Franz Wand GmbH
Rieperbergstraße 98, 44575 Castrop-Rauxel, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Theo Wand seit 30.6.2004 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Franz Wand GmbHCastrop-RauxelJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BilanzAktiva
sonstige BerichtsbestandteileDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB und den Bestimmungen des BilMoG aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326, 274a HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. I. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Passivierungspflichtige latente Steuern fielen nicht an. Ansonsten wurde für die Ermittlung und den Ansatz von latenten Steuern von der Befreiungsvorschrift für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 274a HGB Gebrauch gemacht. II. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Die liquiden Mittel und das gezeichnete Kapital wurden zum Nominalwert angesetzt. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: 1. Sachanlagen Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden innerhalb der zugelassenen Zeiträume linear und degressiv vorgenommen. Bei beweglichen Anlagegegenständen erfolgte der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung, sobald dies zu höheren Jahresabschreibungen führte. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die geschätzte Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 150 Euro (geringfügige Wirtschaftsgüter) wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben, Wirtschaftsgüter im Wert zwischen 150 Euro und 1.000 Euro in einen Sammelposten eingestellt und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen auf 5 Jahre abgeschreiben (Pool-Abschreibung). 2. Vorräte Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs-/Herstellungskosten angesetzt. 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt, sofern die Forderung zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung noch nicht getilgt war.
4. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. 5. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sonstige Rückstellungen (ohne Steuerrückstellungen)
III. SonstigeAngaben Mitglieder der Geschäftsführung Theo Wand, Gesellschafter und Geschäftsführer (1.1.-31.12.) Haftungsverhältnisse Es bestanden keine Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB. Wirtschaftliche Lage Die allgemein angespannte wirtschaftliche Situation im Umfeld spiegelte sich auch in der wirtschaftlichen Lage der Firma Franz Wand GmbH wider. Das Ergebnis aus 2014 konnte leider nicht wiederhiolt werden. Für 2016 kann aber trotz steigender Kosten im Personalbereich wieder mit einem ausgeglichenen Ergebnis gerechnet werden. Sonstiges Der in der Bilanz ausgewiesene, nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag ist teilweise durch Gesellschafterdarlehen mit erklärtem qualifizierten Rangrücktritt abgesichert. Für andere Darlehen haftet der Gesellschafter auch persönlich. Eine bilanzielle Überschuldung kann deshalb unter diesem Gesichtspunkt nicht festgestellt werden. Ihren finanziellen Verpflichtungen ist die Franz Wand GmbH bis heute noch jederzeit nachgekommen.
Herne, 28.7.2016 gez. Theo Wand, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 28.07.2016 festgestellt. |
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