Automation-
Team Westerwald GmbH
Giesenhausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
91.943,37 |
55.617,93 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.332,00 |
984,00 |
| III.
Finanzanlagen |
89.610,37 |
54.632,93 |
| B.
Umlaufvermögen |
37.722,39 |
21.762,39 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
37.626,33 |
14.194,24 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
96,06 |
7.568,15 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
129.665,76 |
77.380,32 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
54.008,87 |
46.535,62 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
1.587,18 |
1.587,18 |
| III.
Gewinnvortrag |
19.948,44 |
-4.681,23 |
| IV.
Jahresüberschuss |
7.473,25 |
24.629,67 |
| B.
Rückstellungen |
25.725,16 |
21.353,30 |
| C.
Verbindlichkeiten |
49.931,73 |
9.491,40 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
49.931,73 |
9.491,40 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
129.665,76 |
77.380,32 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2010
Automation-Team Westerwald GmbH
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insofern nicht vor (Art. 67 VIII 1 EGHGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB
nicht angepasst.
Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und
Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
B. Bilanzierungsmethoden und Form der
Darstellung
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1
und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4) Rechnungsabgrenzungsposten werden nur im Rahmen
der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
5) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. §
251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268
Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
C. Bewertungsmethoden
1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren
sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen
Bestimmungen.
2) Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
weder tatsächliche noch rechtliche Gründe
entgegen.
3) Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
4) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen
und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten
der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
5) Die Gegenstände des
Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten
aktiviert.
Bei der Bemessung der Abschreibungen wird auf
die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgestellt. Bei
der Verteilung der Anschaffungskosten kommt die
lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung.
Die Finanzanlagen werden mit Anschaffungskosten
aktiviert.
6) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt.
7) Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten werden mit dem Nennwert am Bilanzstichtag
bewertet.
8) Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Sie werden in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abzuzinsen.
09) Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
10) Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
D. Angaben zu Bilanzposten
I. Forderungen i.S. des § 42 III GmbHG
Die Gesellschaft hat gegenüber dem
Gesellschafter-Geschäftsführer, Herrn
Frank-Ulrich Fuchs, eine Darlehensforderung in Höhe
von € 89.610,37. Das Verrechnungskonto wird mit
6% verzinst.
Die Forderungen wird unter dem Bilanzposten "sonstige
Ausleihungen" ausgewiesen.
E. Sonstige Angaben
I. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse aus der Begebung und
Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften,
Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus
Gewährleistungsverträgen sowie
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestanden
weder im Vorjahr noch im Berichtsjahr.
II. Geschäftsführungsorgane
Die Geschäfte wurden während des
Geschäftsjahres geführt von Herrn Frank-Ulrich
Fuchs. Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Giesenhausen, den 27. Februar 2012
gez. Frank-Ulrich Fuchs
- Geschäftsführer -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.02.2012 festgestellt.
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