Geist
Bedachungen GmbH
Kirchardt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
219.934,00 |
255.558,44 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4.519,00 |
8.496,00 |
| II.
Sachanlagen |
171.367,00 |
209.460,09 |
| III.
Finanzanlagen |
44.048,00 |
37.602,35 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.910.772,82 |
2.394.567,33 |
| I.
Vorräte |
2.256.364,64 |
1.346.857,64 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.405.845,39 |
769.141,33 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
248.562,79 |
278.568,36 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.991,58 |
8.211,96 |
| Aktiva |
4.137.698,40 |
2.658.337,73 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
636.196,85 |
509.559,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
300.000,00 |
300.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
109.559,00 |
-10.532,40 |
| IV.
Jahresüberschuss |
126.637,85 |
120.091,40 |
| B.
Rückstellungen |
886.341,66 |
814.395,93 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.615.159,89 |
1.334.382,80 |
| Summe
Passiva |
4.137.698,40 |
2.658.337,73 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma Geist Bedachungen GmbH,
Am Kandel 1, 74912 Kirchardt, eingetragen im
Handelsregister Registergericht Stuttgart (HRB 101369)
wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Die handelsrechtlichen Bestimmungen in der Fassung nach den
Änderungen durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
(BilRUG) waren anzuwenden.
Die Firma Geist Bedachungen GmbH weist zum
Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer
kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267
Abs. 1 HGB auf. Der Jahresabschluss umfasst neben der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung auch den nach
§ 264 Abs. 1 S. 1 HGB zu erstellenden Anhang. Ein
Lagebericht war gemäß § 264 Abs. 1 HGB
nicht zu erstellen.
Die Aufstellung der Bilanz erfolgte nach den
Gliederungsvorschriften des § 266 HGB unter
Inanspruchnahme der größenabhängigen
Erleichterung nach § 266 Abs. 1 S. 3 HGB. Die
Davon-Vermerke der Bilanz wurden aus Gründen der
Klarheit und Übersichtlichkeit in den Anhang
übernommen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung
wurde das Gesamtkostenverfahren in Staffelform
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den Erleichterungen und Schutzklauseln gemäß
§§ 274a, 276, 286 und 288 HGB teilweise Gebrauch
gemacht. Für die Offenlegung des Jahresabschlusses
wird von den Schutzklauseln gemäß §§
325 und 326 HGB, soweit anwendbar, Gebrauch gemacht.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung erfolgte grundsätzlich unter
Zugrundelegung der Fortführung des Unternehmens.
Erworbene Immaterielle Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt
und um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Selbst erstellte immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
sind nicht vorhanden.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Grundlage
der planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen sowohl linear als auch degressiv
vorgenommen.
Die Anschaffungs- und Herstellungskosten beweglicher
Gegenstände des Anlagevermögens mit Beträgen
im Einzelfall von bis zu Euro 250,00 wurden sofort als
Aufwand erfasst.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten von Euro 250,01 bis Euro 800,00
wurden im Berichtsjahr sofort abgeschrieben.
Die im Bestand befindlichen Finanzanlagen wurden mit
den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden
Wert ausgewiesen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips angesetzt. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
zum Nennwert angesetzt.
Das allgemeine Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch
eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% der
Netto-Forderungen ausreichend berücksichtigt.
Aktive Rechnungsabgrenzungen wurden in dem gesetzlich
gebotenen Umfang vorgenommen.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen wurden für die
voraussichtlichen und noch nicht veranlagten Gewerbesteuer-
und Körperschaftsteuerverpflichtungen gebildet.
Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
Forderungen
Zum Bilanzstichtag bestehen Forderungen
gegenüber Geschäftsführern in Höhe von
Euro 179.901,04 (Vorjahr: TEuro 172). Diese betreffen in
Höhe von Euro 164.901,04 (Vorjahr: TEuro 157) die
Verrechnungskonten, die mit 1% verzinst werden. In
Höhe von Euro 15.000,00 (Vorjahr: TEuro 15) besteht
eine Darlehensforderung, die mit 3% verzinst wird. Im
Geschäftsjahr wurden keine Tilgungen geleistet.
Es sind keine Forderungen ausgewiesen, die eine
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben.
Rückstellungen
Die
Rückstellungen für Pensionen waren zum
31.12.2023 um Euro 45.378,41 zu erhöhen. Ausgewiesen
wird der handelsrechtliche Erfüllungsbetrag nach
§ 253 Abs. 1 HGB (Barwert). Von dem Wahlrecht gem.
Art. 67 Abs. 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht und der
Zuführungsbetrag zur Soll-Pensionsrückstellung
per 01.01.2010 in Höhe von Euro 140.758,00 mit 1/15 =
€ 9.384,00 angesetzt. Die Berechnung der
Pensionsverpflichtung erfolgte nach den Richttafeln 2018G
von Dr. Klaus Heubeck (Zinssatz 1,82%) und wurde von der
Alte Leipziger Pensionsmanagement GmbH zur Verfügung
gestellt.
Zwecks Abdeckung des Risikos wurde bei der Allianz
Lebensversicherungs AG eine Rückdeckungsversicherung
abgeschlossen, die an den Berechtigten verpfändet war
und im Berichtsjahr zur Auszahlung kam.
Soll-Rückstellung
Pensionsverpflichtungen Euro 780.374,00
- 1/15 aus € 140.758,00 gem. Wahlrecht Art. 67
Abs. 1 EGHGB - Euro 9.382,00
- Rückdeckungsversicherung Stand
01.01.2023 - Euro 73.354,41
+ Auszahlung Rückdeckungsversicherung am
15.12.2023
Euro 73.354,41
Summe
Euro 770.992,00
Verbindlichkeiten
Es sind keine Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr vorhanden.
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
unter einem Jahr betragen insgesamt Euro 2.615.159,89
(Vorjahr: TEuro 1.334).
Durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesichert
sind insgesamt Euro 0,00 (Vorjahr: TEuro 4). Bei den
Sicherheiten handelte es sich um Globalzession der
Forderungen von A-Z
. Darüber hinaus bestehen die üblichen
Eigentumsvorbehalte aus dem Erwerb von Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffen und Waren
.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Zum Abschlussstichtag bestanden
Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften in
Höhe von Euro 621.311,88 (Vorjahr: TEuro
642). Die zugunsten von Kunden eingegangenen
Bürgschaftsverpflichtungen waren nicht zu passivieren,
da die zugrunde liegenden Verbindlichkeiten durch die
Kunden voraussichtlich erfüllt werden und daher mit
einer Inanspruchnahme nicht zu rechnen ist
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Dieter Geist, Geschäftsführer
Alexander Geist, Geschäftsführer
Unterschrift der Geschäftsführung
Kirchardt, im Januar 2025
gez. Dieter Geist
gez. Alexander Geist
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.02.2025
festgestellt.
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