G & G Beratungs- und Beteiligungs- GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Aleksandar Burch seit 11.9.2008 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Burch GmbHPirmasensJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
AnhangAllgemeine Angaben Der Abschluss der Firma Burch GmbH wurde basierend auf den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes aufgestellt, wobei es sich gemäß den in § 267 HGB definierten Größenklassen vorliegend um eine kleine Kapitalgesellschaft handelt. Ergänzend hierzu waren die Regelungen des GmbH - Gesetzes zu beachten. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem BilMoG wurden die Vorjahresvergleichzahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Angaben zu Bilanzierungs - und Bewertungsmethoden, steuerrechtlichen Maßnahmen sowie zu Posten der Bilanz und der G&V a. Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt, und soweit sie der Abnutzung unterlagen, um die planmäßige AfA vermindert. Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung der planmäßigen AfA. b. Forderungen Finanzanlagen wurden zu Nennwerten bewertet. Der ausgewiesene Forderungsbestand sowie der Bestand an sonstigen Vermögensgegenständen wurde unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. c. Verbindlichkeiten und Rückstellungen 1. Für ungewisse Verbindlichkeiten wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Auf Grund der unterschiedlichen Bewertung von Sachanlagevermögen in der Handels- und Steuerbilanz, wurde in der Handelsbilanz eine Rückstellung für latente Steuern gebildet. Die latente Steuerrückstellung setzt sich wie folgt zusammen:
2. Die bestehenden Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt, wobei hinsichtlich des Gesamtbetrages an Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr auf die Bilanz verwiesen wird. Darüber hinausgehende Haftungsverhältnisse oder sonstige finanzielle Verpflichtungen waren nicht gegeben. d. Feststellung des Jahresabschlusses und Ergebnisverwendung Der vorliegende Jahresabschluss der Firma Burch GmbH wurde am 28. Juni 2012 durch die Gesellschafterversammlung gebilligt und festgestellt. 2. Ergänzende Angaben a. Geschäftsführung Geschäftsführer der Gesellschaft war im Berichtsjahr Herr Aleksandar Burch, 66978 Clausen. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 28.06.2012 festgestellt. |
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