Stammdaten

Register
Amtsgericht Pinneberg HRB 1702 ME
Eingetragen
27.7.2006
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Gegenstand
Geschäftsführung und Vertretung der Firma Danz Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG sowie die Erhaltung und Vermehrung des schiffahrtsgebundenen Vermögens der Familie Danz

Historie

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Management

NameRolle
Christian Danz
seit 7.9.2021
Prokura
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Nowogarder Str. 11, 25746 Heide
12.375 €
49.50%
Rudolph-Dirks-Weg 2, 25746 Heide
12.375 €
49.50%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Danz Gesellschaft mbH

Burg (Dithmarschen)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 0,00 12.500,00
B. Umlaufvermögen 24.505,77 22.531,72
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 893,48 6.143,33
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 23.612,29 16.388,39
Bilanzsumme, Summe Aktiva 24.505,77 35.031,72

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 22.810,51 33.295,04
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 0,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 10.310,51 8.295,04
B. Rückstellungen 1.155,00 1.000,00
C. Verbindlichkeiten 540,26 736,68
Bilanzsumme, Summe Passiva 24.505,77 35.031,72

Anhang


Erforderliche Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie unter Berücksichtigung der Änderungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erstellt. Gemäß Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB wurden die Vorjahreszahlen nicht angepasst. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.
Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet. Die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 288 Abs. 1 HGB werden in Anspruch genommen.


I. Angaben zur Generalnorm
Zusätzliche Angaben sind gem. § 264 Abs. 2 S. 2 HGB nicht erforderlich.
 
II. Angaben und Erläuterungen zur Gliederung und anderen formellen Besonderheiten

1. Darstellungsstetigkeit
Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung der aufeinander folgenden Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen, wurde beibehalten.

2. Hinweise zu den Vorjahresbeträgen 
Die Vorjahresbeträge wurden aus dem Jahresabschluss 2009 übernommen.

3. Beziehungen zu Gesellschaftern
Gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG sind Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben.
Es sind keine Angaben vorzunehmen.

4. Untergliederung und Einfügung neuer Posten
Gemäß § 265 Abs. 5 HGB wurden die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nicht weiter unterteilt.

5. Davon-Vermerke
Zur besseren Übersichtlichkeit werden die "Davon-Vermerke" in Bezug auf die Forderungen und Verbindlichkeiten gemäß § 268 Abs. 4 und 5 HGB zusammen mit den Angaben nach § 285 Nr. 1 HGB im Anhang gezeigt.


III. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zur Bilanzierung und Bewertung
Gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB werden nachstehend die auf die Posten der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben.

1. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt.

2. Die Guthaben bei Kreditinstituten wurde zum Nominalwert angesetzt.

3. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Eine Abzinsung war aufgrund der Restlaufzeit nicht erforderlich.

4. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

 

 

IV. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

  Bilanz

1. Angaben zu Restlaufzeiten von Forderungen
Gemäß § 268 Abs. 4 Satz 1 HGB sind zu den einzelnen Bilanzposten der Position "Forderungen" die Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr gesondert auszuweisen.
Es bestehen keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.


2. Angaben zu Restlaufzeiten von Verbindlichkeiten
Gemäß § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB sind zu den einzelnen Bilanzposten der Position "Verbindlichkeiten" die Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr gesondert auszuweisen.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.


3. Angaben zu der unbeschränkten Haftung
Gemäß § 285 Nr. 11a HGB sind Name, Sitz und Rechtsform der Unternehmen, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter die Kapitalgesellschaft ist, anzugeben. Die Danz Gesellschaft mbH ist Komplementärin der Danz
Vermögensverwaltungsges. mbH & Co. KG, Burg/Dithmarschen.


V. Sonstige Pflichtangaben

  Angaben über die Geschäftsführung

Die Gesellschaft wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr von den nachfolgend aufgeführten Geschäftsführern vertreten:

 Herr Reinhard Danz, Ingenieur (01.01. bis 31.12.2010)
 Herr Hendrik Danz, Kapitän (01.01. bis 31.12.2010)


Burg / Dithmarschen, 22.12.2011

Gez. Reinhard Danz
Gez. Hendrik Danz

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.12.2011 festgestellt.

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