Papilio
gGmbH
Augsburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.100,00 |
186,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
5,00 |
| II.
Sachanlagen |
5.099,00 |
181,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
935.021,41 |
845.705,06 |
| I.
Vorräte |
12.882,00 |
10.741,90 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
85.923,50 |
121.474,59 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
9.369,60 |
6.288,60 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
836.215,91 |
713.488,57 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.556,83 |
424,81 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
941.678,24 |
846.315,87 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
443.881,87 |
342.183,78 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.200,00 |
25.200,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
511.263,01 |
444.944,17 |
| III.
Verlustvortrag |
127.960,39 |
141.277,50 |
| IV.
Jahresüberschuss |
35.379,25 |
13.317,11 |
| B.
Sonstige Sonderposten |
408.026,75 |
435.668,60 |
| C.
Rückstellungen |
29.798,85 |
38.988,88 |
| D.
Verbindlichkeiten |
59.970,77 |
29.474,61 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
59.970,77 |
29.474,61 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
941.678,24 |
846.315,87 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis
31.12.2023
Allgemeine Angaben
Die Papilio gGmbH hat ihren Sitz in Augsburg und wird
beim Amtsgericht Augsburg unter derHandelsregister Nummer
HRB 33800 geführt.
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
§§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des
Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesellschaftsvertrages
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden
die Regelungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften
mit beschränkter Haftung (GmbHG) beachtet.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist auf Grund der
Gemeinnützigkeit in vier Bereiche unterteilt worden
(ldeeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb I
und Zweckbetrieb II) und je entsprechend § 275 Abs. 2
HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Ein
steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
liegt im Geschäftsjahr nicht vor. Der Grundsatz der
Stetigkeit bezüglich Bilanzierung und Bewertung wurde
beachtet.
Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift
nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf
die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.
Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Größenabhängige
Erleichterungen gem. § 288 HGB wurden teilweise in
Anspruch genommen.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind
einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn und
Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang
gesondert aufgegliedert und erläutert.
Grundsatze zur Bilanzierung und Bewertung
Die zu Anschaffungskosten
aktivierten immateriellen
Vermögensgegenstände werden pro rata temporis
über die voraussichtliche Nutzungsdauer
planmäßig linear abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter
Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger
Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter
werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.
Die
Warenbestände werden zu Anschaffungskosten,
reduziert auf aktuelle Marktwerte, angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem
Nominalbetrag angesetzt. Der Ansatz von
Einzelwertberichtigungen war im Geschäftsjahr nicht
erforderlich.
Die
flüssigen Mittel sind in Hohe ihres Nennwerts
angesetzt.
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen, sind unter dem
Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.
Das
gezeichnete Kapital ist mit dem Nennwert angesetzt.
Bei Bildung der
Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen
worden. Sie sind in Höhe des notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die
Verbindlichkeiten werden mit den jeweiligen
Erfüllungsbeträgen passiviert.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen
des Geschäftsjahres in der Entwicklung zum
Anlagevermögen dargestellt.
Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstande stellen sich wie folgt dar:
|
Geschäftsjahr
|
Davon mit Restlaufzeit
mehr als 1
Jahr
|
Vorjahr
|
Davon mit Restlaufzeit
mehr als 1 Jahr
|
Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen
|
71.087,34 €
|
0,00 €
|
53.061,72 €
|
0,00€
|
Sonstige
Vermögensgegenstande
|
14.836,16 €
|
3.081,00 €
|
68.412,87 €
|
6.288,60€
|
Eigenkapital
Das Stammkapital hat sich zum Vorjahr nicht
verändert.
In die freie Rücklage wurden gem. § 63 Abs.
1 Nr. 3 AO 1/3 der Vermögensverwaltung sowie max. 10%
der zeitnah zu verwendenden Mittel neu eingestellt.
Außerdem wurden 10% des Jahresüberschusses aus
dem Zweckbetrieb zugeführt.
Sonderposten für noch durchzuführende Projekte
aus schon erhaltenen Fördermitteln
Der Sonderposten für noch durchzuführende
Projekte aus schon erhaltenen Fördermitteln beinhaltet
die schon zugeflossenen Spendenmittel von Förderern
und Unterstützern, denen noch kein Aufwand für
konkret durchgeführte sozial-emotionale Projekte
gegenübersteht bzw. die Bereitstellung von Arbeiten
noch nicht über die komplette Zeit entsprechend der
ausgezahlten Fördermittel erbracht wurde. Eine
sofortige Ertragsrealisierung im Zeitpunkt des
Spendenzuflusses ist nicht zulässig und würde
gleichzeitig kein realistisches Abbild der Ertrags- und
Vermögensposition abbilden.
Die Entwicklung der einzelnen Fördermittelgeber
ist unter Angabe der Zugänge und Auflösungen des
Geschäftsjahres in der Entwicklung der Sonderposten
für noch durchzuführende Projekte dargestellt.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen enthalten im
Wesentlichen Rückstellungen für
Urlaubsverpflichtungen, Wirtschaftsprüfung,
Jahresabschlusserstellung und Aufbewahrung der
Geschäftsunterlagen.
Diese haben alle eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr
mit Ausnahme der Rückstellung für Aufbewahrung.
Diese wird wegen Geringfügigkeit nicht abgezinst
(§ 253 Abs. 2 HGB).
Verbindlichkeiten
Die Aufstellung erfolgt gemäß § 268
Abs. 5 HGB:
|
Bilanzjahr
|
davon Restlaufzeit bis
1 Jahr
|
davon Restlaufzeit mehr
als 5 Jahre
|
Verbindlichkeiten gegen-
über Kreditinstituten
|
0,00€
|
0,00€
|
0,00€
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
50.335,93 €
|
50.335,93 €
|
0,00€
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
9.634,84 €
|
9.634,84 €
|
0,00€
|
|
Vorjahr
|
davon Restlaufzeit bis
1 Jahr
|
davon Restlaufzeit mehr
als 5 Jahre
|
Verbindlichkeiten
gegen-über Kreditinstituten
|
0,00 €
|
0,00 €
|
0,00€
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
22.597,26 €
|
22.597,26 €
|
0,00€
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
6.877,35 €
|
6.877,35 €
|
0,00€
|
Sonstige Angaben
Eventualverbindlichkeiten, Haftungsverhältnisse,
sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es besteht seit dem 01.12.2023 ein Mietvertrag mit
einer Festmietzeit bis 30.11.2024 mit einer monatlichen
Netto-Kalt-Miele in Hohe von EUR 1.253,07.
Anzahl der Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr 2023 waren im Durchschnitt 12
Arbeitnehmer (Vorjahr 12 Arbeitnehmer) und 2 Ehrenamtliche
(Vorjahr 3 Ehrenamtliche) beschäftigt.
Augsburg, den 05. Juli 2024
_________________
Katharina Hepke Geschäftsführerin
Dr. Charlotte Peter
Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Augsburg, den 05.07.2024
Gez.
Katharina Hepke, Geschäftsführung
Gez.
Dr. Charlotte Peter, Geschäftsführung
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.08.2024
festgestellt.
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