Systems
Software Services GmbH
Much
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
246.154,25 |
245.517,25 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
246.152,25 |
245.515,25 |
| B.
Umlaufvermögen |
305.658,43 |
369.155,45 |
| I.
Vorräte |
16.111,36 |
17.069,29 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
149.739,56 |
218.370,59 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
139.807,51 |
133.715,57 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.619,91 |
2.412,27 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
128.989,08 |
124.237,36 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
683.421,67 |
741.322,33 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.587,18 |
26.587,18 |
| II.
Bilanzverlust |
155.576,26 |
150.824,54 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
128.989,08 |
124.237,36 |
| B.
Rückstellungen |
572.071,00 |
524.594,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
111.350,67 |
216.728,33 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
683.421,67 |
741.322,33 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§ 265 I 2, 266 ff.
HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die
bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden soweit
erforderlich angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit
liegt nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen
wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung
immaterieller Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Die
beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben.
Außerplanmäßige Abschreibungen wurden
nicht vorgenommen. Geringwertige
Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis
zu € 410 wurden aus Vereinfachungsgründen
entsprechend § 6 II EStG im Jahr der Anschaffung voll
abgeschrieben, gleichzeitig wird ihr Abgang unterstellt.
Für geringwertige Vermögensgegenstände aus
Vorjahren wurde der steuerliche Sammelposten nach § 6
II a EStG fortgeführt.
Die Bewertung der
Vorräte (Waren) erfolgte zu Anschaffungskosten.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum
Nominalbetrag angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Rückstellungen für Pensionen werden mit
dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Methode notwendig und
erforderlich ist (§ 253 I 2 HGB). Für die
Berechnung wurden der durchschnittliche Marktzins für
eine Restlaufzeit von 15 Jahren, der von der deutschen
Bundesbank bekanntgegeben wurde, sowie die Sterbetafeln
nach Dr. Klaus Heubeck "Richtlinien 2005 G"
berücksichtigt.
Bei der Bildung der
Sonstigen Rückstellungen wurde allen
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten im
Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
Rechnung getragen. Sie sind mit dem Erfüllungsbetrag
bewertet (§ 253 I 2 HGB).
Die
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).
Zum Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251
HGB.
C. Erläuterungen zur Bilanz
Die Ermittlung der
Rückstellung für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen erfolgte entsprechend § 253 I 2
HGB unter Anwendung der Projektet Unit Credit Methodes
(PUCM). Unter Hinweis auf § 285 Nr. 24 HGB wurde ein
Rechnungszins von 5,15 % unter der Annahme einer
Restlaufzeit von 15 Jahren angesetzt. Es wurden die
Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2005G"
zugrunde gelegt.
Für die Bewertung zum Übergangsstichtag am
01.01.2010 betrug der Rechnungszins abweichend 5,25 %.
Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellung nach BILMOG ergibt sich ein
zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in
Höhe von € 20.696,00. Es wurde Gebrauch gemacht
von der Regelung des Art. 67 I 1 EGHGB. Ein Betrag von
€ 1.380,00 wurde zum 01.01.2010 der
Pensionsrückstellung zugeführt und als
außerordentlicher Aufwand ausgewiesen.
Im Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag in Höhe
von € 150.824,54 enthalten.
D. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt
durch den Geschäftsführer Herrn Gordon C.
Davis.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 266
und 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.02.2012 festgestellt.
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