Herstellung von Turbinen
Netzwerke Merzig GmbH
Am Gaswerk 10, 66663 Merzig, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martin Entenmann seit 11.7.2025 | Geschäftsführer |
Hans Jürgen Blasius seit 13.8.2007 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadtwerke Merzig GmbH | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Netzwerke Merzig GmbHMerzigJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31.12.2023AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. - 31.12.2023
Anhang 2023I. VORBEMERKUNG ZUR BILANZ UND ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Die Netzwerke Merzig GmbH, Merzig, ist beim Amtsgericht Saarbrücken (Handelsregister B) unter der Handelsregisternummer HRB 16551 gemeldet. Die Netzwerke Merzig GmbH hat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 entsprechend den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes erstellt. Zusätzlich wurden gem. § 6b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) getrennte Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen für die Netzbereiche der Strom- und Gasversorgung sowie Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme aufgestellt, die als Anlage beigefügt sind. Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach den Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 (Gesamtkostenverfahren) des HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 Abs. 2 HGB wurde erweitert um die Posten Konzessionsabgaben, Ertrag aus Verlustübernahme bzw. Aufwand aus Ergebnisabführungsvertrag. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Zahlenangaben erfolgen in Tausend Euro (T€) oder in Euro (€). II. ERLÄUTERUNGEN UND ERGÄNZENDE ANGABEN ZU EINZELNEN POSTEN VON BILANZ SOWIE GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG BEZÜGLICH AUSWEIS; BILANZIERUNG UND BEWERTUNG 1. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen mit einer Nutzungsdauer von 3 Jahren angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Wertansätze der technischen Anlagen und Maschinen (Zähl- und Messeinrichtungen) liegen einer Nutzungsdauer in der Regel von 10 Jahren zugrunde, die der immateriellen Vermögensgegenstände von 3 Jahren. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Erkennbare Risiken wurden durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Die geleisteten Anzahlungen wurden zum Nennbetrag angesetzt. Die Flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie decken sämtliche erkennbaren Risiken ab. Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Bedingt durch die steuerliche Verbundenheit mit der Stadtwerke Merzig GmbH ist alleinige Steuerschuldnerin die Organträgerin, d.h. auch tatsächliche und latente Steuern der Netzwerke Merzig GmbH sind vollständig in dem Jahresabschluss der Stadtwerke Merzig GmbH auszuweisen. 2. ANGABEN ZU DEN POSTEN DER BILANZ UND DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 2.1. Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagengitter § 284 Abs. 3 HGB) Die Entwicklung des Anlagevermögens wird im separaten Anlagengitter als Anlage des Anhangs dargestellt. 2.2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände In den Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenständen sind wie im Vorjahr keine Beträge mit einer Restlaufzeit über einem Jahr enthalten. Die Sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen den Posten Debitorische Kreditoren (T€ 1.163; Vorjahr T€ 27). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen in voller Höhe den Gesellschafter Stadtwerke Merzig GmbH. Sie resultieren aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (T€ 0; Vorjahr T€ 1.064) sowie aus Forderungen aus dem Ergebnisabführungsvertrag T€ 1.689. 2.3. Eigenkapital Das Stammkapital beträgt unverändert T€ 100 und ist vollständig eingezahlt. 2.4. Rückstellungen Bei den Sonstigen Rückstellungen (T€ 901; Vj. T€ 2.505) handelt es sich um Rückstellungen für Prüfungs- und Beratungskosten (T€ 27; Vj. T€ 45), Rückstellungen aus der Netzentgeltregulierung (T€ 609; Vj. T€ 2.191), für ausstehende Rechnungen (T€ 23; Vj. T€ 22), für die EEG-Umlage (T€ 0; Vj. T€ 18), für die KWKG-Umlage (T€ 2; Vj. T€ 0) und für Rückforderungsansprüche (T€ 240; Vj. T€ 228). 2.5. Verbindlichkeiten In den Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr keine Beträge mit einer Restlaufzeit über einem Jahr enthalten. 2.6. Umsatzerlöse Die erzielten Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt auf:
Die Umsatzerlöse wurden wie im Vorjahr ausschließlich im Inland erzielt. 2.7. Materialaufwand Der Materialaufwand beinhaltet Aufwendungen für:
Im Geschäftsjahr 2023 betrug die Konzessionsabgabe aus der Stromversorgung insgesamt T€ 876 (Vj. T€ 947) und im Bereich der Gasversorgung T€ 81 (Vj. T€ 81). 2.8. Sonstige betriebliche Aufwendungen Im Geschäftsjahr 2023 betrugen die periodenfremden Aufwendungen (Rückforderungsansprüche aus Vorjahren) T€ 12 (Vj. T€ 9). Beiträge und Gebühren sind mit T€ 35 (Vj. T€ 37) enthalten, Rechts- und Beratungskosten mit T€ 20 (Vj. T€ 36). Für Forderungsausbuchungen oder für die Zuführung von Einzel- bzw. Pauschalwertberichtungen zu Forderungen sind im Geschäftsjahr Aufwendungen in Höhe von T€ 48 (Vj. T€ 4) entstanden. 2.9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Beim Zinsaufwand von T€ 61 (Vj. T€ 55) handelt es um Zinsen des Finanzclearing. 2.10. Ertrag aus Verlustübernahme Der Posten zeigt den Ertrag aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der SWM GmbH. III. SONSTIGE ANGABEN 1. Angabe des Geschäftsführers und der Mitglieder des Aufsichtsrates (§ 285 Nr. 10 HGB) Die Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtwerke Merzig GmbH sind gleichzeitig auch Mitglieder des Aufsichtsrates der Netzwerke Merzig GmbH (§ 10 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages). Im abgelaufenen Geschäftsjahr gehörten folgende Personen der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat an: Geschäftsführung: Jürgen Blasius, Geschäftsführer Aufsichtsrat: Vorsitzender des Aufsichtsrates: Oberbürgermeister Marcus Hoffeld Stellvertreter: Michael Dewald, Geschäftsführer, energis GmbH, Saarbrücken Weitere Mitglieder des Aufsichtsrates: Jürgen Auweiler, Diplom-Betriebswirt, Stadtratsmitglied Alexander Boos, Kaufmann, Stadtratsmitglied Matthias Görgen, Bahnbeamter i.R., Stadtratsmitglied Frank Hackenberger, Dipl.-Ing. Maschinenbau, Stadtratsmitglied Manfred Klein, Techn. Leiter i.R., Stadtratsmitglied Manfred Klein, Verwaltungsdirektor, Stadtratsmitglied Wolfgang Klose, Dipl.-Ing. Nachrichtentechnik, Stadtratsmitglied Aljoscha Pilger, Master of Science, Encevo Deutschland GmbH, Saarbrücken Martin Backes, Jurist (Ass.jur.), VSE AG, Saarbrücken Roman Fixemer, Diplom-Ingenieur, energis GmbH, Saarbrücken Manuel Klingler, Diplom-Wirtschaftsingenieur MBA, VSE AG, Saarbrücken Stefan König, Geschäftsführer, FAMIS GmbH, Saarbrücken Georg Schmitt, Rechtsanwalt, VSE AG, Saarbrücken Felix Kremser, Syndikusrechtsanwalt, VSE AG, Saarbrücken, ab 01.03.2023 Arbeitnehmervertreter: Thomas Büdinger, Vorarbeiter Dirk Kolbusch, kfm. Angestellter 2. Angabe der Bezüge des Geschäftsführungsorgans und des Aufsichtsrates Die Geschäftsführung erhielt keine Vergütung von der NWM, Aufsichtsratsvergütungen wurden ebenfalls nicht gezahlt. 3. Gesamthonorar des Abschlussprüfers Die Angaben zum Gesamthonorar des Abschlussprüfers nach § 285 Nr. 17 HGB werden im Konzernabschluss der Muttergesellschaft gemacht. 4. Weitere Angaben - Konzernbeziehung Das Stammkapital der Gesellschaft wird unverändert zu 100 % von der Stadtwerke Merzig GmbH gehalten. Deren Stammkapital wird mit 50,1 % (T€ 7.685,3) von der Beteiligungsgesellschaft der Kreisstadt Merzig mbH und mit 49,9 % (T€ 7.654,7) von der energis GmbH gehalten. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Beteiligungsgesellschaft der Kreisstadt Merzig mbH, Merzig, einbezogen. Der Konzernabschluss der Beteiligungsgesellschaft der Kreisstadt Merzig mbH, Merzig, wird im Bundesanzeiger hinterlegt (http://www.Bundesanzeiger.de). Der Kreis der in den Konzernabschluss einbezogenen drei inländischen Unternehmen sind die Stadtwerke Merzig GmbH, die Netzwerke Merzig GmbH und die Merziger Bäder-Gesellschaft mbH. - Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Gesellschaft hat aus den Pachtverträgen für das Strom- und Gasnetz sowie aus Betriebsführungs- und Geschäftsbesorgungsverträgen finanzielle Verpflichtungen bis 2023 i. H. v. T€ 3.581, davon gegenüber verbundenen Unternehmen T€ 3.581. - Angabe der durchschnittlichen Arbeitnehmerzahl (§ 285 Nr. 7 HGB) Die Gesellschaft verfügt wie im Vorjahr über kein eigenes Personal. 5. Angaben nach § 6b EnWG Geschäfte größeren Umfangs, die mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen der Netzwerke Merzig GmbH getätigt wurden Im Geschäftsjahr wurden Geschäfte größeren Umfangs, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht von untergeordneter Bedeutung sind, mit der Stadtwerke Merzig GmbH (SWM) auf Grund folgender Verträge getätigt: - Pacht des Stromnetzes von SWM in Höhe von T€ 1.081 (Vj. T€ 811) - Pacht des Gasnetzes von SWM in Höhe von T€ 1.371 (Vj. T€ 1.333) - Betriebsführung/Geschäftsbesorgung durch SWM in Höhe von T€ 1.975 (Vj. T€ 1.593). Angaben über die Zuordnungsregeln Die Tätigkeitsabschlüsse nach § 6b EnWG sind als separate Anlage beigefügt. Grundsätzlich werden für die einzelnen Tätigkeitsbereiche getrennte Konten geführt. Soweit eine direkte Zuordnung von Konten zu den einzelnen Tätigkeiten nicht möglich ist oder mit unvertretbarem Aufwand verbunden wäre, erfolgt folgende Schlüsselung: Bei Ableitung der Spartenbilanzen werden die Posten der Handelsbilanz retrograd den einzelnen Sparten zugerechnet. Insbesondere durch die spartengenaue Zuordnung der jährlich erfolgenden Gewinn- bzw. Verlustverrechnungen gemäß Ergebnisabführungsvertrag können bei Forderungen und Verbindlichkeiten in der Handelsbilanz auf einzelne Sparten gesehen, auch negative Teilbeträge entstehen. Es wird aus Gründen der Übersichtlichkeit auf eine rein spartenmäßige Umgliederung von Teilbeträgen (Verbindlichkeiten zu Forderungen oder umgekehrt) verzichtet, um den direkten Zusammenhang mit den jeweiligen Handelsbilanzposten hinsichtlich des Ausweises und Gesamtsumme zu erhalten. 5.1. Bilanz Die Netzwerke Merzig GmbH übt die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung" und "Gasverteilung" sowie "Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme" aus. Für diese Tätigkeiten werden Tätigkeitsabschlüsse nach den Vorschriften des § 6b EnWG und den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Für die Zuordnung der Finanzmittel und Bankverbindlichkeiten wird eine zusätzliche Verrechnungssparte, der Finanzfond, eingerichtet. Hier werden die finanzrelevanten Posten zusammengefasst und von hier werden im Rahmen der Kapitalverrechnung (Ausweis unter I.4 Sonstige Forderungen aus ILV bzw. C.4. Sonstige Verbindlichkeiten aus ILV) die Tätigkeitsbilanzen mit ihrem individuellen Kapitalbedarf ausgestattet. Die zur Verfügung gestellten Finanzmittel werden als zusätzlicher Posten im Umlaufvermögen ausgewiesen; analog hierzu erfolgt der Ausweis bei den Tätigkeiten mit Bedarf an Kapital aus dem Finanzfond bei den sonstigen Verbindlichkeiten. 5.1.1. Aktiva Umlaufvermögen Im Umlaufvermögen sind folgende Zuordnungen vorgenommen worden. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden im Verhältnis der Umsatzerlöse (Umsatzschlüssel) verteilt. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen werden soweit möglich den Sparten zugeordnet, der Rest wird ebenfalls nach Umsatzschlüssel verteilt. Die Sonstigen Forderungen enthalten Debitorische Kreditoren (T€ 1.163, Vj. T€ 27), die der Stromsparte zuzuordnen sind und Umsatzsteuerforderungen (T€ 276, Vj. T€ 485). Aus dem Vorgang der Entkonsolidierung ergeben sich Forderungen aus der Kapitalverrechnung, diese sind in den sonstigen Forderungen aus ILV ausgewiesen. Die Kassen-/Bankposten sind dem Finanzfond zugeordnet. 5.1.2. Passiva A. Eigenkapital Die Verteilung des Eigenkapitals wird zu gleichen Teilen den Sparten zugewiesen. B. Rückstellungen Bei den sonstigen Rückstellungen sind die Einzelsachverhalte gewürdigt worden und die Beträge auf die Sparten zugeordnet worden. C. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden soweit möglich den Sparten zugeordnet. Der Restbetrag wird nach dem Verhältnis der Summe der Materialaufwendungen und sonstigen Aufwendungen (Aufwandsschlüssel) aufgeteilt. Die ILV-Verbindlichkeiten beinhalten die Gegenbuchungen aus der Kapitalverrechnung. 5.2. Gewinn- und Verlustrechnung Alle Buchungen werden über Buchung mit Kostenstellen auf die Sparten zugeordnet. Somit lassen sich die Zuordnungen der GuV-Buchungen auf die Tätigkeitsabschlüsse bis auf Belegebene nachvollziehen. Die Zuordnung der Aufwendungen und Erträge des allgemeinen Bereichs erfolgt aufgrund Geringfügigkeit zu gleichen Teilen auf das Strom- und das Gasnetz.
Merzig, den 13. September 2024 JÜRGEN BLASIUS, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens zum 31.12.2023 Anlagengitter
Bilanz zum 31.12.2023 - Elektrizitätsverteilung -AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. - 31.12.2023 - Sparte Strom Netz -
Entwicklung des Anlagevermögens zum 31.12.2023 - Elektrizitätsverteilung -
Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2023 - Elektrizitätsverteilung -
Bilanz zum 31.12.2023 - Gasverteilung -AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. - 31.12.2023 - Sparte Gas Netz -
Entwicklung des Anlagevermögens zum 31.12.2023 - Sparte Gasverteilung -
Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2023 - Gasverteilung -
Bilanz zum 31.12.2023 - Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme -AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. - 31.12.2023 - Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme -
Entwicklung des Anlagevermögens zum 31.12.2023 - Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme -
Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2023 - Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme -
Lagebericht 2023I. Grundlagen der Gesellschaft Die Netzwerke Merzig GmbH (kurz: NWM) wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 13. Juli 2007 errichtet. Die NWM betreibt das Elektrizitäts- und Gasverteilernetz in der Kreisstadt Merzig. Alleiniger Gesellschafter der NWM ist die Stadtwerke Merzig GmbH. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen Nach der Corona-Krise und dem wirtschaftlichen Einbruch im Jahr 2020 erhoffte sich die deutsche Wirtschaft eine Regeneration in den Folgejahren. Durch den Krieg in der Ukraine, den steigenden Energiepreisen und der Rekordinflation fiel die ökonomische Regeneration im Jahr 2022 jedoch geringer aus, im Jahr 2023 kam es nun sogar zu einer Rezession. 1 Die Energiekrise, der Russland-Ukraine-Krieg, die hohe Inflation und die Folgen der Covid-Pandemie belasten weiterhin die Haushalte und die Unternehmen in Deutschland. Im Jahr 2023 ist das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Deutschland gegenüber dem Vorjahr um 0,3 % gesunken. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland stagniert. Hinzu kamen ungünstige Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. Laut der Prognose der Bundesregierung wird das BIP im Jahr 2024 um 0,2 % wachsen. Die Auswirkungen der ansteigenden Preise im Energiesegment und der hohen Inflation sowie die Folgen des Krieges in der Ukraine, belasten die deutsche Wirtschaft deutlich stärker als angenommen.2 Der im Februar 2024 vom BMWi veröffentlichte Jahreswirtschaftsbericht erwartet eine leichte Zunahme des Bruttoinlandsprodukts (BIP) für das laufende Jahr um 0,2 %. Die Preissteigerung sollte sich auf 2,8 % verringern. Zusammen mit einer erwarteten Steigerung von 3,8 % bei den verfügbaren Einkommen, ist daher wieder mit steigenden Reallöhnen zu rechnen. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine laste weiterhin auf der deutschen Wirtschaft. Die starke Exportwirtschaft in Deutschland ist besonders betroffen. Hinzu kommen die Kaufkraftverluste durch hohe Inflation und weniger Investitionen wegen hoher Zinsen. Zudem sei die Sparquote gestiegen und die Binnennachfrage gesunken.3 Im ersten Jahr nach der Energiekrise hat sich die deutsche Energiewirtschaft erfolgreich stabilisiert. Zusätzliche Gaslieferungen aus Westeuropa und zuverlässige LNG-Importe sorgten für eine gesicherte Gasversorgung. Seit Beginn 2023 sanken die Energiepreise wieder, liegen aber immer noch deutlich über dem Vorkrisenniveau. Der Endkundenpreis für Haushalte ist nach dem Höchststand seit Jahresbeginn 2023 kontinuierlich gesunken. Für das Jahr 2024 sinken die Steuern, Abgaben und Umlagen geringfügig. Wie beim Strom auch hat die Gaspreisbremse, die im Jahr 2023 den Arbeitspreis für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs auf 12 ct/kWh gedeckelt hat, für eine spürbare Entlastung der Haushaltskunden gesorgt.4 2023 stammte erstmals mehr als die Hälfte des Stroms aus Erneuerbaren Energien. Sowohl die Stromerzeugung als auch der Stromverbrauch waren rückläufig (11%). Günstigere Erzeugungsoptionen im Ausland führten zu einem Stromimportüberschuss, erstmals seit 20 Jahren. Die CO 2 -Emissionen der Energiewirtschaft sind im Vergleich zum Vorjahr um 18 % gesunken.5 Die Strompreisbremse, die im Jahr 2023 den Arbeitspreis für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs auf 40 ct/kWh gedeckelt hat, sorgte für eine spürbare Entlastung der Stromrechnung für Haushaltskunden. Laut dem Klimastatusbericht des DWD erreichte das Temperaturmittel im Jahr 2023 erstmals 10,6 °C und lag damit um 2,4 Grad über dem Wert der international gültigen Referenzperiode. Im Saarland war das Jahr 2023 mit einem Mittel von 11,5 °C nach 2022 das Zweitwärmste. Der Auftakt im Januar sowie die Wintermonate waren rekordmild und kratzten an der 16-Grad-Marke. Mit 1.835 Sonnenscheinstunden zeigt das Saarland ein positives Ergebnis. Im Ländervergleich war das Saarland die wärmste und zweitnasseste Region 2023. In der Jahresniederschlagbilanz standen überdurchschnittliche 1.135 l/m 2 , die aus den regenreichen Monaten Oktober und November hervorgehen.6 Der Primärenergieverbrauch in Deutschland ist 2023 auf ein historisches Tief gefallen. Laut AG Energiebilanzen liegt der Verbrauch an Primärenergien in Deutschland um mehr als ein Viertel unter dem bisherigen Höchststand von 1990, teilte die AG Energiebilanzen mit. Der Rückgang beläuft sich auf 7,9 % mit 368,2 Mio. t SKE. Den größten Einfluss auf den Rückgang des Energieverbrauchs hat die zurückgehende wirtschaftliche Leistung in Deutschland. Witterungsbereinigt hat sich der Energieverbrauch um etwa 7,4 Prozent vermindert. Die unterschiedlichen Entwicklungen der einzelnen Energieträger im Vergleich 2022/2023 zeigt die nachfolgende Tabelle7: PRIMÄRENERGIEVERBRAUCH IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND 2022/2023 ( *)
Betrachtet man die einzelnen Energieträger, so bleibt Mineralöl auch 2023 mit einem leichten Abstieg bei einem Anteil von über 35 % nach wie vor der wichtigste Energieträger in Deutschland, gefolgt vom Erdgas, mit einem Anteil von 25 %. Die Erneuerbaren Energien deckten den Primärenergieverbrauch Deutschlands zu 19,6 %. Der Verbrauch an Stein- und Braunkohle ist nach dem Anstieg im letzten Jahr wieder gesunken. Die Energieträgeranteile an der Bruttostromerzeugung in Deutschland zeigt die nachfolgende Aufstellung8:
Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 449,8 kWh Strom erzeugt und in das Netz eingespeist. Dies sind 11,9 % weniger als im letzten Jahr. Der Rückgang resultiert aus einem geringeren Strombedarf infolge der konjunkturellen Abschwächung in den energieintensiven Industriezweigen sowie dem gestiegenen Import von Strom aus dem Ausland. Mit einem Anteil von 56,0 % stammt der erzeugte Strom mehrheitlich aus erneuerbaren Energieträgern. Im Jahr 2022 hatte der Anteil noch 46,3 % betragen. Die Einspeisung von Strom aus konventionellen Energien sank dagegen um 27,8 %. 2023 war das erste Jahr, in dem in fast allen Monaten mehr Strom aus erneuerbaren Energien als aus konventionellen Energieträgern eingespeist wurde. Insgesamt erreichte die Einspeisung aus erneuerbaren Energien im Jahr 2023 so einen neuen Höchstwert von 251,8 Milliarden Kilowattstunden und einen Anteil von 56,0 %. Bereits in den vorhergehenden Jahren hatte der Abstand zwischen der Stromeinspeisung aus konventionellen und erneuerbaren Energieträgern abgenommen. Während 2018 noch 62,8 % der Stromeinspeisung aus konventionellen Energieträgern erzeugt wurde, waren es 2023 nur noch 44,0 %. Dabei muss allerdings beachtet werden, dass der Strommarkt 2023 von der geringeren Stromnachfrage und den gestiegenen Importen beeinflusst wurde. Im Jahr 2023 ist die Zahl der Unternehmen in der Gas-, Strom- und Fernwärmewirtschaft leicht zurückgegangen. Von der Erzeugung von Strom und Fernwärme, der Förderung von Erdgas über den Betrieb der Netze bis hin zur Belieferung der Kunden waren zum Jahresende 2.289 Unternehmen aktiv (Vorjahr 2.365), davon viele in unterschiedlichen Wertschöpfungsstufen.9 Die Zahl der Beschäftigten in der Energieversorgung stieg von 204.737 auf 210.200 und zeigt im Jahr 2023 ein Plus von 2,7 % gegenüber dem Vorjahr und somit eine steigende Tendenz.9 Das dynamische Umfeld der Energiewirtschaft ist weiterhin von anhaltendem Wettbewerb, einschneidender Regulierung, der Energiewende, Digitalisierung und nicht zuletzt durch die Nachfrage nach Elektromobilität geprägt. Staatliche Eingriffe verstärken bestehende Unsicherheiten in der langfristigen energiepolitischen Entwicklung, mit der Folge, dass die gewohnte Investitionssicherheit nicht mehr gewährleistet ist. Sinkende Margen im Kerngeschäft, steigende Kundenerwartungen sowie durch neue Technologien entwickelte Geschäftsmodelle werden die Zukunftsaussichten der Energieversorger auf lange Sicht beeinflussen. Dabei zählen die Unternehmen der deutschen Strom- und Gasversorgung zu den größten Investoren in Deutschland. Mit Ausnahme des Fahrzeugbaus investiert keine andere Industriebranche mehr als die Energiewirtschaft. Der größte Teil der Investitionssummen fließt in den Ausbau der Stromnetze. Quellen: AGEB, BDEW, BMWi, Destatis, DWD, ZSW 2. Geschäftsverlauf 2.1. Sparte Strom Die transportierten Strommengen haben sich um 18,0 GWh (14,5 %) verringert.
2.2. Sparte Erdgas Beim Gasnetz sank die Netzmenge um 29,0 GWh (11,2 %).
3. Ertragslage Die Umsatzerlöse sind gegenüber dem Vorjahr von 18,1 Mio. Euro auf 19,3 Mio. Euro gestiegen. Der Materialaufwand (20,5 Mio. Euro) ist um 1,2 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Wenn man auch hier analog zu den Umsatzerlösen die Sondersachverhalte, insbesondere EEG- und Direktvermarktungsaufwendungen außer Acht lässt, zeigt sich, dass sich der Materialaufwand mit 13,4 Mio. Euro gegenüber 12,5 Mio. Euro im Vorjahr um 0,9 Mio. Euro erhöht hat. Das Jahresergebnis (vor Ergebnisabführung) zeigt eine Verschlechterung gegenüber dem Vorjahr um 0,3 Mio. Euro auf 1,7 Mio. Euro. Die Planung 2023 sah einen Jahresfehlbetrag vor Ergebnisabführung von 0,61 Mio. Euro vor. 4. Vermögenslage Im Bereich der Aktiva gewinnt das Anlagevermögen mit 26,2 % im Verhältnis zur Bilanzsumme gegenüber dem Vorjahr mit 5,7 % zunehmende Bedeutung. Wesentliche Größe auf der Aktivseite bleibt jedoch das Umlaufvermögen mit den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 20,9 % (Vj. 5,5 %) im Verhältnis zur Bilanzsumme, Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0 % (Vj. 58 %) und die sonstigen Vermögensgegenstände (i.W. Kundenüberzahlungen) 44 % (Vj. 12 %). Der Bestand an flüssigen Mitteln ist auf 9,1 % gestiegen (Vj. 3,4 %). Auf der Passivseite beträgt der Anteil der Rückstellungen 28 % (Vj. 60 %), der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 41 % (Vj. 27 %), der Verbindlichkeiten im Verbundbereich 18 % (Vj. 1 %) und der sonstigen Verbindlichkeiten 11 % (Vj. 10 %) der Bilanzsumme. Die Eigenkapitalquote beläuft sich auf 3,0 % (Vj. 2,4 %). 5. Finanzlage Der Cashflow ergibt sich aus der nachfolgenden Berechnung: Kapitalflussrechnung für die Zeit vom 01.01. - 31.12.2023
III. Angaben nach § 6b Abs. 7 i. v. m. § 6b Abs. 3 EnWG Die Netzwerke Merzig GmbH führt im Rahmen des sogenannten Pachtmodells die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung, Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme sowie Gasverteilung aus. Hieraus entstehen Aufwendungen für Pachtzahlungen, ferner entstehen Aufwendungen aus der Weiterbelastung der Kosten für die Geschäftsbesorgung, die Betriebsführung und die Konzessionsabgaben. Demgegenüber stehen Erträge für die Netznutzung durch die Muttergesellschaft und durch fremde Netznutzer. IV. Risikomanagement Die NWM ist in das seit 2005 bei SWM bestehende Risikomanagementsystem eingebunden. Die regelmäßige Überprüfung der Risiken hat ergeben, dass derzeit keine Risiken von erheblicher Bedeutung, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden würden, vorliegen. Der mit der Muttergesellschaft im Jahr 2007 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag hat eine Mindestlaufzeit von 5 Jahren und verlängert sich danach um jeweils ein Jahr, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf von einer Vertragspartei gekündigt wird. Eine entsprechende Kündigung könnte im Falle von negativen Betriebsergebnissen prinzipiell zu einer Gefährdung des Fortbestandes der Gesellschaft führen. Derzeit liegen aber keine Anzeichen für eine solche Kündigung nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit vor und die Ertragslage der Gesellschaft ist nach Kostenreduzierungsmaßnahmen positiv. Daneben bestehen unverändert die Risiken deutlicher Mehrbelastungen aus zukünftigen regulatorischen Eingriffen, die derzeit aber eher ein latentes, nicht konkretisiertes Risiko darstellen. Hinsichtlich der Kundenforderungen bestehen grundsätzlich Ausfallrisiken, denen durch Abschlagsvereinbarungen, ein konsequentes Mahnwesen und die Bildung von angemessenen Wertberichtigungen entgegengewirkt wird. V. Prognosebericht sowie Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Im Jahr 2009 ist die Anreizregulierungsverordnung in Kraft getreten. Die NWM hat sich hier zur Teilnahme am vereinfachten Verfahren entschlossen. Dies hat den Vorteil, dass der regulatorische Aufwand deutlich geringer ist, aber auch hier sind Abschmelzungen im Erlösbereich zu erwarten, die dauerhaft nicht durch Einsparungen bei den Kosten zu kompensieren sind. Durch die zwischenzeitlich erfolgten Neufassungen von Betriebsführungs- und Pachtverträgen konnte das Betriebsergebnis allerdings deutlich verbessert werden. Für die kommenden Jahre werden daher auch weiterhin negative Betriebsergebnisse erwartet, diese jedoch mit positiver Tendenz. Solange der zwischen NWM und SWM geschlossene Ergebnisabführungsvertrag nicht gekündigt wird, besteht für die NWM auch im Falle von negativen Betriebsergebnissen kein finanzielles Risiko. Durch das schleppende Genehmigungsverfahren mussten die Netzentgelte für Gas ohne genehmigte Erlösobergrenze ermittelt werden, hierdurch kann es zu regulatorisch bedingten Verlustausgleich für die Netzgesellschaft kommen. In Kenntnis der gängigen Regulierungspraxis wurde eine angemessene Vorsorge bei Kalkulation der Netzentgelte berücksichtigt. Auf der Kostenseite sehen wir moderate Steigerungen in fast allen Bereichen des Unternehmens, die weitgehend mit der allgemeinen Kostenentwicklung einhergehen. Risiken und Chancen können sich aus der sog. energetischen Transformation ergeben. Bis zum Jahr 2045 soll gemäß dem Bundes-Klimaschutzgesetz Netto-Treibhausgasneutralität erreicht werden. Obwohl damit keine rechtsverbindliche Vorgabe zum Ausstieg aus der Erdgasnutzung existiert, gilt das Gesetz derzeit als zuverlässigste Quelle für einen verbindlich gesetzten Ausstiegszeitpunkt. Insbesondere der Umstand, dass die vor Ort verteilende Gasnetzinfrastruktur, die nicht für andere Energieträger (z.B. Wasserstoff) umgewidmet werden kann, nach 2045 nicht mehr nutzbar sein dürfte, wirft viele Fragen bei den Erdgasnetzbetreibern auf. Die Netzbetreiber werden hierbei aktuell nicht durch einen konkreten Transformationspfad unterstützt. Das Agieren des Gesetzgebers scheint noch nicht bis in die wesentlichen Detailreglungen abgestimmt. Weitere regulatorische Vorgaben sowie eine klare Äußerung der Finanzverwaltung werden von der Branche erwartet. Die politischen Vorgaben haben das unternehmerische Risiko deutlich erhöht, da eine strategische Technologiefestlegung und die Verdrängung vom bisher konkurrenzarmen Markt realistisch geworden ist. Ob dem kommunalen Gasnetzbetreiber ein profitabler Geschäftsbereich weiterhin ermöglicht wird, hat eine nicht zu unterschätzende politische Tragweite. Für das Jahr 2024 sieht die revidierte Planung der Netzwerke Merzig GmbH einen Jahresfehlbetrag vor Ergebnisabführung von 664 T€ vor. Die Entwicklungen in der Energiewirtschaft waren im Jahr 2023 gekennzeichnet durch die Folgen des Krieges in der Ukraine, die sich in stark steigenden Preisen und rückläufigen Verbräuchen zeigten. Durch Sparmaßnahmen und mildere Witterung ist der Erdgas- und Stromverbrauch im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Für das neue Jahr 2024 werden solche Preiserhöhungen wie im Jahr 2023 nicht erwartet. Es wird von stabilen bis rückläufigen Preisen ausgegangen. Die durch gesunkene Durchleitungsmengen im Jahr 2023 entstandenen Mindererlösen können die NWM über das Regulierungskonto in den Folgejahren wieder vereinnahmen. Für Verpflichtungen für Mehrerlöse wurden in den Vorjahren entsprechende Rückstellungen gebildet.
Merzig, den 13. September 2024 JÜRGEN BLASIUS, Geschäftsführer 1 Quelle: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1251/umfrage/entwicklung-des-bruttoinlandsprodukts-seit-dem-jahr-1991/ 2 Quelle: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/01/PD24_019_811.html 3 Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/jahreswirtschafsbericht-2024-2261242 4 Quelle: BDEW, "Die Energieversorgung 2023 - Jahresbericht", S. 56/57 5 Quelle: BDEW "Die Energieversorgung 2023 - Jahresbericht", S. 55/56 6 Quelle: DWD https://www.dwd.de/DE/presse/pressemitteilungen/DE/2023/20231229_deutschlandwetter_jahr2023_news.html 7 Quelle: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/03/PD24_087_43312.html 8 Quelle: Destatis, https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/03/PD23_090_43312.html 9 Quelle: BDEW, https://www.bdew.de/media/documents/Pub_20230601_Jahresbericht-2022-UPDATE-mai-2023.pdf Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersNach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung erteilen wir dem Jahresabschluss zum 31.12.2023 der Netzwerke Merzig GmbH den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk: BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Netzwerke Merzig GmbH Merzig Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Netzwerke Merzig GmbH, Merzig, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Netzwerke Merzig GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung", "Gasverteilung" und "Messstellenbetriebe für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft. - Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. - Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, - ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und - ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Saarbrücken, den 16.09.2024 W+ST
PUBLICA REVISIONSGESELLSCHAFT MBH
Richard Boßlet, Wirtschaftsprüfer Roman Woll, Wirtschaftsprüfer Der Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers bezieht sich auf den Jahresabschluss in der aufgestellten Form. Die Offenlegung erfolgt in verkürzter Form gemäß §§ 325 ff. HGB. Bericht des AufsichtsratsDie Geschäftsführung hat den Aufsichtsrat regelmäßig mündlich und schriftlich über den Geschäftsverlauf und die Lage des Unternehmens sowie über die beabsichtigte Geschäftspolitik unterrichtet. Der Aufsichtsrat hat die wesentlichen Angelegenheiten mit der Geschäftsführung beraten und die nach Gesetz und Satzung erforderlichen Beschlüsse gefasst. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind von dem durch den Aufsichtsrat gewählten Abschlussprüfer der W+ST Publica Revisionsgesellschaft mbH, Saarbrücken geprüft worden. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt. Der Aufsichtsrat hat von dem Ergebnis dieser Prüfung Kenntnis genommen. Auch die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes durch den Aufsichtsrat selbst ergab, dass keine Einwendungen zu erheben sind. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung den Abschluss für das Geschäftsjahr 2023 in der vorliegenden Fassung festzustellen. Für die Leistungen und den Erfolg des Jahres 2023 spricht der Aufsichtsrat der Geschäftsführung den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Dank und Anerkennung aus. Die weiterhin bestehende Belastung des Jahresergebnisses 2023 durch die erfolgte Kürzung der Netznutzungsentgelte für die 2. Regulierungsperiode Strom und die 3. Regulierungsperiode Gas und Strom bei der Netzwerke Merzig GmbH wurde in vorangegangenen Sitzungen im Aufsichtsrat erläutert. Auf entsprechende Risiken der 4. Regulierungsperiode Gas (2023-2027) und Strom (2024-2028) für die Folgejahre aufgrund des auch hier erneut fehlenden Bescheids wurde hingewiesen. Ebenso ist für 2023 eine Ergebnisbelastung infolge der stark volatilen Börsennotierungen für die Energiebeschaffung und weiterer Belastungen aus gestiegenen vorgelagerten Netzentgelten. Die Auswirkungen der russischen Invasion in der Ukraine auf die Gasversorgungssituation konnten weitgehend beherrscht werden, stellen jedoch auch in den Folgejahren Ergebnisrisiken dar. Ebenso ist für 2023 eine Ergebnisbelastung infolge gesunkener Durchleitungsmengen und daraus resultierender Mindererlöse zu bemerken. Der in den vergangenen Jahren bei der Netzwerke Merzig GmbH erfolgreich durchgeführte Netzausbau in der Stromsparte ist eine der Säulen, damit der Ausbau der Erneuerbaren Energien sowie der Ausbau von E-Mobilität im öffentlichen und privaten Sektor vorangebracht werden kann.
Merzig, 01.10.2024 Marcus Hoffeld, Aufsichtsratsvorsitzender ErgebnisverwendungsbeschlussDie Gesellschafterversammlung der Netzwerke Merzig GmbH hat den Jahresabschluss zum 31.12.2023 in der Sitzung am 01.10.2024 festgestellt. |
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