Blessing ConSys Verwaltungs GmbH
Charlottenstraße 81, 72764 Reutlingen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Anette Benz seit 8.12.2014 | Geschäftsführer |
Martin Benz seit 16.7.2007 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Blessing ConSys Verwaltungs GmbHReutlingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
AnhangDer Jahresabschluss zum 31.12.2011 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.05.2009 (BilMoG) aufgestellt. Die Ansatzvorschriften und die Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches sowie die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften und bestimmte Personenhandelsgesellschaften (§264a HGB) wurden beachtet. Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden zum Bilanzstichtag einzeln bewertet. Alle Risiken und Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden und bis zum Tag der Aufstellung bekanntgeworden sind, wurden berücksichtigt Vermögensgegenstände des Anlage- und Umlaufvermögens wurden höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen, angesetzt. Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, wurden die Anschaffungs- oder die Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen vermindert. Der Abschreibungsplan entspricht der voraussichtlichen Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes. Ohne Rücksicht darauf, ob ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist, wurden bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, um diese mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden Abschreibungen vorgenommen, wenn sich ein niedrigerer Wert aus einem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag ergab. Konnte ein Börsen- oder Marktpreis nicht festgestellt werden und waren die Anschaffungs- oder Herstellungskosten höher als der Wert, der den Vermögensgegenständen am Abschlussstichtag beizulegen ist, so wurde auf diesen Wert abgeschrieben. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB aktiviert. In die Herstellungskosten werden die Einzelkosten, angemessene Teile der Materialgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist, einbezogen. Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag und Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden. Gegenüber Gesellschaftern bestehen Forderungen in Höhe von TEUR 0 (Vj TEUR 0). Gegenüber Gesellschaftern bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 0 (Vj TEUR 0). Laufzeit der Verbindlichkeiten bis zu einem Jahr: Gesamtsumme (Vj Gesamtsumme) Laufzeit der Verbindlichkeiten länger als 5 Jahre: TEUR 0 (Vj TEUR 0) Gewinnvortrag im Bilanzgewinn: TEUR -25 (Vj TEUR -25) Geschäftsführer ist Martin Benz. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt. |
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