ALLDEKOR GmbH, Heimtextilien, Farben und Tapeten
Selbe AdresseGroßhandel mit Anstrichmitteln
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sascha Gerstmayer seit 20.5.2003 | Geschäftsführer |
Gerd Gerstmayer seit 20.5.2003 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
GHV-GmbHBurgauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangDer Jahresabschluss der GHV-GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden können, sind für Zwecke der Offenlegung insgesamt im Anhang aufgeführt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Für die Offenlegung wurde von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 267, 276, 288 HGB Gebrauch gemacht. Dieser Jahresabschluss ist erstmals nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.05.2009 (BilMoG) aufgestellt. Daher können sich Abweichungen im Vergleich zum Vorjahr ergeben in Bezug auf die verwendete Darstellung, insbesondere der Gliederung sowie auf die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Anlässlich der erstmaligen Anwendung des BilMoG und der damit verbundenen Befreiung von der formellen Stetigkeit für Darstellung und Gliederung waren keine Positionen der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung abweichend zum Vorjahr auszuweisen. Auf die Darstellung der Abweichungen bei Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird unter Bezugnahme auf Art. 67 Abs. 8 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch vom 25.05.2009 (EGHGB) verzichtet. Die Vorjahresvergleichszahlen wurden ebenso nicht angepasst. Die in § 67 EGHGB eingeräumten Wertbeibehaltungs- und Fortführungswahlrechte werden beansprucht. Das gilt insbesonders für nachfolgend dargestellte Sachverhalte: Bei bis 2009 angeschafften Wirtschaftsgütern wird die bisherige Abschreibung fortgeführt. Das gilt gleichermaßen auch für bisher beanspruchte steuerliche Sonderabschreibungen, Abschreibungen wegen Auflösung des Investitionsabzugsbetrags sowie für die Behandlung der geringwertigen Wirtschaftsgüter. Es wurde unter dem Gesichtspunkt der Unternehmensfortführung bewertet. Obwohl buchmäßig zum 31.12.2010 ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag auszuweisen ist, stellen die Gesellschafter durch Beschlüsse (Rangrücktrittsvereinbarung) sicher, dass eine tatsächliche Überschuldung nicht eingetreten ist. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Saldierungen wurden nicht vorgenommen. Die Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres wurden unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch die Bildung von Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. Nicht realisierte Gewinne wurden nicht ausgewiesen. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend dem tatsächlichen Wertverzehr linear oder degressiv vorgenommen. Die steuerlichen Regelungen zum Ansatz von geringwertigen Wirtschaftsgütern wurden angewendet. Es handelt sich hierbei um eine Position, die für die Darstellung des tatsächlichen Vermögens von untergeordneter Bedeutung ist, sodass eine Übernahme des steuerlichen Werts zur Vereinfachung und aus Gründen der Wirtschaftlichkeit zu vertreten ist. Im Einzelnen wurde folgende steuerliche Behandlung übernommen: Die Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 150,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro aber nicht mehr als 1.000,00 Euro wurde ein Sammelposten gebildet, der gleichmäßig über 5 Jahre abgeschrieben wird. Die Ausleihungen wurden zum Nennwert angesetzt und bewertet. Gründe für eine Wertabschreibung lagen nicht vor. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die fertigen Erzeugnisse und Waren wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet oder auf den niedrigeren Marktpreis abgeschrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Berücksichtigung des erkennbaren und latent vorhandenen Ausfallrisikos bewertet. Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ist nur transitorischer Aufwand, der zeitanteilig berücksichtigt wurde, ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Dabei werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB angesetzt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. Von den gesamten bilanzierten Verbindlichkeiten weisen 44.860,24 Euro (Vorjahr: 39.688,12 Euro) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und 212.512,46 Euro (Vorjahr: 227.310,31 Euro) eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren auf. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter betragen 165.074,66 Euro (Vorjahr: 164.659,22 Euro). Die Firma GHV-GmbH hat Verpflichtungen aus der Übernahme von Bürgschaften oder aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten über die in der Bilanz ausgewiesenen Beträge hinaus nicht begründet. Verpflichtungen aus der Übertragung und Begebung von Wechseln bestanden nicht. Verpflichtungen aus Gewährleistungsverträgen bestanden über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus nicht. Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten wurden nicht begründet. Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. In den Bilanzverlust wurde ein Verlustvortrag von 58.247,72 Euro einbezogen. In der Gesellschafterversammlung vom 28.12.2011 wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung angenommen. Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Burgau, den 30.12.2011 gez.: Gerd Gerstmayer, Sascha Gerstmayer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2011 festgestellt. |
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