EOS
Technologies GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
498.947,52 |
340.808,76 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
491.246,52 |
338.307,76 |
| III.
Finanzanlagen |
7.700,00 |
2.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
122.004,53 |
85.399,78 |
| I.
Vorräte |
22.101,39 |
16.146,14 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
39.303,47 |
41.998,71 |
| III.
Wertpapiere |
13.693,33 |
26.777,15 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
46.906,34 |
477,78 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
39.554,74 |
15.622,29 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
660.506,79 |
441.830,83 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
120.718,00 |
110.496,39 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
84.496,39 |
79.982,97 |
| III.
Jahresüberschuss |
10.221,61 |
4.513,42 |
| B.
Rückstellungen |
4.307,02 |
2.483,39 |
| C.
Verbindlichkeiten |
535.481,77 |
328.851,05 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
83.647,48 |
81.442,63 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
660.506,79 |
441.830,83 |
Anhang zum Jahresabschluss auf den 31.12.2018
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 der Gesellschaft
wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB
unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften §§ 264 ff HGB in der
Fassung des BilRUG sowie der Vorschriften des GmbHG
aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Keine
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten,
gemindert um die nutzungsbedingten, betriebsüblichen
Abschreibungen geminderten Buchwerte ausgewiesen.
Teilwertabschreibungen oder Abschreibungen auf den
niedrigeren beizulegenden Wert waren nicht erforderlich.
Die Forderungen wurden mit dem Nennwert unter
Anwendung des strengen Niederstwertprinzips ausgewiesen,
Forderungsabschreibungen waren nicht notwendig.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Sonstiges
Der Jahresabschluss 2018 wurde festgestellt. In der
Gesellschafterversammlung wurde der Vorschlag der
Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung
angenommen und der Jahresfehlbetrag auf das
Bilanzvortragskonto eingestellt.
sonstige Berichtsbestandteile
Hamburg, den 2.1.2020
Peter Ivanov
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.01.2020 festgestellt.
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