Master Data

Registry
Register court München HRB 61611
Registered
2/21/1980
Industry
Spraying and painting of motor vehiclesWholesale of paint and varnishActivities of agents involved in the wholesale of motor vehicles
Purpose
Karosseriebauhandwerk und Betrieb einer Autolackiererei sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte.

History

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Management

NameRole
Christa Riedl
since 4/2/2019
Liquidator

Beneficial Owners
Beta

19.63% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
19.63%

Shareholders
Beta

1 shareholder

GmbH structure

Name
Location
Amount
Share
Maria Scheffel
Zehntfeldstr.172, 80325 München
DEM 50,000
100.00%

Financial Report

Scheffel GmbH Unfallinstandsetzung

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 6.947,00 11.385,00
I. Sachanlagen 6.947,00 11.385,00
B. Umlaufvermögen 42.581,19 42.856,38
I. Vorräte 2.500,00 2.500,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.696,44 6.300,73
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 36.384,75 34.055,65
Bilanzsumme, Summe Aktiva 49.528,19 54.241,38

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 42.920,71 43.664,88
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen 5.879,86 5.879,86
2. eingefordertes Kapital 19.684,73 19.684,73
II. Bilanzgewinn 23.235,98 23.980,15
B. Rückstellungen 4.916,00 5.260,00
C. Verbindlichkeiten 1.588,28 5.316,50
D. Passive latente Steuern 103,20  
Bilanzsumme, Summe Passiva 49.528,19 54.241,38

Anhang

1.1       gem. §§ 284 - 288 HGB
1.1.1    Allgemeine Angaben


Der Jahresabschluss der Scheffel GmbH für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach denVorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der relevanten Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gem. § 267 Abs. 1 HGB auf.
Die Erleichterungsvorschriften für die Aufstellung des Jahresabschlusses gem. § 288 HGB wurden in Anspruch genommen.
Die Bewertung erfolgte nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 252 - 256 HGB unter Beachtung der Sondervorschriften der §§ 279 - 283 HGB.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.
Im Einzelnen erfolgt die Bewertung wie folgt:
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Anschaffungsnebenkosten und eventuell anfallende Anschaffungskostenminderungen sind berücksichtigt. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs auf 5 Jahre  abgeschrieben (Sammelposten).
Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden alle erkennbaren Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Die Berechnung der latenten Steuer beruht auf temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274 HGB. Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete Ertragsteuersatz liegt bei 30%.
Die Rückstellungen berücksichigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und wurden in Höhe des unter kaumännischer Beurteilung notwendigen voraussichtlichen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrags wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet.
Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

1.1.2    Angaben zur Bilanz


Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB bestehen laut Versicherung der Geschäftsführerin nicht.
Die Rückstellung zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Es wurde ein Inflationszuschlag von 2% pro Jahr Restlaufzeit angesetzt und die Rückstellung wurde abgezinst.
Passive latente Steuern ergeben sich aus dem temporär niedrigeren Wertansatz der Aufbewahrungsrückstellung in der Bilanz im Vergleich zur Steuerbilanz.
 
 

1.1.3    Sonstige Angaben


Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die Geschäftsführung durch die Geschäftsführerin:
 
 -                     Frau Maria Scheffel, München
 
Die Geschäftsführerin ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
 
 
 
 
München, 23. August 2011
......................................................
(Maria Scheffel)
Der Jahresabschluss wurde von der Gesellschafterversammlung am 23.08.2011 festgestellt.
 

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