Surf &
Fun GmbH
Unna
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
34,68 |
534,68 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
34,68 |
534,68 |
| 1.
sonstige Vermögensgegenstände |
34,68 |
534,68 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
34,68 |
534,68 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
34,68 |
534,68 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
24.465,32 |
23.653,45 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
500,00 |
811,87 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
34,68 |
534,68 |
Anhang
Bezugnehmend auf die beigefügte Bilanz zum
31.12.2011 und die Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011 der
Gesellschaft machen wir entsprechend den gesetzlichen
Vorschriften folgende Angaben:
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist aufgrund ihrer
Arbeitnehmerzahl, ihrer Bilanzsumme und ihrer
Umsatzerlöse eine "kleine" Gesellschaft im Sinne
des § 267 Abs. 1 HGB.
Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde
gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB
verzichtet.
Gliederung des Jahresabschlusses
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte nach
dem differenzierten Schema des § 266 Abs. 2 und 3 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB aufgestellt.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich
aus dem Anlagespiegel. Hieraus ergeben sich auch die
Abschreibungen des Geschäftsjahres.
Die Zusammensetzung der "Sonstigen
Rückstellungen" ergibt sich aus den Erläuterungen
zur Bilanz.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Saldenvorträge zum 01.01.2011 entsprechen
den Ansätzen zum 31. Dezember des Vorjahres. Die
Bilanzidentität gemäß § 252 Abs. 1 Nr.
1 HGB ist gewahrt.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden erfolgt nach dem Grundsatz der
Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip
gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Die in der Bilanz ausgewiesenen
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).
Das Realisationsprinzip und das
Imparitätsprinzip sowie der Grundsatz der
Vorsicht wurden beachtet (§ 252 Abs. 1 Nr. 4
HGB).
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten
(§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB); die Bewertungsstetigkeit ist
somit gewahrt.
Das bewegliche Anlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten abzüglich angemessener
planmäßiger Abschreibung angesetzt. Darüber
hinaus wurden, soweit bei Zugängen die Voraussetzungen
gemäß § 7g EStG erfüllt waren,
Sonderabschreibungen i.H.v. 20 % der Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abgesetzt.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
mit den Nominalbeträgen ausgewiesen.
Die Rückstellungsbeträge wurden aufgrund
vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung ermittelt.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren
Rückzahlungsbeträgen ausgewiesen.
Sonstige Angaben
Die Geschäftsführung wurde in 2011
ausgeübt durch die Geschäftsführer
Herrn Achim Schulz, Mülhöfe 8, 59419
Möhnesee
Der Jahresfehlbetrag zum 31.12.2011 beträgt
500,00 €.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren waren
nicht zu verzeichnen.
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