TTP Oslostraße eGbR
Selbe AdresseHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Peter Dr. med. habil. Dankerl seit 15.12.2025 | Geschäftsführer |
Holger Schulz seit 15.12.2025 | Prokura |
Sabine Koenemann seit 15.12.2025 | Prokura |
Alexander Philipp Jenner seit 15.12.2025 | Prokura |
Alexander Beck seit 15.12.2025 | Geschäftsführer |
Andreas Dr. Plate seit 15.12.2025 | Prokura |
Carsten Gockel seit 15.12.2025 | Geschäftsführer |
Peter Maslo seit 15.12.2025 | Prokura |
Selma Heinrich-Oppermann seit 8.2.2024 | Geschäftsführer |
Liselott Kilaas seit 21.10.2022 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Knight 3 S.á.r.l. | 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
blikk Holding GmbH (vormals: Blikk Holding GmbH)Dortmund (vormals: Unna)Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019KONZERNBILANZ zum 31. Dezember 2019AKTIVA
PASSIVA
KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG für die Zeit vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2019
Konzerneigenkapitalspiegel
Konzernkapitalflussrechnung
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 20191. Allgemeine Angaben Das Mutterunternehmen besteht unter der Firma blikk Holding GmbH mit Sitz in Unna. Die blikk Holding GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamm unter HRB 9715 eingetragen. Mit Vertrag vom 16.5.2019 wurden Geschäftsanteile von Seiten des Gesellschafters in die blikk Holding GmbH eingebracht. Damit ist diese seit dem 16.5.2019 Konzernmutter und der Konzern ist zu diesem Zeitpunkt wirtschaftlich entstanden. Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2019 erstmals einen Konzernabschluss unter Beachtung der Vorschriften der §§ 290 ff. HGB erstellt. Bei der Erstellung des Konzernabschlusses wurden im Wesentlichen die Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) des Deutschen Rechnungslegungsstandards Commitee (DRSC) mit den im Folgenden genannten wesentlichen Ausnahmen beachtet. Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Forderungen an Gesellschafter und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern werden stets in einem gesonderten Posten ausgewiesen, der Vorrang vor den übrigen Forderungen bzw. Verbindlichkeiten hat. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke, die wahlweise in Konzernbilanz bzw. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung oder im Konzernanhang anzubringen sind, grundsätzlich im Konzernanhang aufgeführt. Für die Darstellung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung haben wir das Gesamtkostenverfahren gewählt. 2. Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss werden folgende verbundene Unternehmen einbezogen:
Folgende verbundene Unternehmen werden nicht einbezogen:
Die Gesellschaften werden gem. § 296 II HGB nicht einbezogen, weil sie sowohl einzeln als auch zusammen von untergeordneter Bedeutung sind. Die untergeordnete Bedeutung ergibt sich aus den geringen Umsätzen. Die Gesellschaften, die keinen Umsatz ausweisen, sind lediglich Kostengemeinschaften. Keine der Gesellschaften hat wesentliche Vermögensgegenstände oder Schulden. Die Ergebnisanteile der Gesellschaften sind im Finanzergebnis der jeweiligen Muttergesellschaft erfasst. Ferner wird in Form der Quotenkonsolidierung ein Gemeinschaftsunternehmen konsolidiert:
Die Mammographie Screening Hamm, Unna, Märkischer Kreis GbR vereinnahmt wirtschaftlich betrachtet Umsatzerlöse, die von den jeweiligen Gesellschaftern erbracht werden. Aufgrund der Abrechnungsgrundsätze der Kassenärztlichen Vereinigungen muss für das Mammographie-Screening eine derartige Abrechnungseinheit installiert werden. Wegen der Regelungen des Gesellschaftsvertrags liegen die Voraussetzungen der gleichberechtigten Mitwirkung vor. Es handelt sich damit um ein Gemeinschaftsunternehmen nach § 310 HGB. Die Konsolidierung erfolgt mit einer wirtschaftlichen Beteiligungsquote, weil die Gewinnverteilung nach den von den jeweiligen Gesellschaftern erwirtschafteten Umsätzen erfolgt, die von der gesellschaftsrechtlichen Beteiligungsquote abweicht. Die wirtschaftliche Beteiligungsquote beträgt für Konsolidierungszwecke 33%. Nach dieser wirtschaftlichen Beteiligungsquote werden die anteiligen Vermögensgegenstände und Schulden sowie Erträge und Aufwendungen im Konzernabschluss berücksichtigt. Es bestehen darüber hinaus folgende Beteiligungen:
Bei den folgenden Unternehmen ist deren unbeschränkt haftende Gesellschafter das Mutterunternehmen oder ein anderes in den Konzernabschluss einbezogenes Unternehmen:
Die nachfolgend aufgeführten Gesellschaften werden von den Befreiungsvorschriften des § 264 Absatz 3 HGB Gebrauch machen und ihren Jahresabschluss nicht offenlegen: 2. Operasan GmbH, Büren 3. Operasan Brake MVZ GmbH, Brake 4. MVZ Operasan Hennef GmbH, Hennef (Sieg) 5. Operasan Fürth MVZ GmbH, Fürth 6. MVZ für diagnostische Radiologie und Nuklearmedizin Braunschweig GmbH, Braunschweig 7. MVZ blikk Hamburg Rahlstedt GmbH, Büren 8. Ranova Versorgungszentrum I für Radiologie und Nuklearmedizin GmbH, künftig: blikk Versorgungszentrum I für Radiologie & Nuklearmedizin GmbH, Unna 9. Ranova Versorgungszentrum II für Radiologie und Nuklearmedizin GmbH, künftig: blikk Versorgungszentrum II für Radiologie & Nuklearmedizin GmbH, Unna 10. Herne Versorgungszentrum I für Radiologie GmbH, künftig: blikk Versorgungszentrum III für Radiologie GmbH, Unna 11. Herne Versorgungszentrum II für Radiologie und Nuklearmedizin GmbH, künftig: blikk Versorgungszentrum IV für Radiologie & Nuklearmedizin GmbH, Unna 14. Klinik "Helle-Mitte" GmbH Berlin, Berlin 15. Medical Center Hellersdorf GmbH, Berlin 16. Physio-Ergo Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin 17. MVZ Diagnostik und Schmerztherapie "Helle-Mitte" GmbH, Berlin 3. Konsolidierungsgrundsätze Der Konzernabschluss wird auf den Stichtag des Jahresabschlusses des Mutterunternehmens, das ist der 31. Dezember, aufgestellt. Dieser Stichtag entspricht dem Abschlussstichtag aller einbezogenen Gesellschaften. Vor der Zusammenfassung der Einzelabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurden die Einzelabschlüsse der Tochterunternehmen hinsichtlich der Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften nach den von der Muttergesellschaft vorgegebenen konzerneinheitlichen Richtlinien auf die deutschen handelsrechtlichen Vorschriften (HB II) übergeleitet. 3.1 Kapitalkonsolidierung Die Kapitalkonsolidierung wird nach der Neubewertungsmethode durch Verrechnung der Anschaffungskosten der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile an den jeweiligen Tochterunternehmen mit dem anteiligen Eigenkapital der Tochterunternehmen zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung durchgeführt. Das Eigenkapital des Tochterunternehmens ist mit dem Betrag anzusetzen, der dem Zeitwert der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten entspricht, der diesen im Erstkonsolidierungszeitpunkt beizulegen ist. Rückstellungen sind nach § 253 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 HGB und latente Steuern nach § 274 Abs. 2 HGB zu bewerten. In den Anschaffungskosten sind in einem Fall Kaufpreisbestandteile enthalten, die von künftigen Entwicklungen abhängen. Diese sind mit dem Barwert unter sonstige Rückstellungen erfasst. Der Erstkonsolidierungszeitpunkt ist grundsätzlich der Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist. Die Erstkonsolidierung zu Beginn des Konzerns am 16.5.2019 betraf die Gesellschaften mit den Ziffern 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9, 10 und 11. Die Erstkonsolidierung der im Berichtsjahr erstmals konsolidierten Gesellschaften mit den Ziffern 12 und 13 erfolgte zum 27.5.2019, mit der Ziffer 5 erfolgte zum 10.7.2019 und mit den Ziffern 14, 15, 16 und 17 erfolgte zum 21.10.2019. Ein nach der Verrechnung der Anschaffungskosten für die Anteile mit dem (neubewerteten) Eigenkapital verbleibender Unterschiedsbetrag ist in der Konzernbilanz, wenn er auf der Aktivseite entsteht, als "Geschäfts- oder Firmenwert" und, wenn er auf der Passivseite entsteht, unter dem Posten "Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung" nach dem Eigenkapital auszuweisen. Passivische Unterschiedsbeträge werden direkt in die Konzernrücklagen eingestellt bzw. erfolgswirksam vereinnahmt, soweit feststeht, dass sie einem realisierten Gewinn entsprechen bzw. die ungünstigen Entwicklungen eingetreten oder die erwarteten Aufwendungen angefallen sind. Die im Berichtsjahr aus der Erstkonsolidierung resultierenden aktiven Unterschiedsbeträge stellen in Höhe von insgesamt T€ 178.910 Geschäfts- oder Firmenwerte dar. Für den erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert ist die planmäßige Abschreibung gem. § 309 Absatz 1 HGB i. V. m. § 253 Absatz 3 Satz 3 und 4 HGB über einen Zeitraum von zehn Jahren vorzunehmen, da die voraussichtliche Nutzungsdauer des Geschäfts- oder Firmenwerts nicht verlässlich geschätzt werden kann. Aus der Erstkonsolidierung ergeben sich zudem passive Unterschiedsbeträge in Höhe von T€ 8.931, die mit dem Ergebnisvortrag verrechnet wurden. Die passiven Unterschiedsbeträge resultierten jeweils aus Bilanzverlusten, die in der Zeit zwischen dem Erwerb durch eine Tochtergesellschaft und der Erstkonsolidierung entstanden sind. In Höhe der Minderheitenanteile von fremden Gesellschaftern werden in der Konzernbilanz "Nicht beherrschende Anteile" ausgewiesen. Anteile an einem Gemeinschaftsunternehmen werden gemäß § 310 HGB iVm. DRS 27 nach der anteiligen Beteiligungsquote bilanziert. Das Gemeinschaftsunternehmen Mammographie Screening Hamm, Unna, Märkischer Kreis GbR (Ziffer 24) vereinnahmt wirtschaftlich betrachtet Umsatzerlöse, die von den jeweiligen Gesellschaftern erbracht werden. Aufgrund der Abrechnungsgrundsätze der Kassenärztlichen Vereinigungen muss für das Mammographie-Screening eine derartige Abrechnungseinheit installiert werden. Wegen der Regelungen des Gesellschaftsvertrags liegen die Voraussetzungen der gleichberechtigten Mitwirkung vor. Die Konsolidierung erfolgt mit einer wirtschaftlichen Beteiligungsquote, weil die Gewinnverteilung nach den von den jeweiligen Gesellschaftern erwirtschafteten Umsätzen erfolgt, die von der gesellschaftsrechtlichen Beteiligungsquote abweicht. Die wirtschaftliche Beteiligungsquote beträgt für Konsolidierungszwecke 33%. Nach dieser wirtschaftlichen Beteiligungsquote werden die anteiligen Vermögensgegenstände und Schulden sowie Erträge und Aufwendungen im Konzernabschluss berücksichtigt. 3.2 Schuldenkonsolidierung Die Schuldenkonsolidierung erfolgt nach § 303 Abs. 1 HGB durch Aufrechnung der Forderungen mit den entsprechenden Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Aufrechnungsdifferenzen sind nicht entstanden. 3.3 Aufwands- und Ertragskonsolidierung Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung erfolgt gemäß § 305 Abs. 1 HGB durch Verrechnung der Umsatzerlöse und sonstigen betrieblichen Erträge zwischen den Konzernunternehmen mit den auf sie entfallenden Aufwendungen. 3.4 Zwischenergebniseliminierung Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen von Vermögensgegenständen entstanden grundsätzlich nicht. Es wurden lediglich in unwesentlichem Umfang (T€ 10) einmalig weiterberechnete Leistungen aktiviert, so dass insofern das Wahlrecht nach § 304 II HGB in Anspruch genommen und auf die Eliminierung verzichtet wurde. 3.5 Latente Steuern Eine Abgrenzung latenter Steuern auf Maßnahmen der Vollkonsolidierung war nicht erforderlich. Der deutsche Rechnungslegungsstandard DRS 18 wird insoweit nicht angewendet, als eine steuerliche Überleitungsrechnung nicht dargestellt wird. 4. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind nach den für Kapitalgesellschaften bzw. Personenhandelsgesellschaften im Sinne von § 264a HGB geltenden gesetzlichen Vorschriften aufgestellt. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs. Das Realisations- und Imparitätsprinzip wurden beachtet. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Sie betragen bei den immateriellen Vermögensgegenständen zwischen 3 und 11 Jahren und beim Sachanlagevermögen zwischen 3 und 50 Jahren. Die entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte aus den einbezogenen Einzelabschlüssen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt und auf ihre voraussichtliche Nutzungsdauer von 5 bis 10 Jahren planmäßig abgeschrieben. Für die aus der Erstkonsolidierung entstandenen Geschäfts- oder Firmenwerte wird die planmäßige Abschreibung gem. § 309 Absatz 1 HGB i. V. m. § 253 Absatz 3 Satz 3 und 4 HGB über einen Zeitraum von zehn Jahren vorgenommen, da die voraussichtliche Nutzungsdauer der Geschäfts- oder Firmenwerte nicht verlässlich geschätzt werden kann. Abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten Euro 800,00 nicht übersteigen, werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen enthalten keine außerplanmäßigen Abschreibungen. Finanzanlagen werden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten bzw. dem Nennwert bilanziert. Bei dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu ihrem Nennwert abzüglich angemessener Wertberichtigungen bilanziert. Die liquiden Mittel werden zum Nennwert angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten betreffen geleistete Zahlungen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Das gezeichnete Kapital entspricht dem Eintrag im Handelsregister. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen in angemessenem Umfang die ungewissen Verbindlichkeiten und Wagnisse. Sie werden aufgrund der im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung vorliegenden Erkenntnisse in Höhe der Erfüllungsbeträge gebildet, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Die passiven latenten Steuern resultieren aus temporären Differenzen zwischen dem Bilanzposten der immateriellen Vermögensgegenstände aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274 HGB. Es sind ausschließlich Steuerbelastungen gem. § 274 I HGB angesetzt. Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete Ertragsteuersatz liegt bei 31,58 %, der Gewerbesteuersatz liegt bei 15,75 %. Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt hierbei 450%. 5. Angaben zur Bilanz Aufgrund der erstmaligen Aufstellung eines Konzernabschlusses sind die Vorjahreszahlen der Muttergesellschaft angegeben. 5.1 Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im nachfolgenden Anlagespiegel dargestellt. Der Anlagenspiegel enthält zur Verbesserung der Aussagekraft die historischen Werte der Einzelgesellschaften des Konzerns. Die Zugänge zu den Anschaffungs- und Herstellungkosten betreffen mit T€ 16.345 die laufenden Zugänge und die Abschreibungen mit T€ 15.506 die Abschreibungen für die Zeit seit Bestehen des Konzerns. Konzernanlagenspiegel
Unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen werden vorgelagerte Anschaffungsnebenkosten für noch zu erwerbende Beteiligungen in Höhe von T€ 841 ausgewiesen, die ihrem Charakter nach Anzahlungen auf Finanzanlagen darstellen. 5.2 Umlaufvermögen Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr in Höhe von T€ 78. 5.3 Eigenkapital Das Gezeichnete Kapital beträgt T€ 29. Zur Entwicklung des Eigenkapitals siehe den Konzerneigenkapitalspiegel. 5.4. Sonderposten Der Sonderposten enthält Fördermittel aus dem Krankenhausgesetz (KHG). Der Bilanzausweis ergibt sich aus der Krankenhaus-Buchführungsverordnung, die bei der Tochtergesellschaft Ziffer 14. anzuwenden ist. Die Zuschüsse werden über die Dauer der Abschreibungen der angeschafften Vermögensgegenstände erfolgswirksam aufgelöst. 5.5 Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen decken im Wesentlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Beteiligungen ab. Für die Rückbauverpflichtungen aus Mietverträgen wurden Rückstellungen in Höhe von T€ 370 gebildet. Der Ansammlungsbetrag zum Stichtag wurde unter Berücksichtigung eines Kostensteigerungsfaktors von 2% und den jeweiligen Abzinsungssätzen der Restnutzungsdauern berechnet. Die Mietverträge haben meist lange Laufzeiten (inkl. Verlängerungsoption), so dass sich Restlaufzeiten bis zu 26 Jahre ergeben. 5.6 Verbindlichkeiten Der nachfolgende Verbindlichkeitenspiegel zeigt die Restlaufzeiten der bilanzierten Verbindlichkeiten, den Gesamtbetrag der durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesicherten Verbindlichkeiten sowie die Art der Besicherung, aufgegliedert für jeden einzelnen Posten, nach dem vorgeschrieben Gliederungsschema.
1 = Anteilsverpfändung 2 = Globalabtretung sämtlicher Forderungen (einschließlich Forderungen innerhalb der Gruppe) 3 = Kontenverpfändung aller inländischen Bankkonten 4 = Raumsicherungsübereignung sämtlichen mobilen Anlage- und Umlaufvermögens Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter in Höhe von T€ 82.631. 5.7 Bewertungseinheiten Für variabel verzinste Darlehen in Höhe von T€ 45.000 wurde zur Absicherung des Zinsrisikos ein Sicherungsgeschäft mit einer Laufzeit bis 31.12.2021 abgeschlossen. Über die Kosten des Geschäftes von T€ 13 hinaus ergeben sich daraus keine gesondert in der Bilanz auszuweisenden Sachverhalte. Das Sicherungsgeschäft und die zugrundeliegenden Darlehen bilden eine Bewertungseinheit nach § 254 HGB. Der variabel vereinbarte Zins hat sich in der Zeit zwischen Abschluss des Sicherungsgeschäftes und dem Zeitpunkt der Jahresabschlusserstellung nicht wesentlich verändert. Das Eintreten der Sicherungsvoraussetzung wird als nicht wahrscheinlich eingeschätzt. 5.8 Haftungsverhältnisse Es wurde zur Sicherstellung von Verpflichtungen aus einem zukünftigen Mietverhältnis (T€ 130 p.a.) eine Patronatserklärung gegenüber einem Vermieter abgegeben. Ein Risiko der Inanspruchnahme wird nicht gesehen. Für Ansprüche aus §§ 15 ff., § 79 der Satzung der KZVK wurde eine Bürgschaft für übergegangene Mitarbeiter eines Tochterunternehmens übernommen. Mit einer Inanspruchnahme wird nicht gerechnet, weil die Unternehmensplanung des Tochterunternehmens von einer positiven Entwicklung ausgeht. 5.9 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestanden sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Leasingverträgen mit Dritten in Höhe von T€ 21.216 (Vorjahr: T€ 0), davon betrifft ein Betrag in Höhe von T€ 3.721 das Geschäftsjahr 2020. 5.10 Nicht in der Bilanz enhaltene Geschäfte Die nicht in der Konzernbilanz enthaltenen Geschäfte betreffen Operating-Leasing-Transaktionen, überwiegend für medizinische Geräte und sonstige Betriebsausstattung. Der Konzern nutzt das Leasing-Instrument bei den sonstige Betriebsausstattungen um die Vorteile einer günstigeren Kapitalbindung zu erreichen. Die Leasingdauer beträgt bis zu 10 Jahren bei medizinischen Geräten und bis zu 9 Jahren bei sonstigen Betriebsausstattungen. Medizinische Geräte sollen künftig erworben werden. Die bestehenden Leasingverträge werden nicht mehr verlängert und haben eine Restlaufzeit bis max. 2026. Risiken aus nicht in der Konzernbilanz enthaltenen Geschäften, die für die Beurteilung der Finanzlage des Konzerns von Bedeutung sind, bestehen nicht. 6. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse werden ausschließlich in Deutschland erzielt. Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Geschäftsbereichen ist der folgenden Übersicht zu entnehmen:
Außerordentliche Erträge von wesentlicher Bedeutung sind für Versicherungsentschädigungen (T€ 250) und außerordentliche Aufwendungen für die Kreditbeschaffung (T€ 3.200), Abfindungen (T€ 737) und Beratungsleistungen für gescheiterte Praxisübernahmen (T€ 266) angefallen. 7. Konzernkapitalflussrechnung Die Darstellung der Kapitalflussrechnung erfolgt nach dem Mindestgliederungsschema aus dem Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 21 (DRS 21). Der in der Kapitalflussrechnung dargestellte Finanzmittelfonds setzte sich aus der in der Konzernbilanz ausgewiesenen Position "Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten" zusammen. Darin enthalten ist ein Betrag von T€ 356 aus der Quotenkonsolidierung des Unternehmens Ziffer 24. 8. Konzerneigenkapitalspiegel Die Darstellung des Konzerneigenkapitalspiegels erfolgt nach dem Schema aus dem Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 22 (DRS 22). 9. Sonstige Pflichtangaben 9.1 Geschäfte mit nahestehenden Personen Es wurden keine marktunüblichen Transaktionen mit nahestehenden Personen getätigt. 9.2 Gesamthonorar des Abschlussprüfers Das im Geschäftsjahr als Aufwand erfasste Honorar des Abschlussprüfers beträgt für die Abschlussprüfung T€ 28 und für Steuerberatungs- und andere Beratungsleistungen T€ 158. 9.3 Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Während des Geschäftsjahrs wurden durchschnittlich 471 Arbeitnehmer beschäftigt, davon 424 medizinische und 47 nicht-medizinische Angestellte. Zusätzlich sind für das einbezogene Gemeinschaftsunternehmen 2 Arbeitnehmer zu berücksichtigen, die ausschließlich medizinische Angestellte sind. Bei der Angabe ist zu berücksichtigen, dass die operativ tätigen Gesellschaften erst zum 27. Mai 2019 bzw. 21. Oktober 2019 dem Konsolidierungskreis beigetreten sind, so dass die Anzahl der Mitarbeiter zum Bilanzstichtag 2019 deutlich höher ist als die Zahl der durchschnittlich beschäftigen Mitarbeiter im Geschäftsjahr 2019. 9.4 Organe der Gesellschaft und Aufwendungen für Organe Geschäftsführer des Mutterunternehmens sind: Marc Sülzbrück, Dipl.-Betriebswirt, Dortmund Dr. med Christop Labisch, Facharzt für Radiologie, Essen Dr. med. Thilo-Andreas Wittkämper, Facharzt für Radiologie, Bochum Das Mutterunternehmen wird entweder durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Geschäftsführerbezüge für die Tätigkeit im Geschäftsjahr betrugen insgesamt TEuro 432. Für die Bezüge früherer Organmitglieder wird von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB in analoger Anwendung auf den Konzernabschluss Gebrauch gemacht. 9.5 Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Stichtag Die Corona-Pandemie wird finanzielle Auswirkungen auf den Konzern haben. Derzeit lässt sich diesbezüglich lediglich feststellen, dass die Erträge nicht das bisher geplante Niveau erreichen werden und es damit auch zu Auswirkungen auf die Finanzlage kommen wird. Zu weiteren Erläuterungen verweisen wir auf den Lagebericht. 9.6 Ergebnisverwendungsvorschlag des MutterunternehmensDie Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung des Mutterunternehmens vor, den Jahresfehlbetrag des Mutterunternehmens in Höhe von TEuro 58 auf neue Rechnung vorzutragen. 9.7 Angaben nach § 313 Abs. 2 Nr. 7 und 8 HGB Die blikk Holding GmbH, Unna, stellt sowohl für den kleinsten als auch für den größten Kreis von Unternehmen, die einzubeziehen sind, den Konzernabschluss auf.
Unna, den 27. Mai 2020 gez. Marc Sülzbrück gez. Dr. Christoph Labisch gez. Dr. Thilo-Andreas Wittkämper Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersAn die blikk Holding GmbH: Ich habe den Konzernabschluss der blikk Holding GmbH - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Konzernlagebericht der blikk Holding GmbH für das Geschäftsjahr 2019 geprüft. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Ich habe meine Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.
Köln, den 27. Mai 2020 von Wrede, Wirtschaftsprüfer LageberichtInhaltsverzeichnis 1. Grundlagen des Unternehmens Unternehmenssteuerung Strategie und Ziele Steuerungskennzahlen 2. Geschäftsverlauf und Rahmenbedingungen 2.1 Wirtschaftliche Entwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr in Deutschland 2.2 Entwicklung der Branche im abgelaufenen Geschäftsjahr Marktentwicklung und regulatorisches Umfeld Anpassung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes Fachkräftemangel in der Radiologie 2.3 Entwicklung des Unternehmens im abgelaufenen Geschäftsjahr 3. Lage des Unternehmens 3.1 Vermögenslage 3.2 Finanzlage 3.3 Ertragslage 3.4 Gesamtaussage der Unternehmensleitung 4. Bericht zur voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken 4.1 Voraussichtliche Entwicklung 4.2 Chancen 4.3 Risiken 5. Ausblick 1. Grundlagen des Unternehmens Die blikk Holding GmbH (im Folgenden auch "Gesellschaft") ist das Mutterunternehmen des blikk Konzerns (im Folgenden auch "blikk" oder "Konzern"). Der Konzern umfasst zum Abschlussstichtag neben der blikk Holding GmbH insgesamt siebzehn Gesellschaften sowie die in der nachfolgenden Grafik aufgezeigten Beteiligungen, hauptsächlich in der Rechtsform der GmbH (siehe Strukturdarstellung unten). Die Vorgängergesellschaften wurden am 27. Mai 2019 erworben. Sitz der Gesellschaft ist Unna.
Gegenstand des Konzerns ist die medizinische Leistungserbringung v.a. in der Radiologie (Umsatzanteil in 2019 > 95%) und in der Nephrologie im ambulanten und stationären Bereich durch Kooperationen mit niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern mit den eigenen Medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Der Konzern wurde bei Gründung geprägt durch die Unternehmen RANOVA GbR, die Radiologie Herne GbR sowie die Gesellschaften in Braunschweig und Hamburg. Im Kernsegment der blikk Gruppe, der Radiologie, werden eigene MVZ als Tochtergesellschaften der operasan GmbH betrieben. Die operasan GmbH betreibt eine nicht-ärztliche Dialyse, die im Rahmen der Regulatorik als Betreiber von MVZ zugelassen ist. Der Vertragsvollzug der Akquisition der Radiologie Herne (aktuell firmierend unter "ÜBAG blikk Radiologie Ruhr Nord GbR") sowie der RANOVA GbR (aktuell firmierend unter "ÜBAG blikk Radiologie Ruhr Süd/Ost GbR") erfolgte nach bestandskräftiger Zulassung durch die zuständigen Zulassungsausschüsse der Kassenärztlichen Vereinigungen mit Ablauf des 27. Mai 2019, so dass ab diesem Stichtag beide Gesellschaften in die Konzernstruktur der blikk eingegliedert wurden. Ergänzt um die Radiologischen MVZ in Hamburg und Braunschweig bilden diese als Gruppe die zentralen Gesellschaften des Konzerns. Der jeweilige Vertragsvollzug für die zwei in 2019 erworbenen radiologischen MVZ Hamburg-Rahlstedt und Braunschweig sind im Januar bzw. April 2019 vollzogen worden. Diese zwei neuen Praxen werden in der Form von MVZ als Tochtergesellschaften der operasan GmbH betrieben. Im Zuge der Konzernbildung haben jeweils zwei MVZ-Gesellschaften die Stellung der Gesellschafter der RANOVA GbR sowie der Radiologie Herne GbR von den ehemaligen Eigentümern übernommen (siehe Abbildung oben). Eine weitere radiologische Praxis konnte in der Zwischenzeit erworben und in die RANOVA GbR (aktuell firmierend unter "ÜBAG blikk Radiologie Ruhr Süd/Ost GbR") integriert werden ("Unna II"). Da die nicht-ärztliche Dialyse als zugelassenes Träger-Vehikel für MVZ zuletzt zunehmend in die politische Diskussion geraten ist und möglicherweise demnächst entweder gar nicht mehr als Betreiber von MVZ oder zumindest nur noch unter großen (lokalen und fachbezogenen) Einschränkungen zugelassen wird, wurde in der 2. Jahreshälfte 2019 ein auch für die Zukunft "sicheres" MVZ-Vehikel, nämlich ein Krankenhaus ("Klinik-Helle Mitte", KHM), erworben. Mit dem Erwerb des Krankenhauses konnte eine wichtige Transaktion abgeschlossen werden, die die Zukunft des Unternehmens v.a. in regulatorischer Hinsicht und politisch auf stabile Pfeiler stellt. Perspektivisch sollen nach der Integration der KHM alle Radiologien unter der Klinik angesiedelt werden, um eine Trennung der Segmente Radiologie und Nephrologie/Dialyse zu bewirken. Die blikk führte mit rund 800 Mitarbeitern (Stand: 31.12.2019) jährlich rund 750.000 Untersuchungen im Bereich Radiologie durch. Hinzu kommen ab Oktober weitere ambulante und stationäre Leistungen der neu akquirierten Berliner KHM-Gruppe (Klinik Helle Mitte, KHM). Die radiologischen Leistungen werden an insgesamt 22 Standorten, die nach lokalen Gesichtspunkten in derzeit sieben Cluster aufgeteilt sind, erbracht. Davon befinden sich vier Cluster in NRW (mit insgesamt 17 Standorten), ein Cluster in Hamburg (1 Standort), ein Cluster in Braunschweig (2 Standorte) und ein Cluster in Berlin (die neu akquirierte Gruppe der Klinik Helle Mitte mit mehreren angeschlossenen MVZ sowie einer ambulanten Rehabilitationseinrichtung, 3 Standorte). Zusätzlich zu der ambulanten Versorgung der Bevölkerung bestehen aktuell 13 Krankenhaus-Kooperationen mit einer entsprechenden Radiologischen Versorgung der stationären Patienten. Der Geschäftsbereich Nephrologie/Dialyse wird an 4 Standorten betrieben. Hinzu kommt die Versorgung von dialysepflichtigen Patienten in Pflegeheimen (dialyse@home). Die medizinische Leistungserbringung erfolgt an den MVZ-Standorten, während von der Zentrale in Unna (ab Juni 2020 Dortmund) technische und Verwaltungsdienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Finanz- und Rechnungswesen, Personal, Controlling, Qualitätsmanagement, IT, Zentraleinkauf, Unternehmens-steuerung, Recht, Regulatorik und M&A erbracht und optimiert werden. Bedingt durch die Fusion der beiden großen Gesellschaften RANOVA GbR und Radiologie Herne GbR befindet sich der Konzern noch in einem Transformationsprozess. Die beiden zentralen Gesellschaften bilden inzwischen eine Einheit; der Aufbau der Holdingstrukturen ist noch nicht finalisiert. Die MVZ-Standorte sind von Verwaltungsarbeiten weitgehend entlastet und können sich auf die medizinische Leistungserbringung fokussieren. Unternehmenssteuerung Die blikk Gruppe wurde im Berichtszeitraum durch die Geschäftsführung geführt, die sich wie folgt zusammensetzt:
Strategie und Ziele Die blikk Gruppe verfolgt zwei wesentliche strategische Ziele: einerseits geht es um die Weiterentwicklung der ambulant-stationären Verzahnung. Die Kombination aus ambulanter und stationärer Versorgung der Patienten sorgt sowohl für den ambulanten als auch für den stationären Bereich für eine deutlich höhere Effizienz der Untersuchungen. Aus der Sicht der Patienten werden Doppeluntersuchungen vermieden. Andererseits besteht die Strategie aus dem Ziel des anorganischen, deutschlandweiten Wachstums (Buy & Build-Strategie). Durch diese Strategie werden mehrere Ziele erreicht: die Effizienz der Radiologischen Untersuchungen steigt, durch Synergien werden Kosten reduziert, durch die Größe werden die Wartezeiten der Patienten auf die Untersuchungen (insbesondere MRT-Untersuchungen) reduziert und durch die inzwischen über 100 Ärzte stehen den Patienten für sämtliche Fragen und Spezialgebiete zahlreiche Experten zur Verfügung, die die Qualität der Untersuchungen im Vergleich zu "normalen" Radiologien und sogar im Vergleich zu Unikliniken erhöhen. Die blikk hat im Jahr 2019 eine Plattform geschaffen, die es ihr ermöglicht, in medizinischer, technischer und kaufmännischer Hinsicht weitere operative Einheiten kurzfristig und effizient anzubinden und zu integrieren. Dabei können zukünftig Umsatz- und Kostensynergien erreicht werden, ohne Qualitätsstandards zu vernachlässigen. Diese bestehen unter anderem z.B. in der Bereitstellung bestehender IT-Strukturen, einem einheitlichen Personal- und Rechnungswesen sowie einer bewährten medizinischen Qualitätsmanagement- und Prozessstruktur. Durch das bestehende Teleradiologie- und Bereitschaftsdienstkonzept können bislang rein ambulant geführte Standorte neue Krankenhaus-Kooperationen eingehen und in das Gesamtkonzept einer ambulant-stationären Verzahnung eingebunden werden. Diese Möglichkeiten stehen nur größeren Einheiten wie der blikk Gruppe zur Verfügung. Durch den in 2019 erfolgten Erwerb und die Einbeziehung der Klinik Helle Mitte GmbH (KHM), ein Plankrankenhaus, in die Konzernstruktur, sind die rechtlichen und regulatorischen Voraussetzungen für das weitere Wachstum im Bereich der Radiologie dauerhaft gesichert. Die nicht-ärztliche Dialyse "operasan GmbH", die zuvor als MVZ-Vehikel genutzt wurde, kann nach der "Umhängung" der Radiologischen MVZ auf die Klinik, nun separiert und ggfs. demnächst verkauft werden. Neben der medizinischen, technischen und kaufmännischen Integration dient die in den letzten Jahren aufgebaute Plattform auch der rechtlichen Integration im Spannungsfeld von Medizinrecht, Gesellschaftsrecht, Handels- und Steuerrecht. Ziel ist es, auf Basis der vorgenannten Möglichkeiten die Strategie und den eingeschlagenen Wachstumskurs fortzusetzen. Bei der Umsetzung der Ziele steht immer der Patient im Mittelpunkt. Durch ein umfassendes Qualitätsmanagement, ein intensives Medizincontrolling und laufende Schulungen wird ein einheitlich hohes Qualitätsniveau der Ärzte und der nicht-ärztlichen Mitarbeiter innerhalb der blikk sichergestellt. Steuerungskennzahlen Durch die Controlling- und Steuerungsinstrumente der blikk Gruppe wird die Produktivität der verschiedenen Abteilungen gewährleistet, so dass sowohl in medizinischer als auch in kaufmännischer Hinsicht kurzfristig auf sich verändernde Gegebenheiten reagiert werden kann. Eine zentrale Steuerungsdifferenzierung erfolgt zwischen den Segmenten Radiologie und Dialyse, wobei die Radiologie nach der zuvor genannten Clusterstruktur gesteuert wird. Zur Steuerung der Geschäfte wird u.a. die operative Kennzahl Umsatzerlöse verwendet. Vor allem die Anzahl der verschiedenen Untersuchungen in Bezug auf die unterschiedlichen Kostenträger ist eine Kennzahl zur Ermittlung der Umsatzentwicklung. Die Standort- bzw. Clusterleitungsteams erhalten täglich einen Report zur Leistungsentwicklung mit Plan-Ist-Vorjahresvergleich. Der Umsatz wird je Modalität monatlich je Kostenträgertyp ausgewertet. Monatlich diskutieren Geschäftsführung und Clusterleitungsteams Chancen und Risiken der Leistungsentwicklung als Umsatzindikator, ggfs. werden Maßnahmen eingeleitet. Unter Berücksichtigung anderer Kennzahlen wie z.B. Personalkosten, weitere Kosten, Investitionen, etc., wird das operative Ergebnis in Form des normalisierten EBITDA ermittelt, um die Ertragskraft des Unternehmens zu beurteilen. 2. Geschäftsverlauf und Rahmenbedingungen 2.1 Wirtschaftliche Entwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr in Deutschland Die deutsche Wirtschaft ist im Berichtszeitraum gewachsen, das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) stieg laut Statistischem Bundesamt (Destatis) um 0,6% im Vergleich zum Vorjahr. Die deutsche Wirtschaft ist damit im zehnten Jahr in Folge gewachsen - wenn auch schwächer als in den Vorjahren. Gestützt wurde das Wachstum im Jahr 2019 vor allem durch die Konsumausgaben sowohl im privaten als auch im staatlichen Umfeld. Die privaten Konsumausgaben waren preisbereinigt um 1,6% höher als im Vorjahr, die Konsumausgaben des Staates stiegen um 2,5%. Auch die Bruttoanlageinvestitionen stiegen stark an: In Bauten wurde preisbereinigt 3,8% mehr investiert als im Vorjahr. Besonders stark war der Anstieg im Tiefbau und im Wohnungsbau. Die sonstigen Anlagen, zu denen unter anderem die Investitionen in Forschung und Entwicklung gehören, lagen mit +2,7% ebenfalls weit über dem Vorjahresniveau. Die Ausrüstungsinvestitionen (u.a. Investitionen in Maschinen und Geräte sowie Fahrzeuge) entwickelten sich dagegen weniger dynamisch und stiegen nur um 0,4%. Die deutschen Exporte nahmen im Jahresdurchschnitt 2019 ebenfalls weiter zu, jedoch nicht mehr so stark wie in den Vorjahren: Preisbereinigt exportierte die deutsche Wirtschaft 0,9% mehr Waren und Dienstleistungen als 2018. Die preisbereinigten Importe stiegen mit 1,9% stärker. Die Wirtschaftsleistung in den Dienstleistungsbereichen stieg im Jahr 2019 ebenfalls an, während diese in der Industrie deutlich zurückgegangen ist. Einerseits verzeichneten die Dienstleistungsbereiche und das Baugewerbe überwiegend kräftige Zuwächse. Andererseits ist die Wirtschaftsleistung des Produzierenden Gewerbes (ohne Baugewerbe) eingebrochen. Insgesamt stieg die preisbereinigte Bruttowertschöpfung im Jahr 2019 gegenüber dem Vorjahr dadurch lediglich um 0,5%. Den stärksten Zuwachs verzeichnete das Baugewerbe mit einem Plus von 4,0%. Überdurchschnittlich entwickelten sich auch die Dienstleistungsbereiche Information und Kommunikation sowie die Finanz- und Versicherungsdienstleister mit jeweils +2,9%. Im Gegensatz dazu gab es in weiten Teilen der Industrie starke Rückgänge: Die Wirtschaftsleistung im Produzierenden Gewerbe ohne Bau, das rund ein Viertel der Gesamtwirtschaft ausmacht, ging um 3,6% zurück. Insbesondere die schwache Produktion in der Automobilindustrie trug zu diesem Rückgang bei. Die Wirtschaftsleistung in Deutschland wurde im Jahresdurchschnitt 2019 erstmals von mehr als 45 Millionen Erwerbstätigen mit Arbeitsort in Deutschland erbracht. Nach ersten Berechnungen waren 45,3 Millionen und damit rund 400.000 Personen mehr als 2018 erwerbstätig. Dieser Anstieg von 0,9% beruht vor allem auf einer Zunahme der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Wie schon in den Vorjahren überwogen eine höhere Erwerbsbeteiligung sowie die Zuwanderung von Arbeitskräften aus dem Ausland altersbedingte demografische Effekte sowie Abwanderungen aus Deutschland. 2.2 Entwicklung der Branche im abgelaufenen Geschäftsjahr Marktentwicklung und regulatorisches Umfeld Der Gesundheitssektor zählt weiterhin zu den bedeutendsten und am stärksten wachsenden Märkten in Deutschland sowie weltweit - gekennzeichnet durch eine konjunkturunabhängige steigende Nachfrage. Wachstumsfaktoren sind v. a. der zunehmende Bedarf an medizinischer Versorgung, die alternde Bevölkerung, die wachsende Zahl chronisch kranker und multimorbider Patientinnen und Patienten, der medizintechnische Fortschritt sowie das zunehmende Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung. Die Altersstruktur der Bevölkerung in Deutschland wird sich in den kommenden Jahren vor allem durch die ansteigende Lebenserwartung verändern. Durch die alternde Bevölkerung ist von einem steigenden Morbiditätsrisiko und einer zunehmenden Multimorbidität auszugehen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts lagen die Gesundheitsausgaben in Deutschland im Jahr 2017 bei rund 376 Mrd. €, mit einer Einschätzung des Wachstums für 2018 und 2019 von jeweils rund 4% jährlich. Die Sektoren Radiologie und Dialyse stellen hierbei bedeutende Bereiche dar. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass das Wachstum voraussichtlich überproportional auf den stationären Sektor entfällt. Die Gesellschaft steht in Wettbewerb mit vergleichbaren Gruppen, die ambulante und stationäre medizinische Versorgungsleistungen erbringen sowie in geringerem Maße mit Kliniken in privater, öffentlicher oder kirchlicher Trägerschaft. Dies betrifft sowohl Behandlungsangebote für Patienten als auch die Anwerbung und Bindung von Fachkräften. Es ist nach unserer Einschätzung davon auszugehen, dass Krankenhäuser durch die steigende Nachfrage nach Gesundheitsdienstleistungen vermehrt auf externe Dienstleister (u.a. in den Bereichen Radiologie, Strahlentherapie, Nuklearmedizin) zurückgreifen, um das Investitionsbudget und die Personalkostenquote zu entlasten. Die blikk Gruppe gehört zu diesen Dienstleistern. Anpassung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes Im Berichtsjahr 2019 wurde zudem die Reform des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) beschlossen, welche am 01.04.2020 in Kraft trat. Die Reform beinhaltet u. a. eine Absenkung der Vergütung von technischen Leistungen, die v. a. Radiologen betrifft (insbesondere MRT und CT). Die konkreten Honorarauswirkungen werden von den jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) im Rahmen der Honorarverteilungsmaßstäbe (HVM) festgelegt. Während die KV in Hamburg voraussichtlich die Abwertung durch den EBM in vollem Umfang in den radiologischen Honoraren abbilden wird, hat die KV Westfalen-Lippe signalisiert, dass die Abwertung über den HVM aufgefangen wird und es somit keine durch die EBM-Reform bedingte Honorarkürzung geben wird. Die endgültige Auswirkung wird im Rahmen der Abrechnung des zweiten Quartals 2020 im Oktober 2020 feststehen. Gleichzeitig können aus der EBM-Reform Chancen abgeleitet werden. Durch die Reduzierung der sogenannten "Prüfzeiten" (ein Instrument zur Deckelung der Leistungsmengen) können die ärztlichen Leistungen für ein organisches Wachstum ausgeweitet werden. Die Reduzierung der sogenannten "Kontrastmittel-Pauschale" (KM-Pauschale) wirkt sich ebenfalls umsatzmindernd aus. Neben der Absenkung in der KV Hamburg (ab dem 01.01.2020) und KV Niedersachsen (ab dem 01.04.2020) hat auch die KV Westfalen-Lippe kurzfristig zum 01.04.2020 eine Absenkung der KM-Pauschale beschlossen. Diese neu getroffene Vereinbarung wird außerdem einen Anstieg der Sachkosten zur Folge haben, da diverse Verbrauchsmaterialien, die vormals als Sprechstundenbedarf von den Krankenkassen erstattet wurden, nun mit der abgesenkten KM-Pauschale abgegolten sind. Fachkräftemangel in der Radiologie Im Personalbereich schlägt sich die Angebotsknappheit v.a. bei Ärzten (ARD) und im medizinisch-technischen Dienst (MTD) in höheren Gehältern nieder. Mit unterschiedlichen Maßnahmen wird dem Kostendruck entgegengewirkt; u. a. ist das Management bestrebt, teure Honorarärzte durch vergleichsweise günstige Festanstellungen zu ersetzen. Im MTD müssen aus regulatorischen Gründen mehr medizinisch-technische Radiologieassistenten (MTRA) eingesetzt werden, deren Gehälter wesentlich über denen der Medizinischen Fachangestellten (MFA) liegen. Den steigenden Personalkosten soll insbesondere durch Effizienzsteigerungen und zeitgemäße Vergütungsmodelle entgegengewirkt werden. 2.3 Entwicklung des eigenen Unternehmens im abgelaufenen Geschäftsjahr Die Erlössituation im ambulanten Bereich der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) entwickelte sich in der blikk Gruppe positiv. Mit dem Erwerb von drei Praxen und einem Krankenhaus mit angeschlossenen MVZ im abgelaufenen Berichtsjahr konnte die Erweiterung des Konzerns und damit das anorganische Wachstum erfolgreich vorangetrieben werden. Zusätzlich hat die blikk Gruppe insbesondere durch die Inbetriebnahme des neuen "Leuchtturmstandorts" am Augusta-Krankenhaus in Bochum das organische Wachstum vorangetrieben. Das Unternehmen setzt weiterhin auf nachhaltiges Wachstum. Zudem ist das Interesse von Eigentümern Radiologischer Praxen, sich der blikk Gruppe anzuschließen, weiterhin hoch, so dass die Strategie des anorganischen Wachstums auf dem deutschen Radiologiemarkt unverändert erfolgversprechend ist. In den verschiedenen MVZ an den unterschiedlichen Standorten konnten wichtige Meilensteine zur Umsetzung der Strategie erreicht bzw. vorangetrieben werden:
3. Lage des Unternehmens 3.1 Vermögenslage Die Bilanzsumme des Konzerns beträgt zum 31.12.2019 rund 274 Mio. €. Das Anlagevermögen macht rund 90% der Bilanzsumme aus. Wesentlicher Posten des Anlagevermögens sind die Geschäfts- und Firmenwerte der Tochtergesellschaften, die zum Stichtag nach planmäßiger Abschreibung mit etwa 213 Mio. € bilanziert werden. Der Bestand an liquiden Mitteln zum 31.12.2019 betrug rund 11 Mio. € und stellt damit eine solide Basis für die Weiterentwicklung der Gruppe dar. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände belaufen sich im Geschäftsjahr bedingt durch den Zugang neuer Konzerngesellschaften auf etwa 15 Mio. €. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (ca. 11 Mio. €) sind zum 31.12.2019 insbesondere durch die Investitionen in das Leuchtturmprojekt Augusta auf einem recht hohen Niveau (Zahlungswirksamkeit zum großen Teil erst im Jahr 2020). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stiegen auf etwa 115 Mio. €. Der Anstieg in den letzten Monaten des Rumpfgeschäftsjahres steht im Zusammenhang der Finanzierung des Erwerbs der KHM-Gruppe. 3.2 Finanzlage Die Finanzlage ist stabil und zu großen Teilen durch langfristiges Fremdkapital gesichert. Die Nettoverschuldung (berechnet aus den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten abzüglich der Zinsverbindlichkeiten zuzüglich Leasingverbindlichkeiten und abzüglich der liquiden Mittel) beläuft sich zum Stichtag 31.12.2019 auf rund 103 Mio. €. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betrugen etwa 115 Mio. €. Die konsolidierte Bilanz des blikk-Konzerns zum 31.12.2019 weist eine Eigenkapitalquote von ca. 17% auf. (Bei Qualifizierung der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern als Eigenkapital ergibt sich eine Quote von rund 47 %). Die liquiden Mittel belaufen sich zum Stichtag 31.12.2019 auf etwa 11 Mio. €. 3.3 Ertragslage Die Umsatzerlöse des zum 16.05.2019 gegründeten Konzerns betrugen auf ProForma-Basis im Kalenderjahr 2019 rund 95 Mio. €. Diese ProForma-Darstellung beinhaltet die Darstellung der Umsätze der blikk Gruppe, als ob sie zum 01.01.2019 in der zum Jahresende befindlichen Form konstituiert gewesen wäre. Tatsächlich sind im Konzernabschluss die einzelnen Gesellschaften zu ihren jeweiligen Akquisitionszeitpunkten in die Gesamtumsätze eingeflossen, was zu einer von der ProForma-Darstellung abweichenden Umsatzgröße von etwa 49 Mio. € führt (ab Gründung des Konzerns im Mai). Eine Reihe von Faktoren belastet seit dem dritten Kalenderquartal die Umsatzentwicklung der Gruppe:
Die Anlaufphase der Leuchtturm-Praxis Augusta an der Bergstraße in Bochum verläuft nach Eröffnung im vierten Quartal 2019 sehr positiv. Mit Gesamtinvestitionen von über 9,6 Mio. € stellt die Praxis einen der modernsten radiologischen Standorte in Deutschland dar. Die ProForma-Materialkosten betrugen 5,7 Mio. €, was zu einem Rohertrag des Konzerns von 89,4 Mio. € und damit einer Rohertragsmarge von 94% in 2019 führte. Die ProForma-Personalkosten lagen im Jahr 2019 bei 54,0 Mio. € und damit bei 57% vom Gesamtumsatz. Sonstige betriebliche Kosten (ProForma) beliefen sich im Jahr 2019 auf 27,7 Mio. €. Damit lag das EBITDA der blikk Gruppe auf ProForma-Basis im Geschäftsjahr 2019 bei 9,1 Mio. €. Nach Normalisierungen wie bspw. Transaktionskosten und Einmalaufwendungen und unter Berücksichtigung von kalkulatorischen Arztlöhnen in Höhe von insgesamt 10,6 Mio. € belief sich das Adjustierte EBITDA auf 19,6 Mio. €. Unter Berücksichtigung einer ganzjährigen Run-Rate für den Standort Augusta ergibt sich ein Adjustiertes EBITDA von 21,2 Mio. €. 3.4 Gesamtaussage der Unternehmensleitung In einem herausfordernden Umfeld hat sich das Geschäftsjahr 2019 für die Gesellschaft positiv entwickelt. Das Ergebnis des Konzernabschlusses ist im Geschäftsjahr 2019 im Wesentlichen erwartungsgemäß. Trotz schwieriger Rahmenbedingungen konnten die meisten für das Jahr 2019 definierten Ziele erreicht werden. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts beurteilt die Unternehmensleitung die wirtschaftliche Lage der Unternehmensgruppe unverändert als positiv. 4. Bericht zur voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken 4.1 Voraussichtliche Entwicklung Für das Jahr 2020 geht die blikk Gruppe von einer Umsatzsteigerung von rund 12% in Bezug zum Umsatz 2019 in Höhe von 11,2 Mio. € aus und plant eine Steigerung des adjustierten EBITDA (vor Pro-Forma-Anpassungen für den neuen Standort in Bochum) auf rund 5% und eine Höhe von 20,1 Mio. €. Das Konzernergebnis für 2020 ist mit einem Betrag von -25,8 Mio. € budgetiert. An Auszahlungen für Investitionen wurden 25 Mio. € für 2020 budgetiert. Die Planung beruht hierbei auf einer Perspektive vor Ausbruch der Corona-Pandemie, deren Auswirkungen in ihrer Gänze noch nicht absehbar sind. Die blikk-Gruppe geht aber weiterhin davon aus, das nachhaltige Wachstum - insbesondere im Segment Radiologie - kontinuierlich fortzuführen. An den bestehenden Standorten sollen in den nächsten Jahren zunehmend Kostenersparnisse und Synergien realisiert werden, welche sich aus den im Geschäftsjahr und in den Vorjahren getätigten Investitionen und Aufwendungen in die konzerninterne Erbringung und Optimierung von technischen Dienst- und Verwaltungsdienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Finanz- und Rechnungswesen, Personal, Controlling, Qualitätsmanagement, IT, Gebäudemanagement, Medizintechnik, Zentraleinkauf, Leistungsabrechnung, Unternehmenssteuerung, Recht und Regulatorik herleiten. Die Gesellschaft bietet mit ihrer Plattform die Basis für die weitere Wachstumsstrategie. Durch die vorhandenen Strukturen ist die Gesellschaft in der Lage, neue Unternehmen und/oder Standorte sowohl medizinisch, kaufmännisch als auch technisch kurzfristig in die Gruppe zu integrieren. Gleiches gilt auch für die rechtliche sowie regulatorische Integration im Spannungsfeld von Medizinrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht und Steuerrecht. Durch den in 2019 erfolgten Erwerb und die Einbeziehung der Klinik Helle Mitte GmbH, ein Plankrankenhaus, in die Konzernstruktur, wurden die rechtlichen und regulatorischen Voraussetzungen für das weitere Wachstum dauerhaft gesichert. 4.2 Chancen Im Rahmen des Ausblicks auf das Jahr 2020 und der damit einhergehenden Chancen muss neben der weiteren Konsolidierung des Radiologiemarktes der Ausbau des Dialysegeschäftes genannt werden. Im Kerngeschäft der Radiologie bilden folgende Bereiche konkrete Chancen und damit strategische Stoßrichtungen der Gruppe: • Ambulant-stationäre Verzahnung: Die blikk Gruppe ist in der Lage, ihre medizinischen Dienstleistungen deutlich effizienter anzubieten als dies insbesondere Krankenhäuser im Bereich der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie können. Aus dieser Erfahrung heraus ist der Konzern in der Lage, die Leistungen für Krankenhäuser zuverlässiger, günstiger und qualitativ hochwertiger anzubieten. Kombiniert man eine Radiologische Praxis mit ambulanter Leistungserbringung mit der Versorgung der stationären Patienten eines Krankenhauses, lassen sich langfristig weitere Synergien heben. Diese können sowohl eine verbesserte Geräteauslastung als auch eine verbesserte Personalallokation nach sich ziehen. Leistungsmerkmale der blikk Gruppe im Rahmen der ambulant-stationären Verzahnung sind insbesondere:
Letztlich bestätigt die zunehmende Nachfrage von Krankenhäusern zur Übernahme der radiologischen Leistungserbringung durch die blikk Gruppe diese Strategie. •Umsatzdiversifikation: Die ambulante medizinische Leistungserbringung ist in weiten Teilen budgetiert. Trotz steigender Leistungsnachfrage ist eine höhere Vergütung im System der vertragsärztlichen ambulanten Versorgung nur bedingt möglich. Durch die ambulant-stationäre Verzahnung und dem damit verbundenen Zugang zum Markt der stationären medizinischen Versorgung erfolgt eine Diversifikation der Umsätze mit der Folge, dass der der Budgetierung unterliegende Anteil der Umsätze relativ reduziert wird. Zusätzlich ermöglicht die stationäre Leistungserbringung den Zugang zum Markt der stationär privat zusatzversicherten Patienten. Dieser Zugang ist den rein ambulant tätigen Leistungserbringern verwehrt. Darüber hinaus hat die blikk Gruppe eine Kooperation gestartet, ausländischen Patienten hochwertige Diagnostik mit modernster Medizintechnik und einem hohen Serviceniveau zukommen zu lassen, die im Heimatland in dieser Form nicht bzw. nicht ausreichend zur Verfügung steht. Dieser Bereich befindet sich im Aufbau, soll kontinuierlich weiterentwickelt werden und langfristig zu einer weiteren Umsatzdiversifizierung führen. •Kooperationsvertrag mit Siemens Healthineers - Master Research Agreement (MRA): Als eine der wenigen außeruniversitären Einrichtungen in Europa ist es blikk gelungen, ein MRA mit Siemens Healthineers abzuschließen. Ziel dieses strategisch geprägten Vertrages ist es, an der Weiterentwicklung von Produkten, hier insbesondere von AI (Artificial Intelligence) - Algorithmen zur Befundung radiologischer Aufnahmen, als auch an Schnittstellen zu anderen Systemen (PACS & RIS) mitzuwirken. Auch weitere Softwarelösungen sollen im Verbund getestet werden, welche den Workflow optimieren und Prozesse beschleunigen, um so eine Effizienzsteigerung und langfristig eine Kostenreduktion zu erwirken. Ein klarer Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Marktteilnehmern kann so generiert werden. • Auswirkungen der EBM-Reform niedriger als erwartet: Die EBM-Reform sieht ab dem 01.04.2020 eine Absenkung der Vergütung radiologischer Leistungen in Höhe von bis zu 14% vor (siehe oben Kapitel 2.2). Während die KV Hamburg diese Absenkung in vollem Umfang umsatzmindernd für die Radiologie abbilden will, hat die KV Westfalen-Lippe die Auskunft erteilt, diese Absenkung mit Verweis auf das geringe Vergütungsniveau in Westfalen-Lippe über den Honorarverteilungsmaßstab auszugleichen. •Höhere Privatkundenquote in Leuchtturm-Praxis Augusta: Durch ein umfassendes Marketingkonzept in Verbindung mit einer koordinierten Zuweiserkommunikation sowie weiteren darüber hinaus gehenden Maßnahmen wird das Ziel verfolgt, die Privatpatientenquote v.a. am neuen Standort in Bochum (aber grundsätzlich auch an allen anderen Standorten) anzuheben und damit die Umsatzdiversifikation fortzuentwickeln, um die Wirtschaftlichkeit zu steigern. •Erweiterung Leistungsspektrum: Eine Erweiterung des Leistungsspektrums um interventionelle radiologische Leistungen bietet die Chance, die bestehenden Kooperationen mit den Krankenhäusern auszubauen sowie dem wachsenden ambulanten Markt dieses Spektrums zu erschließen. • Effekte aus Synergien: Neben den konkreten Umsatz- und Kostensynergien aus den erfolgten Transaktionen bestehen zudem weitere, noch nicht in die Planung der Gruppe eingeflossene Synergien, die im Laufe des kommenden Geschäftsjahres und darüber hinaus Entfaltung finden werden (z.B. weitere Prozessoptimierungen, Einkaufssynergien, etc.). •Demographische Entwicklung und medizinischer Fortschritt: Die alternde Gesellschaft sowie die kurzen Innovationszyklen in der Medizintechnologie lassen die Nachfrage nach radiologischen Leistungen kontinuierlich steigen. •Produktivitätssteigerungen durch medizintechnische Optimierungen: Zur Optimierung der Bildqualität und Untersuchungsgeschwindigkeit setzt blikk Applikationsspezialisten ein, die vom Hersteller ausgebildet sind und insbesondere die Sequenzen der MRT-Untersuchungen optimieren. Der dadurch gewonnene Zeitgewinn kommt den Patienten in Form von kürzeren Untersuchungszeiten in den Großgeräten zugute. Gleichzeitig können mehr Untersuchungen im Tagesverlauf durchgeführt werden, wodurch die Produktivität gesteigert werden kann. 4.3 Risiken Branchen- und Erlösrisiken aus den Rahmenbedingungen der ambulanten Leistungsabrechnung Aus gesundheitspolitischer Sicht wird einer tendenziell kleineren Anzahl von erwerbstätigen Beitragszahlern eine tendenziell größere und bis Mitte der 2030er Jahre wachsende Zahl von Rentnerinnen und Rentnern gegenüberstehen. Die Alterseinkünfte sind i.d.R. niedriger als die Einkünfte der Erwerbstätigen; gleichzeitig steigt die Leistungsinanspruchnahme im Alter häufig an. Wenn die Ausgaben für Gesundheit schneller wachsen als die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Beitragszahler, besteht grundsätzlich die Gefahr einer Überlastung der finanziellen Grundlagen des Gesundheitssystems. Als Leistungserbringer mit Tätigkeitsbereich überwiegend im Gebiet der KV Westfalen-Lippe ist die blikk Gruppe im System der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) von den Budgetentscheidungen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) abhängig. Als wesentliches Risiko in diesem Bereich sind die regelmäßigen Budgetanpassungen durch die KV zu nennen. Zudem ergeben sich die Implikationen aus der Reform des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM), wie in Kapitel 2.2 dargestellt. In der aktuellen Planung für den Konzern wird eine Absenkung der betroffenen Vergütungen von 8,5% berücksichtigt. Risiken durch bestehende und neue Mitbewerber Konzentrationsprozesse in der Radiologie sind deutlich erkennbar. Jedoch sind bisher größere Strukturen in der Regel an der großen Individualität der handelnden Ärzte gescheitert. Zunehmend treten Investoren als Kapitalgeber am Markt auf mit dem Ziel, vergleichbare Strukturen zu schaffen. Risiken aus operativer Leistungserbringung Die Risiken aus operativer Leistungserbringung beziehen sich auf das Kerngeschäft, die Diagnose und Therapie der Patienten innerhalb der Fachabteilungen der blikk Gruppe. Aufgrund der allgemeinen Risiken bei der medizinischen Versorgung und der spezifischen Risiken, insbesondere aufgrund der radiologischen, strahlentherapeutischen und nuklearmedizinischen Diagnose- und Therapieverfahren, gilt eine umfassende Patienten- und Mitarbeitersicherheit als oberstes Ziel des Risikomanagements. Diesem Ziel wurde bereits vor Jahren durch die Einführung und regelmäßige Weiterentwicklung eines Qualitätsmanagementsystems Rechnung getragen, das durch die Umsetzung internationaler Standards der DIN ISO 9001:2008 weit über die gesetzlich geforderten Mindestanforderungen hinausgeht. So wird die Wirksamkeit des Qualitätsmanagementsystems als Grundlage für eine umfassende Patienten- und Mitarbeitersicherheit durch regelmäßige Audits aller Standorte durch interne Mitarbeiter, aber auch durch die regelmäßige Überprüfung durch den TÜV Nord gewährleistet. Gerade aufgrund der dezentralen Struktur der Leistungserbringung ist die frühzeitige Identifikation und schnelle Kommunikation potenzieller Risiken oder kritischer Ereignisse essentiell. Risiken aus IT Das Wachstum, die Wirtschaftlichkeit und die Service-Qualität der blikk Gruppe wird wesentlich durch den Einsatz einer modernster IT-Infrastruktur ermöglicht. Gerade die leistungsfähige und hochmoderne IT birgt nicht unerhebliche Risiken in diesen Bereichen. Im Datenschutz setzt die blikk auf eine umfassende und praxisnahe Unterweisung aller Mitarbeiter, speziell auch der Ressortleiter und Leitenden Ärzte, zusätzlich zu den im Qualitätsmanagement-System veröffentlichten Verfahrensweisen. Die Gesellschaft wird dabei unterstützt von einem externen Datenschutzbeauftragten. Die Risikopolitik der blikk Gruppe im Bereich der IT ist wesentlich dadurch gekennzeichnet, dass mit entsprechenden Investitionen in die IT auch immer in die aktuelle Sicherheitstechnologie sowie die Schulung und Weiterbildung der zuständigen Mitarbeiter investiert wird. Die Ausfallsicherheit wird durch entsprechende Backupsysteme und in Teilbereichen bewusste Dezentralisierungen bzw. Redundanzen grundsätzlich gewährleistet und in regelmäßigen Notfallübungen kontinuierlich überprüft. Entsprechende Recovery-Maßnahmen sind für den Notfall ebenfalls vorhanden. Darüber hinaus wird regelmäßig ein externes Informationssicherheits-Audit durchgeführt. Risiken im Personalbereich Der bundesweit zunehmende Ärztemangel entwickelt sich zunehmend zu einer Herausforderung für die stationäre und ambulante Patientenversorgung. Um dem zu begegnen, setzt die blikk Gruppe auf attraktive und leistungsorientierte Vergütungen, die gezielte Betreuung von ärztlichen Führungskräften durch ein eigenes Kompetenzzentrum, die Integration in zentrale und regionale Expertencluster, die Schaffung von Voraussetzungen für medizinische und medizintechnische Investitionen, die Förderung der Weiterbildung und nicht zuletzt familienfreundliche Arbeitsbedingungen als Teil des entsprechenden Strategiekonzeptes. Des Weiteren fördert die blikk Gruppe mit zielgerichteten Weiterbildungs- und Schulungsprogrammen nicht nur das Fachwissen ihrer Mitarbeiter, sondern gleichzeitig auch deren Motivation. Die Mitarbeiterqualifikationen werden laufend an die wachsenden Anforderungen des Marktes angepasst. Die weitere Qualifizierung der Mitarbeiter, die stetige Verbesserung der Effizienz bestehender Strukturen und Abläufe sowie ein permanentes Reagieren auf sich ändernde Anforderungen der Mitarbeiterschaft und des Arbeitsmarktes gehören genauso dazu wie die regelmäßige Weiterbildung der Mitarbeiter. Als zusätzlichen Schlüsselfaktor wird eine Optimierung der Personaleinsatzplanung gesehen, um die Verfügbarkeit des qualifizierten Personals an allen Standorten möglichst umfassend und ökonomisch sinnvoll sicherstellen zu können. Finanzwirtschaftliche Risiken Aufgrund der langfristigen Finanzierung, der positiven Ertrags- und Innenfinanzierungskraft sowie signifikanter liquider Mittel ist die Gruppe grundsätzlich finanziell solide aufgestellt. Weitere Liquiditätsspielräume werden durch die vorgehaltenen Kontokorrentkredite gewährleistet. Der mit einem Bankenkonsortium abgeschlossene Kreditvertrag über bis zu 234,2 Mio. € ist an die Erfüllung der vereinbarten Finanzkennzahlen geknüpft. Innerhalb der Kreditdokumentation des Bankdarlehens wird dabei quartalsmäßig die Einhaltung der Kennzahlen durch die Geschäftsführung dem finanzierenden Konsortium bestätigt. Die Gruppe unterliegt keinen Währungsrisiken, da sowohl debitorische als auch kreditorische Leistungsbeziehungen in Euro fakturiert werden. Das Zinsrisiko der unterliegenden Finanzierung wurde hinsichtlich des variablen Zinsanteils in einer Höhe von 45 Mio. € des Kreditbetrags vertragsgemäß in Form einer Rate CapTransaction abgesichert. Das Sicherungsgeschäft hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2021. Kontrollsysteme Die Geschäftsführung hat verschiedene Maßnahmen zur Verfügung, um die Erfolgs- und Liquiditätslage der blikk Gruppe abzusichern:
Das blikk Compliance-Managementsystem basiert im Wesentlichen auf drei Säulen:
Aus diesem Grunde hat sich die blikk Gruppe auf Verhaltensgrundsätze verständigt, die im "Code of Conduct" festgeschrieben und von allen zu befolgen sind. Die besonderen Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen erfordern eine individuelle Betrachtung von bestimmten Compliance-Risiken. Antikorruption, Abrechnungswesen und Datenschutz stehen dabei im besonderen Fokus. Diese Themenfelder, die nur eine Auswahl der umfangreichen, unternehmensinternen Regelungen darstellen, sind im Folgenden konkretisiert:
Die Unternehmensleitung lässt sich über die wesentlichen Angelegenheiten, Vorgänge und Strukturen regelmäßig berichten. Das Berichtswesen erfolgt routinemäßig in zwei Richtungen:
Obwohl es nach deutschem Recht nicht zwingend erforderlich ist, ein Hinweisgeber-System zu etablieren, hat blikk gleichwohl eine zentral betriebene E-Mail-Adresse für Compliance-Hinweise eingerichtet. Unter compliance@blikk.de können Meldungen von Verdachtsfällen vorgenommen werden. Aber auch Fragestellungen zu Compliance-konformen Verhaltensweisen können dort platziert werden. Versicherung: Im Falle von Standort- oder Geräteschließungen (aus den verschiedensten Gründen) greift die auch Seuchenrisiken umfassende Betriebsunterbrechungsversicherung. Darüber hinaus wurden zahlreiche Maßnahmen gestartet, welche den identifizierten Risiken entgegenwirken:
Rechtsstreitigkeiten Risiken, die sich im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten ergeben, werden fortlaufend identifiziert, bewertet und berichtet. Die Unternehmen des Konzerns sind in verschiedene Rechtsstreitigkeiten und Untersuchungen involviert, die sich aus der operativen Geschäftstätigkeit ergeben. Ein negativer Ausgang dieser Rechtsstreitigkeiten oder zu Rechtsstreitigkeiten führende Untersuchungen könnten sich nachteilig auf die Finanz- und Ertragslage auswirken. Für wahrscheinlich erachtete finanzielle Auswirkungen sind über Wertberichtigungen oder Rückstellungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Risiken aus Rechtsstreitigkeiten werden stets unter Zuhilfenahme anwaltlicher Beratung begegnet. Aktuelle Geschäftslage vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie Mit Beginn der Corona-Epidemie in Europa wurde eine interdisziplinäre Taskforce gebildet, die sich tagesaktuell über die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts informiert und die relevanten Informationen an die Standorte weitergibt. Auswirkungen auf Nachfrage Mit den zunehmenden Corona-Fallzahlen in Deutschland und insbesondere mit Beginn der Kontaktsperre sind die erbrachten Leistungen rückläufig. Krankenhäuser sind aufgefordert, elektive Behandlungen zu verschieben, was sich zusätzlich negativ auf die aktuelle Nachfrage nach radiologischen Leistungen auswirkt. Es ist davon auszugehen, dass dies aber zu einer deutlich vergrößerten Nachfrage mit Ende der Corona-bedingten Einschränkungen führen wird. Verschiedene Entwürfe zu Covid-19-Entlastungsgesetzen sehen vor, dass vertragsärztliche Leistungserbringer vor zu hohen Honorarminderungen infolge von Patientenrückgängen geschützt werden. Hier wird verfolgt und geprüft, inwiefern diese Sicherheitsschirme in Anspruch genommen werden können. Auswirkungen auf Beschaffung Der zentrale Einkauf der blikk Gruppe hat sich frühzeitig und erfolgreich um persönliche Schutzausrüstungen sowie Desinfektionsmittel bemüht. Dennoch besteht hier weiterer Bedarf bei akutem, weltweiten Angebotsmangel. Erworbene Artikel werden zentral gelagert und von der Taskforce bedarfsgerecht an die Standorte verteilt. Weitere Beschaffungsengpässe bestehen derzeit nicht. Die Kosten für Schutzmaterial haben sich mit Ausbruch der Pandemie vervielfacht. Einzelne KVen haben bereits erfolgreich mit den Krankenkassen die Erstattung dieser Sachkosten verhandelt. Auswirkungen auf Personalsituation Als wichtiger Gesundheitsversorger leisten die Mitarbeiter der blikk Gruppe einen relevanten und versorgungskritischen Beitrag zur medizinischen Versorgung. Mithin müssen im Zuge der Schließung von Schulen und Kindergärten gegebenenfalls Betreuungsplätze angeboten werden. 5. Ausblick Akquisition einer weiteren Praxis im Segment Nephrologie/Dialyse Zum 1. Januar 2020 wurde das Segment Nephrologie/Dialyse um ein Dialyse- und Diabeteszentrum erweitert. Mit seinen zwei Standorten in Fürth und Höchstadt ist das neu akquirierte Zentrum ein innovativer Partner im Hinblick auf den weiteren Ausbau von fachübergreifenden medizinischen Angeboten in der inneren Medizin, der Dialyse und der Behandlung von Diabetespatienten. Gerade die breite inhaltliche Aufstellung der Praxis mit Nephrologie und Diabetologie wie auch die Lage der beiden Praxisstandorte in einer der Wachstumsregionen Bayerns garantieren die Nachhaltigkeit dieser neu getätigten Investition.
Unna, den 27. Mai 2020 gez. Marc Sülzbrück gez. Dr. med. Christoph Labisch gez. Dr. med. Thilo-Andreas Wittkämper BLIKK HOLDING GMBH als Patronund DEN IM ANHANG GENANNTEN GESELLSCHAFTEN als GesellschaftenPATRONATSERKLÄRUNGINHALTSVERZEICHNIS 1. PATRONATSVERPFLICHTUNG DES PATRON 2. LAUFZEIT DER PATRONATSVERPFLICHTUNG 3. ZUSAMMENARBEIT 4. ZAHLUNGEN; VERZUG 5. DEFINITIONEN UND AUSLEGUNG 6. SONSTIGE BESTIMMUNGEN ANHANG GESELLSCHAFTEN UNTERSCHRIFTEN Diese Patronatserklärung (nachfolgend die "Vereinbarung") wird geschlossen zwischen: (1) blikk Holding GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Unna, eingetragen beim Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9715, geschäftsansässig in der Feldstraße 5, 59423 Unna (nachfolgend der "Patron"); und (2) den im Anhang dieses Vertrages genannten Gesellschaften (nachfolgend die "Gesellschaften" und zusammen mit dem Patron die "Parteien"). PRÄAMBEL (A) Die blikk Holding GmbH ist die Konzernobergesellschaft der blikk-Gruppe. Die in dieser Vereinbarung aufgeführten Gesellschaften sind direkte oder indirekte Tochtergesellschaften der blikk Holding GmbH. (B) Der Patron und ihre direkten und indirekten Tochtergesellschaften beabsichtigen von Ihrem Wahlrecht gemäß § 264 Absatz 3 des Handelsgesetzbuches dahingehend Gebrauch zu machen, dass bestimmte direkte und indirekte Tochtergesellschaften des Patrons von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses nach den Vorschriften der §§ 325 bis 329 des Handelsgesetzbuches befreit werden. Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien was folgt: 1. PATRONATSVERPFLICHTUNG DES PATRON 1.1 Sollt eine Gesellschaft nicht in der Lage sein, ihre fälligen Verbindlichkeiten fristgerecht im Sinne des § 17 InsO zu erfüllen, wird der Patron dieser Gesellschaft nach Maßgabe der folgenden Ziffern auf deren Verlangen mit den zur Erfüllung ihrer fälligen Verbindlichkeiten notwendigen finanziellen Mitteln ausstatten. 1.2 Der Patron verpflichtet sich hiermit unwiderruflich, unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf (5) Bankarbeitstagen nach schriftlicher Aufforderung durch die betreffende Gesellschaft den von der jeweiligen Gesellschaft angeforderten Betrag entsprechend den Bestimmungen dieses Vertrages ("Patronatsverpflichtung") der jeweiligen Gesellschaft auf dem Gesellschaftskonto zur freien Verfügung zu stellen. 1.3 Der Patron kann die Erfüllung der Patronatsverpflichtung nach eigenem Ermessen durchführen. Insbesondere, aber nicht ausschließlich, ist die Erfüllung möglich durch (i) eine Einzahlung in die Kapitalrücklage der jeweiligen Gesellschaft gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB oder (ii) andere Finanzierungsinstrumente wie z.B. Gesellschafterdarlehen oder einer Barkapitalerhöhung. 1.4 Die vorgenannte Patronatsverpflichtung ist begrenzt auf die von der betreffenden Gesellschaft bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr. Es werden daher auch nur die bis zum 31. Dezember 2019 fällig werdenden Verbindlichkeiten von der Patronatsverpflichtung erfasst. 1.5 Die jeweilige Gesellschaft wird den Patron nur dann auffordern, Liquidität im Rahmen der Patronatsverpflichtung zur Verfügung zu stellen, wenn nach nachvollziehbarer Ansicht der Geschäftsführung am Tage des Abrufs: (a) eine Liquiditätslücke zu erwarten ist, die in der Folgezeit sodann zur Zahlungsunfähigkeit der jeweiligen Gesellschaft nach § 17 InsO führen würde; und (b) die Mittel der Patronatsverpflichtung ausreichend sind, die Liquiditätslücke zu schließen. Die jeweilige Gesellschaft wird dem Anforderungsschreiben eine(n) Liquiditätsstatus und -planung beifügen, aus dem/der hervorgeht, dass der angeforderte Betrag zur Abwendung einer Zahlungsunfähigkeit gemäß § 17 InsO erforderlich ist. 1.6 Die Patronatsverpflichtung soll Dritten (insbesondere Gläubigern der jeweiligen Gesellschaft) keine Rechte und/oder Rechtsbehelfe einräumen, es sei denn, diese Rechte und/oder Rechtsbehelfe sind ausdrücklich in dieser Vereinbarung vorgesehen (Ausschluss von Drittrechten - kein echter und/oder unechter Vertrag zugunsten Dritter). 2. LAUFZEIT DER PATRONATSVERPFLICHTUNG Diese Patronatsverpflichtung endet am 31. Dezember 2020, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Nach Beendigung der Patronatsverpflichtung können unter dieser keine Mittel mehr abgerufen werden. Diese Patronatsverpflichtung kann durch schriftliche Vereinbarung verlängert werden. 3. ZUSAMMENARBEIT Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrages werden die Parteien vernünftige Anstrengungen unternehmen, um alle Vereinbarungen und Dokumente zu unterzeichnen oder deren Unterzeichnung zu veranlassen, und alle Maßnahmen ergreifen oder deren Ergreifung veranlassen, die nach anwendbaren Gesetzen und Bestimmungen erforderlich sind, um die in diesem Vertrag vorgesehenen Patronatsverpflichtung zu erfüllen. 4. ZAHLUNGEN; VERZUG 4.1 Alle unter diesem Vertrag zu leistenden Zahlungen sind durch Banküberweisung mit taggleicher Wertstellung (15:00 MEZ) in frei verfügbaren Mitteln, kosten- und gebührenfrei für den jeweiligen Empfänger zu überweisen, soweit im Folgenden nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird. 4.2 Der Patron hat, soweit nicht ausdrücklich in diesem Vertrag etwas anderes geregelt ist, sämtliche Zahlungen an die jeweilige Gesellschaft aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag kosten- und spesenfrei auf das Konto der jeweiligen Gesellschaft zu leisten, wobei ausdrücklich klargestellt wird, dass eine entsprechende Leistung Erfüllungswirkung hat. "Gesellschaftskonto" bezeichnet ein durch die jeweilige Gesellschaft dem Patron bekannt zu gebendes Bankkonto. 5. DEFINITIONEN UND AUSLEGUNG 5.1 Die Überschriften sowie das Inhaltsverzeichnis dienen lediglich der erleichterten Orientierung und bleiben bei der Auslegung des Vertrags grundsätzlich außer Betracht. 5.2 Soweit nicht ausdrücklich abweichend geregelt, beziehen sich alle Paragraphenangaben ohne weitere Hinzufügung auf die Paragraphen dieses Vertrags. Die in dieser Vereinbarung enthaltenen Definitionen erstrecken sich auf den Singular und den Plural des definierten Begriffs. Wenn in dieser Vereinbarung die männliche Form verwendet wird, ist auch die weibliche Form gemeint. 5.3 Worte wie "hiervon", "hierin" oder "hiernach" beziehen sich (es sei denn, der Kontext verlangt etwas anderes) auf diesen Vertrag als Ganzes und nicht auf eine besondere Bestimmung dieses Vertrages. Der Begriff "einschließlich" bedeutet "einschließlich, ohne Beschränkung hierauf." 5.4 Für die Zwecke dieses Vertrages ist ein "Bankarbeitstag" jeder Tag mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen oder Tagen, an denen Banken in Deutschland allgemein geschlossen sind. 6. SONSTIGE BESTIMMUNGEN 6.1 Mitteilungen Alle Mitteilungen, Aufforderungen oder sonstigen Kommunikationsmaßnahmen nach Maßgabe dieses Vertrages sind schriftlich (Telefax- und PDF-Kopien per E-Mail sind zugelassen) in deutscher Sprache an die Person, deren Adresse nachfolgend aufgeführt ist, oder eine solche andere Adresse, die der anderen Partei von der jeweiligen Partei auf die gleiche Art und Weise benannt wird, zu übermitteln: (a) An den Patron: blikk Holding GmbH Feldstraße 5 59423 Unna z.H.: Marc Sülzbrück Email: Marc.Suelzbrueck@blikk.de (b) An die dem Patron bekannte Adresse der jeweiligen Gesellschaft 6.2 Gebühren und Aufwendungen Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten und Gebühren, einschließlich der Kosten ihrer Berater, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag angefallen sind, selbst sofern die Parteien nichts anderweitiges vereinbart hat. 6.3 Vollständigkeit; Schriftform (a) Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieses Vertrages und tritt an die Stelle aller vorherigen Absprachen. (b) Eine Änderung einer oder ein Verzicht auf eine Bestimmung dieses Vertrages ist nur möglich, wenn eine solche Änderung oder ein solcher Verzicht durch eine schriftliche, von allen Parteien unterzeichnete Erklärung erfolgt (Fax/PDF-Scan ausreichend), die ausdrücklich auf diesen Vertrag Bezug nimmt. 6.4 Abtretungen, Keine Drittansprüche (a) Soweit nicht ausdrücklich in diesem Vertrag vorgesehen, ist keine Gesellschaft berechtigt, ihre nach Maßgabe dieses Vertrages bestehenden Rechte oder Pflichten ohne die Zustimmung des Patrons abzutreten, zu übertragen, zu verpfänden oder auf andere Art und Weise zu transferieren oder wirtschaftlich zu veräußern. (b) Dieser Vertrag soll Dritten (insbesondere keine Gläubiger einer Gesellschaft) keine Rechte und/oder Rechtsbehelfe einräumen, es sei denn, diese Rechte und/oder Rechtsbehelfe sind ausdrücklich im Vertrag vorgesehen (Ausschluss von Drittrechten - kein echter und/oder unechter Vertrag zugunsten Dritter). (c) Dem Patron ist eine Aufrechnung von Ansprüchen gegenüber der Patronatsverpflichtung verwehrt, es sei denn ein Anspruch des Patrons ist rechtskräftig festgestellt oder von der jeweiligen Gesellschaft schriftlich anerkannt. 6.5 Anwendbares Recht; Gerichtsstand Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland (mit Ausnahme der Kollisionsnormen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf) und ist danach auszulegen. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, ist Unna. 6.6 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine in Zukunft in diesen Vertrag eingefügte Bestimmung unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon nicht berührt. § 139 BGB wird vollständig abbedungen. Anstelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung ist eine geeignete und angemessene Bestimmung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich zulässig, dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung am weitesten entspricht. Das gleiche gilt: (i) wenn die Parteien in diesem Vertrag einen bestimmten Sachverhalt ohne Absicht nicht geregelt haben (Regelungslücke), in welchem Fall eine geeignete und angemessene Bestimmung zu vereinbaren ist, welche dem am weitesten entspricht, was die Parteien vor dem Hintergrund von Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart hätten, wenn sie diesen Sachverhalt bedacht hätten; oder (ii) wenn eine Bestimmung dieses Vertrages auf Grund des Umfangs eines Zeitraumes oder einer Leistung unwirksam ist, in welchem Fall ein gesetzlich zulässiger Zeitraum oder eine gesetzlich zulässige Leistung zu vereinbaren sind, welche dem vorgesehenen Zeitraum oder der vorgesehenen Leistung am weitesten entsprechen. ANHANGGESELLSCHAFTEN
UNTERSCHRIFTEN
blikk Holding GmbH als Patron operasan GmbH als Gesellschaft RANOVA
Versorgungszentrum I für Radiologie
blikk
Versorgungszentrum II für Radiologie
blikk
Versorgungszentrum III für Radiologie GmbH
blikk
Versorgungszentrum IV für Radiologie &
Nuklearmedizin GmbH
MVZ
blikk Braunschweig GmbH
MVZ blikk Hamburg Rahlstedt GmbH als Gesellschaft Klinik "Helle-Mitte" GmbH Berlin als Gesellschaft MVZ Diagnostik und Schmerztherapie "Helle-GmbH als Gesellschaft Medical Center Hellersdorf GmbH als Gesellschaft operasan Fürth MVZ GmbH als Gesellschaft Physio-Ergo Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Gesellschaft MVZ operasan Hennef GmbH als Gesellschaft Operasan Brake MVZ GmbH als Gesellschaft |
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