Mynaric Lasercom GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Louise Helmbold seit 5.5.2026 | Prokura |
Markus Mannl seit 5.5.2026 | Prokura |
Martin Kelterer seit 17.11.2025 | Prokura |
Joachim Horwath seit 17.9.2024 | Geschäftsführer |
Thomas Karst seit 18.1.2024 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Mynaric Systems GmbHGilchingJahresabschluss 2020Bilanz zum 31. Dezember 2020AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2020
Anhang zum Jahresabschluss zum 31.12.2020A. ALLGEMEINE ANGABENDie Mynaric Systems GmbH mit Sitz in Gilching ist unter
der Nummer HRB 246966 im Handelsregister beim Amtsgericht
München eingetragen.
Im Zuge der organisatorischen Umstrukturierung der
Mynaric-Gruppe wurde der Geschäftsbetrieb der Mynaric
Systems GmbH zum 31. Dezember 2020 eingestellt. Eine
Liquidation der Gesellschaft wurde bis zum Zeitpunkt der
Erstellung des Jahresabschlusses nicht beschlossen.
Die Gesellschaft berät Kunden und setzt Konzepte
und System-Design von Kommunikationsnetzwerken nach
Kundenwünschen um. Der Finanzierungsbedarf wird durch
den Allein-Gesellschafter Mynaric AG gedeckt.
Die Mynaric Systems GmbH ist am Bilanzstichtag eine
kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 HGB,
die auch die Merkmale i.S.v. §267a HGB erfüllt.
Die größenabhängigen Erleichterungen bei
der Erstellung des Jahresabschlusses wurden teilweise in
Anspruch genommen.
Der Jahresabschluss wird auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) sowie den
ergänzenden Regelungen des GmbH-Gesetzes erstellt. Der
Jahresabschluss entspricht den Gliederungsvorschriften der
§§ 265 ff. HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB erstellt.
B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENAufgrund der Einstellung des Geschäftsbetriebs der
Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 wurde bei der
Bilanzierung und Bewertung nicht von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
trägt allen erkennbaren Risiken nach den
Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung Rechnung und wurde nach handelsrechtlichen
Grundsätzen unter Beachtung der Besonderheiten, die
aus der negativen Fortführungsprognose der
Gesellschaft resultieren, bewertet.
Dabei wurden die Vermögensgegenstände zu
fortgeführten Anschaffungs- /Herstellungskosten oder
niedrigeren beizulegenden Werten bzw. Liquidationswerten
bewertet.
Die Immateriellen Vermögensgegenstände sowie
die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten vermindert um planmäßige und
-soweit erforderlich -außerplanmäßige
Abschreibungen bewertet.
Die Abschreibungen erfolgten linear über die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Die Zugänge
des Geschäftsjahres wurden zeitanteilig für den
vollen Monat der Anschaffung und auf die folgenden Monate
abgeschrieben.
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 250
wurden im Jahr des Zugangs in voller Höhe als Aufwand
unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
Wirtschaftsgüter mit den Anschaffungskosten zwischen
EUR 250 und EUR 800 wurden als geringwertige
Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung
abgeschrieben.
Unfertige Leistungen wurden zu Herstellungskosten unter
Beachtung der verlustfreien Bewertung bilanziert. Die
Herstellungskosten beinhalten Fertigungseinzel- und
Fertigungsgemeinkosten sowie den Werteverzehr des
Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung
veranlasst ist, und angemessene Teile der
Verwaltungskosten. In den Herstellungskosten sind keine
Fremdkapitalzinsen enthalten. Zugehörige erhaltene
Anzahlungen wurden separat unter den Verbindlichkeiten
ausgewiesen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
wurden zum Nennwert bewertet. Dabei wurden erkennbare
Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt.
Die Bankguthaben wurden zum Nennwert ausgewiesen.
Der Aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten
Ausgaben vor dem Stichtag, die Aufwendungen für das
Geschäftsjahr 2021 darstellen.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie
wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt,
der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Auf fremde Währung lautende Forderungen und
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr
wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag
umgerechnet. Die Umrechnung von
Geschäftsvorfällen in fremder Währung
erfolgte bei den Forderungen mit dem Geldkurs am
Entstehungstag bzw. mit dem niedrigeren Kurs am
Abschlussstichtag sowie bei den Verbindlichkeiten mit dem
Briefkurs am Entstehungstag bzw. dem höheren Kurs am
Abschlussstichtag.
Für Abweichungen zwischen den handelsrechtlichen
Wertansätzen von Vermögensgegenständen,
Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren
steuerlichen Wertansätzen, die sich in späteren
Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, wurden nach
dem bilanzorientierten Konzept latente Steuern gebildet.
Die sich aus temporären Abweichungen ergebenden
aktiven und passiven latenten Steuern wurden miteinander
verrechnet. Ein verbleibender passiver Saldo wird in der
Bilanz unter dem Posten "Passive latente Steuern"
angesetzt. Ein Überhang an aktiven latenten Steuern
wird nicht angesetzt.
C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ1. AnlagevermögenDie immateriellen Vermögensgegenstände
bestehen ausschließlich aus entgeltlich erworbenen
Lizenzen. Das Sachanlagevermögen enthält die
Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von
TEUR 25 (Vj. TEUR 2).
2. Unfertige ErzeugnisseDie unfertigen Erzeugnisse beinhalten in Produktion
befindliche Laser Terminals.
3. Forderungen und sonstige VermögengegenständeSämtliche ausgewiesenen Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben Restlaufzeiten von bis
zu einem Jahr.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen in
Höhe von TEUR 1.900 (Vj. TEUR 0) aus Forderungen
gegenüber dem Alleingesellschafter Mynaric AG für
ausstehende Einlagen in die Kapitalrücklage. Die
sonstigen Vermögensgegenstände bestehen
hauptsächlich aus Gutschriften.
4. Flüssige MittelDie Flüssigen Mittel bestehen aus Guthaben bei
Kreditinstituten.
5. EigenkapitalDer Alleingesellschafter Mynaric AG hat im
Geschäftsjahr 2020 eine Erhöhung der
Kapitalrücklage über TEUR 2.500 vorgenommen. Die
Einzahlung ist zum Abschlussstichtag noch nicht
vollständig erfolgt. Nach Verrechnung mit
fälligen Verbindlichkeiten gegenüber der Mynaric
AG ist hiervon noch ein Betrag in Höhe von TEUR 1.900
offen.
6. Sonstige RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen enthalten insbesondere
Rückstellungen aus dem Personalbereich in Höhe
von TEUR 766 (Vj. TEUR 171), sonstige Rückstellungen
in Höhe TEUR 32 (Vj. TEUR 3) sowie Rückstellungen
für Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe
von TEUR 8 (Vj. TEUR 2).
7. VerbindlichkeitenIn den Verbindlichkeiten sind zum Bilanzstichtag
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in
Höhe von TEUR 482 (Vj. TEUR 493) enthalten. Sie
betreffen in Höhe von TEUR 481 den
Alleingesellschafter mit eine Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr. Die verbleibenden Verbindlichkeiten haben
ausschließlich eine Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr.
8. Latente SteuernAktive latente Steuern über TEUR 856 (Vj. TEUR 101)
auf den zum 31. Dezember 2020 bestehenden steuerlichen
Verlustvortrag von TEUR 3.088 (Vj. TEUR 365) wurden nicht
aktiviert. Der Ermittlung lag ein durchschnittlicher
Steuersatz in Höhe von 27,725% zugrunde.
D. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGDie Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den
Gliederungsvorschriften des § 275 HGB und wird nach
dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
1. UmsätzeIn den Umsatzerlösen sind Zuschüsse aus
Förderprojekten in Höhe von TEUR 243 (Vj. TEUR 0)
enthalten.
2. Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im
Wesentlichen die verrechneten Shared-Services der
Muttergesellschaft Mynaric AG.
E. SONSTIGE ANGABEN1. Sonstige finanzielle VerpflichtungenFür den Zeitraum ab 2021 liegen keine sonstigen
finanziellen Verpflichtungen vor (Vj. TEUR 1).
2. MitarbeiterzahlWährend des Geschäftsjahres 2020 waren
durchschnittlich 11 Mitarbeiter (Vj. 3) beschäftigt.
3. GeschäftsführerDer Geschäftsführer Dr. Markus Knapek hat, am
12. Oktober 2020, mit sofortiger Wirkung sein Amt als
Geschäftsführer niederlegt. Die
Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 29.
September 2020 Herrn Bulent Altan zum
einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer mit
Wirkung zum 01. Oktober 2020 bestellt. Die Eintragungen im
Handelsregister wurden zum 23. Oktober 2020 vollzogen.
4. ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt vor, den
Bilanzverlust in Höhe von TEUR 3.089, bestehend aus
dem Verlustvortrag 2019 in Höhe von TEUR 366 und dem
Jahresfehlbetrag 2020 in Höhe von TEUR 2.723 auf neue
Rechnung vorzutragen.
5. KonzernzugehörigkeitDie Mynaric Systems GmbH wird in den Konzernabschluss
ihres Alleingesellschafters, der Mynaric AG, einbezogen
(kleinster und größter Kreis von Unternehmen).
Der Konzernabschluss der Mynaric AG wird im elektronischen
Bundesanzeiger offengelegt.
6. NachtragsberichterstattungWie sich die Corona-Pandemie auf die wirtschaftliche
Entwicklung in einzelnen Ländern und letztlich auf die
Mynaric Systems GmbH auswirken wird, hängt sehr stark
von der weiteren Ausbreitung des Virus ab und davon wie
schnell und effektiv die Maßnahmen zu dessen
Eindämmung Wirkung zeigen. Wie lange die Wirtschaft
aufgrund der Corona-Pandemie leiden wird und wie stark die
negativen Folgen auf die Wirtschaft ausfallen werden,
lässt sich aufgrund der gegenwärtig vorliegenden
Informationen nur äußerst schwer
abschätzen. Gleichermaßen sind die finanziellen
Auswirkungen und wirtschaftlichen Konsequenzen für die
Mynaric Systems GmbH aktuell nicht vorhersehbar.
F. UNTERZEICHNUNG DES JAHRESABSCHLUSSESGilching, 31. März 2021
Bulent Altan
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