PRO Beteiligungsgesellschaft mbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alexander Rautmann seit 6.12.2019 | Geschäftsführer |
Andreas Krüger seit 4.6.2013 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Andreas KrügerPRO Beteiligungsgesellschaft mbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AKH GmbHHarsefeldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss wurde unter der Prämisse der Unternehmensfortführung und auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Gesellschaftsvertrages zu beachten. Für die Erstellung des Jahresabschlusses sind die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Aktiva Umlaufvermögen Die flüssigen Mittel (Bank, Kasse u.a.) sind in der Bilanz mit ihrem Nennbetrag enthalten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Sie sind zum Nennwert oder zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Sie haben eine Restlaufzeit bis ein Jahr. Passiva Eigenkapital Das gezeichnete Kapital ist gem. § 272 Abs. 1 HGB mit dem Nennbetrag in Ansatz gebracht. Rückstellungen Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen gem. § 249 Abs. 1 HGB berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages passiviert, der nach § 253 Abs. 1 HGB nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden gem. § 253 Abs. 1 HGB zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Angaben zu Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Harsefeld, 13. August 2024 gez. Andreas Krüger & Alexander Rautmann, Geschäftsführer sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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