Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 69385
Eingetragen
8.4.2009
Branche
Großhandel mit Möbeln, Teppichen, Lampen und LeuchtenEinzelhandel mit WohnmöbelnGroßhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten
Gegenstand
ist der Import und der Verkauf von Raumdüften und Wohnaccessoires.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Willi Konert
60.00%
40.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Willi Konert
Elsdorf
15.000 €
60.00%
Kerpen-Blatzheim
10.000 €
40.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Konert Home GmbH

Kerpen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

3,00

294,00

II. Sachanlagen

48.143,00

48.307,00

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

334.507,75

307.717,65

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

104.323,57

131.065,14

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

92.481,58

68.338,23

C. Rechnungsabgrenzungsposten

16.960,40

101.083,44

Summe Aktiva

596.419,30

656.805,46



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

381.576,99

393.100,67

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

15.287,42

19.676,29

B. Rückstellungen

18.668,91

64.784,30

C. Verbindlichkeiten

155.885,98

154.244,20

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

596.419,30

656.805,46

ANHANG

Der Jahresabschluss der Konert Home GmbH in 50171 Kerpen auf den 31.12.2023 wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG sowie ggf. des Gesellschaftsvertrages zu beachten.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen auf Zugänge im Geschäftsjahr wurden zeitanteilig berechnet. Bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,-- € wurden in voller Höhe abgeschrieben.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.

Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen.

Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

Der Betrag der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr beläuft sich auf 20.342,01 € (Vorjahr: 26.642,01 €).

Die sonstigen Rückstellungen betreffen u.a. die Kosten für die Erstellung, Aufbewahrung und Offenlegung des Jahresabschlusses sowie für die Anfertigung der Steuererklärungen.

 

Kerpen, den 17. März 2025

gez. Wilhelm Konert

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 17. März 2025

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