Stammdaten

Register
Amtsgericht Würzburg HRB 9403
Eingetragen
20.3.2007
Branche
UnternehmensberatungErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Wirtschafts- und Unternehmensberatung von kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Praxen und Kanzleien, insbesondere - Beratung bei Existenzgründung, Controlling und Kostenrechnung, Liquidität, Merger & Acquisition, Sanierung und Nachfolge; -Bewertung von kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Praxen und Kanzleien; - Private Finanz- und Vermögensplanung; - Vermittlung von Unternehmensübertragungen; - Planung und Durchführung von Seminaren, Lehrveranstaltungen und Vorträgen; - IT-, Prozess- und Organisationsberatung; -Interim Management; - Übernahme von Geschäftsbeteiligungen. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Unternehmensverträge, insbesondere Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge abzuschließen.

Historie

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Management

NameRolle
Claus Dr. Böhnlein
seit 26.2.2008
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Claus-Burkard Böhnlein
Am Schaftrieb 20, 97218 GERBRUNN
27.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Acclivio GmbH

Würzburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 0,00 13.500,00
B. Umlaufvermögen 15.914,04 11.334,63
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 305,94 643,39
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 15.608,10 10.691,24
Bilanzsumme, Summe Aktiva 15.914,04 24.834,63

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 15.914,04 24.834,63
I. gezeichnetes Kapital 27.000,00 27.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -13.500,00 0,00
2. eingefordertes Kapital 13.500,00 27.000,00
II. Gewinnvortrag 2.414,04 -2.165,37
Bilanzsumme, Summe Passiva 15.914,04 24.834,63

Anhang

 
1. Allgemeine Angaben
 
Der Jahresabschluss der Acclivio GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

2. Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
 
3. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher
  Maßnahmen
 
3.1 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
 
3.1.1  Buchführung

          Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht.

          Die anfallenden Geschäftsvorfälle wurden von uns mit Hilfe des Programms Kanzlei-Rechnungswesen            der DATEV eG erfasst.

Die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung wird ebenfalls mit elektronischer Datenverarbeitung geführt.

Bei Erstellung des Jahresabschlusses wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethodendes Handels- und Gesellschaftsrechts beachtet.

Vorliegender Jahresabschluss wurde auf Grund der mit dem System DATEV geführten Finanzbuchführung erstellt.


Die Ordnungsmäßigkeit des DATEV-Buchführungs- und Jahresabschlussprogramms Kanzlei-Rechnungswesen wurde zuletzt durch Einzelsystemprüfung der Ernst & Young AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in München, am 08.03.2006 bestätigt.
Eine sachgemäße Anwendung des geprüften Systems lag vor.

3.1.2  Bilanzierung

Der Jahresabschluss der Acclivio GmbH wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetztbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der §§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß entwickelt.

Die Gesellschaft bilanziert - soweit zulässig - unter Beachtung der steuerlichen Ansatzvorschriften. Sie hat die Bilanzierungsmethode gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.

Neben dem auf der Grundlage des Handelsrechts erstellten Jahresabschlusses wurden für den gleichen Abschlusszeitraum eine den Vorschriften des Steuergesetzes entsprechende Überleitungs­rechnung nach § 60 Abs. 2 EStDV gefertigt.

 3.1.3  Bewertung

Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Die Gesellschaft nimmt steuerliche Bewertungswahl­rechte wahr und übernimmt diese "soweit zulässig" in ihre Handelsbilanz. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. Soweit solche Risiken nach dem Bilanzstichtag entstanden sind, wird hierauf hingewiesen.

Die einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung haben wir im Erläuterungsteil ausführlich besprochen.

Die Bewertung erfolgte entsprechend den Bestimmungen des HGB.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

3.2 Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
 
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Durch die Neufassung des § 272 Abs. 1 HGB dürfen ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital künftig nicht mehr aktivisch vor dem Anlagevermögen ausgewiesen werden. Stattdessen sind sie, soweit sie noch nicht eingefordert wurden von dem Posten "Gezeichnetes Kapital" abzusetzen (sog. Nettoausweis). Diese Anpassung an das BilMoG wurde zum 1.1.2010 durchgeführt.

3.3 Haftungsverhältnissse auch nicht bilanzierten Verbindlichkeiten oder nichtbilanzierten sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 251 HGB
 
Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse oder sonstige finanzielle Verpflichtungen zu vermerken:

3.4 Gewinnvortrag/Verlustvortrag

Der Jahresabschluss wurde vor Gewinnverwendung aufgestellt.

4. Sonstige Pflichtangaben
 
4.1 Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die VFE-Lage

Zusätzliche Angaben sind bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage nicht zu beachten.

4.2 Namen der Geschäftsführer
 
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Geschäftsführer: Dr. Claus-Burkard Böhnlein                          ausgeübter Beruf: Diplom-Kaufmann, Diplom-Ingenieur

4.3 Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
 
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen keine Rechte und Pflichten:

Die Angaben beinhalten nicht diejenigen Beträge, die den Geschäftsführern zuzurechnen sind.
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.12.2011 festgestellt.

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