TSM
GmbH
Düsseldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
313.008,00 |
277.212,00 |
| I.
Sachanlagen |
313.008,00 |
277.212,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
864.058,57 |
849.996,97 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
795.553,19 |
781.944,70 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
151.829,75 |
149.148,29 |
| davon
gegen Gesellschafter |
460.584,08 |
376.828,28 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
68.505,38 |
68.052,27 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
835,49 |
1.675,25 |
| davon
Disagio |
0,00 |
590,67 |
| Aktiva |
1.177.902,06 |
1.128.884,22 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
633.934,96 |
543.285,12 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
518.285,12 |
472.108,77 |
| III.
Jahresüberschuss |
90.649,84 |
46.176,35 |
| B.
Rückstellungen |
189.700,50 |
185.565,01 |
| C.
Verbindlichkeiten |
354.266,60 |
400.034,09 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
197.294,24 |
200.497,04 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
156.972,36 |
199.537,05 |
| Summe
Passiva |
1.177.902,06 |
1.128.884,22 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288,
326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
I. Gliederungsgrundsätze
Die Gliederung erfolgte, wie in Vorjahren, nach
§ 266 HGB.
II. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht
entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
2. Vorräte
Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
3. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen, sonstige
Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare
Einzelrisiken, soweit vorhanden, wurden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
3. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
4. Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach
vernünftiger kaufmännischer Schätzung
ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum
Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
I. Aktivposten
Der Betrag der Forderungen aus L+L mit einer Laufzeit
bis zu einem Jahr beträgt 115.920,21 EUR.
Der Betrag der Forderungen größer einem
Jahr bestanden im Berichtsjahr in Höhe von 679.632,98
EUR (Vorjahr: 590.181,85 EUR). Davon ggü.
Gesellschafter 460.584,08 EUR (Vorjahr: 376.828,28 EUR).
II. Eigenkapital und Sonderposten mit
Rücklagenanteil
Das Stammkapital wird in Vorjahreshöhe
ausgewiesen. Der Jahresüberschuss des Berichtsjahres
wird auf neue Rechnung vorgetragen.
III. Rückstellungen
Die Rückstellungsbeträge betreffen auf
Grundlage des Abschlusses errechnete Rückstellungen
für Ertragsteuern, Rückstellungen für
Jahresabschlusskosten.
IV. Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 73.438,42 EUR
(Vorjahr: 0,00 EUR).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer als ein Jahr beträgt
143.572,36 EUR (Vorjahr: 158.784,24 EUR).
sonstige Berichtsbestandteile
Düsseldorf,
31.03.2025
gez.
Abdullah Mutlu
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2025
festgestellt.
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