Bodenbau
Klinkel GmbH
Wettenberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.307,00 |
7.434,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5,00 |
86,00 |
| II.
Sachanlagen |
5.302,00 |
7.348,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
355.639,40 |
456.362,05 |
| I.
Vorräte |
33.850,00 |
25.860,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
194.032,88 |
242.745,16 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
127.756,52 |
187.756,89 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.430,00 |
2.720,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
364.376,40 |
466.516,05 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
312.440,68 |
349.906,19 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
286.440,68 |
323.906,19 |
| B.
Rückstellungen |
32.550,00 |
67.923,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
19.385,72 |
48.686,86 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
364.376,40 |
466.516,05 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft ist im Handelsregister unter der
Firma
Bodenbau Klinkel GmbH
Wettenberg
beim Amtsgericht Gießen unter der Nummer
HRB2395 eingetragen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handels-
gesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Bilanz und die
Gewinn- und Verlustrechnung wurden nach den
Gliederungsschemata gemäß § 266 Abs. 2 HGB
bzw. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Aufstellung des Anhangs nutzt die
Gesellschaft die größenabhängigen
Erleichterungen. Sie hat ferner gemäß § 264
Abs. 1 Satz 4 HGB keinen Lagebericht aufgestellt.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
abgewandten Ansatz- und Bewertungsmethoden wurden stetig
angewendet.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter
der Annahme der Unternehmensfortführung
(§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen
entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
von 3 Jahren, bewertet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände nach der linearen Methode
vorgenommen.
Die Bewertungsfreiheit für geringwertige
Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis € 800
wurde in vollem Umfang genutzt.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu
Anschaffungskosten bewertet.
Die Bewertung der in Arbeit befindlichen
Aufträge erfolgt zu Herstellungskosten bzw. dem
niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag.
Forderungen, sonstige Vermögengegenstände
und die liquiden Mittel sind mit dem Nennbetrag bilanziert.
Erkennbaren Risiken ist durch entsprechende
Wertberichtigung angemessen Rechnung getragen worden. Zur
Deckung des allgemeinen Kreditrisikos, der
Skontiabzüge, der Zinsverluste sowie der Mahn- und
Beitreibungskosten sind bei den Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen durch Pauschalabwertung vorgenommen worden.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für
alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Eine
Abzinsung gemäß
§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB
war nicht erforderlich, da sämtliche
Rückstellungen eine Restlaufzeit von einem Jahr haben.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III.
Angaben zur Bilanz
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen
insgesamt 75.653,61 Euro.
Gewinn-/Verlustvortrag bei teilweiser
Ergebnisverwendung
Bei Aufstellung der Bilanz unter
Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung
wurde im Bilanzgewinn ein Gewinnvortrag von Euro 308.906,19
einbezogen.
Fristigkeit der Verbindlichkeiten und Sicherheiten
Bei den Lieferantenverbindlichkeiten bestehen die
üblichen Eigentumsvorbehalte.
Sämtliche Verbindlichkeiten sind innerhalb eines
Jahres fällig.
IV.
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 6,75.
Geschäftsführer
Geschäftsführer war im Geschäftsjahr
2018 Herr Otto Klinkel, Geschäftsführer,
Wettenberg.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Unterschrift der Geschäftsführung
Wettenberg, den 26.
März 2019
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Otto Klinkel
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Geschäftsführer
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.04.2019 festgestellt.
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