simlog gmbhLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Herbert Putz seit 16.7.2002 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 54.00% | |
Herbert Putz | 40.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
simlog GmbH i.I.ButtenwiesenJahresabschluss zum 31.12.2007BilanzAKTIVA
ANHANG zum 31. Dezember 2007simlog gmbh i.I., ButtenwiesenAmtsgericht Augsburg: HRB 17643 A. ALLGEMEINE ANGABEN Der Jahresabschluss der simlog gmbh i.I. wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Es wurden alle Wahlrechte zur Vereinfachung der Darstellung bei kleinen Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuchs angewendet. Mit Beschluss des Amtsgerichts Nördlingen - Insolvenzgericht - vom 30.12.2003 wurde über das Vermögen der Berichtsfirma das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde RA Michael Pluta, Ulm bestellt. Der Geschäftsbetrieb ist eingestellt. Die Gesellschaft befindet sich in Liquidation. B. BESONDERHEITEN DER FORM DES JAHRESABSCHLUSSES Angaben und Begründungen der gegenüber dem Vorjahr abweichenden Form der Darstellung des Jahresabschlusses Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. C. ANGABEN ZUR BILANZIERUNG UND BEWERTUNG INSCHLIESSLICH DER VORNAHME STEUERLICHER MASSNAHMEN Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Jahresabschluss der simlog gmbh i.I. wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend dazu waren die Vorschriften des GmbH-Gesetzes anzuwenden. Aufgrund der im Jahr 2003 eingetretenen Insolvenz und der Einstellung des Geschäftsbetriebes erfolgte die Bewertung zu Buchwerten respektive zu niedrigeren Zeitwerten. Von den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen gemäß § 252 Abs. 1 HGB wird insofern abgewichen, dass nicht mehr von einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen ist. Das handelsrechtliche Vorsichtsprinzip wurde beachtet, insbesondere das Anschaffungskosten-, Realisations- und Imparitätsprinzip. Ebenso wurden der Einzelbewertungsgrundsatz und das Stichtagsprinzip beachtet. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen. Die Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren Tageswerten angesetzt. Dem Lagerbestands- und Verwertungsrisiko wurde durch Wertabschläge angemessen Rechnung getragen. In die Herstellungskosten werden neben den direkt zurechenbaren Kosten in steuerlich erforderlichem Umfang auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen einbezogen. Zinsen für Fremdkapital werden hierbei nicht angesetzt. Forderungen sind zu Nominalbeträgen angesetzt. Bei den Forderungen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nominalwert bewertet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Soweit im Jahresabschluss Posten enthalten sind, denen Beträge zu Grunde liegen, die auf fremde Währung lauten, erfolgte die Umrechnung in Euro zu dem historischen bzw. ungünstigeren Kurs am Bilanzstichtag. D. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ Forderungen Die hier ausgewiesenen Beträge haben sämtlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Verbindlichkeiten Aufgrund der Insolvenz haben sämtliche Verbindlichkeiten eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Von den Verbindlichkeiten sind keine durch Grundpfandrechte, Sicherungsübereignung und Globalzession gesichert. E. SONSTIGE PFLICHTANGABEN Name der Geschäftsführer Zum Insolvenzverwalter war im abgelaufenen Geschäftsjahr Herr Michael Pluta, Rechtsanwalt, Ulm, bestellt. Im Geschäftsjahr war zum Geschäftsführer bestellt: - Herr Herbert Putz, Buttenwiesen Vertragsverhältnisse mit Mitgliedern der Geschäftsführung Es bestehen keine Vertrags- oder Haftungsverhältnisse mit, gegen oder für Mitglieder der Geschäftsführung. Haftungsverhältnisse aufgrund von Verbindlichkeiten aus - der Begebung und Übertragung von Wechseln, - Bürgschaften gegenüber Dritten - Wechsel- und Scheckbürgschaften - Gewährleistungsverträge und - der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten - Avalverbindlichkeiten bestehen nicht.
Ulm, 30. September 2008 gez. Michael Pluta Rechtsanwalt vereidigter Buchprüfer Fachanwalt für Insolvenzrecht Insolvenzverwalter |
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