Fischer Weilheim Management GmbH
Carl-Benz-Straße 31, 73235 Weilheim an der Teck, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hans-Jörg Fischer seit 17.12.2025 | Prokura |
Madeleine Susen Fischer seit 30.7.2024 | Prokura |
Frank Bahner seit 30.7.2024 | Geschäftsführer |
Claus Daniel Bechlars seit 15.11.2023 | Geschäftsführer |
Jens Guido Michel seit 31.1.2022 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 100.00% | |
| 50.00% |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Fischer Weilheim GmbHWeilheim an der TeckJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Bilanz zum 31. Dezember 2019Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019
Anhang für das Geschäftsjahr 2019A. Rechnungslegungsgrundsätze I. Allgemeines Bei der Bilanzierung und Bewertung sind im Jahresabschluss der Fischer Weilheim GmbH, Weilheim an der Teck (Amtsgericht Stuttgart, HRB 230575), die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften angewandt worden. Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen. In Ergänzung des gesetzlichen Gliederungsschemas wurden unter Anwendung von § 265 Abs. 5 HGB folgende Posten in separater Position ausgewiesen:
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Zwischen der Fischer Weilheim GmbH und einer anderen Gesellschaft wurde zum 19. Dezember 2019 ein notarieller Kaufvertrag geschlossen. Dieser Kaufvertrag regelt einen "asset-deal", wodurch der gesamte operative Geschäftsbetrieb bestehend aus Anlagevermögen, Umlaufvermögen, sämtlicher Vertragsverhältnisse sowie sämtliche immaterielle Schutzrechte und Know How zum 31. Dezember 2019 von der anderen Gesellschaft an die Fischer Weilheim GmbH verkauft wurde. Ebenfalls ist ein Übergang sämtlicher Arbeitsverhältnisse (§ 613a BGB) vereinbart. Durch diesen Sachverhalt ist die Vergleichbarkeit der Bilanz mit dem vorherigen Geschäftsjahr nur bedingt möglich. Bei der Gewinn- und Verlustrechnung ist ein Vergleich mit dem Geschäftsjahr 2018 gegeben. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren vorgenommen. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen angesetzt. Beim ab dem 1. Januar 2011 angeschafften oder hergestellten beweglichen Anlagevermögen werden die Abschreibungen linear vorgenommen. Die Nutzungsdauer beträgt bei technischen Anlagen und Maschinen drei bis zwanzig Jahre, bei Gebäuden, anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung drei bis fünfundzwanzig Jahre. Die Abschreibung von Grundstücken, die der Auffüllung von Aushubmaterial dienen, erfolgt quotal entsprechend dem Gesamtvolumen. Seit dem Geschäftsjahr 2018 werden abnutzbare bewegliche geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 analog § 6 Abs. 2 EStG direkt als Aufwand geltend gemacht. Von 2009 bis 2017 wurden abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten über EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 analog § 6 Abs. 2a EStG in einen Sammelposten eingestellt und linear über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Soweit die Gründe für die in früheren Geschäftsjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr bestehen, wird eine Wertaufholung vorgenommen. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten oder zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. In den Herstellungskosten werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen einbezogen. Fremdkapitalzinsen werden nicht mit in die Herstellungskosten einbezogen. Die erhaltenen Anzahlungen werden offen von den Vorräten abgesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung auf Forderungen Rechnung getragen. Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten oder den niedrigeren Börsenkursen bewertet. Die Pensionsverpflichtungen werden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Heubeck-Richttafeln 2018 G) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Zukünftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtung berücksichtigt. Dabei wird derzeit von jährlichen Anpassungen von 2,5 % bei den Entgelten und von 2 % bei den Renten ausgegangen. Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wird in Anwendung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei der Abzinsung pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt. Der zum Abschlussstichtag verwendete Rechnungszinssatz beträgt 2,71 % (i. V. 3,21 %). Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen, unbelastet und insolvenzsicher sind, sowie ausschließlich zur Erfüllung von Schulden aus Pensionsverpflichtungen dienen (Deckungsvermögen), wurden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB unmittelbar mit den korrespondierenden Schulden verrechnet. Das Deckungsvermögen ist zum Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens (Rückdeckungsversicherungen) entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 4 Satz 3 HGB und besteht aus dem sogenannten geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des Versicherungsunternehmens zuzüglich eines gegebenenfalls vorhandenen Guthabens aus Beitragsrückerstattungen (so genannte unwiderrufliche Überschussbeteiligung). Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutsche Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Zur Passivierung latenter Steuern verweisen wir auf die Angaben zur Bilanz. B. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens ist integraler Bestandteil des Anhangs. Im Rahmen einer unterjährigen EDV-Umstellung bei der Anlagenbuchführung wurde die Zuordnung mehrerer Anlagegüter zu den Unterpositionen des Anlagevermögens geändert. Diese Umgliederungen sind im Anlagespiegel separat dargestellt. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Unter den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht werden Forderungen aus Lieferung und Leistung in Höhe von TEUR 625 (i. V. TEUR 383) ausgewiesen. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind Darlehen gegenüber Organmitglieder in Höhe von TEUR 214 ausgewiesen. Dieses Darlehen wird mit einem jährlichen Zinssatz vom 1 % über Basis-Zinssatz mindestens jedoch mit 0,25 % verzinst. 3. Sonstige Wertpapiere Die Gesellschaft hält zum Bilanzstichtag mehr als 10% Anteile am Investmentfonds Celerius-Gl Multi Asset Fund. Hierbei handelt es sich um einen Multi-Asset-Fonds, der in internationale Aktien, Anleihen sowie Aktien- und Rentenfonds investiert. Der Zeitwert der Anteile beträgt zum 31. Dezember 2019 TEUR 12.607, woraus sich eine Differenz zum Buchwert (TEUR 11.072) von TEUR 1.535 ergibt. Im Geschäftsjahr sind Ausschüttung in Höhe von TEUR 10 erfolgt. Von den ausgewiesenen sonstigen Wertpapieren sind Wertpapiere mit einem Buchwert von TEUR 157 (i. V. TEUR 136) an Mitarbeiter zur Sicherung von Arbeitszeitguthaben verpfändet; somit ist die Gesellschaft in der Verfügung über diesen Betrag beschränkt. 4. Flüssige Mittel Der Posten enthält die Guthaben bei Kreditinstituten sowie Kassenbestände. 5. Eigenkapital Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Unterschiedsbetrag in Höhe von EUR 267.384,00. Dieser ist nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB ausschüttungsgesperrt. 6. Pensionsrückstellungen Angaben zur Verrechnung mit Deckungsvermögen nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB:
Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens (Rückdeckungsversicherungsvertrag) wurde mit dem Aktivwert bewertet, der aus dem zum Schluss der Versicherungsperiode berechneten Deckungskapital, mindestens jedoch aus dem garantierten Rückkaufswert, sofern ein solcher vereinbart ist, bzw. aus dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital abgeleitet ist. Auf die UKW-Gruppenunterstützungskasse für mittelständische Unternehmen e. V., Wiesbaden, sind Altersversorgungsverpflichtungen von Mitarbeitern in Form von rückgedeckten beitragsorientierten Direktzusagen ausgelagert. Das bei der Gruppenunterstützungskasse bilanzierte Deckungskapital für diese Zusagen beläuft sich zum Bilanzstichtag auf EUR 1.561.608,63. 7. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Verpflichtungen aus Auffüllplätzen und deren Rekultivierung (TEUR 4.807), Personalkosten (TEUR 3.491), Entkontaminierungs- und Rückbau von Grundstücken (TEUR 1.633), ausstehender Rechnungen (TEUR 865) sowie aus unterlassenen Instandhaltungen (TEUR 757). 8. Verbindlichkeiten Die Angaben zu den Verbindlichkeiten ergeben sich aus nachfolgender Tabelle:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen in Höhe von TEUR 222 (i. V. TEUR 70) Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung. 9. Latente Steuern Latente Steuern werden insbesondere für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Sachanlagen, Wertpapieren, Pensionsrückstellungen und sonstigen Rückstellungen ermittelt. Die Bewertung der temporären Differenzen erfolgt mit dem für das Geschäftsjahr geltenden kombinierten Steuersatz für Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer von 29,3 %. Die latenten Steuern haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt.
C. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse lassen sich wie folgt nach Tätigkeitsbereichen verteilen:
2. Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 4.964 enthalten. Es handelt sich im Wesentlichen um Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens, Zuschreibungen sowie Erträge aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen. 3. Personalaufwand Im Posten "Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung" sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von EUR 71.404,01 (i. V. EUR 38.895,92) enthalten. 4. Finanzergebnis Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen betreffen in Höhe von EUR 71.060,00 (i. V. EUR 77.724,00) Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen. Angaben zur Verrechnung mit Deckungsvermögen nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB in der Gewinn- und Verlustrechnung:
5. Steuern vom Einkommen und Ertrag In den Steuern vom Einkommen und Ertrag sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 495 aus Steuernachzahlungen für Vorjahre ausgewiesen. Die Steueraufwendungen enthalten Erträge aus der Auflösung passiver latenter Steuern in Höhe von TEUR 359 (i. V. TEUR 443). 6. Außergewöhnliche Aufwendungen und Erträge Im Geschäftsjahr 2019 sind außergewöhnliche Erträge von insgesamt TEUR 3.878 angefallen, die in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten sind. Diese betreffen in Höhe von TEUR 2.296 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sowie in Höhe von TEUR 1.582 Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens. D. Sonstige Angaben 1. Beteiligungsverhältnisse Die Gesellschaft hält am Bilanzstichtag an folgenden Unternehmen eine Beteiligung im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB:
* vorläufiger Jahresabschluss 31. Dezember
2019
2. Personal Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer beträgt:
3. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestehen Mitgliedschaften in Arbeitsgemeinschaften, für die jeweils eine unbeschränkte gesamtschuldnerische Haftung besteht. Mit einer Inanspruchnahme dieser nicht quantifizierbaren Haftungsverhältnisse ist zum Aufstellungszeitpunkt nicht zu rechnen. Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen (TEUR 2.267). 4. Organe der Gesellschaft Geschäftsführer sind bzw. waren:
Auf die Angabe der Organbezüge nach § 285 Nr. 9 a HGB wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Für frühere Mitglieder der Geschäftsführung bzw. deren Hinterbliebene sind Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 1.940 bilanziert. Die Gesamtbezüge dieser Personen gruppe im Geschäftsjahr betrugen TEUR 139. Der Beirat setzt sich wie folgt zusammen:
Die Gesamtbezüge des Beirats im Geschäftsjahr belaufen sich auf TEUR 41 (i. V. TEUR 33). 5. Honorar für Leistungen des Abschlussprüfers Die Honorare für Abschlussprüfungsleistungen des gesetzlichen Abschlussprüfers betrugen für das Geschäftsjahr 2019 insgesamt TEUR 46. 6. Nachtragsbericht Corona-Krise Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat am 30. Januar 2020 aufgrund der rasanten Ausbreitung des Coronavirus den internationalen Gesundheitsnotstand ausgerufen. Seit dem 11. März 2020 wird die Verbreitung des Coronavirus durch die WHO nunmehr als Pandemie eingestuft. Der weitere Verlauf der Ausbreitung des Coronavirus sowie die Folgen für den Geschäftsverlauf der Fischer Weilheim GmbH werden laufend überwacht. Die Gesellschaft geht aktuell davon aus, dass die Corona-Krise negative Auswirkungen auf die Umsatzerlöse haben wird. Gegenmaßnahmen insbesondere in Form von Kostenanpassungen werden eingeleitet. Weitere Ausführungen hierzu sind im Lagebericht im Prognosebericht enthalten. Erwerb von Unternehmensanteilen Die Fischer Weilheim GmbH hat mit Kaufvertrag vom 27. Februar 2020 100 % der Anteile an einer Kapitalgesellschaft erworben. Dadurch bestehen weitere Transportmöglichkeiten insbesondere über den Wasserweg am Hafen Stuttgart. 7. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, 25 % des Jahresüberschusses in Höhe von EUR 692.004,87 (EUR 2.768.019,46 x 25 %) auszuschütten und 25 % des Jahresüberschusses in Höhe von EUR 692.004,87 in die Gewinnrücklage nach § 272 Abs. 3 HGB einzustellen. Der verbleibende Restbetrag in Höhe von EUR 1.384.009,72 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Weilheim an der Teck, den 15. Dezember 2020 Fischer Weilheim GmbH vertreten durch die Geschäftsführung Hans-Jörg Fischer, Geschäftsführer Udo Kolb, Geschäftsführer Thomas Böger, Geschäftsführer Angabe gemäß § 328 HGB Der Jahresabschluss der Fischer Weilheim GmbH, Weilheim an der Teck, für das Geschäftsjahr 2019 ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18. Dezember 2020 fest gestellt worden. Entwicklung des Anlagevermögens der Fischer Weilheim GmbH, Weilheim an der Teck, im Geschäftsjahr 2019
Lagebericht für das Geschäftsjahr 20191. Geschäft und Rahmenbedingungen Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Transportunternehmens, die Aufbereitung von Baustoffen, die Durchführung von maschinellen Abbruch- und Erdarbeiten, der Handel mit Baustoffen, Baumaschinen, Kraftfahrzeugen, einschließlich Teilen und Zubehör sowie die Sanierung von Altlasten und das Betreiben von Recyclingplätzen. Das Jahr 2019 war weiterhin geprägt von der positiven wirtschaftlichen Entwicklung der Bauwirtschaft in Deutschland. Das Jahr 2019 war für FISCHER nach der im vorangegangenen Geschäftsjahr stark gestiegenen Gesamtleistung durch deren Konsolidierung gekennzeichnet, die sich aus dem positiven Branchenumfeld der Baubranche sowie der konjunkturellen Situation im Großraum Stuttgart ergeben hat. Das Unternehmen konnte aufgrund seiner guten Reputation im Marktumfeld interessante Aufträge sichern. Die Auftragslage ist als gut zu bezeichnen. Die Gesamtleistung (Umsatzerlöse und Bestandsveränderungen unfertiger Leistungen) unseres Unternehmens beträgt im Geschäftsjahr TEUR 112.228 (i. V. TEUR 145.940). Der Umsatz beträgt im Geschäftsjahr 2019 TEUR 59.814 (i.V. TEUR 59.424). Der Geschäftsverlauf im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 ist für uns zufriedenstellend. 2. Ertragslage Die Gesamtleistung hat sich im Vorjahresvergleich um ca. 23 % bzw. TEUR 33.712 vermindert. Der Materialaufwand hat sich um ca. 29 % bzw. TEUR 30.029 vermindert. Der Rohertrag hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 8,8 % von TEUR 41.390 in 2018 auf TEUR 38.247 im Geschäftsjahr 2019 vermindert. Das Betriebsergebnis beträgt im Geschäftsjahr 2019 TEUR 5.348 (i. V. TEUR 6.288). Damit war ein Rückgang von TEUR 940 zu verzeichnen. Die Gesamtleistungsrendite bezogen auf das Betriebsergebnis betrug 4,8 % (i. V. 4,3 %). Damit wurde für 2019 ein Jahresüberschuss von TEUR 2.768 (i. V. TEUR 3.814) erzielt. 3. Finanzlage Die Investitionstätigkeit umfasste im Geschäftsjahr TEUR 12.690 (i. V. TEUR 11.575) und stieg gegenüber dem Vorjahr um TEUR 1.115 an. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit beträgt TEUR 5.047 (i. V. TEUR - 23.494). Die Finanzmittelfonds, bestehend aus liquiden Mitteln und Wertpapieren des Umlaufvermögens, beträgt zum Geschäftsjahresende TEUR 60.026 bzw. TEUR 12.833 zum Vorjahresende. Die Finanzlage und die Liquidität der Gesellschaft waren stets geordnet. Die Gesellschaft war im Geschäftsjahr jederzeit in der Lage, ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. 4. Vermögenslage Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 29.508 (i. V. TEUR 27.693). Dies entspricht einer Quote von 23,0 % (i. V. 33,7 %). Die Finanzmittel (Wertpapiere und flüssige Mittel) decken 46,7 % (i. V. 15,6 %) des Gesamtkapitals ab. Die Vorräte werden überwiegend durch erhaltene Anzahlungen finanziert. Am Bilanzstichtag werden Wertpapiere zur kurzfristigen Anlage und flüssige Mittel in Höhe von TEUR 60.026 (TEUR 12.833) gehalten. Investitionen Die Investitionen in Anlagevermögen im Geschäftsjahr 2019 mit insgesamt TEUR 16.883 betreffen folgende Hauptposten:
5. Forschung und Entwicklung Aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit betreibt die Gesellschaft keine eigene Forschung und Entwicklung, ist aber von der Forschung und Entwicklung ihrer Zulieferer (insbesondere im Nutzfahrzeug- und Baumaschinenbereich) sowie der Branchenfortentwicklung beeinflusst. 6. Chancen- und Risikobericht Die konjunkturelle Lage in Deutschland war im Jahr 2019 gekennzeichnet durch ein solides und stetiges Wirtschaftswachstum. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes im Jahresdurchschnitt 2019, dem zehnten Wachstumsjahr in Folge, um 0,6 % höher als im Vorjahr. Im vorangegangenen Jahr 2018 war das BIP mit + 1,5 % stärker gewachsen. Eine längerfristige Betrachtung zeigt, dass das Wirtschaftswachstum im Jahr 2019 unter dem zehnjährigen Durchschnittswert von +1,3 % lag. Die Bauwirtschaft hat sich im Jahr 2019 weiter positiv entwickelt. Nach Angaben des statistischen Bundesamtes hat sich der arbeitstäglich- und preisbereinigte Auftragseingang im Bauhauptgewerbe im gesamten Jahr 2019 um 3,0 % gegenüber dem Vorjahr gesteigert. Das Jahr 2020 ist mit guter Auftragslage gestartet. Die Auftragsreichweite lag bei ca. 7 Monaten. Da auch die Wetterbedingungen optimal waren, hatte man mit einem gutem Geschäftsverlauf mindestens auf Basis des Jahres 2019 gerechnet. Allerdings erreichte die Corona-Krise im März 2020 auch die Bauwirtschaft. Führende Wirtschaftsforschungsinstitute prognostizieren für das Jahr 2020 insbesondere aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise einen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland. Dabei reicht die Spannweite in den ab September 2020 veröffentlichten Prognosen von -6,0 %. Die vom Statistischen Bundesamt bekannt gegebenen Baugenehmigungszahlen sind trügerisch. Auch wenn die Zahlen aus statistischer Sicht richtig sind, sind sie leider kein Indiz für die weitere Entwicklung der Baukonjunktur. Die aktuelle Entwicklung beim Corona-Virus macht auch vor der Bauwirtschaft nicht halt. Noch kann sehr schwer abgeschätzt werden, in welchem Ausmaß die Pandemie die Bauwirtschaft treffen wird. Wenn bei der gewerblichen Wirtschaft Aufträge in bedeutendem Umfang wegbrechen, werden Investitionen zurückgestellt, mit entsprechenden Auswirkungen auf den Wirtschaftsbau. Wenn Bauämter wegen des Virus nur schwach oder überhaupt nicht besetzt sind, dann werden keine öffentlichen Aufträge vergeben. Die Auswirkung der Corona-Krise auf künftige Auftragseingänge wird auch für unsere Gesellschaft durch den erwarteten Rückgang des Bruttoinlandsprodukts zu spüren sein. Das Angebot an Entsorgungsmöglichkeiten in der Region Stuttgart ist nahezu ausgeschöpft. Infolgedessen müssen neben steigenden Entsorgungskosten auch längere Fahrtwege zu weiter weg liegenden Deponien berücksichtigt werden. Eigene Deponie- und Verfüllmöglichkeiten verschaffen der Gesellschaft einen Wettbewerbsvorteil in den nächsten Jahren. Durch gezielte Ersatzinvestitionen im Bereich der LKW und Bagger werden wir weiterhin die Energie- und Kostenbilanz verbessern und damit auch auf die Feinstaubbelastung der Umwelt reagieren. Im Folgenden sind die identifizierten Risikoarten zusammengefasst, die einen merklichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben können: Ausfallrisiken: Trotz Bonitätsprüfung der Auftraggeber können Forderungsausfälle und Wertberichtigungen auftreten. Gleichwohl können externe Einflüsse, wie beispielsweise Insolvenzen bei Auftraggebern, zu einem Anstieg der uneinbringlichen Forderungen führen. Liquiditätsrisiken: Liquiditätsrisiken bestehen derzeit nicht. Anstehende Investitionen können aus dem Cash-Flow bedient werden. Vorhandene Kreditlinien sind nicht in Anspruch genommen. 7. Risikoberichterstattung Im Rahmen des unternehmerischen Handelns ist unsere Gesellschaft gleichermaßen mit Chancen und Risiken konfrontiert. Dabei gilt es, mit Risiken verantwortungsvoll umzugehen, sie möglichst zu minimieren und gleichzeitig Chancen zu nutzen. Dies gelingt nur, wenn man diese kontinuierlich identifiziert, bewertet und überwacht. Wesentliche Teile des Risikomanagement-Systems sind eine effiziente Berichterstattung sowie die Bewertung der wesentlichen bestehenden und auftretenden Risiken. Geschäftsleitung und verantwortliche Mitarbeiter informieren sich regelmäßig (wöchentlich bzw. monatlich) über die Risikolage. Seit 1. Februar 2010 ist ein Beirat installiert, der regelmäßig von der Geschäftsleitung über den Geschäftsverlauf unterrichtet wird und im Rahmen der Geschäftsordnung in Entscheidungen eingebunden ist. Vor der Auftragsannahme werden Bonitätsprüfungen durch Auskünfte der Creditreform durchgeführt, die regelmäßig erneuert werden. Ferner betreibt die Fischer Weilheim GmbH ein straffes Forderungsmanagement, um Forderungsausfälle und Wertberichtigungen auf ein Minimum zu reduzieren. Umsätze werden in Euro fakturiert, so dass bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen kein Währungsrisiko besteht. Dasselbe gilt bei der Materialbeschaffung, also bei Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Im Weiteren werden laufend die Entwicklungen am Markt durch Prognoseplanungen im Bereich der Ertragslage und der Liquiditätslage vorgenommen, um das Risiko für das eigene Unternehmen zeitnah bewerten zu können. 8. Prognosebericht Die Gesellschaft wird auch in 2020 und 2021 weiterhin anstreben, eine volle Beschäftigung aller Mitarbeiter und Auslastung der betrieblichen Kapazitäten zu erreichen. Ab 2020 wird das Leistungsspektrum unserer Gesellschaft um den Geschäftsbereich Abbruch erweitert. Dies resultiert aus dem Erwerb des Geschäftsbetriebs von einem Abbruchunternehmen Ende 2019. In unserer ursprünglichen Planung sind wir für 2020 von einer Gesamtleistung in Höhe von ca. EUR 92 Mio. und einer Rendite bezogen auf die Gesamtleistung (Ergebnis vor Steuern in Relation zur Gesamtleistung) in einer Bandbreite von 3 % bis 5 % ausgegangen. Für 2021 wird nach der aktuellen Planung aufgrund der Abrechnung von Großaufträgen eine Gesamtleistung von ca. EUR 145 Mio. und ein positives Ergebnis erwartet. Bedingt durch die Corona-Krise haben wir unsere ursprüngliche Planung im März 2020 überarbeitet und gehen im Vergleich zur ursprünglichen Planung von ca. EUR 12 Mio. geringeren Umsatzerlösen aus. Wir erwarten nach der aktuellen Planung eine Gesamtleistung in Höhe von ca. EUR 80 Mio. (- 13 % gegenüber der ursprünglichen Planung) und durch Kostenanpassungen trotzdem noch ein ausgeglichenes Ergebnis in 2020.
Weilheim an der Teck, den 15. Dezember 2020 Fischer Weilheim GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung Hans-Jörg Fischer, Geschäftsführer Udo Kolb, Geschäftsführer Thomas Böger, Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Fischer Weilheim GmbH, Weilheim an der Teck Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Fischer Weilheim GmbH, Weilheim an der Teck, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Fischer Weilheim GmbH, Weilheim an der Teck, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Beirats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Beirat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Reutlingen, 16. Dezember 2020 Ebner
Stolz GmbH & Co. KG
Matthias Spingler, Wirtschaftsprüfer Matthias Reiber, Wirtschaftsprüfer |
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Selbe AdresseLängenhalde Verwaltungs-GmbH
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Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
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