Die Sparkasse Bremen AG
Universitätsallee 14, 28359 Bremen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Anass Sellouta seit 17.4.2026 | Prokura |
Beatrice Schwartländer seit 17.4.2026 | Prokura |
Marcus Plemper seit 17.4.2026 | Prokura |
Michael Vieregge seit 18.3.2026 | Prokura |
Maximilian Woldt seit 7.11.2025 | Prokura |
Sonja Dr. Kastin seit 7.10.2025 | Vorstandsmitglied |
Torben Stelter seit 29.7.2025 | Prokura |
Meike Peters seit 15.11.2024 | Prokura |
Tugce Ayhan seit 15.11.2024 | Prokura |
Jennifer Linden seit 15.11.2024 | Prokura |
Anja Siebenmorgen-Kölle seit 1.8.2024 | Prokura |
Malte Steffens seit 1.8.2024 | Prokura |
Dino Zirwes seit 1.8.2024 | Prokura |
Martin Dr. Söller seit 1.8.2024 | Prokura |
Sven-Olaf Stührmann seit 16.4.2024 | Prokura |
Ralf Schwiethal seit 16.4.2024 | Prokura |
Sören Heusmann seit 16.4.2024 | Prokura |
Alexander Jung seit 16.4.2024 | Prokura |
Katja Karstaedt seit 16.4.2024 | Prokura |
Hacer Kaya seit 12.1.2024 | Prokura |
Anne Katherina Heusmann seit 12.1.2024 | Prokura |
Frauke Ringies seit 12.1.2024 | Prokura |
Frank Lütjelüschen seit 24.4.2023 | Prokura |
Jörn Wenke seit 24.4.2023 | Prokura |
Andreas Soller seit 24.4.2023 | Prokura |
Tanja Schumacher seit 24.4.2023 | Prokura |
Klaus Peter Windheuser seit 1.10.2020 | Vorstandsmitglied |
Pranjal Kothari seit 1.10.2020 | Vorstandsmitglied |
Tim Dr. Nesemann seit 5.7.2005 | Vorstandsmitglied |
Hermann Tepe seit 5.7.2005 | Vorstandsmitglied |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 100.00% | |
| 100.00% | |
| 100.00% | |
| 100.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Die Sparkasse Bremen AGBremenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtGrundlagen der Sparkasse Auf Initiative von Bremer Bürgerinnen und Bürgern wurde die Sparkasse Bremen 1825 gegründet. Als freie Sparkasse hat sie nicht die Gewinnmaximierung zum Ziel, sondern den Nutzen für ihre Kundinnen und Kunden und ihren Standort. Deshalb investiert sie unverändert einen großen Teil ihres wirtschaftlichen Ergebnisses wieder in die Hansestadt - somit auch in das Gemeinwohl und die Lebensqualität der Bremerinnen und Bremer - vom Kindergarten über den Sportverein bis zu kulturellen Veranstaltungen der Stadt profitieren viele. Diese Gemeinwohlorientierung ist ein unverrückbarer Teil der Geschäftspolitik der Sparkasse Bremen. Mit einem Geschäftsvolumen von rund 15 Mrd. EUR und rund 1.169 Mitarbeitenden ist die Sparkasse Bremen ein starker Partner des Mittelstands und begleitet unternehmerisches Wachstum mit Branchenexpertise und Kompetenz vor Ort. Ihren Privatkunden bietet die Sparkasse Bremen umfassende Beratungsleistungen rund ums Sparen und Finanzieren sowie zu Vermögensverwaltungs-, Vorsorge- und Immobilienthemen. Rund 400.000 Privatkunden, dies entspricht einem Marktanteil von ca. 40 % in der Region Bremen, sowie mehr als 25.000 Firmenkunden schenken der Sparkasse Bremen ihr Vertrauen. Die Sparkasse Bremen legt den Fokus auf eine klare Kundenorientierung mit dem Ziel einer permanenten und nachhaltigen Stärkung der Kundenbeziehungen. Der jährlich von einem unabhängigen Marktforschungsinstitut ermittelte Kundenpräferenzwert ist in diesem Zusammenhang ein wesentlicher nichtfinanzieller Leistungsindikator. Dieser gibt die Position der Sparkasse Bremen - auf Basis des aktuellen Leistungsportfolios - im Vergleich zum Wettbewerb wieder, wird jährlich durch eine repräsentative Befragung der Bremer Bevölkerung ermittelt und bestätigt der Sparkasse Bremen regelmäßig hohe Marktstellungen sowohl im Firmen- als auch im Privatkundengeschäft. Mit einem Präferenzwert von 61 Punkten im Firmenkundengeschäft liegt die Sparkasse Bremen weiterhin an der Spitze der bremischen Kreditinstitute und hat diese Position im Vergleich zum Vorjahr weiter ausgebaut. Auch im wettbewerbsintensiven und von zunehmender Digitalisierung gekennzeichneten Privatkundengeschäft steigerte die Sparkasse Bremen auf Basis der durchgeführten Befragung den Präferenzwert auf 55 Punkte und baute ihre sehr starke Marktstellung in ihrem Geschäftsgebiet weiter aus. Um auch in einer zunehmend digitalisierten Welt und einem wettbewerbsintensiven Umfeld erster Ansprechpartner für die Kunden zu bleiben und einen hohen Kundennutzen zu stiften, stellt sich die Sparkasse Bremen mit umfassenden, langfristig und nachhaltig ausgerichteten, andauernden strategischen Maßnahmen auf die geschäftspolitischen Herausforderungen der Zukunft ein. Dieser langfristig ausgerichtete Veränderungsprozesses beinhaltet die umgesetzte Transformation der Unternehmenskultur in eine hierarchiefreie Netzwerkorganisation sowie deren stetige Weiterentwicklung unter Berücksichtigung aller aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Dabei arbeiten die Teams in offenen Bürokonzepten über die jeweiligen Teamgrenzen hinweg interdisziplinär zusammen. Die Hauptstelle der Sparkasse Bremen am Campus der Universität Bremen wurden nach den strengen Kriterien für nachhaltige Bürogebäude errichtet. Im Rahmen eines umfassenden Filialkonzeptes hat die Sparkasse Bremen zudem die Transformation bestehender Filialen zu Stadtteilfilialen, in denen unterschiedlichste Dienst- und Beratungsleistungen sowie Mehrwertservices für und aus dem Stadtteil angeboten werden, weitestgehend umgesetzt. Als weitere strategische Antwort auf die Herausforderungen des digitalen Zeitalters und des demografischen Wandels forciert die Sparkasse Bremen zielgerichtet die weitere umfassende Digitalisierung ihrer Prozesse und insbesondere den nachhaltigen Ausbau ihres digitalen Angebotes an Produkten und Dienstleistungen. In diesem Zusammenhang vermittelt die Sparkasse Bremen ihren Kunden, sowohl online als auch in der Beratung vor Ort, das passende Finanzprodukt - je nach Kundenwunsch und Verfügbarkeit ein Produkt der Sparkasse Bremen oder eines Drittanbieters. Die bereits umgesetzten wie auch die zukünftig vorgesehenen strategischen Maßnahmen erfolgen mit dem klaren Fokus, auch zukünftig eine optimale Anpassungsfähigkeit an die zunehmend dynamischen Veränderungen der Kundenbedürfnisse zu erreichen. Nachhaltigkeit in der Sparkasse * Die Geschäftstätigkeit der Sparkasse Bremen ist seit Gründungstagen ausgerichtet auf nachhaltiges Denken und Handeln, Verantwortung für die Region und Gemeinwohlorientierung. Aus dieser Tradition heraus übernimmt die Sparkasse Bremen bis heute Verantwortung für die Menschen und die Wirtschaft in Bremen und trägt mit ihren Produkten und Dienstleistungen sowie ihrem gesellschaftlichen Engagement zu einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Entwicklung der Hansestadt bei. Die Sparkasse Bremen ist sich ihrer Verantwortung für Gesellschaft und Umwelt, für heutige und zukünftige Generationen bewusst und hat daher ihre Haltung zu einer nachhaltigen Unternehmensführung konsequent in ihrer Unternehmensstrategie verankert. Sie setzt sich aktiv für einen nachhaltigen Wandel von Gesellschaft und Wirtschaft ein: beispielsweise durch nachhaltige Anlage- und Kreditprodukte, die finanzielle Förderung des Gemeinwohls in Bremen, eine zukunftsorientierte Personalpolitik sowie einen ressourcen- und klimaschonenden Geschäftsbetrieb. Auch in 2023 hat die Sparkasse Bremen ihre Kundinnen und Kunden aktiv bei deren Transformation unterstützt, gleichwohl aber auch Fortschritte bei den Kundinnen und Kunden eingefordert. Im eigenen Geschäftsbetrieb und ihrem Kerngeschäft wird die Sparkasse Bremen erste Dekarbonisierungsziele erarbeiten, vor allem im Kreditgeschäft, bei den Kundenanlagen, der Vermögensverwaltung, im Eigenanlagegeschäft sowie im eigenen Geschäftsbetrieb. Sie wird daher auch zukünftig ihr starkes Engagement für verantwortliches Bankwesen sowie nachhaltige Produkte und Dienstleistungen in allen Geschäftsbereichen kontinuierlich weiter ausbauen. Die Sparkasse Bremen berichtet jährlich umfangreich und detailliert über ihr nachhaltiges Engagement im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsberichte. Diese orientieren sich an den vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) definierten Kategorien und Indikatoren für Nachhaltigkeit und beinhalten Beschreibungen und Kennzahlen zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen sowie zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Die Nachhaltigkeitsberichte zur nichtfinanziellen Berichterstattung der Sparkasse Bremen gemäß §§ 289b ff. HGB sind jeweils unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen auf der Homepage der Sparkasse Bremen unter "www.sparkasse-bremen.de/de/home/ihre-sparkasse/nachhaltigkeit/transparenz.html" abrufbar.
* Diese Angaben sind nicht Bestandteil der
Jahresabschlussprüfung.
Personal- und Sozialbereich Der Personalbestand der Sparkasse Bremen erhöhte sich in der Stichtagsbetrachtung im Vergleich zum Vorjahr vorrangig durch Neueinstellungen leicht auf 1.169 Mitarbeitende (+1 % gegenüber dem Vorjahr), davon sind 1.079 Mitarbeitende bankspezifische Mitarbeitende. Insgesamt waren 551 Mitarbeitende (ca. 48 % der Beschäftigten) in Teilzeit beschäftigt. Der überwiegende Teil der Beschäftigten (rund 60 %) arbeitet in der Beratung der Kunden. Mit insgesamt 81 Auszubildenden (Vorjahr: 84) und einer Ausbildungsquote von 7,5 % der bankspezifischen Mitarbeitenden leistet die Sparkasse Bremen auch in Zeiten schwieriger Rahmenbedingungen ihren Beitrag zur Schaffung von Ausbildungsplätzen in Bremen. Zusätzlich zum Ausbildungsberuf "Bankkauffrau/mann" bietet die Sparkasse Bremen auch die Ausbildungsberufe "Kaufleute für Büromanagement", "Kaufleute für e-commerce", "Kaufleute im Digitalisierungsmanagement" und "Digitale/r Bankkauffrau/mann" sowie ein duales Studium in Kooperation mit der Fachhochschule für Oekonomie und Management (FOM) zum Bachelor in Business Administration an. Mit ihrem umfangreichen Angebot an Ausbildungsangeboten und Einstiegsqualifikationen unterstreicht die Sparkasse Bremen ihre gesellschaftliche Verantwortung und trägt zudem auch in diesem Bereich der zunehmenden Digitalisierung der Arbeitswelt Rechnung. Zur langfristigen Sicherstellung der notwendigen hohen Beratungskompetenz investiert die Sparkasse Bremen kontinuierlich in die Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden, sowohl in der Kundenberatung als auch in den Stabs- und Servicebereichen. Das Ausbildungs- und Weiterbildungsangebot in Form von betriebsinternen und externen Seminaren stellt sicher, dass die Mitarbeitenden diese Erwartungen erfüllen und auf die zukünftigen Herausforderungen vorbereitet sind. Der hohe Qualifikationsgrad spiegelt sich im Ausbildungsstand wider: Fast 90 % der bankspezifischen Mitarbeitenden verfügen über den Abschluss als Bankkauffrau / Bankkaufmann bzw. über eine weitergehende Qualifikation als Sparkassen-/Bankfachwirt, Sparkassenbetriebswirt (grad.), Bankbetriebswirt oder über einen Fachhochschul- bzw. Hochschulabschluss. Angaben zur Frauenquote nach § 289f Abs. 2 Nr. 4 HGB * Der Aufsichtsrat und der Vorstand der Sparkasse Bremen haben im Geschäftsjahr 2015 Zielgrößen für den Frauenanteil und Zieltermine für deren Erreichung im Aufsichtsrat und Vorstand sowie in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstandes gemäß § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 AktG festgelegt. Die Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat gemäß § 111 Abs. 5 AktG beträgt 22 %. Die Zielgröße ist seit dem 30. März 2017 erreicht und der Aufsichtsrat ist derzeit mit 22 % weiblich besetzt. Die Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand gemäß § 111 Abs. 5 AktG beträgt mit einer Zielsetzung zum 31.12.2025 25 %. Diese Zielgröße wurde durch die Bestellung einer Vorständin zum 01. Juli 2023 und dem damit zusammenhängenden offiziellen Vorstandswechsel zum 01. September 2023 ebenfalls vorzeitig erreicht. Durch die Einführung der Netzwerkorganisation Ende 2019 und der damit einhergehenden Abschaffung von hierarchischen Strukturen und disziplinarischen Führungskräften sind die ehemals gesetzten Zielgrößen in der ersten und zweiten Führungsebene obsolet geworden. Um den Frauenanteil in hochspezialisierten Aufgaben zu fördern, bietet die Sparkasse Bremen unverändert viele Maßnahmen (z.B. Familienbündnis) zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie an.
* Diese Angaben sind nicht Bestandteil der
Jahresabschlussprüfung.
Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Das Jahr 2023 war weltweit weiterhin von einer hohen Inflation geprägt. Im zweiten Jahr nach dem russischen Angriff auf die Ukraine waren die Preissteigerungsraten zwar in den meisten Ländern nicht mehr ganz so hoch wie zu ihren Spitzenständen im Herbst 2022, dennoch war die Kaufkraft der Einkommen stark belastet. Das schwächte den Konsum. Zudem bremsten die in fast allen Währungsräumen fortgesetzten Zinssteigerungen die Nachfrage - ebenfalls beim Verbrauch, aber vor allem bei den Investitionen. Die bis weit in das Jahr 2023 hinein auf hohem Niveau bleibende Inflation kostete Deutschland Kaufkraft. Die Nominaleinkommensentwicklung zog zwar nach, aber erst zeitlich verzögert. In Deutschland war im Jahresdurchschnitt die Entwicklung der Verfügbaren Einkommen mit 5,9 Prozent nominalem Zuwachs genauso hoch wie der Anstieg der Verbraucherpreise. Aber das zeitliche Profil der Kompensation, die Verteilung der Einkommens- und Preisanstiege über die Einkommensklassen und über die Güterkategorien und nicht zuletzt den psychologischen Präsenz des Themas Inflation dämpften doch die Kauflust und die Konsummöglichkeiten. Mit -0,8 Prozent schrumpfte der private Verbrauch 2023 stärker als das BIP. Die Sparquote stieg leicht um zwei Promillepunkte auf 11,3 Prozent. Die Investitionstätigkeit wurden von dem Zinsanstieg geprägt. Die geldpolitische Bremsung war in fast allen großen Währungen in diesem Ausmaß und in dieser Geschwindigkeit beispielslos. Im Euroraum wurden die Leitzinsen von Mitte 2022 mit noch herrschendem Negativzins in nur gut einem Jahr bis zum Herbst 2023 um 450 Basispunkte erhöht. Die Kapitalmarktzinsentwicklung folgte dieser Vorgabe weitgehend, wobei zum Ende des Jahres 2023 die Renditen für lange Zinsbindungsfristen wieder rückläufig waren, als die Inflationsraten sanken und damit die Erwartung aufkam, dass erste Leitzinssenkungen nicht mehr allzu ferne sind. Gemessen an den Jahresendständen bildete sich die Umlaufsrendite der zehnjährigen Bundesanleihen als Benchmark für den Euroraum-Kapitalmarkt sogar von 2,53 Prozent Ende 2022 auf 2,06 Prozent Ende 2023 zurück. Allerdings markierte der Jahreswechsel 2023/2024 den Höhepunkt der Zinssenkungsfantasie, der sich danach wieder ein Stück korrigiert hat. Und über weiter Teile des Jahres 2023 lagen die Kapitalmarktrenditen zunächst über dem Startniveau des Jahres. Insbesondere in den Sommermonaten bewegten sich die Renditen zehnjähriger Bundesanleihen über der Marke von 2,5 Prozent, in der Spitze fast bei 3 Prozent. Dies hatte auch einen starken Einfluss auf die Entwicklung der Aktienkurse, die zunächst verhalten reagierten und dann zwischen August und Oktober noch einmal deutlich zurückgingen. Im November und Dezember kam es zu einem starken Aktienkursanstieg, der von der aufkommenden Zinssenkungsfantasie getrieben wurde. Die Bautätigkeit in Deutschland wurde durch das erhöhte Zinsniveau stark gebremst. Zunächst wurde noch der recht gute Auftragsbestand bei begonnenen Projekten abgearbeitet. Doch das Angehen neuer Projekte kam praktisch völlig zum Erliegen, was dann 2023 zunehmend auch in der laufenden Bau-Wertschöpfung sichtbar wurde. Die Bauinvestitionen sanken im dritten Jahr in Folge, 2023 noch einmal preisbereinigt um 2,1 Prozent. Am stärksten war der Rückgang im Wohnungsbau. Insgesamt ergab sich nach der Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 23. Februar 2024 im abgelaufenen Jahr eine reale Veränderungsrate des deutschen BIP in Höhe von -0,3 %, kalenderbereinigt von -0,1 %. Diese Rahmenbedingungen trübten auch die Aussichten auf eine deutlichere konjunkturelle Erholung der bremischen Wirtschaft. Nachdem die bremische Wirtschaft das Jahr 2022 noch vergleichsweise gut gemeistert hat, verschlechterte sich diese im Jahresverlauf 2023. Die Mehrheit der Unternehmen in Bremen und Bremerhaven ist durch die Auswirkungen des Ukrainekriegs insbesondere die hohen Kostensteigerungen für Rohstoffe und Energie stark gefordert. Der Arbeitskräftemangel und die Suche nach geeignetem Personal binden zusätzlich Kräfte und Ressourcen. Die Umsatzentwicklung war insbesondere auf die schwache Nachfrage aus dem Ausland zurückzuführen. Zusammenfassend war somit die Entwicklung der deutschen Kreditwirtschaft im Jahr 2023 insbesondere durch den deutlichen und rasanten Zinsanstieg geprägt, wodurch die Refinanzierung und die Opportunität von Immobilienfinanzierungen und Projektentwicklern verteuert wurden. Daneben war das Jahr 2023 für die deutsche Kreditwirtschaft insbesondere durch die nachhaltig anspruchsvollen Rahmenbedingungen aus hohem Wettbewerbsdruck, weiter zunehmenden Regulierungsanforderungen, rasant fortschreitender Digitalisierung und Automatisierung aller Lebensbereiche und der Wirtschaft, dem demografischen Wandel sowie der steigenden Erwartungen an eine nachhaltige Unternehmensführung, geprägt. Geschäftsverlauf 2023 Das Geschäftsjahr 2023 war insbesondere durch die Zinswende der EZB geprägt. Des Weiteren liegt die Inflationsrate von 5,9 % zwar unter dem Höchststand von 6,9 % im Vorjahr, bewegt sich aber weiterhin auf einem sehr hohen Stand. Der Anstieg der Energiepreise wurde durch Entlastungsmaßnahmen der Regierung zwar abgemildert, dennoch verteuerten sich auch die Energieprodukte gegenüber dem Vorjahr um weitere 5,3 %. Dies hat sich besonders auf die Nachfrage im privaten und gewerblichen Immobiliengeschäft ausgewirkt. Im Einlagengeschäft gab es Verschiebungen zu Gunsten längerer Fristigkeiten. Insgesamt stellte das Jahr 2023 aus Sicht des Vorstandes trotz der positiven Ergebnisentwicklung ein herausforderndes Umfeld für die Sparkasse Bremen dar. Begünstigt durch das gestiegene Zinsniveau und den überproportionalen Anstieg der Zinserträge im Vergleich zum Zinsaufwand, insbesondere auch durch Zinssicherungsgeschäfte, entwickelte sich der Zinsüberschuss deutlich über den Erwartungen und erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 51,7 %. Durch die Zinswende geriet allerdings auch das Kreditneugeschäft mit Immobilienfinanzierungen weiter ins Stocken. Wie bereits in der zweiten Jahreshälfte des Vorjahres schon zu verzeichnen war, kam es im Geschäftsjahr zu einem deutlichen Nachfragerückgang sowohl im gewerblichen als auch im privaten Immobilienkreditgeschäft. Dem gegenüber verzeichnete das sonstige gewerbliche Kreditgeschäft eine weitere Ausweitung. Die überwiegende Refinanzierung durch Kundeneinlagen (Verbindlichkeiten gegenüber Kunden einschließlich begebener Schuldverschreibungen und Nachrang) entwickelte sich bei einer geringen Preiselastizität leicht rückläufig (-3,3%). Während im Bereich der Spareinlagen Mittelabflüsse von 24,6 % zu verzeichnen waren, erhöhte sich der Bestand an befristeten Einlagen deutlich. Vor dem Hintergrund des steigenden Zinsniveaus und der weiteren wirtschaftlichen Unsicherheit wurden im Berichtsjahr insbesondere kurz- bis mittelfristigen Anlage der Kunden getätigt. Der Provisionsüberschuss entwickelte sich positiv und leicht über den Erwartungen der Sparkasse. Mit 80,0 Mio. EUR konnte dieser um 2,5 Mio. EUR im Vorjahresvergleich erhöht werden. In Summe konnten die operativen Erträge deutlich um 39,2 % auf 418,4 Mio. EUR gesteigert werden. Die operativen Aufwendungen sind, bedingt durch höhere Aufwendungen im Verwaltungsbereich, um 5,9 % auf 202,2 Mio. EUR angestiegen. Trotz des herausfordernden Marktumfelds für Immobilienfinanzierungen in Folge des schnellen und deutlichen Zinsanstiegs konnte ein Bewertungsergebnis erzielt werden, das innerhalb der Planannahmen liegt. Die im Vorjahresvergleich höhere Kreditrisikovorsorge konnte durch positive Bewertungseffekte im Wertpapiergeschäft kompensiert werden. Aufgrund der vorgenannten Entwicklungen konnte die Sparkasse Bremen das Geschäftsjahr mit einem deutlich über dem Vorjahr und damit auch oberhalb der Erwartungen liegenden Jahresergebnis abschließen. Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Vermögenslage und Finanzlage
* Bilanzsumme zzgl. Eventualverbindlichkeiten
Die Bilanzstruktur der Sparkasse Bremen zeichnete sich im Geschäftsjahr 2023 wie in den Vorjahren durch eine nahezu vollständige Refinanzierung des gesamten Kreditgeschäfts durch Kundeneinlagen aus. Eine Inflationsrate auf einem weiterhin hohen Stand sowie ein deutlich gestiegenes Zinsniveau führten insgesamt jedoch dazu, dass sich das Einlagegeschäft leicht rückläufig entwickelt hat (-3,3 %). Das gestiegene Zinsniveau führte im Einlagengeschäft zu einer Neudisposition der Kunden. Während sich die Spareinlage (um 24,6 %) und täglich fällige Einlagen (um 7,5%) reduzierten, erhöhte sich der Bestand an Termineinlagen um 897,0 Mio. EUR bzw. über 100%. Demgegenüber bewegen sich die Schuldverschreibungen mit 357,1 Mio. EUR nahezu auf dem Niveau des Vorjahres. Das Geschäftsvolumen der Sparkasse Bremen reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr um 500,4 Mio. bzw. 3,2 %. Maßgeblich beeinflusst wurde diese Entwicklung von der im Geschäftsjahr vorgenommenen Rückführung von Offenmarktgeschäften. In der Folge ist zum einen der Bestand der Barreserve, insbesondere im Bereich der Guthaben bei der Bundesbank deutlich um -56,8 Mio. EUR bzw. 31,7 % gesunken. Zum anderen führte ein reduzierter Bestand in der Einlagenfazilität zu um 279,7 Mio. EUR bzw. 12,8 % gesunkenen Forderungen an Kreditinstitute. Das Immobilienkreditgeschäft war sowohl im Privat- (-4,3 %) als auch im Geschäftskundenbereich (-2,9 %), im Wesentlichen bedingt durch das höhere Zinsniveau, rückläufig. Durch Zuwächse um 280,0 Mio. EUR bzw. 6,4 % im sonstigen Firmenkundengeschäft konnten die Forderungen an Kunden bei rückläufigen Kommunalkrediten insgesamt leicht um 17,2 Mio. EUR bzw. 0,2 % erhöht werden. Wie bereits im Vorjahr begonnen, wurden in 2023 vor dem Hintergrund der geänderten geldpolitischen sowie wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Offenmarktgeschäfte im Rahmen des sogenannten GLRG III - Programms weiter zurückgeführt (-250,0 Mio. EUR), so dass zum Bilanzstichtag noch 150,0 Mio. EUR bilanziert worden sind. In der Folge reduzierten sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im Vorjahresvergleich entsprechend. Unverändert zum Vorjahr konnte die Sparkasse Bremen nahezu das gesamte Kundenkreditgeschäft durch Kundeneinlagen refinanzieren. Hierdurch besitzt die Sparkasse Bremen sowohl in der Mittelherkunft als auch in der Mittelanlage eine gewisse Unabhängigkeit vom Kapitalmarkt. Neben dem Einlagengeschäft als Hauptrefinanzierungsquelle bedient sich die Sparkasse Bremen zur langfristigen Refinanzierung und Steuerung der Liquidität im Wesentlichen der Instrumente des Geldmarktes sowie der Emission von Pfandbriefen. Insgesamt kann unter Berücksichtigung der Refinanzierungs- und Anlagestruktur die Liquiditätslage nach Einschätzung des Vorstandes der Sparkasse als stabil beurteilt werden. Die Mindestreservevorschriften sowie die aufsichtsrechtlichen Schwellenwerte der Liquidity Coverage Ratio (LCR) und der Net Stable Funding Ratio (NSFR) wurden im Berichtsjahr durchgängig erfüllt. Bezüglich der Steuerung der Liquiditätslage wird auf den Abschnitt "Risikobericht" in diesem Lagebericht verwiesen. Das Kernkapital der Sparkasse Bremen betrug zum Abschlussstichtag 1.159,3 Mio. EUR. Dies entspricht einer Kernkapitalquote von 13,5 %. Die Eigenmittel beliefen sich auf 1.297,6 Mio. EUR. Die daraus abgeleitete Gesamtkapitalquote als Verhältnis der Eigenmittel zu den risikogewichteten Aktiva betrug 15,1 %. Unter Berücksichtigung der Gewinnzuführung 2023 und der erfolgten Vorsorgereservebildung ergeben sich eine Kernkapitalquote von 14,8 % und eine Gesamtkapitalquote von 16,5 %. Damit werden die aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen deutlich übererfüllt. Die ungewichtete Eigenmittelquote, die Leverage Ratio (LR), liegt zum Abschlussstichtag mit 7,7 % ebenfalls deutlich über dem aufsichtsrechtlichen Schwellenwert. Insgesamt bildet die Eigenkapitalausstattung somit aus Sicht des Vorstands eine angemessene Ausgangsbasis für die weitere Geschäftsentwicklung. Ertragslage
* einschließlich GuV-Posten 3 und 4
Der Zinsüberschuss erhöhte sich aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus im Vorjahresvergleich deutlich um 51,7 % bzw. 115,1 Mio. EUR und lag damit über den Erwartungen. Der Anstieg der Zinserträge um 168,6 Mio. EUR hat die Erhöhung des Zinsaufwands um 55,0 Mio. EUR überkompensiert. Bei einem im Vorjahresvergleich nur leicht um 0,2 % gestiegenem Kundenkreditvolumen erhöhten sich die korrespondierenden Zinserträge insgesamt um 70,6 Mio. EUR. Darüber hinaus profitierten die Zinserträge aus den wieder positiv verzinsten Overnight-/Tagesgeldanlagen bei der Deutschen Bundesbank im Rahmen der strategischen Liquiditätsvorhaltung. Der Anstieg der Zinsaufwendungen resultiert mit 35,0 Mio. EUR aus den Kundeneinlagen und hier insbesondere aus den Sicht- sowie Termineinlagen. Das Provisionsergebnis konnte im Vorjahresvergleich erneut um 2,5 Mio. EUR auf 80,0 Mio. EUR gesteigert werden. Sowohl bei den Erträgen aus Darlehensprovisionen als auch den Wertpapieren wurde ein leichter Anstieg erzielt. Gleichsam reduzierte sich der Aufwand für die Vermittlung der privaten Wohnungsbaufinanzierung. Die operativen Aufwendungen sind im Vorjahresvergleich um 11,3 Mio. EUR bzw. 5,9 % angestiegen. Die Personalaufwendungen sowie die Abschreibungen bewegen sich nahezu auf dem Vorjahresniveau. Demgegenüber sind die anderen Verwaltungsaufwendungen um 11,8 Mio. EUR angestiegen und liegen damit auch höher als erwartet. Ursächlich sind hierfür insbesondere Investitionen in die Weiterentwicklung und digitale Transformation der Sparkasse Bremen (insbesondere Aufwendungen für IT und Dienstleistungen). Ursächlich für das im Vorjahresvergleich deutlich um 7,7 Mio. EUR zurückgegangene sonstige betriebliche Ergebnis ist im Wesentlichen die Zuführung zur (langfristigen) Rückstellung im Zusammenhang mit möglichen negativen Auswirkungen aus aktueller Rechtsprechung. Die Cost Income Ratio, die den Verwaltungsaufwand in Relation zum Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich des Saldos der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen setzt und die neben dem Jahresergebnis ein wesentlicher finanzieller Leistungsindikator ist, reduzierte sich im Vorjahresvergleich deutlich um 10,7 Prozentpunkte auf 53,3 %. Die aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angespannte Marktlage in der Immobilienbranche ist im Wesentlichen ursächlich für die im Rahmen der Erwartungen liegenden, gestiegenen Aufwendungen für die Kreditrisikovorsorge von 2,3 Mio. EUR im Vorjahr auf 34,9 Mio. EUR im Berichtsjahr. Im Wertpapiergeschäft kam es demgegenüber im Vergleich zum Vorjahr zu einer deutlichen Umkehr der Bewertungsaufwendungen, so dass das Bewertungsergebnis in Teilen kompensiert wurde. Die Sparkasse hat zudem aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklungen zusätzliche Vorsorge für potenzielle Verluste getroffen, in dem sie eine Ausweitung der Pauschalwertberichtigungen vorgenommen hat sowie zusätzliche Vorsorgereserven gebildet wurden. Bedingt durch ein höheres Vorsteuerergebnis im Vergleich zum Vorjahr sowie von der handelsrechtlichen Rechnungslegung abweichenden Bewertungsvorschriften ergibt sich gegenüber dem Vorjahr eine Zunahme des Steueraufwands um 19,9 Mio. EUR. Die Sparkasse Bremen erzielte im Geschäftsjahr 2023 insgesamt einen Jahresüberschuss in Höhe von 77,6 Mio. EUR. Damit erhöhte sich der Jahresüberschuss gegenüber dem Vorjahr um 27,6 Mio. EUR und liegt damit auch über den Erwartungen. Die aus der Entwicklung der Ertragslage abgeleitete Rentabilität der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel nach Steuern beträgt 6,0% (Vorjahr: 4,0 %). Die Kapitalrendite gemäß § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG als Quotient aus Jahresergebnis und Bilanzsumme beträgt 0,53 % (im Vorjahr: 0,33 %). Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Entwicklung Die Sparkasse Bremen konnte in der Gesamtbetrachtung des vergangenen Geschäftsjahres eine stabile und zufriedenstellende wirtschaftliche Entwicklung verzeichnen. Bei geordneten Finanz- und Vermögensverhältnissen verfügt die Sparkasse Bremen nach Auffassung des Vorstandes der Sparkasse über eine zufriedenstellende Ertragslage. Risikobericht Unternehmensstrategie und Geschäftstätigkeit der Sparkasse Bremen sind unabdingbar mit dem bewussten Eingehen von Risiken verbunden. Eine nachhaltig erfolgreiche Umsetzung der Unternehmensstrategie setzt daher ein erfolgreiches Risikomanagement voraus. Die bewusste Übernahme von Risiken und deren Beherrschung wirkt sich somit unmittelbar auf den Erfolg aus und ist eine Voraussetzung zur Erzielung einer angemessenen Rendite. Risiken ergeben sich aus unerwarteten nachteiligen bzw. negativen Entwicklungen für die Vermögens-, Finanz- , und Ertragslage. Die Risikoübernahme und -steuerung dient somit der langfristigen Sicherung des Unternehmens und erfolgt daher grundsätzlich unter Beachtung folgender Aspekte: Es muss auf der einen Seite für die Übernahme der Risiken ausreichendes Risikodeckungskapital vorhanden und auf der anderen Seite ein angemessener Ertrag zu erwarten sein. Darüber hinaus ist die Erfüllung der bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen sicherzustellen. Die Übernahme von und der Umgang mit Risiken setzen dabei eine umfassende und unternehmensweite Risikokultur alle Mitarbeitenden voraus, die gemeinsam mit ethischen Wertvorstellungen auf einem gemeinsamen und einheitlichen Wertesystem basiert. Risikokultur Gemeinsame ethische Wertvorstellungen und eine unternehmensweite, mit der Risikostrategie im Einklang stehende Risikokultur sind entscheidende Faktoren für die nachhaltige Geschäftsentwicklung der Sparkasse Bremen. Im Sinne des Nachhaltigkeitsverständnisses und der Werteorientierung der Sparkasse Bremen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu angehalten, bei allen geschäftlichen Aktivitäten aufrichtig, integer, nachhaltig, verlässlich und fair zu handeln; dies erwartet die Sparkasse Bremen auch von ihren Kunden, Geschäftspartnern und anderen Anspruchsgruppen. Der Verhaltenskodex der Sparkasse Bremen bündelt die einzuhaltenden gesetzlichen Bestimmungen, freiwillig eingegangene Selbstverpflichtungen, unternehmensinterne Richtlinien, ethische Grundätze und Wertmaßstäbe sowie Verhaltensregeln für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Er ist Leitfaden für tägliche berufliche Praxis und konkrete Orientierungshilfe in Konfliktsituationen. Er trägt zugleich zur Entwicklung eines entsprechenden Risikobewusstseins in Hinblick auf die Bedeutung der Rechtstreue für den Geschäftserfolg der Sparkasse Bremen bei und ist ein wichtiger Teil der Risiko- und Compliance-Kultur in der Sparkasse Bremen. Die Sparkasse Bremen stärkt und fördert innerhalb dieser Unternehmenskultur die Eigeninitiative und Eigenverantwortung der Mitarbeitenden und damit wesentlich einen verantwortungsvollen, offenen und transparenten Umgang mit Risiken. Mitarbeitende werden dadurch motiviert, sich bei ihrem Handeln an dem Wertesystem und Verhaltenskodex der Sparkasse zu orientieren, Transparenz einzufordern, auf Fehlentwicklungen hinzuweisen und risikoadäquate Entscheidungen im Rahmen festgelegter Grenzen, Leitplanken und Kompetenzen zu treffen. Risikostrategie Die Risikostrategie wird vom Vorstand der Sparkasse beschlossen, mindestens einmal jährlich überprüft, bei Bedarf angepasst und mit dem Aufsichtsrat erörtert. Zur Unterstützung der Risikokultur ist die Risikostrategie mit weiteren Teilstrategien allen Mitarbeitenden der Sparkasse transparent und jederzeit verfügbar. Die Risikostrategie berücksichtigt die Ergebnisse aus der Risikoinventur, der Risikotragfähigkeit und den organisatorischen Rahmenbedingungen der Sparkasse. Die Risikostrategie bildet zusammen mit der Geschäftsstrategie die Unternehmensstrategie der Sparkasse und umfasst die wesentlichen risikotragenden Geschäftsaktivitäten, die Ziele der Risikosteuerung, den Risikoappetit einschließlich der Vorgaben zur Akzeptanz und Vermeidung von Risiken sowie die Maßnahmen zu deren Zielerreichung oder Sicherstellung. Die Formulierung der Risikostrategie und seiner Teilstrategien folgt im Rahmen eines strukturierten Strategieprozesses. Dadurch wird insbesondere sichergestellt, dass
Die Risikostrategie bildet daher die Grundlage für eine langfristige und tragfähige Geschäftsausrichtung der Sparkasse mit einem auf Solidität und Nachhaltigkeit ausgerichtetem regionalem Geschäftsmodell. Das Risikomanagementsystem der Sparkasse Bremen unterstützt und überwacht die Umsetzung dieser Strategie. Es regelt den aufbau- und ablauforganisatorischen Rahmen zur Steuerung und Überwachung von Risiken und erfüllt als wesentlicher Bestandteil der Gesamtbanksteuerung die organisatorischen Anforderungen des § 25a KWG. Dabei werden auch die ausgelagerten Bereiche einbezogen. Das implementierte Risikomanagementsystem erfüllt darüber hinaus die Vorschrift des § 91 Abs. 2 AktG, wonach der Vorstand geeignete Maßnahmen zu treffen und insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten hat, damit Entwicklungen, die den Fortbestand der Sparkasse Bremen gefährden, früh erkannt werden. Das Überwachungssystem im Sinne des § 91 Abs. 2 AktG ist auf die Früherkennung bestandsgefährdender Entwicklungen und damit auf einen wichtigen Teilaspekt des Risikomanagements ausgerichtet. Risikomanagement Ziel des Risikomanagements Die grundsätzliche Zielsetzung des Risikomanagements ist die laufende Sicherstellung der Tragfähigkeit der eingegangenen Risiken. Das Risikomanagement der Sparkasse Bremen ist integraler Bestandteil der strategischen und operativen Gesamtbanksteuerung. Die aus dem Geschäftsmodell der Sparkasse Bremen resultierenden Aktivitäten erfordern die Fähigkeit zur Identifizierung, Messung, Beurteilung, Steuerung und Überwachung sowie die Kommunikation der Risiken. Dabei ist die adäquate Unterlegung der Risiken mit Eigenkapital notwendige Bedingung für die Geschäftstätigkeit der Bank. Durch standardisierte Anpassungsprozesse wird sichergestellt, dass vor der Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten und Vertriebswegen oder auf neuen Märkten sowie bei wesentlichen Veränderungen der Aufbau- und Ablauforganisation oder der IT-Systeme die organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen sowie die Auswirkungen der Aktivitäten auf das Risikoprofil analysiert und bewertet werden. Zuständigkeiten Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für die laufende Überwachung und Steuerung aller Risiken. Er trifft Entscheidungen für grundsätzliche Vorgaben zur Strategie, zur Risikodeckungsmasse und zu den Risikolimits. Zur regelmäßigen Überwachung und Analyse des Adressenrisikos sowie des Marktpreis- und Liquiditätsrisikos hat der Vorstand mit dem Kreditausschuss und dem Treasuryausschuss zwei mit Experten besetzte Steuerungsgremien zu seiner beratenden Unterstützung eingerichtet. In Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen hat der Aufsichtsrat der Sparkasse Bremen einen Kredit- und Risikoausschuss, einen Personalausschuss sowie einen Prüfungsausschuss bestimmt. Dem Personalausschuss obliegen die Aufgaben eines Nominierungs- und Vergütungskontrollausschusses, dem Prüfungsausschuss unter anderem die Aufgaben und Befugnisse eines Überwachungsausschusses im Sinne des KWG. Die Sparkasse Bremen hat eine Risikocontrolling-Funktion eingerichtet, die organisatorisch von den Bereichen getrennt ist, die für die Initiierung bzw. den Abschluss von Geschäften zuständig sind. Die Risikocontrolling- Funktion hat dabei insbesondere die Aufgabe, die Geschäftsleitung in allen risikopolitischen Fragen, insbesondere bei der Entwicklung und Umsetzung der Risikostrategie sowie bei der Ausgestaltung des Systems zur Begrenzung der Risiken bzw. der Risikomanagementprozesse, zu unterstützen. Sie stellt die laufende Überwachung der Risikosituation des Instituts, der Risikotragfähigkeit und der Einhaltung der eingerichteten Risikolimits einschließlich der regelmäßigen Berichterstattung an den Vorstand sicher und verantwortet die Prozesse zur unverzüglichen internen Weitergabe von unter Risikogesichtspunkten wesentlichen Informationen. Die Risikomanagementprozesse werden in der Sparkasse Bremen durch das Funktionsteam (FT) Risikocontrolling bzw. das FT Kreditüberwachung und -entscheidung verantwortet, die beide dem Überwachungsvorstand unterstehen. Ihnen obliegt die Methodenverantwortung für alle risikorelevanten Themen, die Risikoüberwachung sowie das Risikoberichtswesen. Risikoberichtswesen Kernelemente der Risikoberichterstattung sind der vierteljährliche Risikobericht sowie der Kreditrisikobericht. Abhängig von der Dynamik einzelner Risikoarten und zugeschnitten auf die unterschiedlichen Adressaten wird im Risikobericht für Marktpreisrisiken aus Handelsgeschäften wöchentlich und in der vierteljährlichen Gesamtfassung über die Entwicklung aller wesentlichen Risiken an den Gesamtvorstand bzw. die zuständigen Ausschüsse berichtet. Darüber hinaus wird monatlich über die Entwicklung des Marktpreis- und Liquiditätsrisikos an den Treasuryausschuss berichtet. In der Risikoberichterstattung werden steuerungsrelevante Aussagen zur Entwicklung der zur Verfügung stehenden Risikodeckungspotenziale und deren Auslastung durch Risiken, zur Entwicklung des Kreditportfolios sowie zum Umfang und zur Entwicklung der Risikovorsorge zusammengefasst. Dies ermöglicht eine frühzeitige Risikoerkennung und -steuerung und unterstützt die Umsetzung von Steuerungsmaßnahmen innerhalb des Unternehmens. Im Rahmen der Berichterstattung informiert die Sparkasse Bremen auf Grundlage von Schwellenwertbetrachtungen frühzeitig über unerwartete Entwicklungen. Die Basis hierfür bildet ein nach Maßgabe der MaRisk für alle wesentlichen Risikoarten sowie risikoartenübergreifend eingerichtetes Frühwarnsystem. Risikotragfähigkeit Das Risikotragfähigkeitskonzept zur regelmäßigen Überwachung von Risikodeckungspotenzial und Risikoengagement gewährleistet auf Basis eines ökonomischen Steuerungskreises und eines normativen Steuerungskreises, dass die Risikotragfähigkeit zu jeder Zeit gegeben ist. Im ökonomischen Steuerungskreis ist die Limitierung der Risiken am ökonomischen Risikodeckungspotenzial ausgerichtet. Dazu wird das über alle Risikoarten ermittelte Gesamtrisiko regelmäßig dem zur Verfügung stehenden Risikodeckungspotenzial gegenübergestellt. Das Gesamtrisiko stellt, auf der Grundlage mathematischer Modelle, die innerhalb eines Jahres aggregierten, unerwarteten rechnerischen (Barwert-)Verluste dar, die mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,9 % nicht überschritten werden. Bei der Aggregation der unterschiedlichen Risikoarten werden risikomindernde Diversifikationseffekte nicht berücksichtigt. Das Risikodeckungspotenzial ermittelt die Sparkasse Bremen nach Maßgabe der durch die deutsche Bankenaufsicht vorgegebenen Leitlinien zur Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte als Barwert sämtlicher Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten einschließlich außerbilanzieller Positionen, dem Pensionsfonds und den korrespondierenden mittelbaren Pensionsverpflichtungen. Die regelmäßige Risikomessung wird um die laufende und anlassbezogene Analyse einzelner Stresstests, inverser Stresstests, Szenarien und Konzentrationsrisiken ergänzt, die eine bessere Einschätzung der denkbaren Auswirkungen von seltenen, aber potenziell schwerwiegenden Ereignissen für die Sparkasse Bremen ermöglichen. Mit Hilfe dieser Stresstests kann damit auf Gesamtbank- und Teilportfolioebene bereits frühzeitig die Notwendigkeit zur Ableitung von Steuerungsmaßnahmen identifiziert werden. Der normative Steuerungskreis stellt dagegen auf die laufende Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Mindestkapitalanforderungen, auch im Rahmen eines Risikoszenarios, ab. Zu diesem Zweck erstellt die Sparkasse Bremen eine jährliche Kapitalplanung, in welcher der Kapitalbedarf der kommenden drei Jahre im Rahmen eines Planszenarios sowie alternativ bei Annahme eines oder mehrerer adverser Szenarien ermittelt wird. Die jährliche Berechnung wird durch vierteljährliche Vorschaurechnungen unter Berücksichtigung der aktuellen Markt-, Geschäfts- und Risikoentwicklung ergänzt. Maßstab für die Ermittlung einer auch zukünftig angemessenen Kapitalausstattung im Rahmen des normativen Steuerungskreises ist die Einhaltung der über die Mindestkapitalanforderung hinausgehenden höheren Eigenmittel-Zielkennziffer ("Pillar 2-Guidance") der deutschen Bankenaufsicht. Verantwortlich für die Sicherstellung einer unter Berücksichtigung aufsichtsrechtlicher und interner Zielgrößen ausreichenden Eigenmittelausstattung der Sparkasse Bremen ist der Vorstand. Risikocontrolling Die Sparkasse Bremen unterscheidet im Risikomanagement verschiedene Arten von wesentlichen Risiken aus der bankbetrieblichen und unternehmerischen Tätigkeit. Diese umfassen das Adressenrisiko (enthält auch das Beteiligungsrisiko), Marktpreisrisiken aus Zinsen, Aktienkursen, Credit-Spreads und Währungen, das Refinanzierungskostenrisiko als Bestandteil des Liquiditätsrisikos und das operationelle Risiko. Darüber hinaus zählt das Zahlungsunfähigkeitsrisiko als weiterer Bestandteil des Liquiditätsrisikos zu den wesentlichen Risiken der Sparkasse Bremen. Aus methodischen Gründen wird hierfür jedoch kein Risikowert im Rahmen des Risikotragfähigkeitskonzepts ermittelt und mit Risikodeckungspotenzial unterlegt. Eine Bestandsaufnahme aktuell bestehender Risiken sowie potenzieller Risiken aus künftigen Entwicklungen, die bestandsgefährdend sein könnten, erfolgt im Rahmen einer jährlichen Risikoinventur und wird durch regelmäßige Analysen von Stresstests begleitet. Die angewandten Risikoquantifizierungsverfahren werden jährlich im Rahmen des Validierungsprozesses der Methoden und Verfahren analysiert. Dabei werden Möglichkeiten und Grenzen der eingesetzten Risikomodelle analysiert sowie die Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren überprüft und bewertet. Neben der turnusmäßigen Überprüfung der Limits werden ergänzende Analysen ausgewählter Portfolien und Positionen durch anlassbezogene Stresstests durchgeführt. Bei identifizierten Handlungsnotwendigkeiten werden darauf aufbauend entsprechende Handlungsstrategien festgelegt. Darüber hinaus werden auch die Identifizierung und Steuerung von Risikokonzentrationen in den Risikomanagementprozess und das Risikoberichtswesen einbezogen. Anforderungen gemäß § 27 PfandBG Das Risikomanagementsystem für das Pfandbriefgeschäft ist in das Gesamtkonzept integriert und erfüllt die sich aus § 27 PfandBG ergebenen Anforderungen. Das sich aus dem Deckungsstock ergebene Marktrisiko wird mittels der Anwendung TXS ermittelt. Auf Basis der barwertwertigen Deckungsrechnung werden zur Quantifizierung des Marktrisikos standardisierte Zinsschocks gemäß PfandBarwertV auf den Barwert des Deckungsstocks ermittelt. Die Zinsänderungs- und Adressenrisiken werden in das Risikolimitsystem auf Gesamtbankebene einbezogen. Die Steuerung operativer Risiken im Prozess des Deckungsmassenmanagements ist Bestandteil des Risikomanagementsystems für operationelle Risiken. Zur Sicherung der Liquidität für die nächsten 180 Tage gemäß § 4 Abs. 1a PfandBG erfolgt ein täglicher Abgleich der fällig werdenden Forderungen, die in den Deckungsstock eingetragen sind und den fällig werdenden Verbindlichkeiten aus ausstehenden Pfandbriefen. Die Entwicklung des Deckungsstocks wird vierteljährlich an den Vorstand berichtet. Darüber hinaus ist im Rahmen der täglichen Überwachung ein ad hoc-Meldeverfahren für den Fall negativer Entwicklungen implementiert. Die internen Vorschriften hinsichtlich der Aufnahme neuer Produkte berücksichtigen neben den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) auch die Anforderungen, die sich aus § 27 PfandBG ergeben. Entwicklung der Risikolage Die Summe aller barwertigen Risiken ist im Vergleich zum Vorjahresstichtag deutlich gestiegen. Ein wesentlicher Teil des Anstiegs entfällt dabei auf die zur Jahresmitte zusätzlich eingeführte Messung des Refinanzierungskostenrisikos. Dagegen korrespondiert die Entwicklung des Adressenrisikos im Wesentlichen mit der moderaten Ausweitung der Risiken im Kreditgeschäft. Das Marktpreisrisiko stieg im Vergleich zum vorangegangenen Stichtag ebenfalls leicht an. Ebenfalls deutlich gestiegen ist das operationelle Risiko. Hier führten insbesondere methodische Anpassungen und die Aktualisierung der risikobestimmenden Parameter zu einem höheren Risikowert. Das Gesamtbanklimit wurde aufgrund der ergänzten Messung des Refinanzierungskostenrisikos sowie des gestiegenen Risikowerts für operationelle Risiken um insgesamt 90 Mio. EUR auf 750 Mio. EUR erhöht. Das Gesamtrisiko lag im Gesamtjahr durchgängig deutlich unterhalb des Risikodeckungspotenzials. Auch die für die einzelnen Risikoarten festgelegten Risikolimits wurden durchgängig eingehalten. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Aufteilung der Risikowerte aller wesentlichen Risikoarten und die Höhe der zugehörigen, aus dem Risikodeckungspotenzial abgeleiteten Risikolimits zum 31.12.2023 im Vergleich zum Vorjahr.
Die Risikotragfähigkeit war im Jahr 2023 in beiden Steuerungskreisen zu jeder Zeit gegeben, was auch die Ergebnisse zu einzelnen Stresstests auf Gesamtbankebene einschließt. Auch die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Risikotragfähigkeit wurden zu keinem Zeitpunkt unterschritten. Adressenrisiko Unter dem Adressenrisiko versteht die Sparkasse einen Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, die durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt. Schuldner im Kundengeschäft im Sinne dieser Definition sind Kreditnehmer, also klassische Privat, Gewerbe- und Firmenkunden, Kreditinstitute (Interbanken), Länder und die öffentliche Hand. Schuldner im Eigengeschäft sind jegliche Kontrahenten oder Emittenten. Zur Quantifizierung des ökonomischen Kreditrisikos auf Portfolioebene werden die von der Sparkassen-Finanzgruppe entwickelten Methoden und Verfahren eingesetzt, die eine integrierte Betrachtung des Adressenrisikos von Kredit- und Handelsgeschäften sowie sonstigen Finanzinstrumenten in der gesamten Sparkasse Bremen ermöglichen. Das in diesem Zusammenhang eingesetzte Value-at-Risk-Verfahren (VaR) auf Basis von CreditPortfolioView (CPV) ermöglicht für die Betrachtung der Ausfallrisiken auf Gesamtbankebene bei einem gegebenen Konfidenzniveau von 99,9 % und einem Betrachtungshorizont von zwölf Monaten eine portfolioorientierte Berechnung mit einer entsprechenden Ermittlung der Auslastung der Risikodeckungsmassen. Zusätzlich wird das Adressenrisiko des Pensionsfonds der Sparkasse, der seit dem Jahr 2017 den überwiegenden Teil der bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung trägt, im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung berücksichtigt. Das so insgesamt ermittelte ökonomische Kreditrisiko ist im Jahresverlauf moderat angestiegen. Die für das Adressenrisiko durchgeführten Analysen zur Beurteilung der Risikoentwicklung zeigen einen spürbaren Anstieg des Anteils großvolumiger Finanzierungen am Kreditportfolio sowie eine leichte Zunahme von Finanzierungen mit erhöhten Risiken, die zur Ausweitung des Risikowerts für das Adressenrisiko beitragen. Die Übernahme von und der Umgang mit Adressenrisiken ist in der Kreditrisikostrategie mit ihren strategischen und geschäftspolitischen Zielsetzungen und Limitierungen geregelt. Die wesentlichen geschäftspolitischen Vorgaben zur Aufbau- und Ablauforganisation im Kreditgeschäft sind in Organisationsrichtlinien festgelegt und wurden in Form eines Organisationshandbuchs den Geschäftsbereichen über das Intranet der Sparkasse zur Verfügung gestellt. Zur Unterstützung der strategischen Ausrichtung und der langfristigen Existenzsicherung der Sparkasse Bremen wird das Kreditgeschäft unter Ertrags- und Risikogesichtspunkten in den marktunabhängigen Funktionsteams Risikocontrolling und Kreditüberwachung und -entscheidung sowie im Kreditausschuss gesteuert und überwacht. Die Informationen zu den wesentlichen strukturellen Merkmalen des Kreditportfolios werden im vierteljährlichen Kreditrisikobericht dargestellt. Primäre Adressaten des Berichtes sind der Vorstand, der Kreditausschuss und der Kredit- und Risikoausschuss des Aufsichtsrates. Als wesentliche Instrumente zur Bonitätsbeurteilung im Kreditgeschäft wendet die Sparkasse Bremen für Firmen- und Privatkunden sowie für Eigengeschäfte unterschiedliche Ratingverfahren an, um eine angemessene Einschätzung des Risikos zu gewährleisten. Dabei werden für Privat- und Firmenkunden überwiegend Verfahren der Sparkassen-Finanzgruppe eingesetzt, die für jeden Kunden die individuelle Bonität bestimmen. Ergänzend werden Ratingverfahren der RSU eingesetzt und im Bereich der Eigenanlagen wird überwiegend auf die Bewertung durch anerkannte externe Ratingagenturen abgestellt. Die im Einsatz befindlichen Rating-Modelle sind methodenkonsistent auf eine Ein-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit kalibriert, wobei die Masterskala des DSGV als einheitliche Bezugsgröße dient. Die DSGV-Masterskala ist in 18 Rating-Klassen unterteilt, 15 für nicht ausgefallene Kreditnehmer und drei Ausfallklassen. Die Ratingklassen 1 und 15 werden dabei wiederum in sieben bzw. drei Klassen unterteilt. Jeder Klasse ist eine mittlere Ausfallwahrscheinlichkeit zugeordnet. Damit stehen für das Privat- und Firmenkundengeschäft sowie für das Eigengeschäft geeignete Instrumente zur Risikoklassifizierung zur Verfügung. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Aufteilung des Kundenkreditgeschäfts (inkl. öffentlicher Haushalte) und der Eigengeschäfte auf die Ratingklassen gemäß DSGV-Masterskala zum 31.12.2023. Dabei bezeichnet das Obligo im Kundenkreditgeschäft die Summe aus Kreditinanspruchnahme und offener Kreditlinie und das Volumen des Gesamtportfolios die Summe aus Obligo im Kundenkreditgeschäft und den Marktwerten der Eigengeschäfte.
Die Ratingquote im Kundenkreditgeschäft steigt nach einem technisch bedingten temporären Rückgang auf rund 97% im Vorjahr erneut auf rund 99 %, davon liegen rund 68 % der Ratings im Kundenkreditgeschäft und mehr als 99 % der Ratings der Eigengeschäfte im Bereich der Investment Grades (Ratingklassen von 1 bis 5). Das Kundenkreditportfolio (inkl. öffentlicher Haushalte) der Sparkasse Bremen wird im Schwerpunkt durch das Firmenkundengeschäft geprägt. So liegt der Anteil der Kredite an gewerbliche Kunden bei rund 76 % des Gesamtkundenportfolios von ca. 14,4 Mrd. EUR. Die Branchenstruktur im Firmenkundengeschäft wird durch das Dienstleistungsgewerbe (u.a. Grundstücks- und Wohnungswesen) geprägt. Die folgende Übersicht zeigt die Aufteilung des Kreditgeschäfts nach Branchen zum 31.12.2023.
Die Entscheidungsbefugnisse bei einer Kreditbewilligung sind nach Kreditvolumen und Risikogehalt abgestuft geregelt. So werden Kreditentscheidungen risikoabhängig stets auf adäquater Kompetenzebene sowie auf Grundlage von detaillierten Risikobeurteilungen des Marktes getroffen. Bei bestimmten Kriterien ist die zusätzliche Risikobewertung durch ein vom Markt unabhängiges Votum erforderlich. Nach der Satzung bzw. Geschäftsordnung für den Vorstand bedürfen Kredite ab einer bestimmten Höhe der Zustimmung des Kredit- und Risikoausschusses des Aufsichtsrates. Zur rechtzeitigen Identifizierung von Risiken aus dem Kredit- und Handelsgeschäft nutzt die Sparkasse Bremen Frühwarnsysteme, die unter Berücksichtigung von Marktentwicklungen weiterentwickelt werden. Für die Begleitung der durch das Risikofrüherkennungssystem identifizierten Kreditengagements (Intensivbetreuung) bzw. sanierungsbedürftigen Kreditengagements (Sanierung) sowie für Problemkreditfälle (Abwicklung) werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit besonderem Know-how im marktunabhängigen Funktionsteam Kreditüberwachung und -entscheidung eingesetzt. Für erkennbare akute und latente Adressenrisiken wird eine ausreichende Risikovorsorge durch Einzelwertberichtigungen, Pauschalwertberichtigungen und Rückstellungen gebildet. Bei der Ermittlung der Einzelwertberichtung werden die werthaltigen Sicherheiten der Inanspruchnahme gegenübergestellt. Der nicht durch Sicherheiten gedeckte Teil der Inanspruchnahme wird wertberichtigt. Die Angemessenheit der Risikovorsorge wird regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Verantwortung hierfür liegt im marktunabhängigen Funktionsteam Kreditüberwachung und -entscheidung. Die Messung der Adressenrisiken aus Beteiligungen erfolgt ebenfalls mittels eines Value-at-Risk-Verfahrens VaR) auf Basis von CreditPortfolioView (CPV) mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % und einem Betrachtungshorizont von zwölf Monaten. Ergänzend werden die Beteiligungsrisiken mit Hilfe eines eigenständigen, turnusmäßigen Beteiligungscontrollings und -berichtswesens überwacht und gesteuert. Marktpreisrisiken Marktpreisrisiken werden definiert als die Gefahr von Verlusten in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung von Risikofaktoren wie Zinsen, Aktienkursen, Credit Spreads oder Währungen ergeben. Bei Optionen wird unterschieden nach expliziten und impliziten Optionen. Diese werden jeweils bei der Ermittlung innerhalb der betroffenen Risikokategorien berücksichtigt. Für die Marktpreisrisiken der Sparkasse Bremen wurden durch den Vorstand Risikolimits festgelegt. Deren Einhaltung wird arbeitstäglich durch das Funktionsteam Risikocontrolling überwacht. Die potenziellen Verlustrisiken werden durch differenzierte Risikolimits jeweils für Marktpreisrisiken aus Zinsen, aus Credit Spreads, aus Aktienkursen und aus Währungen Ergänzend dazu bestehen übergreifende Querschnittslimite für die Marktpreisrisiken des Handelsbuchs und des Pensionsfonds der Sparkasse Bremen. Für die Risikomessung nutzt die Sparkasse Bremen seit dem 30.06.2023 den Varianz-Kovarianz-Ansatz in der Modellvariante Delta Gamma mit Cornish/Fischer-Quantilskorrektur. Als Risikomaß dient der Value at Risk bei einem Konfidenzniveau von 99,9% und einer Haltedauer von 250 Handelstagen. Die technische Umsetzung erfolgt durch die von der Finanzinformatik bereitgestellte Anwendung SimCorp Dimension der Firma SimCorp GmbH. Das Marktpreisrisiko stieg nach dem vergleichsweise niedrigen Risikowert zum Jahresende 2022 im Verlauf des ersten Quartals des Geschäftsjahres aufgrund der Ausweitung der Risikopositionen im Spezial- und Pensionsfonds im Rahmen der jeweiligen Anlagestrategien zunächst spürbar an. Mit dem Wechsel der zur Risikomessung eingesetzten Verfahren zur Jahresmitte sank der Risikowert dagegen aufgrund der nunmehr möglichen Berücksichtigung von Diversifikationseffekten zwischen einzelnen Risikofaktoren bei ansonsten im Wesentlichen unveränderten Rahmenbedingungen deutlich. Im vierten Quartal war erneut ein leichter Anstieg zu verzeichnen, der insbesondere auf die Entwicklung des Aktienrisikos und den Anstieg der Fristentransformation im Zinsbuch zurückzuführen war. Im Gesamtjahr 2023 lag das Marktpreisrisiko durchgängig unterhalb des Risikolimits. Der Fokus der Direktanlagen der Sparkasse Bremen liegt entsprechend der Unternehmensstrategie auf der Sicherstellung ausreichender Liquiditätsreserven nach Maßgabe der aufsichtsrechtlichen Vorgaben. Zur Überprüfung des VaR-Risikomodells wird für den Handelsbestand und weitere wesentliche Portfolien täglich ein Backtesting durchgeführt. Die Ergebnisse des Backtestings lassen auch im Rückblick auf das Jahr 2023 den Schluss zu, dass das verwendete Modell angemessen ist. Darüber hinaus werden im regelmäßigen Turnus mit Hilfe von Stresstests extreme Marktbewegungen des Handelsbereichs simuliert. Das Marktpreisrisiko aus Zinsen (Zinsänderungsrisiko) beschreibt die Gefahr eines von Marktzinsänderungen herbeigeführten Verlusts und wird aufgrund seiner Bedeutung für die Sparkasse Bremen gesondert gesteuert und überwacht. Dies erfolgt institutionalisiert durch den Treasuryausschuss. Vorbereitend unterstützen hierbei das Funktionsteam Handel und das Funktionsteam Risikocontrolling. Dabei legt der Anlageausschuss die hausinterne Zinsprognose fest. Im Treasuryausschuss werden sowohl hausindividuelle Refinanzierungsaufschläge als auch Maßnahmen zur Steuerung der Marktpreisrisiken innerhalb der Limits erörtert und durch den Vorstand festgelegt. Bei der Ausgestaltung der Zinsbuchstrategie wurden insbesondere aufsichtsrechtliche Weiterentwicklungen auf europäischer Ebene berücksichtigt und das Marktpreisrisiko aus Zinsen in den vergangenen Jahren auf einem niedrigen Niveau begrenzt. Bei der Zinsbuchausrichtung verfolgt die Sparkasse Bremen eine aktive Steuerung. Dabei wird das Zinsbuch durch den Treasuryausschuss entsprechend der aktuellen Zinsmeinung und innerhalb aufsichtsrechtlicher Vorgaben sowie intern gesetzter Limits gesteuert. Maßgeblich für die Risikosteuerung ist das unter Anwendung der im BaFin-Rundschreiben 06/2019 "Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch" beschriebenen Szenarien zur Messung einer plötzlichen und unerwarteten Zinsänderung gemessene Risiko. Nach Maßgabe der Risikostrategie der Sparkasse Bremen soll das gemessene Risiko einen Wert von 15 % des Kernkapitals nicht übersteigen. Ergänzend wird in einer GuVorientierten Betrachtung die Schwankung des erwarteten Zinsüberschusses unter Einwirkung von Zinsschocks ermittelt und analysiert. Die Messung der Barwertveränderungen unter einer simulierten ad hoc-Verschiebung der Zinsstrukturkurve um +/- 200 Basispunkte nach den o. g. aufsichtsrechtlichen Vorgaben ergab zum Jahresende eine Auslastung von 6,4 % und damit einen Wert deutlich unterhalb der aufsichtsrechtlichen Schwelle von 20 %, wobei das Zinsschockszenario +200 BP das relevante Risikoszenario darstellte. Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachkommen zu können. Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass der im ökonomischen Wert des Zinsbuchs enthaltene Liquiditätsbeitrag geringer ausfällt. Dies kann auf die Schwankung des institutseigenen Refinanzierungsspreads, auf Änderungen der Liquiditätsspreads am Markt und/oder auf die unerwartete Veränderung der Refinanzierungsstruktur zurückzuführen sein. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Fällen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dies ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können. Diese Risiken werden von der Sparkasse Bremen sowohl im Rahmen Risikotragfähigkeitsrechnung als auch in der Liquiditätsplanung und -steuerung und durch die Einhaltung der Liquidity Coverage Ratio (LCR) sowie der Net Stable Funding Ratio (NSFR) überwacht und gesteuert. Zur Messung des Refinanzierungskostenrisikos hat die Sparkasse zum 30.06.2023 das auf dem integrierten Datenhaushalt der FinanzInformatik basierende Verfahren "RKR" der Sparkassen Rating- und Risikosysteme GmbH eingeführt. Das ökonomische Refinanzierungskostenrisiko wird dabei konsistent zum Marktpreisrisiko mittels des Varianz-Kovarianz-Ansatzes gemessen und als Liquiditäts-Value at Risk mit einem Konfidenzniveau von 99,9% und einer Haltedauer von 250 Handelstagen ausgewiesen. Seit Einführung des Verfahrens hat sich der so ermittelte Risikowert weitgehend stabil innerhalb der erwarteten Bandbreite entwickelt. Darüber hinaus überwacht die Sparkasse quartalsweise anhand einer Liquiditätsablaufbilanz, in der die erwarteten voraussichtlichen Mittelzuflüsse den erwarteten voraussichtlichen Mittelabflüssen gegenübergestellt werden, und den vorhandenen Liquiditätsreserven den "Überlebenshorizont" (Survival Period), d. h. den Zeitraum in dem die Zahlungsfähigkeit ohne Eingriff durch Steuerungsmaßnahmen gewährleistet ist. Den Mindestzeitraum hat die Sparkasse hier mit drei Monaten festgelegt. Außerdem analysiert die Sparkasse Bremen die Diversifikation der Refinanzierungsstruktur, um möglichen Konzentrationen auf einzelne Liquiditätsgeber entgegenzuwirken. Risiken aus Zahlungsstromschwankungen werden, soweit sie für die Beurteilung der Lage oder der künftigen Entwicklung von Belang sein können, bei den jeweiligen Risikoarten implizit mitbehandelt. So sind etwa zinsbezogene Zahlungsstromschwankungen bei variabel verzinslichen Finanzinstrumenten in der Zinsbuchsteuerung berücksichtigt, während schwankende Zahlungsströme durch Kundendispositionen im Rahmen der kurzfristigen Liquiditätssteuerung durch den Handel gesteuert werden. Darüber hinaus wird durch die bestehende Notfallplanung eine effiziente Steuerung des Liquiditätsrisikos auch in schwierigen Marktsituationen gewährleistet. Die Sparkasse Bremen verfügt über ein Frühwarnsystem für die tägliche Überwachung des Liquiditätsrisikos. Zudem findet das Liquiditätsrisiko im Rahmen der regelmäßig durchzuführenden Stresstests Berücksichtigung. Die Liquiditätskennziffern, LCR und NSFR, lagen im Jahr 2023 jederzeit über dem aufsichtsrechtlichen Schwellenwerten in Höhe von jeweils 100 % und spiegeln die stabile Liquiditätssituation der Sparkasse Bremen wider. Zum Jahresende 2023 lag der Wert der LCR bei 145% und der Wert der NSFR bei 123 %. Gemäß der Refinanzierungsstrategie verfolgt die Sparkasse Bremen das Ziel einer dauerhaft stabilen Refinanzierungsstruktur mit größtmöglicher Unabhängigkeit vom Interbankenmarkt, insbesondere für unbesicherte Refinanzierungen. Zur Steuerung des Liquiditätsrisikos bedient sich die Sparkasse Bremen neben den Kundeneinlagen der Instrumente des Geldmarktes, der Emission von Inhaberschuldverschreibungen, Schuldscheindarlehen sowie Pfandbriefen. Die in den Jahren 2020 und 2021 im Rahmen des GLRG III-Programms der EZB aufgenommenen langfristigen Refinanzierungsmittel sind zum Bilanzstichtag überwiegend zurückgeführt. Operationelle Risiken Als operationelle Risiken bezeichnet die Sparkasse Bremen die Gefahr von Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder infolge externer Einflüsse eintreten. Die Sparkasse Bremen nutzt für das Management operationeller Risiken Konzepte und Software, die durch den DSGV unter Beteiligung vieler Sparkassen entwickelt wurden. Neben den allgemeinen Grundlagen sind dies eine Schadenfalldatenbank sowie die Verfahren der jährlichen Risikoinventur. Darüber hinaus verwendet die Sparkasse Bremen zur rechtzeitigen Identifikation operationeller Risiken ein indikatorbasiertes Frühwarnsystem. Zur Steuerung der vorhandenen Dienstleistungsbeziehungen bzw. der ausgelagerten bankfachlichen und IT- Funktionen existiert darüber hinaus eine zentrale Dienstleistersteuerung im Funktionsteam Organisation und IT. Diese führt für alle unter den Regelungsumfang des § 25b KWG fallenden Auslagerungen eine regelmäßige Leistungsüberwachung im Rahmen einer vierteljährlichen Auslagerungsbeurteilung durch. Darüber hinaus werden diese Dienstleister in die jährliche Risikoinventur und in das Frühwarnsystem integriert. Die Identifikation und Bewertung operationeller Risiken erfolgt in der Risikoinventur anhand strukturiert aufbereiteter Szenarien und qualitativer Fragen. Die Schadenfalldatenbank dient zur systematischen Erfassung eingetretener Verluste aus operationellen Risiken und darauf aufbauender Maßnahmen. Für die Messung der operationellen Risiken setzt die Sparkasse das durch die Sparkassen Rating und Risikosysteme GmbH entwickelte OpRisk-Schätzverfahren ein. Dieses liefert auf Basis der historischen Schadenfälle der Sparkasse sowie eines deutschlandweiten Datenpools einen Risikoschätzer für das operationelle Risiko nach dem VaR-Konzept auf einem Konfidenzniveau von 99,9%. Für die Quantifizierung des operationellen Risikos im Rahmen der ökonomischen Risikotragfähigkeitsrechnung nutzt die Sparkasse ein in der Sparkassen Finanzgruppe entwickeltes Verfahren, das auf einer zentralen Schadensfallhistorie der Mehrzahl der Institute der Sparkassen Finanzgruppe basiert. Die Zunahme der Schadenssummen und deren Größenverteilung in der zentralen Schadensfallhistorie, der Anstieg des Verwaltungsaufwands der Sparkasse als Bemessungsgrundlage für die Skalierung der zentral ermittelten Risikowerte auf die Institutsgröße der Sparkasse sowie verschiedene Anpassungen in der Parametrisierung des Risikomodells führten im Jahresverlauf zu einer deutlichen Zunahme des auf dieser Basis abgeleiteten ökonomischen Risikowerts. Die tatsächlichen Verluste aus operationellen Risiken lagen dagegen im Jahr 2023, wie auch schon in den Vorjahren, signifikant unterhalb des auf diese Weise ermittelten Risikowerts in Höhe von 60,0 Mio. EUR. Dieser stieg gegenüber dem Vorjahr deutlich an, was insbesondere auf die Besonderheiten des Risikomodells, in dem die ausgewiesenen Risikowerte überwiegend aus Pooldaten der Sparkassen Finanzgruppe abgeleitet werden, zurückzuführen ist. Die Gesamtsumme der Schadenfälle in der Sparkasse ist dagegen gegenüber dem Vorjahr erneut rückläufig und bewegt sich auf sehr niedrigem Niveau. Nach den insgesamt vorliegenden Informationen waren als Ergebnis der Risikoinventur auch 2023 keine den Bestand gefährdenden operationellen Risiken für die Sparkasse Bremen und ihre nachgeordneten Unternehmen erkennbar. Die Bewertung und Steuerung der über alle Methoden ermittelten Ergebnisse ist Aufgabe der prozessverantwortlichen Mitarbeitenden und Teams. Unter Berücksichtigung von Kosten- und Effizienzaspekten entscheiden diese über den Einsatz von Begrenzungs- und Verbesserungsmaßnahmen. Sollte es im Rahmen einer Steuerungsentscheidung zur Einleitung einer Maßnahme kommen, so wird diese (bei entsprechender Bedeutung) in den Planungsprozess der Sparkasse Bremen integriert. Rechtsrisiken als Teil der operationellen Risiken werden durch eine sorgfältige Prüfung der vertraglichen Grundlagen und den Einsatz gebräuchlicher und juristisch geprüfter Standardverträge reduziert. Im Bereich der Finanzdienstleistungen stellen Informationen und sichere Prozesse zentrale Ressourcen für den Geschäftserfolg dar. Die Sparkasse Bremen bedient sich in großem Umfang der technischen Möglichkeiten der Informationsverarbeitung, um einen hohen Wirkungsgrad für ihre Geschäftsprozesse sicherzustellen. Ziel der Notfall- und Sicherheitsarchitektur ist es daher, die Sparkasse Bremen und ihre Kunden durch eine Kombination von organisatorischen, personellen, technischen und baulichen Maßnahmen in Bezug auf alle relevanten Risiken umfassend zu schützen. Auf diese Weise werden die Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit und Verbindlichkeit der Informationen und Prozesse sichergestellt und das Ausmaß möglicher Schäden begrenzt. Die durchgeführten Notfalltests sowie die vorhandenen Notfallhandbücher und Sicherheitsleitlinien definieren den hohen Anspruch und die Anforderungen an das Sicherheitsmanagement der Sparkasse Bremen, ihrer Tochterunternehmen und externer Leistungserbringer. Die zentrale Stelle für Prävention im Rahmen der KWG-rechtlichen Anforderungen wird durch das zentrale OpRisk-Controlling im Funktionsteam Risikocontrolling unterstützt. Nachhaltigkeitsrisiken Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (sog. ESG-Risiken), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation der Sparkasse haben können. Nachhaltigkeitsrisiken im Bereich Umwelt unterteilen sich dabei in physische und transitorische Risiken. Physische Risiken sind die Risiken, die sich aus Forderungen der Sparkasse gegenüber Gegenparteien ergeben, die möglicherweise durch die physischen Auswirkungen des Klimawandels oder anderer Umweltfaktoren negativ beeinflusst werden. Transitionsrisiken sind dagegen Risiken, die sich aus Forderungen der Sparkasse gegenüber Gegenparteien ergeben, die möglicherweise durch den Übergang zu einer kohlenstoffarmen, klimaresistenten oder umweltverträglichen Wirtschaft negativ beeinflusst werden. Im Rahmen einer Nachhaltigkeitsinventur als Ergänzung der jährlichen Risikoinventur nach AT 2.2 der MaRisk hat die Sparkasse die mit Nachhaltigkeit verbundenen Risiken für die Sparkasse identifiziert und qualitativ bewertet. Dabei wurden sowohl Nachhaltigkeitsrisiken, die von außen auf das Institut einwirken (Outside-in- Perspektive) als auch die vom Institut ausgehenden Risiken für Nachhaltigkeit (die sogenannte Inside-out- Perspektive) betrachtet. Aus den so identifizierten Nachhaltigkeitsfaktoren ergaben sich keine Auswirkungen auf die oben genannten wesentlichen Risiken der Sparkasse. Zusammenfassende Aussage zur Risikolage Die Steuerung der Gesamtrisiken erfolgt bei der Sparkasse Bremen in einem dem Umfang, der Komplexität und dem Risikogehalt der Geschäfte angemessenen Umfang. Im Verlauf des Geschäftsjahres 2023 stieg die Summe der ökonomischen Risiken insgesamt um rund 36 % an. Das ökonomische Risikodeckungspotenzial erhöhte sich im gleichen Zeitraum um rund 11 %. Absolut betrachtet stieg das ökonomische Risikodeckungspotenzial damit um rund 199 Mio. EUR, die Summe der Risiken dagegen nur um rund 105 Mio. EUR. Die regelmäßig durchgeführten Stresstests ließen auch in besonderen Risikosituationen keine Gefährdung der Sparkasse Bremen erkennen. Risiken der künftigen Entwicklung, die einen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftsentwicklung haben können und für die Sparkasse Bremen bestandsgefährdend sein könnten, sind auch für die Zukunft nicht erkennbar, so dass auch zukünftig die Risikotragfähigkeit gewährleistet sein wird. Erklärung nach § 312 Abs. 3 AktG Die Sparkasse Bremen hat gemäß § 312 AktG einen Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt. Dieser Bericht schließt mit folgender Erklärung ab: "Gemäß § 312 Abs. 3 AktG erklären wir als Vorstand der Die Sparkasse Bremen AG, Bremen, dass die Gesellschaft im Berichtsjahr 2023 nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft vorgenommen oder die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, bei jedem Rechtsgeschäft mit verbundenen Unternehmen oder bei jedem Rechtsgeschäft auf Veranlassung oder im Interesse dieser Unternehmen eine angemessene Gegenleistung erhielt und dadurch, dass die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, nicht benachteiligt wurde." Prognosebericht mit Chancen und Risiken Im Folgenden berichtet die Sparkasse Bremen über die voraussichtliche Entwicklung für das Geschäftsjahr 2024. Der Prognosezeitraum umfasst ein Jahr. Naturgemäß ist jedoch jede Aussage über zukünftige Ereignisse - insbesondere in Zeiten höchst volatiler Rahmenbedingungen - mit dem Risiko verbunden, dass die tatsächliche Entwicklung anders verläuft. Die Sparkasse Bremen erwartet im nächsten Jahr einen leichten Rückgang der Inflation und damit einhergehend eine Stabilisierung der wirtschaftlichen Entwicklung. Gleichwohl bleiben die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von fortgesetzten politischen Unsicherheiten und zu erwartenden zusätzlichen Belastungen von Verbrauchern und Unternehmen geprägt. Vor diesem Hintergrund erwartet die Sparkasse Bremen für 2024 ein moderates Wachstum im Kreditgeschäft, das überwiegend durch das Firmenkundengeschäft getragen wird. Der rückläufigen Nachfrage nach gewerblichen Immobilienfinanzierungen stehen dabei Wachstumschancen bei der Finanzierung erneuerbarer Energien, energetischer Modernisierungen sowie im Corporate Finance gegenüber. Im Privatkundengeschäft mit seinem Schwerpunkt im Bereich der privaten Wohnungsbaufinanzierungen erwartet die Sparkasse trotz des deutlichen Rückgangs von Kauf- und Neubaufinanzierungen gleichwohl Chancen aus der Finanzierung energetischen Bauens einschließlich entsprechender Modernisierungen und Sanierungen. Im aktuellen Geschäftsjahr erwartet die Sparkasse daher im Vergleich zum Vorjahr einen leichten Anstieg des Neugeschäfts bei insgesamt aber stabilen Beständen. Für den Passivbereich erwartet die Sparkasse Bremen nach dem deutlichen Zinsanstieg des vergangenen Jahres für das laufende Geschäftsjahr eine Seitwärtsentwicklung. Damit einher geht insbesondere im Privatkundengeschäft ein erneuter moderaten Rückgang der während der Niedrigzinsphase der vergangenen Jahre überproportional gestiegenen Kundeneinlagen, insbesondere durch geringere Sparquoten bzw. höheren Liquiditätsbedarf der Kunden, aber auch durch Umschichtungen in Wertpapieranlagen oder zu Wettbewerbern. Im Firmenkundengeschäft erwartet die Sparkasse dagegen eine stabile Entwicklung der Einlagen, allerdings verbunden mit einer Verlagerung aus den Sichteinlagen in höher verzinsliche Produkte. Die erwartete moderate Geschäftsentwicklung sowie die Seitwärtsbewegung der Marktzinsen führen zu einem im Vergleich zum abgelaufenen Geschäftsjahr leicht sinkenden Zinsüberschuss, da insbesondere die Zinsaufwendungen nunmehr zeitlich verzögert dem Anstieg der Marktzinsen aus den vergangenen zwei Jahren folgen. Beim Provisionsüberschuss plant die Sparkasse Bremen im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023 mit einem stabilen Ergebnis. Beim Verwaltungsaufwand erwartet die Sparkasse Bremen im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023 einen leichten Rückgang. Während die aktuelle Preisentwicklung sowie, geplante Investitionen in die Digitalisierung und in die Transformation des Geschäftsmodells zu leicht steigenden Sachaufwendungen führen, kommt es bei den Personalaufwendungen zu einem leichten Rückgang. Die Cost Income-Ratio wird sich im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023 voraussichtlich geringfügig verschlechtern. Für das Geschäftsjahr 2024 wird ein positives Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft erwartet. Mit Blick auf mögliche zunehmende Kreditrisiken aufgrund der konjunkturellen Entwicklung erwartet die Sparkasse einen im Vergleich zum abgelaufenen Geschäftsjahr leicht erhöhten Risikovorsorgebedarf für das Kreditgeschäft. Beim Gesamtergebnis erwartet die Sparkasse Bremen gegenüber dem abgelaufenen Geschäftsjahr basierend auf den vorgenannten Annahmen ein leicht steigendes Jahresergebnis. Im Rahmen der Kapital- und Refinanzierungsplanung berücksichtigt die Sparkasse die aktuell maßgeblichen regulatorischen Vorgaben einschließlich der durch die deutsche Bankenaufsicht kürzlich angekündigten zusätzlichen antizyklischen und systemischen Kapitalpufferanforderungen ab 2023. Die Kapitalplanung der Sparkasse umfasst neben einem Planszenario auch eines oder mehrere adverse Szenarien. Die geplanten Zuführungen zu den Eigenmitteln werden eine ausreichende Kapitalausstattung der Sparkasse Bremen nachhaltig sicherstellen. Auch im Fall des adversen Szenarios, das die ungünstigste Entwicklung simuliert, wird unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Handlungsoptionen eine ausreichende Kapitalausstattung gewährleistet. Ebenso werden die geforderten Liquiditätskennziffern gemäß der Planung und auch in den adversen Szenarien durchgängig über den festgelegten Mindestwerten liegen. Auch die Planung des Eigengeschäfts der Sparkasse Bremen ist primär auf die Erfüllung aufsichtsrechtlicher Kennzahlen und die Bereitstellung ausreichender Liquidität ausgerichtet. Dabei wird die Sparkasse Bremen bei ihren Anlagen weiterhin auf eine ausgewogene Risikostruktur achten. Die Sparkasse Bremen verfolgt das Ziel, mit erstklassigen Finanzdienstleistungen zu fairen Preisen einen hohen Nutzen für ihre Kunden zu stiften. Die Zufriedenheit der Kunden, gemessen mittels eines Kundenpräferenzwertes, ist daher ein wesentlicher nichtfinanzieller Leistungsindikator der Sparkasse Bremen. Ausgehend von bereits aktuell sehr hohen Werten strebt die Sparkasse Bremen sowohl im Privat- als auch im Firmenkundengeschäft eine im Vergleich zum Vorjahr mindestens stabile Entwicklung dieser strategischen Kennzahl für die Zukunft an und damit Kundenpräferenzwerte auf dem Niveau des Vorjahres. Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung Über die erwarteten Entwicklungen hinaus entstehen mögliche zusätzliche Chancen, sofern sich insbesondere die von der Sparkasse Bremen im Rahmen des Strategieprozesses festgelegten Maßnahmen zur sukzessiven und nachhaltigen Ergebnisverbesserung besser als erwartet auswirken. Gleichzeitig können günstigere als die unterstellten Entwicklungen der Rahmenbedingungen, wie beispielsweise eine schnellere konjunkturelle Erholung zu zusätzlichen Chancen führen. Positive Auswirkungen hätte dieses insbesondere auf die Entwicklung des Zinsüberschusses und in geringerem Umfang auch auf den Provisionsüberschuss. Zusätzliche Risiken können dagegen entstehen, wenn die wirtschaftliche Entwicklung schlechter als erwartet verläuft und damit verbundene prognostizierte Rahmenbedingungen nicht eintreffen. Im Rahmen ihrer regelmäßigen Risikoinventur unterzieht die Sparkasse Bremen ihre Planrechnungen einer Risikoanalyse mit dem Ziel, die wirtschaftlichen Auswirkungen möglicher Risikoszenarien zu quantifizieren. Durch regelmäßige Szenarioanalysen stellt sie darüber hinaus eine frühzeitige Reaktion auf Risiken im Zins- und Provisionsergebnis sicher, die durch Abweichungen von den erwarteten Rahmenbedingungen entstehen. Die Sparkasse Bremen stabilisiert dadurch die Aussagekraft ihrer prognostizierten Daten. Im Rahmen einer monatlichen Ergebnisvorschaurechnung wird schließlich die Planung des laufenden Geschäftsjahres einer Prognoserechnung gegenübergestellt, welche die zum Prognosezeitpunkt aktuellen Daten zur Geschäfts- und Umfeldentwicklung beinhaltet und die so prognostizierte Geschäftsentwicklung der Planung gegenüberstellt. Auf diese Weise werden sowohl positivere als die geplanten Entwicklungen als auch mögliche Risiken jederzeit transparent.
Bremen, im Februar 2024 Der Vorstand Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Passivseite
Gewinn-und-Verlust-Rechnung Für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhangder Die Sparkasse Bremen AGI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Sitz der Sparkasse Bremen ist Universitätsallee 14, 28359 Bremen. Die Sparkasse Bremen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter der Nummer HRB 21770 eingetragen. Der Jahresabschluss der Sparkasse Bremen wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, des Aktiengesetzes, der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) und der Satzung der Sparkasse Bremen aufgestellt. Auf die Aufstellung eines Teil-Konzernabschlusses gemäß § 340i HGB wurde verzichtet, da die Sparkasse Bremen gemäß § 291 Abs. 1 HGB in den befreienden Konzernabschluss der Finanzholding der Sparkasse in Bremen, Bremen, als Muttergesellschaft einbezogen wird. Ergänzende Anhangangaben sind im Konzernabschluss der Finanzholding der Sparkasse in Bremen enthalten, der im Unternehmensregister bekannt gemacht wird. In den im Jahresabschluss dargestellten Tabellen können sich Rundungsdifferenzen ergeben. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Fristengliederung erfolgte nach Restlaufzeiten gemäß § 9 RechKredV für bestimmte Posten und Unterposten der Bilanz im Anhang. Auf die Aufteilung der anteiligen Zinsen auf die verschiedenen Restlaufzeiten wurde gemäß Wahlrecht in § 11 RechKredV verzichtet. Die in den Fußnoten zum Formblatt 1 der RechKredV für Kreditinstitute, die Pfandbriefe begeben haben, vorgesehenen zusätzlichen Angaben werden von der Sparkasse Bremen im Bilanzformblatt ausgewiesen. Des Weiteren werden die im Zinsertrag und Zinsaufwand verrechneten Negativzinsen im Formblatt der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Forderungen an Kunden und Kreditinstitute Die Bilanzierung erfolgte zum Nennwert. Erkennbaren Risiken im Kreditgeschäft wurde durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Für latente Risiken im Forderungsbestand bestehen Pauschalwertberichtigungen, die nach einem expected-loss-Ansatz berechnet wurden. Dabei wird auf Grundlage der Daten aus dem Risikomanagement in Abhängigkeit von der Ratingnote mindestens der erwartete Verlust für 12 Monate zugrunde gelegt. Um die aktuellen makroökonomischen Entwicklungen angemessen zu berücksichtigen, wurde zudem auf Grundlage von statistisch-mathematischen Verfahren und Expertenschätzungen ein spezifischer Anpassungsbetrag bei der Bemessung der Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Hierzu wurden insgesamt 12,0 Millionen Euro der Pauschalwertberichtigung zugeführt. Ohne den spezifischen Anpassungsbetrag hätte sich eine Auflösung der Pauschalwertberichtigungen in Höhe von 6,0 Millionen Euro ergeben. Die Sparkasse Bremen geht in Bezug auf den spezifischen Anpassungsbetrag von einem temporären Charakter aus. Das Wertaufholungsgebot wurde bei der Bewertung der Kredite beachtet. Wertpapiere Alle Wertpapiere, die nicht dem Anlagebestand zugeordnet werden, werden der Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) zugewiesen. Die Zuordnung von Wertpapieren zur Liquiditätsreserve oder zum Anlagebestand wurde im Geschäftsjahr nicht geändert. Die in Aktiva 5 "Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere" ausgewiesenen Wertpapiere des Anlagebestandes wurden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung wird ausgegangen, wenn sich zum Abschlussstichtag abzeichnet, dass vertragsgemäße Leistungen nicht oder nicht in dem zum Erwerbszeitpunkt erwarteten Umfang erbracht werden. Unter Aktiva 5 "Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere" werden Wertpapiere bilanziert, die der geforderten Sicherheitenstellung im Zusammenhang mit der Teilnahme an Offenmarktgeschäften der EZB im Rahmen des GLRG III-Programms dienen. Das unter Aktiva 6 "Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere" ausgewiesene Spezialfondsvermögen des Anlagebestandes wurde - außer den Aktienanteilen - zum gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung wird bei Anteilen an geschlossenen Investmentvermögen des Anlagevermögens ausgegangen, wenn sich zum Bilanzstichtag abzeichnet, dass quantitative und qualitative Anhaltspunkte für eine nachhaltig negative Veränderung vorliegen. Die Beurteilung der dauerhaften Wertminderung erfolgte jeweils anhand festgelegter Kriterien in Anlehnung an den IDW RS VFA 2 i. V. m. den klarstellenden Sitzungsberichterstattungen des VFA im IDW. Das unter Aktiva 6 "Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere" ausgewiesene Investmentvermögen gemäß §1 Abs. 1 KAGB wurde zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert bilanziert. Alle weiteren Wertpapiere wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Bei allen Wertpapieren wurde das Wertaufholungsgebot und das Anschaffungskostenprinzip beachtet. Soweit für die Wertpapiere ein aktiver Markt bestand, wurde der Marktpreis für die Bewertung herangezogen. Für das Vorliegen eines aktiven Marktes wurden die Kriterien der MiFiD II für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt zugrunde gelegt. Auf Basis dieser Abgrenzungskriterien lagen für die festverzinslichen Wertpapiere überwiegend inaktive Märkte vor. Bei diesen Wertpapieren wurde die Bewertung anhand von Kursen des externen Kursinformationsanbieters Refinitiv vorgenommen, auf die das bestandsführende IT- System SCD zurückgreift. Dieser Kursermittlung liegt ein Price-Spread-Kalkulationsmodell zugrunde. Bei diesem Modell werden Wertpapiere auf Basis von nominalen und interpolierten Spreads anhand einer als Benchmark dienenden, laufend aktualisierten "konstanten Zinsstrukturkurve im Zeitverlauf" bewertet (Constant Maturity Yield Curve), die durch lineare Interpolation angepasst wird. Die bereitgestellten theoretischen Kurse wurden von der Sparkasse Bremen auf Plausibilität geprüft und entsprechend angewandt. Die Sparkasse Bremen tritt im Rahmen von Wertpapierleihgeschäften in geringem Umfang als Sachdarlehensnehmerin auf. Es erfolgt keine Bilanzierung. Handelsbestand Die Sparkasse Bremen weist ihre laufenden und abzugrenzenden Erträge und Aufwendungen aus Handelsbeständen in der Gewinn- und -Verlust-Rechnung im Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestandes (Posten 7) aus, da dieses der internen Steuerung entspricht. Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß 340e Abs. 4 HGB weist die Sparkasse Bremen in der Gewinn- und -Verlust-Rechnung ebenfalls im Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestandes aus. Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wurden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bzw., wenn besondere Umstände vorlagen, zu niedrigeren Werten angesetzt. Das Wertaufholungsgebot wurde dabei berücksichtigt. Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte Diese wurden grundsätzlich zu Anschaffungskosten, bei abnutzbaren Vermögensgegenständen vermindert um lineare bzw. degressive Abschreibungen und - wenn besondere Umstände vorlagen - zu niedrigeren Werten angesetzt. Im Rahmen der Ausübung von Wahlrechten aus der erstmaligen Anwendung des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts wurde ein geringer Teil des Sachanlagevermögens, soweit es bis 2009 zugegangen ist, weiterhin mit den steuerlich zulässigen Höchstsätzen degressiv abgeschrieben. Die geringwertigen Vermögensgegenstände im Wert von 250,01 € bis 1.000,00 € (ohne Vorsteuer) wurden aufgrund ihrer unwesentlichen Bedeutung für die Sparkasse Bremen in einen Sammelposten eingestellt, der über einen Zeitraum von 5 Jahren in gleichen Raten abgeschrieben wird. Sonstige Vermögensgegenstände Bei den sonstigen Vermögensgegenständen wurden Wertminderungen bzw. erkennbare Risiken durch entsprechende Bewertungsabschläge berücksichtigt. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag bewertet. Etwaige Disagien wurden aktiviert und Agien passiviert. Sie wurden entsprechend der Laufzeiten abgegrenzt. Rückstellungen Allen erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verpflichtungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung getragen. Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr abgezinst. Als Abzinsungssatz wurde der von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe der Rückstellungsabzinsungsverordnung veröffentlichte fristenkongruente Zinssatz, der sich für die vergangenen 7 Jahre ergibt, zugrunde gelegt. Für Jubiläumsrückstellungen und andere Rückstellungen, die auf der Grundlage versicherungsmathematischer Gutachten berechnet werden, wurde - sofern anwendbar - die Vereinfachungsregelung gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB genutzt. Die Sparkasse Bremen hat wesentliche Teile ihrer Versorgungsverpflichtungen im Geschäftsjahr 2017 in einen nicht versicherungsförmigen Pensionsfonds bei der Allianz Pensionsfonds AG, Stuttgart, überführt. Dabei wurde auch ein nicht wesentlicher Betrag für die Versorgungsverpflichtungen gegenüber den ehemaligen Vorständen und deren Hinterbliebenen übertragen. Für die übertragenen Verpflichtungen haftet die Sparkasse Bremen weiterhin subsidiär nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG. Für die Ermittlung der Unterdeckung des Pensionsfonds wurde der handelsrechtliche Rückstellungswert der betreffenden Versorgungsverpflichtungen (notwendiger Erfüllungsbetrag nach § 253 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB) dem beizulegenden Zeitwert des Pensionsfondsvermögens gegenübergestellt. Der handelsrechtlich notwendige Erfüllungsbetrag wurde hierfür - wie auch für die in der Sparkasse Bremen verbliebenen Pensionsrückstellungen - nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung der Projected- Unit-Credit-Methode ermittelt. Dabei wurden die Heubeck-Richttafeln 2018 G und der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre berücksichtigt, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Auf diesen Zinssatz wurde infolge eines vorgezogenen Bewertungsstichtages eine Projektion des Zinssatzes auf den Abschlussstichtag vorgenommen und ein sich daraus ergebender Zinssatz von 1,83 % p.a. zugrunde gelegt. Darüber hinaus wurden eine langfristige Rentensteigerung von 2,50 % p.a., eine Rentensteigerung zum 1. Juli 2024 von 18,00 % sowie eine langfristige Gehaltssteigerung von 2,00 % p.a. berücksichtigt. Für die Jahre 2024 bis 2027 wurden aufgrund zu erwartender höherer Tarifabschlüsse hiervon abweichend rückläufige Steigerungsraten von 4,00 % bis 3,00 % zugrunde gelegt. Es wurde zudem eine Steigerung der sozialversicherungsrechtlichen Bemessungsgröße von 2,70 % p.a. zugrunde gelegt. Der beizulegende Zeitwert des Vermögens des Pensionsfonds wurde anhand der stichtagsbezogenen Vermögensaufstellung des Pensionsfonds ermittelt. Für Rückstellungen für mit Pensionsverpflichtungen vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen wurde abweichend bei einer durchschnittlichen Restlaufzeit von 2 Jahren und 5 Monaten ein Zinssatz von 0,97 % p.a. (durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre) zugrunde gelegt. Der gesonderte Ausweis der Erträge und Aufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen erfolgte aus Gründen der Übersichtlichkeit und Klarheit im Anhang. Die Aufwendungen für Aufzinsungen von bankgeschäftsbezogenen Rückstellungen werden in den Zinsaufwendungen ausgewiesen, der Zinsaufwand für die nicht-bankgeschäftsbezogenen Rückstellungen wird in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen berücksichtigt. Währungsumrechnung Auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände, die wie Anlagevermögen behandelt werden, wurden mit ihren Anschaffungskursen in Euro umgerechnet. Die Währungsumrechnung erfolgte nach den Vorschriften des § 340h HGB in Verbindung mit § 256a HGB und IDW RS BFA 4. Der Großteil der Bilanzbestände in Fremdwährung sowie sämtliche nicht abgewickelten Kassa-, Termin- und Optionsgeschäfte, die vollständig nicht dem Handelsbestand zugeordnet wurden, gelten gemäß § 340h HGB als besonders gedeckte Geschäfte (besondere Deckung). Die besondere Deckung stellt hierbei auf eine betragsmäßige Deckung der einbezogenen Geschäfte ab, eine Laufzeitkongruenz der Geschäfte wird hierbei nicht betrachtet. Besonders gedeckte Geschäfte wurden zum Kassa- bzw. Terminkurs bewertet. Dem Kassa- bzw. Terminkurs liegt der Referenzkurs der Europäischen Zentralbank zugrunde. Vermögensgegenstände mit erkennbaren Adressenausfallrisiken werden nicht in die Deckungsrechnung einbezogen. Die Währungsumrechnung der übrigen Bilanzbestände und Geschäfte erfolgte nach den Vorschriften des § 256a HGB. Die aus der Umrechnung ermittelten Kursgewinne und -verluste werden in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung in den sonstigen betrieblichen Erträgen (Posten 8) bzw. den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (Posten 11) erfasst. Diese wurden aus Gründen der Übersichtlichkeit und Klarheit im Anhang dargestellt. Bewertungseinheiten Die jeweiligen Sicherungsgeschäfte sind derart ausgestaltet, dass die risikorelevanten Parameter des Grundgeschäfts zum Abschlussstichtag und während der Laufzeit des Grundgeschäfts vollständig gegenläufig sind (Critical-Terms-Match) und mit bonitätsmäßig einwandfreien Kreditinstituten abgeschlossen werden. Es wurden sowohl Wertpapiereigengeschäfte als auch derivative Kundengeschäfte mit gegenläufigen Sicherungsgeschäften jeweils zu einer Bewertungseinheit zusammengefasst. Als Grundgeschäfte wurden Rentenpapiere mit einem Buchwert von 456,8 Mio. € und schwebende Geschäfte mit einem Nominalwert von 389,1 Mio. € in Bewertungseinheiten nach § 254 Satz 1 HGB einbezogen. Bei diesen Bewertungseinheiten handelte es sich jeweils um sogenannte Mikro-Bewertungseinheiten. Diese Geschäfte wurden mittels derivativer Finanzinstrumente gegen Zinsrisiken abgesichert. Sämtliche Bewertungseinheiten wurden nach der Einfrierungsmethode bewertet. Mit diesen Bewertungseinheiten werden Risiken in Höhe von 51,2 Mio. € abgesichert. Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuch) Im Rahmen der Überprüfung der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. wurde eine barwertige Methode angewendet. Für das Bankbuch als Bewertungsobjekt ist eine Gesamtbetrachtung aller zinstragenden bilanziellen und außerbilanziellen Finanzinstrumente außerhalb des Handelsbestands unter Berücksichtigung aller bis zur vollständigen Abwicklung zu erwartenden Verwaltungs- und Risikokosten vorgenommen worden. Die Bewertung wurde mit einer einheitlichen risikofreien Zinskurve durchgeführt. Ein Verpflichtungsüberschuss bestand nicht und die Bildung einer Rückstellung war nicht erforderlich. Derivate Derivative Finanzinstrumente wurden nach den Grundsätzen des Imparitätsprinzips und des Realisationsprinzips grundsätzlich einzeln bewertet. Zinsswaps wurden im Wesentlichen zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos eingesetzt. Aus diesem Grund wurde insoweit keine Bewertung vorgenommen. Negativzinsen Negativzinsen wurden mit Zinserträgen bzw. -aufwendungen verrechnet und im Zinsergebnis ausgewiesen. III. Erläuterungen zur Bilanz (SOWEIT NICHT ANDERS ANGEGEBEN, WERTE IN TAUSEND €) Aktivseite
* Bei diesem Fonds bleibt es der
Fondsgesellschaft vorbehalten, die Rücknahme der
Anteile auszusetzen, wenn außergewöhnliche
Umstände vorliegen, die eine Aussetzung unter
Berücksichtigung der Interessen der Sparkasse Bremen
erforderlich erscheinen lassen.
Passivseite
Das Grundkapital beträgt 560,0 Mio. € und setzt sich zusammen aus 560.000 nennwertlosen Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von jeweils 1.000 €. Die Aktien werden vollständig von der Finanzholding der Sparkasse in Bremen gehalten. Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 22.03.2023 wurden vom Bilanzgewinn 2022 21,7 Mio. € in die Gewinnrücklagen eingestellt. Mehrere Posten der Passivseite betreffende Angaben Fremdwährungspassiva Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die auf Fremdwährung lauten, beläuft sich umgerechnet auf 76,4 Mio. €. Eventualverbindlichkeiten Gegenüber einem Kreditnehmer bestehen Verpflichtungen aus Eventualverbindlichkeiten von insgesamt 52,1 Mio. € im Zusammenhang mit Makler- und Bauträgerbürgschaften. Die Eventualverbindlichkeiten unterliegen organisatorisch geregelten Kreditvotierungs-, -entscheidungs- und -überwachungsprozessen. Die Genehmigung der Kreditvergabe und die Kreditüberwachung ist an die Höhe des einzelnen Risikos gekoppelt. In Abhängigkeit von Volumen und Bonität der Kreditnehmer sind entsprechende Kreditkompetenzen definiert, so dass Kreditentscheidungen risikoabhängig immer auf adäquater Ebene getroffen werden. Die zugunsten der Kreditnehmer eingegangenen Verpflichtungen aus Eventualverbindlichkeiten gegenüber Dritten sind nicht zu passivieren, da die zugrunde liegenden Verbindlichkeiten durch die Kreditnehmer aller Voraussicht nach erfüllt werden können und daher mit einer Inanspruchnahme nicht zu rechnen ist. Andere Verpflichtungen Die unwiderruflichen Kreditzusagen unterliegen organisatorisch geregelten Kreditvotierungs-, -entscheidungs- und -überwachungsprozessen. Die unwiderruflichen Kreditzusagen beinhalten überwiegend Darlehen, die teilvalutiert und noch nicht vollständig ausgezahlt sind. Für wesentliche Ausfallrisiken wurde entsprechende Risikovorsorge gebildet. IV. Sonstige Angaben zur Bilanz Latente Steuern Aufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz ergeben sich zum 31. Dezember 2023 aktive latente Steuern. Die aktiven latenten Steuern, die hauptsächlich aus der unterschiedlichen Bewertung von Kundenforderungen, Wertpapieren im Umlaufvermögen und Rückstellungen resultieren, überdecken die passiven latenten Steuern aus dem Bereich Beteiligungen erheblich. Die Sparkasse Bremen macht von ihrem Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 HGB Gebrauch und verzichtet auf die Aktivierung der latenten Steuern. Bei der Berechnung der latenten Steuern wurde für die Körperschaftsteuer ein Steuersatz inkl. Solidaritätszuschlag von 15,825 % und für die Gewerbesteuer ein Steuersatz von 16,1 % zugrunde gelegt. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Für die folgenden Geschäftsjahre bestehen Verpflichtungen aus Miet-, Lizenz- und Wartungsverträgen von derzeit p. a. 14,2 Mio. €. Der Mietvertrag mit der längsten Laufzeit ist bis zum 31.12.2035 befristet. Im Finanzanlagenbereich bestehen nicht passivierte Einzahlungsverpflichtungen von derzeit 1,2 Mio. €. Die Sparkasse Bremen ist dem bundesweiten Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation angeschlossen, das elf regionale Sparkassen-Teilfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft. Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Die Sparkasse Bremen ist nach § 48 Abs. 2 Nr. 5 EinSiG verpflichtet, gegenüber dem HSGV und dem DSGV als Träger des als Einlagensicherungssystem anerkannten institutsbezogenen Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe zu garantieren, dass die Jahres- und Sonderbeiträge sowie die Sonderzahlung geleistet werden. Da die Sparkasse Bremen bereits 74,65 % des individuellen Zielvolumens an Barmitteln erbracht hat, macht sie von der Möglichkeit der Nutzung einer unwiderruflichen Zahlungsverpflichtung gemäß § 18 Abs. 2 EinsiG Gebrauch. Aus diesem Grund sind zum Abschlussstichtag 6,1 Mio. EUR als Barsicherheit geleistet. Es bestehen daneben unwiderrufliche Zahlungsverpflichtungen von derzeit 6,1 Mio. € für Teilbeträge der Bankenabgabe, für die eine Barsicherheit geleistet wurde. Aus der Durchführung der Altersversorgungsverpflichtungen über den Pensionsfonds resultieren am Abschlussstichtag nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB Fehlbeträge i. H. v. insgesamt 249,1 Mio. € (Summe der Unterdeckungen bezogen auf den jeweiligen notwendigen Erfüllungsbetrag der Versorgungsverpflichtungen nach § 253 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB). Für die an den nicht versicherungsförmigen Pensionsfonds bei der Allianz Pensionsfonds AG übertragenen Versorgungsverpflichtungen besteht eine Nachschusspflicht seitens der Sparkasse Bremen, wenn das vorhandene Vermögen niedriger ist als die Deckungsrückstellung für den Rentnerbestand (der Barwert aller künftigen Zahlungsverpflichtungen für den Rentnerbestand zum Betrachtungsstichtag). Zum Abschlussstichtag ergibt sich keine Nachschusspflicht, da das Vermögen die Deckungsrückstellung übersteigt. Anhangangaben gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG Nachfolgende Bekanntmachung wurde der AG mitgeteilt: "Die Finanzholding der Sparkasse in Bremen, Universitätsallee 14 in 28359 Bremen, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihr 100 % der Aktien an unserer Gesellschaft gehören." Termingeschäfte Der wesentliche Teil der am Abschlussstichtag bestehenden zinsbezogenen Geschäfte (Zinsswaps) wurde zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossen. Bei den währungsbezogenen Geschäften handelt es sich überwiegend um Handelsgeschäfte mit Kunden, die vollständig kursgesichert wurden. Diese wurden vollständig in die besondere Deckung nach § 340h HGB einbezogen. Rückdeckungsversicherungen Die Aktivwerte von Rückdeckungsversicherungsansprüchen zum Bilanzstichtag werden von dem Versicherungsinstitut mitgeteilt. Sie werden handelsrechtlich grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (allgemeiner Bewertungsgrundsatz). Diese entsprechen dem steuerlichen Aktivwert, der aus dem versicherungsmathematischen Deckungskapital als Differenz des Leistungsbarwertes und dem Barwert der künftigen Beiträge, einschließlich zugeteilter Gewinnbeteiligungen (§ 341f Abs. 1 Satz 1 HGB) gebildet wird; bei fondsgebundenen Versicherungen sind das die Anteilswerte. Zum Deckungsvermögen gehörende Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen sind mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten, welcher im Allgemeinen den fortgeführten Anschaffungskosten der Rückdeckungsversicherungsansprüche entspricht. Nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte derivative Finanzinstrumente Die nachstehende Übersicht zeigt die derivativen Finanzinstrumente zum 31.12.2023:
Zinsswaps Der Zeitwert ergibt sich aus der Saldierung der mithilfe der Zerobond-Renditen berechneten Barwerte der Cashflows der beiden Swapseiten. Die Cashflows der variablen Seite werden mittels impliziter Forward Rates berechnet. Devisenoptionen Der Zeitwert wird nach dem Garmann-Kohlhagen-Modell berechnet. Der Buchwert der Optionsprämien aus Devisenoptionen in den sonstigen Vermögensgegenständen beträgt 0,6 Mio. €. In den sonstigen Verbindlichkeiten beträgt der Buchwert der Optionsprämien aus Devisenoptionen 0,7 Mio. €. Devisentermingeschäfte Der Zeitwert ergibt sich aus dem aktuellen Terminkurs (Kassakurs zum Abschlussstichtag +/- Swapsatz für die Restlaufzeit) per Abschlussstichtag. Caps/Floors Mithilfe des Black-76-Modells wird der Zeitwert als Summe der mit den Zerobond-Renditen abgezinsten theoretischen Preise jedes einzelnen Caplets auf den Bewertungszeitpunkt berechnet. Angaben zum Pfandbriefgeschäft Die Sparkasse Bremen AG ist eine Pfandbriefbank und hat die Erlaubnis zur Emission von Hypothekenpfandbriefen. Die regelmäßigen Transparenzvorschriften des § 28 PfandBG werden durch die Veröffentlichung über die Homepage der Sparkasse Bremen im Internet unter www.sparkasse-bremen.de erfüllt. Aus rechentechnischen Gründen können in den Angaben Rundungsdifferenzen von +/- einer Einheit auftreten. § 28 (1) Nr. 1, 3 und 7 PfandBG
* Sowohl die Ermittlung des Risikobarwerts als
auch des Währungsstresses erfolgt statisch.
Gesetzliche Überdeckung nach dem Barwert: Barwertige sichernde Überdeckung gem. § 4 Abs. 1 PfandBG Freiwillige Überdeckung: Residual, in Abhängigkeit der gesetzlichen und vertraglichen Überdeckung; Barwert enthält den Barwert der nennwertigen sichernden Überdeckung gem. § 4 Abs. 2 PfandBG Vorjahr: Das gesetzliche Überdeckungserfordernis setzt sich aus der barwertigen sichernden Überdeckung gemäß § 4 (1) PfandBG inkl. Zins- und Währungsstressszenarien und der nennwertigen sichernden Überdeckung gem. § 4 Abs. 2 PfandBG zusammen § 28 (1) Nr. 4 und 5 PfandBG
§ 28(1)Nr. 5 PfandBG Informationen zur Verschiebung der Fälligkeit der Pfandbriefe Voraussetzungen für die Verschiebung der Fälligkeit der Pfandbriefe nach § 30 (2a) PfandBG Das Hinausschieben der Fälligkeit ist erforderlich, um die Zahlungsunfähigkeit der Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit zu vermeiden (Verhinderung der Zahlungsunfähigkeit), die Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit ist nicht überschuldet (keine bestehende Überschuldung) und es besteht Grund zu der Annahme, dass die Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit jedenfalls nach Ablauf des größtmöglichen Verschiebungszeitraums unter Berücksichtigung weiterer Verschiebungsmöglichkeiten ihre dann fälligen Verbindlichkeiten erfüllen kann (positive Erfüllungsprognose). Siehe ergänzend auch § 30 Absatz 2b PfandBG. Befugnisse des Sachwalters bei Verschiebung der Fälligkeit der Pfandbriefe nach § 30 (2a) PfandBG Der Sachwalter kann die Fälligkeiten der Tilgungszahlungen verschieben, wenn die maßgeblichen Voraussetzungen nach § 30 Abs. 2b PfandBG hierfür erfüllt sind. Die Verschiebungsdauer, welche einen Zeitraum von 12 Monaten nicht überschreiten darf, bestimmt der Sachwalter entsprechend der Erforderlichkeit. Der Sachwalter kann die Fälligkeiten von Tilgungs- und Zinszahlungen, die innerhalb eines Monats nach seiner Ernennung fällig werden, auf das Ende dieses Monatszeitraums verschieben. Entscheidet sich der Sachwalter für eine solche Verschiebung, wird das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 30 Abs. 2b PfandBG unwiderlegbar vermutet. Eine solche Verschiebung ist im Rahmen der Höchstverschiebungsdauer von 12 Monaten zu berücksichtigen. Der Sachwalter darf von seiner Befugnis für sämtliche Pfandbriefe einer Emission nur einheitlich Gebrauch machen. Hierbei dürfen die Fälligkeiten vollständig oder anteilig verschoben werden. Der Sachwalter hat die Fälligkeit für eine Pfandbriefemission so zu verschieben, dass die ursprüngliche Reihenfolge der Bedienung der Pfandbriefe, welche durch die Verschiebung überholt werden könnten, nicht geändert wird (Überholverbot). Dies kann dazu führen, dass auch die Fälligkeiten später fällig werdender Emissionen zu verschieben sind, um das Überholverbot zu wahren. Siehe ergänzend auch § 30 Absatz 2a und 2b PfandBG.
§ 28 (1) Nr. 14 PfandBG (nach § 6 Pfandbrief-Barwertverordnung) Fremdwährung
§ 28 (1) Nr. 8, 9 und 10 PfandBG
V. Erläuterungen zur Gewinn- und-Verlust-Rechnung Zinserträge In diesem Posten sind rd. 2 % periodenfremde Erträge enthalten. Diese entfallen im Wesentlichen auf Steuerungsmaßnahmen des Zinsbuches. Zinsaufwendungen In diesem Posten sind rd. 12 % periodenfremde Aufwendungen enthalten. Diese entfallen im Wesentlichen auf Steuerungsmaßnahmen des Zinsbuches. Sonstige betriebliche Erträge In diesem Posten sind u. a. 4.595 T€ Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und 3.402 T€ Personal- und Verwaltungskostenerstattungen enthalten. Es wurden Erträge aus der Fremdwährungsumrechnung in Höhe von 1.430 T€ erfasst. Dieser Posten enthält Erträge aus der Veränderung der Abzinsung von langfristigen Rückstellungen in Höhe von 1.518 T€. Sonstige betriebliche Aufwendungen In diesem Posten sind u. a. 10.500 T€ Zuführungen zu langfristigen Rückstellungen und 2.114 T€ Grundstücks- und Gebäudeaufwendungen enthalten. Dieser Posten enthält Aufwendungen aus der Veränderung der Abzinsung von langfristigen Rückstellungen in Höhe von 1.805 T€. Gewinnverwendung Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, vom Bilanzgewinn 2023 von insgesamt 47,6 Mio. € 42,3 Mio. € den Gewinnrücklagen zuzuführen und 5,3 Mio. € an die Finanzholding der Sparkasse in Bremen auszuschütten. VI. Sonstige Angaben
* Eigenkapital und Ergebnis des Vorjahres
Beteiligungen der Sparkasse Bremen an großen Kapitalgesellschaften sowie an Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen, die 5 % der Stimmrechte überschreiten: Name und Sitz der Gesellschaft Bürgschaftsbank Bremen GmbH, Bremen GEWOBA Aktiengesellschaft Wohnen und Bauen, Bremen neue leben Holding AG, Hamburg neue leben Pensionskasse AG, Hamburg Beteiligungen, die treuhänderisch über den HSGV gehalten werden Name und Sitz der Gesellschaft Deka Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG, Neuhardenberg Deka Anteilseigner GmbH, Neuhardenberg Deutsche Sparkassen Leasing AG & Co. KG, Bad Homburg Konzernzugehörigkeit Die Sparkasse Bremen AG, Bremen, ist zu 100 % ein Tochterunternehmen der Finanzholding der Sparkasse in Bremen, Bremen. Die Finanzholding der Sparkasse in Bremen, Bremen, stellt einen Konzernabschluss auf, in den Die Sparkasse Bremen AG, Bremen, einbezogen wird. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Unternehmensregister bekannt gemacht. Gesamthonorar des gesetzlichen Abschlussprüfers Im Aufwand des Geschäftsjahres sind Leistungen in Höhe von 1,0 Mio. € für die Abschlussprüfung enthalten. Diese erbrachten Leistungen entfallen im Wesentlichen auf gesetzlich vorgeschriebene Prüfungsleistungen, bei denen es sich um die Jahresabschlussprüfung, die Prüfung des Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäfts sowie die Prüfung der Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie von sonstigen strafbaren Handlungen handelt. Besondere Vorgänge nach dem Schluss des Geschäftsjahres Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2023 haben sich keine besonderen Vorgänge ereignet. Organe Aufsichtsrat
Vorstand
Mandate Folgende gesetzliche Vertreter oder andere Mitarbeitende der Sparkasse Bremen nahmen im Berichtsjahr Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien sowie Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen wahr: Mandate
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Beschäftigte
Bremen, 20. Februar 2024 Die Sparkasse Bremen AG - Der Vorstand - Dr. Nesemann Hegemann Kothari Windheuser Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Die Sparkasse Bremen AG, Bremen Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Die Sparkasse Bremen AG, Bremen - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung, sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Die Sparkasse Bremen AG, Bremen für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt aufgebaut:
1. Bewertung der Forderungen an Kunden insbesondere im Kontext der aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen a) Im Jahresabschluss der Sparkasse werden zum 31. Dezember 2023 unter dem Bilanzposten "Forderungen an Kunden" Kreditforderungen in Höhe von 10.683,3 Millionen Euro ausgewiesen. Für dieses Kreditportfolio besteht zum 31. Dezember 2023 eine bilanzielle Risikovorsorge bestehend aus Einzel- und Pauschalwertberichtigungen sowie Rückstellungen für Kreditrisiken. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung 2023 berücksichtigten Aufwendungen für die Risikovorsorge im Kreditgeschäft sind gegenüber dem Vorjahresniveau angestiegen. Die Bemessung der Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft wird insbesondere durch die Einschätzungen des Vorstands hinsichtlich zukünftiger Kreditausfälle, die Struktur und Qualität des Kreditportfolios sowie gesamtwirtschaftliche Einflussfaktoren bestimmt. Die Höhe der Einzelwertberichtigungen bei den Kundenforderungen entspricht der Differenz zwischen dem noch ausstehenden Kreditbetrag und dem niedrigeren Wert, der ihm am Abschlussstichtag beizumessen ist. Bestehende Sicherheiten werden berücksichtigt. Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Ausfallrisiken im Kreditgeschäft wurden Pauschalwertberichtigungen nach IDW RS BFA 7 in Höhe des erwarteten Verlustes über einen Zeitraum von 12 Monaten gebildet, der sich an dem auch für Zwecke des internen Risikomanagements ermittelten und verwendeten Wert orientiert. Um die aktuellen makroökonomischen Entwicklungen angemessen zu berücksichtigen wurde zudem auf Grundlage von statistisch-mathematischen Verfahren und Expertenschätzungen ein spezifischer Anpassungsbetrag bei der Bemessung der Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Hierzu wurden insgesamt 12,0 Millionen Euro der Pauschalwertberichtigung zugeführt. Ohne den spezifischen Anpassungsbetrag hätte sich eine Auflösung der Pauschalwertberichtigungen in Höhe von 6,0 Millionen Euro ergeben. Die Wertberichtigungen im Kundenkreditgeschäft sind zum einen betragsmäßig für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse von hoher Bedeutung und zum anderen mit erheblichen Ermessensspielräumen des Vorstands der Sparkasse verbunden. Darüber hinaus haben die angewandten, mit wesentlichen Unsicherheiten behafteten Bewertungsparameter einen bedeutsamen Einfluss auf die Bildung bzw. die Höhe gegebenenfalls erforderlicher Wertberichtigungen. Vor diesem Hintergrund war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir zunächst die Angemessenheit der Ausgestaltung der Kontrollen im relevanten internen Kontrollsystem der Sparkasse beurteilt und die Funktionsfähigkeit der Kontrollen auf Basis von Stichproben getestet. Dabei haben wir die Geschäftsorganisation, die IT-Systeme und die relevanten Bewertungsmodelle berücksichtigt. Darüber hinaus haben wir die Bewertung der Kundenforderungen, einschließlich der Angemessenheit geschätzter Werte, auf der Basis von Stichproben von Kreditengagements beurteilt. Dabei haben wir unter anderem die vorliegenden Unterlagen der Sparkasse bezüglich der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der Werthaltigkeit der Sicherheiten gewürdigt. Ferner haben wir zur Beurteilung der vorgenommenen Einzel- und Pauschalwertberichtigungen die von der Sparkasse angewandten Berechnungsmethoden sowie die zugrunde liegenden Annahmen und Parameter gewürdigt. Die Berücksichtigung weiterer spezifischer Risikofaktoren haben wir auf Basis der gegenwärtig bestehenden wirtschaftlichen Unsicherheit auf Angemessenheit beurteilt. Auf Basis der von uns durchgeführten Prüfungshandlungen konnten wir uns insgesamt von der Angemessenheit der bei der Überprüfung der Werthaltigkeit des Kreditportfolios vom Vorstand der Sparkasse getroffenen Annahmen sowie der Angemessenheit und Wirksamkeit der implementierten Prozesse der Sparkasse überzeugen. c) Weitere Informationen sind im Anhang zum Jahresabschluss der Sparkasse in dem Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" sowie im Lagebericht im Abschnitt "Ertragslage" enthalten. Sonstige Informationen Der Vorstand bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Im Übrigen ist der Vorstand für die sonstigen Informationen verantwortlich. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der Vorstand der Sparkasse ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand der Sparkasse verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand der Sparkasse dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand der Sparkasse verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand der Sparkasse verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir sind gemäß § 340k Abs. 3 HGB in Verbindung mit den Satzungen der Die Sparkasse Bremen AG, Bremen, und des HSGV sowie der Prüfungsordnung für die Prüfungsstelle des HSGV gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse. Am 22. März 2023 hat die Hauptversammlung der Sparkasse uns zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 gewählt. Wir wurden am 17. April 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Die von uns zusätzlich zur Abschlussprüfung erbrachten Leistungen sind im Anhang der Sparkasse unter "Sonstige Angaben" "Gesamthonorar des gesetzlichen Abschlussprüfers", aufgeführt. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Ulf-Torben Krüger.
Hamburg, 4. März 2024 Prüfungsstelle des HANSEATISCHEN SPARKASSEN- UND GIROVERBANDES Ulf-Torben Krüger, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratesBei der Wahrnehmung seiner Aufgaben, den Vorstand zu beraten und dessen Geschäftsführung zu überwachen, wurden die Mitglieder des Aufsichtsrates vom Vorstand regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle wesentlichen Fragen der strategischen Ausrichtung und Geschäftspolitik sowie über die Geschäftsentwicklung und Lage der Die Sparkasse Bremen AG unterrichtet. Der Aufsichtsrat hat sich daher von der stets ordnungsgemäßen Geschäftsführung des Vorstandes überzeugt. Er traf die ihm obliegenden Entscheidungen in Präsenzsitzungen oder im schriftlichen Verfahren. Zwischen dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates und dem Vorsitzenden des Vorstandes fanden regelmäßig Besprechungen statt, in denen u.a. strategische Überlegungen erörtert wurden und der Vorsitzende des Vorstandes zudem über die aktuelle Entwicklung des operativen Geschäftes - auch im Hinblick auf die geopolitischen Herausforderungen - informierte. Der Aufsichtsrat setzt sich nach Maßgabe des Drittelbeteiligungsgesetzes und damit gemäß § 8 Abs. (1) Satz 2 der Satzung der Die Sparkasse Bremen AG aus neun Mitgliedern zusammen, und zwar aus sechs Mitgliedern der Aktionärin und drei Mitgliedern der Arbeitnehmer. Die Arbeitnehmervertretenden im Aufsichtsrat wurden 2022 neu gewählt. Der Aufsichtsrat trat 2023 zu sechs Sitzungen zusammen. Darüber hinaus wurde er mittels Quartalsberichten zum 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember 2023 durch den Vorstand sowie die besonderen Funktionen nach MaRisk zeitnah und umfassend über die Erfolgs- und Risikoentwicklung informiert. Im Berichtsjahr nahm der Aufsichtsrat an vier Schulungen u.a. zu den Themen "Operationelle Risiken", "Ausgelagerte Prozesse" und "IRBA-Projekt" teil. Der Aufsichtsrat wurde zudem laufend vom Vorstand über aktuelle Entwicklungen (u.a. Risiken in der Immobilienbranche, Zinsentwicklung, Konjunktur- und Inflationsentwicklung) und deren Auswirkungen auf das Kreditportfolio und Forecastszenarien informiert. Der Prüfungsausschuss tagte im Berichtsjahr einmal. Er nimmt die Aufgaben und Befugnisse gemäß § 25 d Abs. 9 KWG wahr. Er behandelte in seiner turnusmäßigen Bilanzsitzung zur Vorbereitung der Sitzung des Aufsichtsrates, insbesondere den Prüfungsbericht und den Jahresabschluss 2022, sowie den Vorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 und überzeugte sich anhand der Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers davon, dass seinerseits keine Interessenkonflikte bestehen. Zudem stimmte er dem Nachhaltigkeitsbericht 2022 zu und nahm die Jahresberichte 2022 (Geldwäsche/ MaRisk-Compliance/ Kapitalmarkt-Compliance/ Gesamtbericht der Internen Revision) zur Kenntnis. Der Personalausschuss tagte im Berichtsjahr viermal. Er nimmt die Aufgaben und Befugnisse des Nominierungsausschusses gem. § 25 d Abs. 11 KWG und des Vergütungskontrollausschusses gemäß § 25 d Abs. 12 KWG wahr. Er beschäftigte sich u.a. mit der Ausgestaltung der Vergütungssysteme, der aktuellen Beschlusslage hinsichtlich der Umsetzung des Deutschen Corporate Governance Kodex, den Ergebnissen der Mitarbeitendenbefragung und sogenannten Effizienzprüfungen des Vorstandes und des Aufsichtsrates. Zudem nahm der Personalausschuss auch mit Blick auf die Wiederbestellung des Vorstandsvorsitzenden vollumfänglich die gesetzlichen Pflichten des § 25 d Abs. 11 Satz 1 Nr. 1 KWG wahr. Der Kredit- und Risikoausschuss tagte 2023 fünfmal. Darüber hinaus fasste er im Bedarfsfall eilige Beschlüsse gem. § 7.4 der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat sechsmal im fernmündlichen Verfahren. Neben den ihm zur Genehmigung vorgetragenen Kreditentscheidungen nahm er u.a. die Kreditrisikostrategie der Die Sparkasse Bremen AG sowie die regelmäßigen Quartalsberichte über die Risikoentwicklung und die quartalsweisen Kreditrisikoberichte zur Kenntnis. Zudem nahm der Kredit- und Risikoausschuss den laufenden Bericht des Vorstandes über die Entwicklung der Risikovorsorge und den geopolitischen Auswirkungen auf das Kreditportfolio der Die Sparkasse Bremen AG zur Kenntnis. Zudem berichtete der Vorstand in sog. Sondervorträgen über die Entwicklungen einzelner Geschäftsfelder und informierte über den aktuellen Sachstand von ausgewählten Kreditengagements. Die Vorschriften des Deutschen Corporate Governance Kodex wurden beachtet, soweit nicht Vorstand und Aufsichtsrat im Einzelnen Abweichungen beschlossen haben. Gemäß Beschluss des Aufsichtsrates wird sich die Die Sparkasse Bremen AG auch zukünftig an den Vorschriften des Deutschen Corporate Governance Kodex orientieren. Auf eine Veröffentlichung des Corporate Governance Berichtes wird aus Vereinfachungsgründen verzichtet. Interessenkonflikte im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex lagen nicht vor oder wurden vorab kenntlich gemacht. Die von der Hauptversammlung am 22. März 2023 zum Abschlussprüfer gewählte Prüfungsstelle des Hanseatischen Sparkassen- und Giroverbandes, Hamburg, hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 unter Einbeziehung der Buchführung sowie den Lagebericht geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Bericht des Abschlussprüfers wurde dem zuständigen Prüfungsausschuss zur Vorbereitung der Aufsichtsratssitzung am 07. März 2024 ausgehändigt, in der der Jahresabschluss 2023 behandelt worden ist. Der Abschlussprüfer hat an den Sitzungen des Prüfungsausschusses am 05. März 2024 und des Aufsichtsrates am 07. März 2024 teilgenommen und über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet. Der Aufsichtsrat hat den Bericht zur Kenntnis genommen. Das Ergebnis seiner Prüfung entspricht vollständig dem Ergebnis der Abschlussprüfung. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 in seiner Sitzung am 07. März 2024 gebilligt und damit festgestellt. Ferner stimmte er dem Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns zu. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat mit dem Nachhaltigkeitsbericht gesondert befasst. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand gemäß § 312 AktG für das Geschäftsjahr 2023 vorgelegten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und den dazu erstatteten Prüfungsbericht des Abschlussprüfers geprüft. Der Bericht des Abschlussprüfers enthält hierzu folgenden Bestätigungsvermerk: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
Beide Prüfungen haben keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Aufsichtsrat bestehen keine Einwendungen gegen die Schlusserklärung des Vorstandes zum Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren tatkräftigen Einsatz in dem besonderen Jahr 2023, das weiterhin durch zahlreiche Erschwernisse gekennzeichnet war und nur durch den besonderen und verantwortungsbewussten Einsatz der Mitarbeitenden gemeistert werden konnte. Der Dank des Aufsichtsrates gilt auch den Kundinnen und Kunden der Sparkasse für die vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Bremen, 7. März 2024 Der Aufsichtsrat Ulrich Emde, Vorsitzender des Aufsichtsrates Sonstige Berichtsbestandteile Angaben zur Feststellung Die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 erfolgte am 7. März 2024. GewinnverwendungsbeschlussDie Hauptversammlung der Die Sparkasse Bremen AG hat am 13. März 2024 dem Vorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats zur Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2023 zugestimmt. |
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