b.comp
GmbH
Langen
(Hessen)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.270,00 |
9.625,00 |
| I.
Sachanlagen |
5.270,00 |
9.625,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
26.111,51 |
14.072,98 |
| I.
Vorräte |
5.790,00 |
2.115,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
13.747,16 |
10.964,03 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.574,35 |
993,95 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
247,00 |
247,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
31.628,51 |
23.944,98 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
12.220,72 |
12.320,78 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
37.500,00 |
37.500,00 |
| II.
Verlustvortrag |
25.179,22 |
18.449,02 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
100,06 |
6.730,20 |
| B.
Rückstellungen |
2.000,00 |
2.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
17.407,79 |
9.624,20 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
17.407,79 |
9.624,20 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
31.628,51 |
23.944,98 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss ist nach den Bestimmungen
des 3. Buches des HGB und den ergänzenden
Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gewinn-
und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde erstmals auch unter
Berücksichtigung der Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Die bisherige Form der Darstellung und die bisher
angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Auf die Abgrenzung latenter Steuern wurde
aufgrund der Befreiungsvorschriften des § 274a
HGB für kleine Kapitalgesellschaften verzichtet.
2. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
und der Gewinn- und Verlustrechnung
Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten, abzüglich der bisher
aufgelaufenen und im Geschäftsjahr
planmäßig
fortgeführten Abschreibungen, bewertet.
Das Anlagevermögen wird nach Maßgabe
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
planmäßig abgeschrieben. Es kommt die lineare
Abschreibungsmethode zur Anwendung. Bei den
geringwertigen Wirtschaftsgütern des
Anlagevermögens die bis 2009 angeschafft wurden
und Einzelanschaffungswerten zwischen € 150,00
und € 1.000,00 aufwiesen, wurde von der
Poolabschreibung gem. § 6 Abs. 2a
EStG in vollem Umfang Gebrauch gemacht. Bei den
aktuell angeschafften geringwertigen
Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens wird von
der Sofort- abschreibung gemäß § 6
Abs. 2 EStG in vollem Umfang Gebrauch gemacht.
Die unfertigen Leistungen sind zu
Anschaffungskosten bewertet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum
Nennwert angesetzt und kurzfristig fällig.
Risiken eines nicht termingerechten Zahlungseingangs sind,
durch angemessene Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen,
berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle bis zur
Bilanzerstellung bekannt gewordenen ungewissen
Schulden, Verluste und Risiken, die das
abgelaufene Geschäftsjahr betreffen.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen
Rückzahlungsbeträgen passiviert und
kurzfristig fällig.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
beträgt EUR 0,00.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen sind in branchenüblichem Umfang durch
Eigentumsvorbehalte gesichert.
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten in
Höhe von EUR 9.623,98 Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sowie EUR 2.221,86 Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen.
Die ausgewiesenen sonstigen Verbindlichkeiten
enthalten die nachfolgend dargestellten Posten:
- aus Steuern:
EUR 5.561,95 (Vorjahr:
EUR 0,00)
- im Rahmen der sozialen Sicherheit:
EUR
0,00 (Vorjahr: EUR 0,00)
Zum Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251
HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
3. Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr:
Herr Thorsten E. Knabe
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Von der Schutzklausel gemäß §
286 Abs. 4 HGB wird Gebrauch gemacht.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.09.2011
festgestellt.
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