Stammdaten

Register
Amtsgericht Landshut HRB 5592
Eingetragen
18.9.2001
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieEntwicklung und Programmierung von Anwendungssoftware
Gegenstand
Beratung, Entwurf und Wartung von Software-Projekten sowie die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Hugo Hillebrand
seit 29.10.2003
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Hugo Hillebrand
CH-3014 Bern
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

HillSoft GmbH

Landshut

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

BILANZ

AKTIVA

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Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

126.411,32

B. Umlaufvermögen

1.180.328,70

C. Rechnungsabgrenzungsposten

D. Aktive latente Steuern

E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Summe Aktiva

1.306.740,02



PASSIVA

scroll

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

1.126.164,86

B. Rückstellungen

134.789,52

C. Verbindlichkeiten

45.785,64

D. Rechnungsabgrenzungsposten

E. Passive latente Steuern

Summe Passiva

1.306.740,02

Firma HillSoft GmbH, Softwareprojekte, Am Schmiedelacker 14c, 84028 Landshut zum Jahresabschluss per 31. Dezember 2024

1. Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

2. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

3. Sonstige Angaben

Mit 11/2017 fanden keine Geschäftstätigkeiten mehr in Deutschland statt und auf ruhend gemeldet (at then bench).

Mit 11/2023 ruht die Geschäftstätigkeit, mangels Marktchancen (on the bench).

Überlegungen zur Wandlung sind im Gange, aber keine konkreten Maßnahmen bislang ergriffen.

Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt:

Herr Hugo Hillebrand

Landshut, den 23. Mai 2025

gez. Hillebrand

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 23. Mai 2025

 

LANDSHUT, den 23. Mai 2025

gez. Hillebrand

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 23. Mai 2025

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