Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit länger als fünf Jahre oder Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind.

Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen beinhalten Verbindlichkeiten:

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In EUR 31.12.2023 Vorjahr
aus Lieferungen und Leistungen 1.268.629,94 1.105.304,49
Gegen Gesellschafter 1.366.430,21 645.593,89
ADMIRAL Entertainment Holding Germany GmbH LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH 1.366.430,21 645.593,89

Sonstige Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten:

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In EUR 31.12.2023 Vorjahr
aus Steuern 1.435.330,35 1.472.634,95

Haftungsverhältnisse

Es liegen keine vermerkpflichtigen Haftungsverhältnisse i.S.v.§ 251 HGB zum Stichtag vor.

Außerbilanzielle Geschäfte

Es sind keine außerbilanziellen Geschäfte zum Stichtag vorhanden, die für die Beurteilung der Finanzlage des Unternehmens erforderlich wären, oder unter sonstigen finanziellen Verpflichtungen nicht erwähnt wurden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 setzen sich die finanziellen Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, wie folgt zusammen:

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in EUR bis 1 Jahr über 1 bis 5 Jahre Über 5 Jahre GESAMT Vorjahr
Miete Filialen 2.583.468,77 4.570.254,03 9.880,54 7.163.603,34 7.343.668,96
Gerätemiete 364.800,00 0,00 0,00 364.800,00 342.800,00
GESAMT 2.948.268,77* 4.570.254,03 9.880,54 7.528.403,34 7.686.468,96

* Davon EUR 580.947,95 (Vorjahr EUR 389.600,00) an verbundene Unternehmen.

Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Im Geschäftsjahr gab es keine wesentlichen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen zu nicht marktüblichen Bedingungen.

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

Umsatzerlöse der Gesellschaft werden ausschließlich im Inland realisiert und setzen sich wie folgt zusammen:

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in EUR 2023 Vorjahr
Spielhallenbetrieb 23.638.689,92 23.677.016,68
(Unter-)Vermietung 48.226,01 46.040,00*
Sonstige 72.844,05 7.018,43
Aufwand aus Vergnügungssteuer -5.056.630,55 -4.715.752,52
GESAMT 18.703.129,43 19.014.322,59

Personalaufwand

In den Personalaufwendungen sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von EUR 3.217,88 enthalten.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Zu den sonstigen betrieblichen Aufwendungen gehören vorwiegend Gerätemieten sowie Aufwendungen für Ersatzteile, Raumkosten, Aufwendungen aus konzerninternen Kostenerstattungen, Versicherungen, Beiträge, Reparaturen und Instandhaltung, Fahrzeugkosten, Werbe- und Reisekosten, sowie Transportkosten, Gerätemieten und Lizenzgebühren, wie auch Rechts- und Beratungskosten sowie weitere Kosten der Verwaltung.

Finanz- und Beteiligungsergebnis

Unter den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen sind Erträge aus verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR -93.440,37 (Vorjahr EUR -15.768,38) erfasst.

Unter den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 2.634,52 (Vorjahr EUR 0,00), sowie Aufwendungen aus Aufzinsung von EUR 5.154,66 (Vorjahr EUR 250,00) erfasst.

Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Bedeutung

Angesichts der mit der einzigen Tochtergesellschaft der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 freiwillig abgeschlossenen Verlustübernahmevereinbarung im Sinne von § 264 Abs. 3 Nr.2 HGB sind unter Beteiligungsergebnis die Aufwendungen aus Verlustübernahme von verbundenen Unternehmen ausgewiesen.

Darüber hinaus ist der Verlust der Gesellschaft, aufgrund einer Verlustübernahmevereinbarung mit der LÖWEN Entertainment GmbH, in Höhe des Jahresfehlbetrags von LÖWEN Entertainment GmbH wie im Vorjahr übernommen worden.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beinhalten im Vorjahr ausschließlich Aufwendungen aus latenten Steuern in Höhe von EUR 1.343.471,35.

5. Sonstige Angaben

Durchschnittliche Mitarbeiteranzahl

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2023 Vorjahr
Angestellte 20 25
Arbeiter/gewerbliche MA 239 229

Geschäftsführung

Geschäftsführer der Gesellschaft sind:

Herr Martin Restle; Vorsitzender der Geschäftsführung

Herr Martin Moßbrucker; kaufmännischer Geschäftsführer

Herr Boris Kuzenko; Geschäftsführer für Bauangelegenheiten

Herr Jakob Rothwangl; Geschäftsführer für Konzernangelegenheiten

Honorar des Abschlussprüfers

Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt EUR 36.750,00 und betrifft ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen.

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Bilanzstichtag

Mit Wirkung zum 01. Januar 2024 wurde ein Ergebnisabführungsvertrag mit der Admiral Entertainment Germany Holding GmbH abgeschlossen und somit eine ertragssteuerliche Gemeinschaft mit der Admiral Entertainment Germany Holding GmbH als Organträgerin begründet. Gleichzeitig wurde ein Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Gesellschaft und Ihrer Tochtergesellschaft, der Admiral Gastronomieaufstellung GmbH zum 01. Januar 2024 abgeschlossen, welche ebenfalls in die ertragsteuerliche Gemeinschaft eingeschlossen ist.

Einbeziehung in Konzernabschluss

Der Jahresabschluss der Admiral Play GmbH wird in den Konzernabschluss der Novo Invest GmbH, Gumpoldskirchen, Österreich, einbezogen, die den Konzernabschluss für den größten Konsolidierungskreis aufstellt. Der Konzernabschluss der Novo Invest GmbH wird nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt und beim Landesgericht Wiener Neustadt unter der FN 381832v offengelegt.

Der Jahresabschluss der Admiral Play GmbH wird in den Konzernabschluss der Novomatic AG, Gumpoldskirchen, Österreich, einbezogen, die den Konzernabschluss für den kleinsten Konsolidierungskreis aufstellt. Der Konzernabschluss der Novomatic AG wird nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt und beim Landesgericht Wiener Neustadt unter der FN 69548b offengelegt.

Zur Erstellung eines Konzernabschlusses war die Admiral Play GmbH zum 31. Dezember 2023 nicht verpflichtet, da die Novomatic AG, Gumpoldskirchen, Österreich in ihrer Eigenschaft als deutsche Konzernleitung zum 31. Dezember 2023 einen Konzernabschluss und Konzernlagebericht mit befreiender Wirkung für die Admiral Play GmbH erstellt; dieser ist im Bundesanzeiger erhältlich.

 

Pfullendorf, den 18. März 2024

Die Geschäftsführung

Martin Restle

Boris Kuzenko

Martin Moßbrucker

Jakob Rothwangl

Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2023

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Anschaffungs- und Herstellungskosten Kumulierte Abschreibungen
01.01.2023
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
31.12.2023
EUR
01.01.2023
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 404.309,62 40.035,00 170.103,00 274.241,62 295.358,62
2. Geschäfts- oder Firmenwert 358.134,00 0,00 140.134,00 218.000,00 358.134,00
762.443,62 40.035,00 310.237,00 492.241,62 653.492,62
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 10.279.788,90 7.193,60 268.503,08 10.018.479,42 9.933.396,90
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.215.535,22 300.805,78 1.345.115,28 2.171.225,72 2.895.904,22
2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 18.264,69 0,00 18.264,69 0,00
13.495.324,12 326.264,07 1.613.618,36 12.207.969,83 12.829.301,12
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 6.487.656,28 76.605,25 0,00 6.564.261,53 5.020.051,00
20.745.424,02 442.904,32 1.923.855,36 19.264.472,98 18.502.844,74
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Buchwerte
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
31.12.2023
EUR
31.12.2023
EUR
31.12.2022
TEUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 19.067,00 157.299,00 157.126,62 117.115,00 108.951
2. Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 140.134,00 218.000,00 0,00 0
19.067,00 297.433,00 375.126,62 117.115,00 108.951
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 131.082,60 265.480,08 9.798.999,42 219.480,00 346.392
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 129.707,35 1.154.760,85 1.870.850,72 300.375,00 319.631
2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 18.264,69 0
260.789,95 1.420.240,93 11.669.850,14 538.119,69 666.023
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 77.605,00 0,00 5.097.656,00 1.466.605,53 1.467.605
357.461,95 1.717.673,93 17.142.632,76 2.121.840,22 2.242.579

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Admiral Play GmbH, Düsseldorf

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Admiral Play GmbH, Düsseldorf, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Admiral Play GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Stuttgart, den 12. April 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Kai Mauden, Wirtschaftsprüfer

ppa. Monika Derosa, Wirtschaftsprüferin

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 15.04.2024 festgestellt.

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