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Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
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SIXBID AGBaden-BadenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Bilanz
Anhang
I.
Allgemeine Erläuterungen
Die Gesellschaft befindet sich nicht in der Abwicklung oder Liquidation. Größenklasse nach HGB Die Firma ist nach den Größenmerkmalen des § 267 HGB eine kleine Gesellschaft, da an zwei aufeinander folgenden Bilanzstichtagen zwei der drei folgenden Merkmale nicht überschritten sind: o Bilanzsumme nicht über € 6,0 Millionen o Umsatzerlöse nicht über € 12,0 Millionen o Anzahl der Arbeitnehmer nicht über 50 Von den Erleichterungen zur Aufstellung des Jahresabschlusses wurde zumindest teilweise Gebrauch gemacht. Mangelnde Vergleichbarkeit von Abschlussposten Die verschiedenen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind grundsätzlich mit den Vorjahresangaben vergleichbar. Abweichungen von diesem Grundsatz sind gegebenenfalls direkt bei den Einzelposten zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung angegeben. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens waren im Geschäftsjahr und im Vorjahr nicht auszuweisen, weitere Angaben entfallen daher. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen werden regelmäßig nach der kürzesten steuerlich für zulässig gehaltenen Nutzungsdauer bemessen. Bewegliche Anlagegüter werden - soweit steuerlich zulässig - auch degressiv abgeschrieben. Die Umstellung von der degressiven Abschreibung auf die lineare Verteilung des Restwertes über die Restnutzungsdauer erfolgt in dem Jahr, in dem der Übergang zu einer höheren Abschreibung führt. Sogenannte Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis € 250 bzw. bis € 150 für Anschaffungen vor 01.01.2018 wurden im Anschaffungsjahr in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt und nicht aktiviert. Soweit für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis € 1.000 ein steuerlicher Sammelposten nach § 6 IIa EStG gebildet wurde, kann der tatsächliche Bestand hiervon abweichen. Ein solcher steuerlicher Posten wurde wegen untergeordneter Bedeutung auch handelsrechtlich übernommen. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis € 800 bzw. bis € 410 für Anschaffungen vor 01.01.2018 kann in einzelnen Jahren von dem Wahlrecht zum Sofortabzug als Geringwertige Wirtschaftsgüter Gebrauch gemacht worden sein. Ein steuerlicher Sammelposten nach § 6 IIa EStG wurde dann insoweit nicht gebildet. Selbst geschaffene Vermögensgegenstände des Anlagevermögens Selbst hergestellte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden nicht aktiviert. Die im Anlagevermögen ausgewiesenen selbst geschaffenen Vermögensgegen-stände wurden mit den Herstellungskosten angesetzt. Die Bewertung der Herstellungskosten erfolgte analog zur Bewertung der Vorräte. Es wird insoweit auf die dortigen Ausführungen verwiesen. Abschreibung eines entgeltlich erworbenen Geschäftswertes Ein entgeltlich erworbener Geschäftswert ist nicht vorhanden. Finanzanlagen Finanzanlagen wurden soweit vorhanden zu den Anschaffungskosten bzw. dem Rückzahlungsbetrag oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Vorräte Ausführung befindliche Aufträge waren zum Bilanz- und Vorjahresstichtag nicht auszuweisen, daher entfallen weitere Angaben hierzu. Soweit Vorräte zu Herstellungskosten angesetzt wurden, sind Verwaltungskosten, Aufwendungen für soziale Einrichtungen, Aufwendungen für freiwillige soziale Leistungen, Aufwendungen für Altersvorsorgeleistungen des Betriebs sowie Fremdkapitalzinsen nicht in die Bewertung einbezogen worden. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Der Ansatz erfolgte zu Anschaffungskosten vermindert um eventuelle Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Soweit vorhanden sind Fremdwährungsforderungen zum Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls oder zum niedrigeren Kurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde keine Pauschalwertberichtigung gebildet. Wertpapiere im Umlaufvermögen Der Ansatz erfolgt soweit vorhanden zu den Anschaffungskosten und gegebenenfalls zum niedrigeren Kurswert zum Bilanzstichtag. Flüssige Mittel Der Ansatz der liquiden Mittel erfolgte zum Nennbetrag. Rückstellungen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und bei Laufzeiten über ein Jahr entsprechend § 253 II HGB abgezinst. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend berücksichtigt. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag zum Bilanzstichtag angesetzt. Soweit vorhanden sind Fremdwährungsverbindlichkeiten zum Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls oder zum höheren Kurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Soweit Änderungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen wurden sind diese zur entsprechenden Bilanzposition erläutert, begründet und die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dargestellt. Abweichungen von der Darstellungsstetigkeit gegenüber dem Vorjahr Die Darstellung des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr nicht geändert worden. Zusatzangaben zur Vermittlung der tatsächlichen Lage Wesentliche (mit Auswirkungen von 10% auf das Jahresergebnis, 5% auf die Bilanzsumme oder 10% auf wichtige Einzelposten des Jahresabschlusses) zu berichtende Einflussfaktoren zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, positiv wie negativ, sind, soweit vorhanden, entweder folgend oder bei den einzelnen betroffenen Positionen erläutert. Unter diesem Punkt zu berichten wären beispielsweise wesentliche Steuerwirkungen aus Sonder-/Ergänzungsbilanzen, nicht ausgewiesene Teilgewinnrealisierungen aus langfristiger Fertigung, Vorteilsausgleiche zu den unten berichteten sonstigen finanziellen Verpflichtungen oder nicht in den Rückstellungen ausgewiesene Verpflichtungen aus deren zeitanteiliger Ansammlung, ebenso einmalige Sonderaufwendungen oder -erlöse, Vorteile aus Gestaltungen oder einmalige Realisierungen von stillen Reserven oder Verlusten. Solche Positionen sind im Geschäftsjahr nicht gegeben. III. Erläuterungen zu Posten der Bilanz Forderungen Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen in Höhe von € 250.000,00 (Vorjahr = € 250.000,00). Eigenkapital Die Bilanz wurde gemäß § 268 I HGB unter Berücksichtigung der Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Der in der Position Bilanzgewinn enthaltene Gewinnvortrag beträgt € 292.251,73 (Vorjahr = € 172.769,41). Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen Es liegen keine Pensionsverpflichtungen vor, die gemäß Art. 28 Abs. 1 EGHGB nicht passiviert sind. Verbindlichkeiten Von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten haben € 136.242,66 (Vorjahr = € 55.248,47) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten haben € 0,00 (Vorjahr = € 0,00) eine Restlaufzeit von mehr als 1 und bis zu 5 Jahren. Von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten haben € 0,00 (Vorjahr = € 0,00) eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren. Durch Pfandrechte sind von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten € 0,00 gesichert. Durch eigene Hypotheken/Grundschulden sind von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten € 0,00 gesichert. Darüber hinaus bestehen zu den Verbindlichkeiten, insbesondere denen aus Lieferungen und Leistungen, im üblichen Umfang branchenübliche Eigentumsvorbehalte oder kraft Gesetzes entstehende Sicherheiten Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten liegen nicht vor. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Über die nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäfte gemäß § 285 Nr. 3 HGB ist nach § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB als kleine Gesellschaft nicht zu berichten. Damit entfallen auch die weiteren Angaben zu diesen Geschäften nach § 285 Nr. 3a HGB. Solche Angaben beträfen beispielweise Verpflichtungen mit wesentlichem Einfluss auf die Finanzlage aus Miet-, Pacht oder Leasingverträgen, schwebenden Geschäften, öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, zwangsläufigen Folgeinvestitionen, unabwendbaren Großreparaturen oder aus sonstigen Verpflichtungen, denen sich das Unternehmen nicht einseitig entziehen kann. Hierzu erfolgen daher keine Angaben in diesem Anhang. IV. Erläuterungen zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Aufgliederung zusammengefasster Posten In dem Posten "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" sind Erträge aus der Abzinsung bspw. von unverzinslichen Verbindlichkeiten oder von als Zinsertrag verbuchten Abzinsungsbeträgen zu Rückstellungen mit € 0,00 (Vorjahr = € 0,00) enthalten. In dem Posten "Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen" sind Aufwendungen aus der Abzinsung bspw. von unverzinslichen Forderungen oder der Zinsanteil aus der Zuführung zur Pensionsrückstellung mit € 0,00 (Vorjahr = € 0,00) enthalten. In dem Posten "Sonstige betriebliche Erträge" sind Gewinne aus der Währungsumrechnung mit € 9.341,73 (Vorjahr = € 1.767,17) enthalten. In dem Posten "Sonstige betriebliche Aufwendungen" sind Verluste aus der Währungsumrechnung mit € 7.266,01 (Vorjahr = € 1.888,89) enthalten. Außerplanmäßige Abschreibungen auf Anlagevermögen Die Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens enthalten außerplanmäßige Abschreibungen mit € 0,00 (Vorjahr € 0,00). Außerordentliche Aufwendungen und Erträge Außerordentliche Aufwendungen und Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung fielen im Geschäftsjahr nicht an. Aufwands-/Ertragsposten, die anderen Geschäftsjahren zuzurechnen sind Aufwands- und Ertragsposten, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind, fielen im Geschäftsjahr nicht an bzw. waren lediglich von untergeordneter Bedeutung. V. Sonstige Angaben Vorschüsse und Kredite an Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Beiräte An die Gruppe der Mitglieder von Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder ähnlicher Einrichtungen wurde Vorschüsse, Kredite oder Haftungsübernahmen wie folgt gewährt:
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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